1. Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre

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Fundstelle: Hochschulanzeiger Nr.81 / 2012 vom 30.November 2012, S.109

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 564

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NBl. MWV. Schl.-H S. 62 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 19.Oktober 2010

5 4 SU SA oder Kl 187 Compliance Management 4 2 SU SP

Transkript:

1. Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 05.03.2014, genehmigt vom Präsidium am 02.04.2014, veröffentlicht am 23.04.2014. 1 Geltungsbereich Mit dieser Ordnung wird die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaft in der Fassung vom 09.12.2011 wie folgt geändert. 2 Änderung 1. In Anlage 2 Studienverlaufsplan Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre / 2. Studienabschnitt wird das Modul Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aus dem 3. Semester mit dem Modul Wahlpflichtfach II aus dem 4 Semester getauscht. 4 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung durch die Hochschule Osnabrück in Kraft.

Neubekanntmachung Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 02.03.2011, genehmigt vom Präsidium am 07.12.2011, veröffentlicht am 09.12.2011 1 Verweis auf weitere Regelungen Mit dieser Studienordnung sind weitere Ordnungen zu beachten: - Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der Hochschule Osnabrück, - Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre. Die gültigen Fassungen der Ordnungen und weitere aktuelle Hinweise zur Studienorganisation sind im Internet auf der Homepage der Hochschule Osnabrück abgelegt. Dies sind unter anderem: - das jeweilige Lehrangebot in den Bachelorstudiengängen, - Semesterzeitplan mit wichtigen Terminen zum Studium. Eine ausführliche Beschreibung der Module ist im Modulplanungssystem (MOPPS) auf der Homepage der Hochschule abgelegt. 2 Art und Umfang der Prüfungen (1) Art und Anzahl der Prüfungsleistungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die zugehörigen Prüfungsanforderungen des ersten Studienabschnitts sind in der Anlage 1 festgelegt. (2) Art und Anzahl der Prüfungsleistungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die zugehörigen Prüfungsanforderungen des zweiten Studienabschnitts sind in der Anlage 2 festgelegt. 3 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung durch die Hochschule Osnabrück in Kraft.

Anlagen zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre ANLAGEN Anlage 1: Studienverlaufsplan BA Angewandte Volkswirtschaftslehre 1. Studienabschnitt Anlage 2: Studienverlaufsplan BA Angewandte Volkswirtschaftslehre - 2. Studienabschnitt

Anlage 1 Studienverlaufsplan Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre 1. Studienabschnitt Modul Semester Leistungspunkte Prüfungsart 1. 2. PL 1 LN 1 Mikroökonomik X 5 K2 Wirtschafts- und Ideengeschichte X 5 K2 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre X 5 K2 Mathematik für Volkswirte X 5 K2 Internationale Rechnungslegung und Bilanzanalyse X 5 K2 Englisch 3 (Fachsprache Wirtschaft)/CEF B1/B2 3 X 5 Sp 2 Makroökonomik X 5 K2 Finanzwissenschaft X 5 H/K1/K2/M/R Finanzmanagement X 5 K2 Statistik und empirische Sozialforschung X 5 K2/R Internationale Güter- und Finanzmärkte X 5 K2 Kommunikation und Schlüsselqualifikationen X 5 H/K1/ e.t./p Gesamt 60 Erklärung: 1) Bei mehreren Möglichkeiten: nach Wahl der Prüferin / des Prüfers. 2) Die Sprachprüfung setzt sich zusammen aus einer Kombination aus schriftlicher und mündlicher Prüfung. 3) Für die Zulassung zu einer Niveaustufe in den Fremdsprachen ist grundsätzlich das Bestehen der vorherigen Niveaustufe nachzuweisen oder die Zulassung muss über den Einstufungstest erworben worden sein e.t. H K1 K2 LN M P PB PL R Sp Erfolgreiche Teilnahme Hausarbeit 1-stündige Klausur 2-stündige Klausur Leistungsnachweis Mündliche Prüfung Präsentation Projektbericht Prüfungsleistung Referat Sprachprüfung Hinweis: Eine K2 kann durch eine K1 plus Assignment(s) ersetzt werden. Als Assignment(s) ist jede gültige Prüfungsform zulässig.

Anlage 2 Studienverlaufsplan Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre 2. Studienabschnitt Modul Semester Leistungspunkte Prüfungsart 3. 4. 5. 6. 7. PL 1 LN 1 Allgemeine Wirtschaftspolitik X 5 H/K2/M/R Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik X 5 H/K2/M/R Grundlagen der Wirtschaftsethik X 5 H/K2/M/R Wirtschaftsinformatik für Volkswirte X 5 H/K2 Wahlpflichtfach I 2 X 5 K2/H/R/M/PB/ Wahlpflichtfach II 2 X 5 K2/H/R/M/PB/ Englisch 4 (Fachsprache Wirtschaft)/CEF X 5 Sp 6 B2/C1 5 Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik X 5 H/K2/M/R Wahlpflichtfach II 2 X 5 K2/H/R/M/PB/ New Institutional Economics and Behavioural Economics X 5 H/K2/M/R Management Konzepte X 5 H/K2/R Econometrics X 5 K2 Internationales Wirtschaftsrecht X 5 K2 Wahlpflichtfach III 2 X 5 K2/H/R/M/PB/ Auslandsstudiensemester 3 X 25 4 Blockveranstaltungen 7 X 5 Pr/PB/ e.t. Praxissemester X 30 PraxB Wirtschaftspolitisches Seminar X 10 H/K2/M/R Empirisches Projekt X 8 H/K2/M/R Bachelorarbeit X 12 BA-Arbeit + M Gesamt 150 Erklärung: 1) Bei mehreren Möglichkeiten nach Wahl der Prüferin / des Prüfers. 2) Es ist jedes Modul aus dem Bachelorangebot der Fakultät wählbar, das mit einer Prüfungsleistung abschließt, mindestens 5 Credits umfasst, nicht Bestandteil des Pflichtprogramms ist und dem 2. Studienabschnitt angehört. Über Ausnahmen entscheidet der Studiendekan. 3) Zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudiensemesters müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - erfolgreich abgeschlossener erster Studienabschnitt (jedes Modul des ersten Studienabschnitts muss bestanden worden sein), - erfolgreich abgeschlossenes Niveau 4 der Lehrveranstaltungssprache an der Partnerhochschule. Ferner müssen während des Auslandsstudiensemesters mindestens 10 ECTS-Credits aus den Bereichen VWL/BWL belegt werden. 4) Die Prüfungsform/en der im Auslandssemester belegten Module richtet/richten sich nach der ausländischen Hochschule. Die Note des Auslandsstudiensemesters wird durch den gewichteten Durchschnitt aller belegten Module ermittelt. 5) Für die Zulassung zu einer Niveaustufe in den Fremdsprachen ist grundsätzlich das Bestehen der vorherigen Niveaustufe nachzuweisen oder die Zulassung muss über den Einstufungstest erworben worden sein. 6) Die Sprachprüfung setzt sich zusammen aus einer Kombination aus schriftlicher und mündlicher Prüfung.

7) Erfolgreiche Teilnahme an zwei Blockveranstaltungen, davon eine nationale und eine internationale Blockveranstaltung. H K1 K2 LN M PB PL Pr Sp R Hausarbeit 1-stündige Klausur 2-stündige Klausur Leistungsnachweis Mündliche Prüfung Projektbericht Prüfungsleistung Praktische Übung Sprachprüfung Referat Hinweis: Eine K2 kann durch eine K1 plus Assignment(s) ersetzt werden. Als Assignment(s) ist jede gültige Prüfungsform zulässig.