PLZ/Ort: Tel. G: G: Nationalität: Heimatort: (bitte nur 1 Heimatort angeben) 756.

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Anmeldeformular Foto Bitte aufkleben Master of Advanced Studies ZFH in Kinder- & Jugendpsychotherapie Startdatum: Herbst 2019 Privatadresse: Frau Herr Name: Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Tel. P: Mobile: E-Mail P: Nationalität: Heimatort: (bitte nur 1 Heimatort angeben) Sozialversicherungsnummer (13-stellig): 756... Geschäftsadresse: Firma: Abteilung: Tätig als: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Tel. G: Fax G: E-Mail G: Stellenprozent: Waren Sie schon einmal an einer Schweizerischen Fachhochschule oder Universität eingeschrieben? Wenn ja, wie lautet Ihre Matrikel-Nr.? 1 Ja Nein - -

Bitte beantworten Sie alle Fragen von 1. 8. 1. Berufliche Grundausbildung/Studium, chronologisch Von 2. Art des Studiums (Master, Lizentiat, FH-Abschluss, Staatsexamen) Ort Weiter- und Fortbildung, chronologisch Von 2 Bis Bis Art der Weiter- oder Fortbildung und ev. Abschluss Ort

3. Formelle Bildungsabschlüsse Geben Sie hier Ihre formellen in- und ausländischen Bildungsabschlüsse an (z. B. Eidg. Fähigkeitsausweis EFZ, Gymnasiales Maturitätszeugnis, Berufsmaturitätszeugnis, Lizentiat): Abschluss mit Typ Schule, an welcher der Abschluss erfolgte Abschlussjahr Gesetzlicher Wohnort (Gemeinde/Kanton) zum Zeitpunkt des Abschlusses Zum Beispiel Maturität 1) Typ XY Kaufm. EFZ Berufsmaturität 2) Primarlehrerpatent Zum Beispiel: Kantonsschule XY in Zürich Kaufm. Berufsschule XY in Zürich Primarlehrerseminar XY Zum Beispiel 1997 Zum Beispiel: Küsnacht / ZH 1) 2) mit Angabe, ob eidg. anerkannte kantonale, SMK oder eidg. nicht anerkannte kantonale Maturität mit Angabe, ob nach Lehrabschluss oder lehrbegleitend 4. Berufliche und andere Tätigkeiten (inkl. Praktika), chronologisch Von 3 Bis Beschreibung der Tätigkeit Art der Tätigkeit / Funktion

5. Gegenwärtige Tätigkeit Bezeichnung bzw. Umschreibung der aktuellen beruflichen Stellung und der Hauptaufgabe 6. Was ist meine Motivation für den Beruf als Psychotherapeutin? 7. Was ist meine Motivation für den Weiterbildungsstudiengang MAS Kinder- und Jugendpsychotherapie? 4

8. Was möchte ich im Verlauf dieser Weiterbildung erreichen? Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Arbeitsstelle Persönliche Empfehlung Zeitung Internet Sonstiges: Rechnung Rechnung an: Korrekte Rechnungsanschrift: 5 TeilnehmerIn Arbeitgeber

Beilagen Kopie FH-Diplom, Lizentiatausweis, Masterdiplom oder Staatsexamen mit Matrikelnummer Lebenslauf Passfoto Nachweis einer psychotherapeutischen Tätigkeit während der Weiterbildung Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer / die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Aufnahmebestätigung. Abmeldungen nach erfolgter Aufnahme sind schriftlich einzureichen. Bitte retournieren Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular an: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Veronika Bochsler Lagerstrasse 41 Postfach 8021 Zürich Ort/Datum: Unterschrift: 6

1 Anhang Allgemeine Zulassungs- und Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen am der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften () In Kraft seit 01.05.2016 2 Allgemeines Die nachfolgenden Zulassungs- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Weiterbildungsveranstaltungen des der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (). Sie ergänzen die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen sowie die Studienordnungen der einzelnen MAS-Studiengänge. 3 ECTS Weiterbildungsveranstaltungen am sind in der Regel modularisiert und richten sich nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zur Bestätigung erbrachter Studienleistungen. Für erfolgreich absolvierte Module vergibt das die entsprechenden ECTS-Punkte. 1 ECTS-Punkt (Credit) entspricht einer Studienleistung von 25 30 Stunden. 4 Arten von Weiterbildungsveranstaltungen Am werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen angeboten: Weiterbildungskurse (WBK) Diese werden u.a. in der Form von wöchentlichen Lektionen, Blockkursen oder Kompaktkursen (ganzer Tag) angeboten. Für den Besuch wird eine Kursbestätigung ausgestellt. Bei entsprechendem Leistungsnachweis können Credits gutgeschrieben werden. Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies, CAS) Sie umfassen eine Studienleistung von 10 15 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das mit einem Zertifikat. Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies, DAS) Diplomlehrgänge umfassen eine Studienleistung von 30 40 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das mit einem Diplom. Weiterbildungs-Masterstudiengänge (Master of Advanced Studies, MAS) Weiterbildungs-Masterstudiengänge umfassen eine Studienleistung von mindestens 60 Credits, inklusive einer schriftlichen Arbeit und evtl. eines Praktikums. Der Abschluss berechtigt zur Führung des Titels Master of Advanced Studies (MAS) ZFH in (Richtung). 7

5 Zulassung Zertifikatslehrgänge, Diplomlehrgänge sowie Weiterbildungsmasterstudiengänge richten sich grundsätzlich an Personen, die über den Abschluss einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) verfügen. Praktikerinnen und Praktiker mit vergleichbarer beruflicher Kompetenz können zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen gemäss Studienordnung erfüllen. Weiterbildungskurse stehen interessierten Personen gemäss der jeweiligen Kursbeschreibung offen. In den einzelnen Angeboten können abweichende Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen werden, die den Detailprogrammen zur jeweiligen Weiterbildung zu entnehmen sind. Über die finale Zulassung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung entscheidet die Studienleitung. Teilnahmevoraussetzung für alle Weiterbildungsveranstaltungen des ist, dass das Kursgeld, bzw. der erste in Rechnung gestellte Teilbetrag, bezahlt ist. 6 Anmeldung Sowohl schriftliche als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Die definitive Aufnahme in ein Programm unterliegt den spezifischen Zulassungsbedingungen. Diese sind den jeweiligen Detailprogrammen zu entnehmen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Die Teilnehmendenzahl einer Weiterbildungsveranstaltung ist beschränkt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die Studienleitung behält sich vor, zugunsten einer sinnvollen Durchmischung der Teilnehmenden davon abzuweichen. Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung (für WBKs gilt diese gleichzeitig als Aufnahmebestätigung). Die Anmeldung ist verbindlich. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Studienleitung. Das bestätigt den Teilnehmenden die definitive Aufnahme schriftlich. Hinweis für Teilnehmende sur Dossier ohne Hochschulabschluss (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Universität): Die Aufnahme in den MAS Weiterbildungs-Masterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist erst nach Absolvierung des Kurses Wissenschaftsbasiertes Arbeiten möglich. Der Weiterbildungskurs Wissenschaftsbasiertes Arbeiten wird mehrmals jährlich durchgeführt. Weitere Informationen (Durchführungstermine, Kosten, Inhalte, etc.) werden im Rahmen des Anmeldeverfahrens bekannt gegeben. Die Aufnahme in den MAS WeiterbildungsMasterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist mit dem Besuch dieses Kurses noch nicht definitiv. Die Studienleitung entscheidet über die finale Aufnahme. 7 Preisangaben Die für eine Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin enthaltenen Leistungen sind in der Kursbeschreibung enthalten. 8

8 Durchführung Wird eine minimale Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich das das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet. 9 Änderungen und Anpassungen Programmänderungen sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung (Dozierende, Kursverantwortliche etc.) bleiben vorbehalten. 10 Zahlungsmodalitäten Die Zahlung von Weiterbildungskursen (WBK) mit einer Dauer bis zu 5 Kurstagen ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu leisten. Bei umfangreicheren WBK, CAS-, DAS- und MASLehrgängen ist das Kursgeld nach Erhalt der Aufnahme-Bestätigung in der Regel vor Kursbeginn zu bezahlen. Spezielle Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsangebote, insbesondere bei modularen Programmen, bleiben vorbehalten. Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden. Die Pflicht zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt davon unberührt. 11 Abmeldung, Nichterscheinen, Abbruch oder Ausschluss wegen ausstehendem Kursgeld Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Fristen sind im Detail wie folgt geregelt: Abmeldung WBK mit bis zu 5 Kurstagen Bis 14 Tage vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr von CHF 100. Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn Gesamte Teilnahmegebühr WBK > 5 Kurstage CAS / DAS / MAS Bis 8 Wochen vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr von CHF 350. Bis 4 Wochen vor Kursbeginn 20 % der gesamten Teilnahmegebühr Weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn 40 % der gesamten Teilnahmegebühr Nach Kursbeginn, Nichterscheinen, Abbruch der Teilnahme oder Ausschuss wegen ausstehendem Kursgeld 65 % der gesamten Teilnahmegebühr Nach Besuch von mindestens der Hälfte der Weiterbildung wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. *Bei modularen MAS werden die Studierenden mit den Teilnehmenden der DAS, CAS oder WBK gleichgestellt, d.h. es ist die Gebühr der eingeschriebenen DAS, CAS oder WBK zu bezahlen. 9

12 Versicherung Versicherungen sind Sache der Kursteilnehmenden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für umfangreichere Weiterbildungsveranstaltungen der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen. 13 Abtreten von Rechten Die Teilnehmenden treten die im Rahmen der Ausbildung am entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an das ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Teilnehmenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös vom ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt und sämtliche Geheimhaltungspflichten des werden eingehalten. In besonderen Fällen können die Rechte teilweise oder vollständig an die Teilnehmenden übertragen werden. Die/der Teilnehmende kann ein entsprechendes Gesuch an die Studienleitung stellen und die Rückübertragung der Rechte wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 14 Rechtswahl und Gerichtsstand Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Weiterbildung am der ZHAW gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. 10

Fragebogen zur statistischen Erfassung der Studierenden an der ZHAW und Erfassung von Matrikelnummern (BfS) Name Privatadresse Jetziger Wohnort Vorname Strasse PLZ / Ort Wohnort zum Zeitpunkt des höchsten Abschlusses (HWV, HTL, FH, Kantonsschule, Maturitätsschule, Lehrabschluss). Strasse PLZ / Ort Geburtsdatum Heimatort / Staat Studienberechtigungsausweis Ausstellungsort Ausstellungsjahr Matura Gymnasium (Name / Ort) BMS lehrbegleitend nach Lehrabschluss Abschlussjahr Bitte Kopie des Studienberechtigungsausweises bzw. Zeugnisses beilegen (HWV-, HTL-, Berufsmaturitäts- oder Maturitäts-Zeugnis). Datum Unterschrift Beilage 11 Zürcher Fachhochschule