Ausschreibung CUP 2018

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3 1. Veranstaltung: Der Geländeslalom wird in 5 offenen lizenzfreien Kurzslaloms auf unter 400 m langen Geländestrecken ausgetragen. Es ist ein touristischer Bewerb und wird nach den Bestimmungen des BAMS durchgeführt. Fällt eine Veranstaltung aus, muss keine Ersatzveranstaltung nominiert werden. Achtung: Der Start erfolgt für die Division I um 9:00 Uhr. Nennungen sind ab 8:30 Uhr möglich. Die Auslosung der Startnummern erfolgt durch die Fahrer. Wenn diese nicht anwesend sind, werden sie vom Veranstalter gezogen. Sind die Startnummern vergeben, ist kein Nachnennen mehr möglich. Bei direkt hintereinander folgender Auslosung von Fahrern mit dem gleichen Fahrzeug wird der jeweils nächste Fahrer mit einem anderen Fahrzeug vorgezogen. Jeder Teilnehmer welcher ein mehrspuriges Fahrzeug fährt, muss unbedingt über einen gültigen Führerschein verfügen. (ausgenommen Quad) Dies ist strikt durch den jeweiligen Veranstalter zu kontrollieren!!! Jugendliche unter 17 Jahre, welche keinen amtlichen Führerschein besitzen sind nur dann startberechtigt, wenn diese im Besitz einer Internationalen Fahrerlizenz sind!! Teilnahme: Jeder in- und ausländische Führerscheinbesitzer, soweit sein Fahrzeug den Bestimmungen entspricht. Motorradfahrer unter 16 Jahren dürfen nur mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten starten. Führerschein sowie der Zulassungsschein sind bei der Nennung erforderlich (ausgenommen Motorrad- und Quad- Nachwuchsfahrer unter 16 Jahren). 2. Klasseneinteilung: Sind in einer Klasse weniger als 3 Starter bei der jeweiligen Veranstaltung am Start so wird dieser der nächst höheren Klasse zugeteilt! Die dabei erreichten Punkte werden in der eigentlichen Klasse für die Cup Wertung angerechnet! Turbomotoren = Hubraum x 1,4 Startaufstellung und Reihenfolge: ACHTUNG NEUE REIHENFOLGE! A) Division I ALLRADKLASSE & Fahrzeuge mit Sperrdifferential lt. Div. I, polizeiliche Zulassung nicht erforderlich. DAMENKLASSE - Auto ist von den Fahrerinnen mitzubringen, (lt. Div. I bis max. 1400 cm³, kein Allradfahrzeug, pol. Zulassung nicht erforderlich) PKW bis 1400 ccm PKW über 1400 ccm Tagessieg Division I B) Motorräder inkl. Pitbike (Bitte Punkt 7 beachten) Kinder Mofa (max. 50cm³) und Quad Klasse bis max. 10 Jahren (2008) startberechtigt Jugend Mofa (max. 100cm³) und Quad Klasse bis maximal 14 Jahren startberechtigt Mofa und Quad wird bei ausreichenden Starteranzahl mind. 3 Starter extra gewertet. bis 125 ccm über 125 ccm Quads C) Division II PKW PKW PKW bis 1400 ccm bis 1600 ccm über 1600 ccm

4 C) Prototypen Tourenwagen offen inkl. Allradfahrzeuge welche nicht Div. I Entsprechen. Alle jene Fahrzeuge, die der Div. I und II nicht entsprechen. E) Buggys Kubiküberschreitungen von max. bis 10 cm³ werden akzeptiert. Gruppe N-Fahrzeuge = homologierte Fahrzeuge, sind trotz Anmeldung in der Div. I nicht startberechtigt, sondern ab Div. II. 3. Aufsteigen: Die Teilnehmenden Fahrzeuge dürfen nur in der jeweiligen Klasse starten. Ein Aufsteigen in eine höhere bzw. andere Klasse ist nicht erlaubt. 4. Fahrzeugwechsel: Ein Fahrzeugwechsel innerhalb der Klasse ist nach einem bereits absolvierten korrekten Start nicht erlaubt. 5. Startgeld: 14,- (davon sind 5,- vom Veranstalter an die Cup-Kasse zu entrichten). 6. Tagessieg: Div. I = PKW (inkl. Damen) und Allradfahrzeuge der Serienklasse Motorräder und Quads Div. II = alle Kubikklassen Buggy und Prototypen Jedes polizeilich angemeldete Fahrzeug entsprechend Division I kann beim Tagessieg angemeldet werden! Tagessieg wird ab 3 Starter durchgeführt! Je Division und Fahrer sind 3 Starts möglich 1x 5,- 2x 10,- 3x 14,- 7. Sturzhelmpflicht und Schutzbekleidung: Sturzhelmpflicht besteht für alle Klassen! Ein funktionstüchtiger Helm kann von den Abnehmern kontrolliert werden Bitte Beachten! Alle Zweirad- und Quadfahrer müssen mit einer zweckmäßigen Schutzbekleidung wie Helm, Handschuhen, langer Hose und festen Schuhwerk ausgestattet sein. Empfehlenswert währe auch ein Rückenprotektor! Für Motorräder und Quads gibt es keine Aufwärmrunde, sondern eine gemeinsame, langsame Präsentationsrunde. 8. Wertung der einzelnen Bewerbe: Auf einer mit Gummihüten markierten Strecke sind zwei getrennte Läufe in den einzelnen Wertungsklassen zu absolvieren. Der beste Lauf wird gewertet. Zeitnehmung elektronisch in 1/100 Sekunden. Torbreite (Hutabstand) ist 4 Meter, ausgenommen bei Tagessieg Div. II, Prototypen- und Buggyklassen 4,50 Meter. Umwerfen 1 Hutes = 3 Strafsekunden, Auslassen 1 Tores = 10 Strafsekunden. Beim Auslassen von mehr als 1 Tor, sowie beim Umwerfen von mehr als 6 Hüten wird ein Ausschluss vom einzelnen Klassenlauf vorgenommen. Pro Fahrzeug sind max. 3 Fahrer zulässig. Im Fahrerlager ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt, ansonsten kann eine Disqualifikation oder Geldstrafe bis 50,- erfolgen.

5 9. Wertung für den Cup: Für die Wertung ist die Teilnahme an mehr als der Hälfte der Rennen in einer Klasse erforderlich. In jeder Wertungsgruppe wird ein Cupsieger ermittelt, wobei von den 5 Einzelbewerben jedes Laufergebnis herangezogen wird (kein Streichresultat). 10. Punktesystem:1. Rang 15 Punkte 6. Rang 6 Punkte 2. Rang 12 Punkte 7. Rang 5 Punkte 3. Rang 10 Punkte 8. Rang 4 Punkte 4. Rang 8 Punkte 9. Rang 3 Punkte 5. Rang 7 Punkte 10. Rang 2 Punkte Die Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl in den einzelnen Klassen werden Cupsieger. Bei Punktegleichheit entscheiden die besseren Einzelplatzierungen. Eine gesonderte Cup-Nennung ist nicht erforderlich. 11. Preise für Cup-Siegerehrung: Die einzelnen Klassensieger sowie die Zweit- und Drittplatzierten innerhalb des Cups 2018 erhalten Pokale. 12. Proteste: Bei Protesten auf Motorleistung muss mit einem Prüfstandtest gerechnet werden. Für irreguläre Teilnehmer und Verweigerern von Prüfstandtests wird vom Veranstalter ein Ausschluss ausgesprochen. Der Typenschein ist bei Protesten zur Findung des wahren Sachverhaltes unbedingt erforderlich. Proteste gegen Ausschreibung, Zeitnehmung, Rennleitung, Wertung und Fahrzeugabnahme sind unzulässig. Für die übrigen Bestimmungen gelten die jeweiligen Ausschreibungen zu den einzelnen Bewerben. Protestgebühr 50,-. Bei Ablehnung eines Protestes erfolgt keine Rückzahlung der Protestgebühr. Abänderungen und Ergänzungen sind dem Veranstalter vorbehalten. 13. Die Siegerehrung für alle Klassen findet an dem vom Veranstalter angegebenen Ort nach der Veranstaltung statt. / 14. Cup Info: http://www.mühlviertler-slalomcup.at Techn. Auskünfte erhalten sie beim jeweiligen Veranstalter Technischen Abnehmer Herr Christian Böhmler 0664/3445555 und Herr Ralph Scharitzer 0699/12491583 Bei technischen Unstimmigkeiten welche durch den Abnehmer nicht geklärt werden können obliegt die oberste Entscheidung dem Cup Komitee. Fahrervertreter ist Wolfgang Friesenecker 0650/2036030, Mail:friesenecker@gmx.at CUPSIEGEREHRUNG erfolgt im Gasthaus Keck, Roadlhof Wintersdorf vom MSC Reichenau Ottenschlag Haibach am 03.11.2018 Obmann Manzenreiter Thomas eh. Schriftführer Ortner Franz. eh. MÜHLVIERTLER SLALOMCUP-KOMITEE

6 CHECKLISTE FÜR FAHRZEUGABNAHME Jedes Fahrzeug ist bei jeder Veranstaltung zu überprüfen! Die Fahrzeugabnahme muss auf der Startkarte oder am Fahrzeug vermerkt werden! Rotierende Antriebsteile wie Ketten, Zahnräder, etc. sind mittels Schutz abzudecken. Bei Nichtbeheben eines bei der Abnahme aufgezeigten techn. Mangels bis zum nächsten Rennen, erfolgt ein Ausschluss bis zur Behebung des Mangels und wird auch das vorige Cupergebnis gestrichen. Fahrzeuge der Div. II, Prototypen Side by Side Quads und Buggy müssen mit einen funktionellen Ausgreifschutz (Gitter, Netz, usw.) vorne, seitlich bzw. am Dach ausgestattet sein. PKW - Division I (Serienfahrzeuge): 1. Es sind nur Fahrzeuge mit polizeilichen Kennzeichen und gültigem 57a zugelassen. 2. Nachträgliche Typisierungen sind nicht erlaubt. 3. Fahrzeuge mit einer Differentialsperre müssen in der Allradklasse Starten!!! Ausgenommen: Sportlenkrad, Schalensitze, Überrollbügel sofern fachgerecht eingebaut, Entfernung des Werkzeuges sowie des Reserverades sind erlaubt. Die Entfernung des Beifahrersitzes, Bodenteppiche etc. sind nicht erlaubt. 4. Reifen- & Felgengröße laut Typenschein. Diese Reifen müssen den gesetzlichen EU Bestimmungen entsprechen (E Kennzeichnung). Die Reifendimension und die Felgenbauart muss auf allen vier Rädern gleich sein und laut Typenschein bzw. Zulassungsschein entsprechen. PKW - Division II (verbesserte Fahrzeuge): 1. Es ist jede Veränderung erlaubt. Es sind jene Fahrzeuge, die der DIV. I nicht entsprechen. 2. Es dürfen nur Fahrzeuge mit Rundum Verglasung (Verbund- od. Plexiglas) und sämtlichen Karosserieteilen an den Start. (Beleuchtung ist nicht erforderlich, jedoch dürfen keine spitzen und scharfkantigen Teile abstehen). 3. Die Reifenprofile und Reifenbreiten bzw. Spurverbreiterungen sind freigestellt. 4. An fahrzeugsicherheitstechnischen Einrichtungen sind keine Manipulationen erlaubt. Keine Änderungen an Lenkung, Bremsen und Achsen, ausgenommen sind Federn und Dämpfer. 5. Der Motorblock (Unterbau und Hubraum) muss dem Fahrzeugtyp entsprechen. Leistungsverbesserungen sind erlaubt. 6. Die Auspuffanlage muss mit mindestens einem Auspufftopf ausgeführt sein. 7. Bei Fahrzeugen dieser Division muss ein zweckmäßiger Überrollbügel vorhanden sein, d.h. dieser muss mit einer zusätzlichen Grundplatte an der Bodenplatte verschweißt oder verschraubt sein (Empfehlung aus eigenem Interesse der Sicherheit lt. Skizze). 8. Fahrzeuge die der Div. II entsprechen dürfen nicht in der Prototypenklasse starten! PROTOTYPEN: In der Prototypenklasse sind alle Fahrzeuge startberechtigt, die der Div. I, II und der Buggyklasse nicht entsprechen (Serienkarosserien, bei denen alle Veränderungen erlaubt sind). Motor u. Getriebe muss nicht dem Fahrzeugtyp entsprechen. Ein zweckmäßiger Überrollbügel muss vorhanden sein. Die Sicherheit für Fahrer und Zuseher muss gewährleistet sein. Der Cup-Obmann Manzenreiter Thomas, eh.