Technisches Reglement 2017
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- Sabine Steinmann
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1 Technisches Reglement 2017 Fahrzeuge Fahrzeuge der Division 1 müssen angemeldet sein, eine gültige 57A KFG Überprüfung oder eine landesübliche gültige Überprüfungsplakette vorweisen und dem serienmäßigen Originalzustand entsprechen. Cabrios sind nur startberechtigt mit festem Dach und fixer Front- und Heckscheibe. Probe- und Überstellungskennzeichen (blaue Kennzeichen) sowie rote 07er Kennzeichen sind in der Division 1 verboten. Die Kennzeichen müssen bei der technischen Abnahme auf dem Fahrzeug montiert sein. Bei Fahrzeugen mit aufgeladenem Motor (Turbo, Kompressor) wird zur Einstufung der Hubraum mit 1,7 multipliziert. Dieselfahrzeuge werden nach dem tatsächlichen Hubraum in der jeweiligen Klasse eingestuft. Sichtbare starke Rauchentwicklung ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung Hybrid und Elektrofahrzeuge sind nicht startberechtigt! Fahrzeugverbesserungen DIVISION 1 - Klasse 1 4 (serienmäßige Fahrzeuge) Erlaubte Fahrzeugverbesserungen: Motor: Das serienmäßige Luftfiltergehäuse darf nicht gegen ein Sportluftfiltergehäuse ausgetauscht werden, jedoch ist ein Sportluftfiltereinsatz erlaubt. Am Motor dürfen keine leistungssteigernden Veränderungen vorgenommen werden! Es sind keinerlei Änderungen gegenüber der vom Hersteller angebotenen Serienausführung zugelassen. Es dürfen keine umschaltbaren Steuergeräte, bzw Steuergeräte mit umschaltbaren Kennfeldern verbaut werden. Die maximal zulässige Leistungstoleranz laut Angabe in Typenschein, Einzelgenehmigung oder ausländischen Fahrzeugpapieren beträgt + 5%. (Nachweis durch Überprüfung am Leistungsprüfstand)
2 Abgasanlage/Geräuschbegrenzung: Sportauspuffanlage ist erlaubt, Auspuffkrümmer muss original bleiben. Bei Fahrzeugen mit Katalysator darf die Auspuffanlage erst nach dem Katalysator geändert werden. Die maximale Lautstärke beträgt 98+2dB laut Nahfeld Messmethode AMF. Kraftübertragung: Änderungen gegenüber Auslieferungszustand verboten. Differentialsperre ist nicht erlaubt, außer sie ist serienmäßig ab Werk verbaut. Bremsanlage: Änderungen gegenüber Auslieferungszustand verboten. Bremsscheibe in Originaldimension ist erlaubt. Lenkung: Änderungen gegenüber Auslieferungszustand (lt. Fahrgestellnummer) verboten. Fahrwerk / Federung: Stoßdämpfer, Sportfedern, Gewindefahrwerk (kein externer Ausgleichsbehälter) sind erlaubt. Zum Einstellen des Sturzes sind Nacharbeiten am Federbein erlaubt, wenn Federbein und Stoßdämpfer eine Einheit sind. Der Sturz muss innerhalb der Toleranzgrenzen des Herstellers bleiben. Reifen / Felgen: Es dürfen nur Reifen mit Straßenbezeichnung (z.b. 175/70 13 und E Zeichen) verwendet werden. Größe und Breite der Reifen und Felgen sind freigestellt. Bei jedem verwendeten Reifen muss auf 75% der Lauffläche eine Mindestprofiltiefe von 1 mm, gemessen im Bereich des Indikators, bei der Fahrzeugabnahme vorhanden sein. Das Nachschneiden oder behandeln der Reifen ist verboten. Egal, welcher Reifen verwendet wird, er darf nicht über die Karosserie hinausragen. Karosserie, Chassis und aerodynamische Einrichtungen: Spoiler und Trittbrettspoiler sind erlaubt. Kotflügelverbreiterungen sind verboten, außer sie sind Original ab Werk (lt. Fahrgestellnummer) verbaut.
3 Fahrzeugbreite lt. Typenschein darf nicht überschritten werden, ausgenommen sind Kanten umlegen bzw. bördeln mit bestehendem Material, keine Materialergänzungen. Die Mindestbodenfreiheit von 9 cm darf nicht unterschritten werden. Die Bodenfreiheit wird durch Durchschieben eines Holzkörpers gemessen. Kein mechanischer oder fester Teil des Autos (inkl. Auspuff) darf den Holzkörper berühren. Ausgenommen sind Fahrzeuge die nachweislich ab Werk mit weniger Bodenfreiheit ausgeliefert wurden. Überroll-Vorrichtungen / Streben: Überrollbügel, Überrollkäfig und Fahrwerksstreben sind erlaubt, jedoch nur schraubbar. Ein Käfigschutz im Kopfbereich ist verpflichtend, Materialstärke mind. 20mm, kein Weichschaumstoff. Innenausstattung: Sportlenkrad, Schalensitze und Sportgurte sind erlaubt. Es dürfen keine Teile der Fahrzeugausstattung entfernt werden, ausgenommen Hutablage und Reserverad. Bei Einbau eines Überrollbügels oder Käfigs darf die hintere Sitzbank und die Sitzlehne entfernt werden. Bei verdunkelten Scheiben muss die Startnummer außen aufgeklebt werden. Ein Sicherheitsgurt (mindestens 3-Punkt) sowie eine stabile Kopfstütze sind Pflicht, auch für Fahrzeuge, die ohne diese Einrichtungen ausgeliefert wurden. Änderungen: Alle Änderungen ausgenommen der angeführten sind verboten! Im Falle eines Zweifels steht der Bewerber/Teilnehmer in der Nachweispflicht.
4 DIVISION 2 - Klasse 5 9 (verbesserte Fahrzeuge) Bei Fahrzeugen der Division 2 ist ein Käfig mit beidseitigem Flankenschutz vorgeschrieben. Ein Käfigschutz im Kopfbereich ist verpflichtend, Materialstärke mind. 20mm, kein Weichschaumstoff. Ausgenommen sind Fahrzeuge die einer gültigen Straßenzulassung mit serienmäßiger Innenausstattung entsprechen und Reifen mit Straßenbezeichnung (z.b. 175/70 13 und E Zeichen) verwenden. Krümmer und Auspuffanlage sind freigestellt, jedoch sind Flammrohre nicht erlaubt. Die maximale Lautstärke beträgt 98+2 db laut Nahfeld- Messmethode AMF. Reifen und Felgen sind freigestellt, sie dürfen jedoch nicht über die Karosserie hinausragen. Slick-Reifen sind erlaubt. Klebebänder zum Verbreitern der Karosserie sind verboten. (Behördliche Anmeldung ist nicht erforderlich) Cabrios sind nur startberechtigt mit festem Dach und fixer Front- und Heckscheibe. Klasse 5 8 Erlaubte Fahrzeugverbesserungen Entspricht AMF Vorschrift N,A,H,F,E1 Anhang J. (ausgenommen E1 Gewichtslimit) ( Ein Wagenpass ist nicht erforderlich. Bei Hubraum Änderung hat die Nennung in jener Wertungsklasse zu erfolgen, die dem tatsächlichen Hubraum des Fahrzeuges entspricht. Der Motorblock muss von einem Hersteller sein, dessen Motor vom Fahrzeughersteller verbaut wurde. Die Zylinderanzahl muss dem Original entsprechen. Klasse 9 Offene Hubraumklasse In dieser Klasse sind Fahrzeuge zugelassen, die nicht den Bestimmungen des Anhang J, Gruppe N, A, H, F oder E1 (E1 Gewichtslimit ausgenommen) national entsprechen und eine geschlossene Karosserie aufweisen. Reifen und Felgen sind freigestellt, sie dürfen jedoch nicht über die Karosseriebreite hinausragen.
5 Klasse 1 9 (Reifenwechsel) Das Wechseln der Reifen zwischen den Trainings- bzw. den Wertungsläufen ist verboten. Ausnahmen: Bei offensichtlichem Reifendefekt im Rahmen der Reparaturzeit, oder bei WET-Race. WET-Race darf vom Rennleiter bei ändernden Witterungsverhältnissen ausgesprochen werden. Ein angefangener Lauf muss zu Ende gefahren werden, danach haben alle Teilnehmer EINMALIG die Möglichkeit für 15min die Reifen zu wechseln. Historische Klasse: Es wird ab der Saison 2017 eine historische Klasse bei ausgewählten Slaloms stattfinden, diese startet nach der Klasse 9. Reglement: Historische Rennfahrzeuge bis Bj Fahrzeuge sollen annähernd dem damaligen technischen Stand lt. Anhang K entsprechen. Kein Wagenpass erforderlich. Es sind nur Fahrzeuge mit straßenzugelassenen Reifen mit E- Kennzeichnung zugelassen. Fahrzeuge müssen nicht angemeldet sein. Ein Fahrer, der in der historischen Klasse genannt hat, darf in keiner anderen Klasse an den Start gehen. Ein Doppelstarter darf mit diesem Fahrzeug in der geeigneten Klasse starten. Keine Doppelstarter in der historischen Klasse. Erster Ansprechpartner für die historische Klasse ist Fritz Kreiseder (Tel Nr.: 0664/ )
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