Geprüfter Handelsfachwirt (m/w)

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Transkript:

13.03.2019 Nagold Ziel Handelsfachwirte (m/w) sind Branchenspezialisten, die über praktische Berufserfahrung und eine gezielte Weiterbildung verfügen. Ihr auf den Handelsbetrieb ausgerichtetes, breit angelegtes Wissen befähigt sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben und zur Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben der mittleren Ebene. Zielgruppe Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Handel und einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit in dieser Branche, alternativ zur Ausbildung reicht der Nachweis einer fünfjährigen Berufserfahrung. Zulassungsvoraussetzung / Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Zeiten: Referent/-in: Ort: Preis: Zuschuss: Abschluss: Abendlehrgang, 1 Jahr Montag und Dienstag, 18.30 21.45 Uhr, jeden Mittwoch, 08.00 13.00 Uhr verschiedene IHK-Zentrum für Weiterbildung, Lise-Meitner-Str. 23, 72202 Nagold 2.990,- (zahlbar in 6 Raten), zzgl. Prüfungsgebühr (z.zt. 550,- ) und sonstige Literatur Teilnehmern (m/w) die innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fachwirts (Meisters) den Lehrgang zum Geprüften Betriebswirt bei der IHK Nordschwarzwald starten, wird auf diesen ein Preisnachlass von 750,- gewährt (siehe dortige Ausschreibung). Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt. IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Edelbert Dorner, Telefon 07452 9301-14, E-Mail dorner@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196

Zulassungsvoraussetzung (1) Zur ersten Teilprüfung nach 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. (3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Lern- und Arbeitsmethodik 1. Unternehmensführung und -steuerung - Bewerten der Voraussetzungen, Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen unternehmerischer Tätigkeit - Entwickeln einer Geschäftsidee und Erstellen eines Businessplans auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Unternehmensübernahme - Gestalten der Unternehmensorganisation unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile von Kooperationen im Handel - Kosten- und Leistungsrechnung - Controllinginstrumente und ihr Zusammenwirken - Analysieren der Unternehmensfinanzierung und Treffen von Finanzierungsentscheidungen - Umsetzen von Maßnahmen des Risikomanagement 2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation - Anwenden von Führungsmethoden - Einsetzen von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements - Anwenden von Konzepten des Personalmarketings, Mitwirken bei der Personalauswahl und einstellung - Planen und Durchführen der Berufsausbildung - Umsetzen von Beurteilungssystemen und Mitwirken an deren Weiterentwicklung - Durchführen der Personalbedarfs-, personalkosten- und Personaleinsatzplanung - Planen und Organisieren von Qualifizierungsmaßnahmen - Auswerten von Personalkennziffern - Bewerten der Vor- und Nachteile verschiedener Entgeltsysteme - Fördern der Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Teamentwicklung, Durchführen und Auswerten von Mitarbeitergesprächen - Situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationsund Moderationstechniken - Umsetzen der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 3. Handelsmarketing - Bewerten von handelsrelevanten Entwicklungen und Ableiten von Schlussfolgerungen - Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen und Bewerten von Marketingstrategien - Einsetzen von Marketinginstrumenten unter Berücksichtigung von Standort und Zielgruppen - Planen und Umsetzen von verkaufsfördernden Maß-nahmen und einer kundenorientierten Servicepolitik - Gestalten von Verkaufsflächen und der Warenpräsentation unter Berücksichtigung von Visual Merchandising - Planen, Umsetzen und Bewerten von Werbekonzepten - Umsetzen standortbezogener Öffentlichkeitsarbeit - Weiterentwicklung von Vertriebskonzepten unter Berücksichtigung von E-Commerce - Analysieren und Bewerten der Entwicklung von Märkten, des Wettbewerbs und gesamtwirtschaftlicher Nachfragestrukturen, Ableiten von Marketingstrategien 4. Beschaffung und Logistik - Ermitteln des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Quantität und Qualität - Umsetzen und Optimieren von Beschaffungsund Logistikprozessen unter Berücksichtigung von Schnittstellen, E-Procurement und Konditionspolitik - Analysieren der Wirkungen beschaffungs- und logistikbezogener Entscheidungen auf die Wertschöpfungskette (Supply Chain Management) und Entwickeln von Verbesserungsmaßnahmen - Bewerten des kunden- und lieferantenbezogenen Waren- und Datenflusses einschließlich Efficient Consumer Response - Steuern von Transport- und Entsorgungsprozessen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte - Steuern von Lagerprozessen 5. Handlungsbereiche zur Wahl (Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden sich für einen Handlungsbereich) - Vertriebssteuerung - Handelslogistik - Einkauf - Außenhandel

Hinweise für Teilnehmer/-innen Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 13.03.2019 in Nagold Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefon 07231 201-0, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Werbeeinwilligung Ich willige ein, dass meine vorstehenden Kontakt- und Personendaten von der IHK Nordschwarzwald und ihren Bildungseinrichtungen für die Bewerbung von kostenpflichtigen Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die IHK Nordschwarzwald darf zu diesem Zweck auch sonstige über mich anfallende Daten (z.b. Lehrgangsteilnahmen, Weiterbildungsinteressen, etc.) speichern. Mit der Kontaktierung per E-Mail Telefon Briefpost Facebook Xing bin ich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Nordschwarzwald durch Versendung einer E-Mail an zvm@pforzheim.ihk.de, telefonisch unter 07231 201-0, oder schriftlich widerrufen werden. Ebenso kann auf diesem Weg Auskunft über die gespeicherten Daten und / oder deren Löschung veranlasst werden. Datum, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich in Textform vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Sofern der Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK Nordschwarzwald nichts anderes vorsieht, wird bei Absage bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.