Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008)

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt Juristische Fakultät Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 02/2017 Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 26. Jahrgang/23. März 2017

Amtliches Mitteilungsblatt 02/2017 Dritte Änderung der fachspezifischen Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt 47/2013) hat der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät am 12. Januar 2017 die dritte Änderung der Studienordnung erlassen : Artikel I In Anlage 1: Modulkatalog wird die Modulbeschreibung des Moduls Grundkenntnisse des deutschen Rechts (Beifach-Angebot) im Modulkatalog Beifach durch die Modulbeschreibung gemäß Anlage 1 dieser Änderungsordnung ersetzt. Artikel II (1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die fachspezifische Studienordnung vom der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 112/2015), in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortsetzen. (3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ können sie die fachspezifische Studienordnung vom der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 112/2015), in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Oktober 2017 gilt die Studienordnung vom 1. September 2008 (Amtl. Mitteilungsblatt 43/2008), zuletzt geändert am 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 112/2015), ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Studienordnung vom 1. September 2008 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 43/2008), zuletzt geändert am 25. September 2015 (Amtl. Mitteilungsblatt 112/2015), in der Fassung dieser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend 110 ZSP-HU berücksichtigt. Die Universitätsleitung hat die dritte Änderung der Studienordnung am 02. März 2017 bestätigt. 3

Amtliches Mitteilungsblatt 02/2017 Anlage 1: Modul: Grundkenntnisse des deutschen Rechts (Beifach-Angebot) Studienpunkte: 12 Inhalte: Das Modul umfasst Lehrveranstaltungen in den Fächern Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Öffentliches Recht. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen werden von der Juristischen Fakultät teilweise für Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angeboten und eignen sich daher besonders für Studierende, die das Studium nicht mit der Ersten Juristischen Prüfung ablegen wollen. Gegenstand der Lehrveranstaltungen sind im Bürgerliche Recht der Allgemeine Teil des BGB, insbesondere die Regeln über das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Willenserklärungen und Verträgen, das Schuldrecht, insbesondere die Regeln über Leistungsstörungen, wichtige vertragliche Schuldverhältnisse wie Kauf und Miete, die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung und der unerlaubten Handlungen sowie aus dem Sachenrecht insbesondere die Übereignung von beweglichen und unbeweglichen Sachen. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG); die GmbH wird in ihren Grundzügen dargestellt. Zum Inhalt der Lehrveranstaltungen im Öffentlichen Recht gehören Kenntnisse über die Grundrechte, deren Inhalt und ihre prozessuale Geltendmachung. Lernziele: Die Studierenden sollen einen Einblick in die juristische Arbeits- und Denkweise erhalten und das Instrumentarium des privaten und staatlichen Handelns sowie die Kernelemente und Institutionen des Wirtschaftslebens kennen und verstehen lernen. Sie sollen ferner einen Überblick über die Strukturen und Funktionsweise der Grundrechte und den Inhalt einzelner Grundrechte kennen und verstehen lernen. Auf der Grundlage der erworbenen Rechtskenntnisse sollen die Studierenden zu Grundfragen der betreffenden Rechtsgebiete begründet Stellung beziehen können. Themen, Inhalte SWS SP Form P/WP Bürgerliches Recht 2 2 P Handels- und Gesellschaftsrecht 2 2 P Öffentliches Recht, insbesondere Grundrechte 4 4 P Teilnahmevoraussetzungen: keine Dauer: ( ) 1 Semester ( X ) 2 Semester Angebotsturnus: ( ) Wintersemester ( ) Sommersemester ( X ) jedes Semester Sprache: ( X ) Deutsch ( X ) andere Sprache Prüfungsform drei Klausuren Anteil an Modulnote dem Verhältnis der Studienpunkte entsprechend (2 SP = 25%, 4 SP = 50%) Studienpunkte 4 4

Dritte Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät am 12. Januar 2017 die folgende dritte Änderung der Prüfungsordnung erlassen : Artikel I In der Anlage: Übersicht über Modulabschlussprüfungen im Fachstudium Rechtswissenschaft wird die Übersicht über Modulabschlussprüfungen im Beifach Rechtswissenschaft gemäß Anlage dieser Änderungsordnung geändert. Artikel II (3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ können sie die fachspezifische Prüfungsordnung vom 112/2015), in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Oktober 2017 gilt die Prüfungsordnung vom 1. September 2008, zuletzt geändert am 25. September 2015, ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Prüfungsordnung vom 1. September 2008, zuletzt geändert am 25. September 2015, in der Fassung dieser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend 110 ZSP-HU berücksichtigt. (1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die fachspezifische Prüfungsordnung vom 112/2015), in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortsetzen. Die Universitätsleitung hat die dritte Änderung der Prüfungsordnung am 02. März 2017 bestätigt. 5

Amtliches Mitteilungsblatt 02/2017 Anlage: Übersicht über Modulabschlussprüfungen im Beifach Rechtswissenschaft Modul Modulabschlussprüfung (MAP) Studienpunkte Grundlagen des Rechts (Modul G) Grundkenntnisse des deutschen Rechts (Beifach- Angebot) 2 AK (je 2 h), Mittelwert der beiden Klausuren (beide mindestens je 4,00 Punkte) 3 AK (je 60 min), dem Verhältnis der SP entsprechend (2 SP = 25%, 4 SP = 50%) 8 12 Spezialisierungsmodul (SM) 1 AK über 5h 12 Gesamt 20 6