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[ID: 15493] Bewerbung. Inhaltsverzeichnis

Berichtigung. Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben. Dienstleistungen

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Achtung Hinweis: Vergabeverfahren wurde aufgehoben. (Siehe Anlage)

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

Wettbewerbsbekanntmachung

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Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

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Deutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Transkript:

LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F14 VERSION: R2.0.9.S03 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: oberjak NO_DOC_EXT: 2019-046159 SOFTWARE VERSION: 9.10.4 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: mail@oberprillerarchitekten.de NOTIFICATION TECHNICAL: / NOTIFICATION PUBLICATION: /

1 / 5 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name und Adressen Landkreis Landshut Veldener Str. 15 Landshut 84036 Deutschland Kontaktstelle(n): Thomas Stöckl E-Mail: Thomas.Stoeckl@landkreis-landshut.de NUTS-Code: DE227 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.4) Bezeichnung des Auftrags: Neubau eines Verwaltungsgebäudes einschließlich Außenanlagen für das Landratsamt Landshut in Essenbach CPV-Code Hauptteil 71221000 Art des Auftrags Dienstleistungen Kurze Beschreibung: Das Landratsamt Landshut hat am gegenwärtigen Standort in der Stadt Landshut keine Erweiterungsmöglichkeit mehr. Teile, wie beispielsweise das Jugendamt, sind bereits an andere Standorte ausgelagert. Zudem ist auch die Parkplatzsituation im Zusammenhang mit Kreiskrankenhaus und Ärztehaus beengt und hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit Anwohnern und auch mit der Stadt Landshut geführt. Der Landkreis Landshut beabsichtigt nun, einen Neubau zu errichten um der aktuellen Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen. Als Standort wurde ein Grundstück im Landkreis, im Bereich der Marktgemeinde Essenbach ausgewählt, in Nachbarschaft zur vorhandenen Veranstaltungshalle "Eskara" und der neuen kommunalen Musikschule. Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Die übrigen Außenstellen der KFZ- Zulassungsstelle und des Jobcenters in Rottenburg und Vilsbiburg bleiben bestehen. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Mehrbedarf auf dem Grundstück verträglich und wirtschaftlich untergebracht werden kann. Da die Stellplätze von der

2 / 5 Marktgemeinde Essenbach errichtet werden sollen, kann der Landkreis für diesen Teil der Wettbewerbsaufgabe kein Auftragsversprechen geben. Die Planung der Stellplätze ist als Ideenteil in die Wettbewerbsaufgabe integriert. Es sind insgesamt ca. 1.200 Stellplätze nachzuweisen. Dabei ist eine städtebaulich verträgliche Anordnung und Gestaltung anzustreben. Darüber hinaus ist ein ausreichender Anteil an Behindertenstellplätzen auf dem Baugrundstück vorzusehen. Die Dienstfahrzeuge sollen auf dem Baugrundstück überdacht untergebracht werden. Ladeinfrastruktur für E- Fahrzeuge ist ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Lösung der Bauaufgabe einschließlich einer Erweiterungsoption werden für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes innovative Konzepte vom Auslober begrüßt, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, auf ökologische Aspekte und die Energieeffizienz. Die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bezogen auf den gesamten Lebenszyklus (Errichtungskosten, Energiekosten, Erhaltungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten) ist dabei ein zentrales Anliegen des Auslobers. Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen: Dabei wird der HAV-kom Standardvertrag in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der AVB, ZVB und der Verpflichtungserklärung zu Grunde gelegt. Es ist in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 (Restleistung), 3, 4 und 5 nach HOAI 2013 35 Gebäudeplanung und 40 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich optional eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 vor. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis (1. Preis) mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Der 2. Preis wird mit 40 % und der 3. Preis mit 30 % gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/03/2019 VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Übermittlung der ursprünglichen Bekanntmachung über enotices: TED-eSender-Login: ENOTICES TED-eSender-Kundenlogin: oberjak Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-037867 Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 054-125301 Tag der Absendung der ursprünglichen Bekanntmachung: 13/03/2019 Abschnitt VII: Änderungen VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.1) VII.1.2) Gründe für die Änderung Änderung der ursprünglichen Informationen, die vom öffentlichen Auftraggeber übermittelt wurden In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: III.1.10 Anstatt: Auswahlkriterien

- Referenz Fachkunde, Erfahrungen mit Projekten mit vergleichbarer Komplexität HOAI 2013 34 HOZ mind. III (es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los) - Referenz Gestaltqualität der eingereichten Referenzobjekte, u.a. auch Wettbewerbserfolge, Architekturpreise und Auszeichnungen HOAI 2013 34 (es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los) muss es heißen: Auswahlkriterien - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen, Fertigstellung LPH 8 nach 2008 aufzulisten [Referenzliste]. - Referenz Fachkunde, Erfahrungen mit Projekten mit vergleichbarer Komplexität HOAI 2013 34 HOZ mind. III (es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los) Es werden gemäß 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mindestens 1, maximal 2 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten [wahlweise 1 DIN A3 Seite] darzustellen, damit die Vergleichbarkeit der Referenzen beurteilbar ist. Werden mehr als 2 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt. Für die Leistungen nach 39 HOAI 2013 werden keine Referenzen gefordert. - Referenz Gestaltqualität der eingereichten Referenzobjekte, u.a. auch Wettbewerbserfolge, Architekturpreise und Auszeichnungen HOAI 2013 34 (es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los) Es werden gemäß 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mindestens 1, maximal 2 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten [wahlweise 1 DIN A3 Seite] darzustellen, damit die Vergleichbarkeit der Referenzen beurteilbar ist. Werden mehr als 2 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt. Für die Leistungen nach 39 HOAI 2013 werden keine Referenzen gefordert. Abschnitt Nummer: II.2.4 Anstatt: Das Landratsamt Landshut hat am gegenwärtigen Standort in der Stadt Landshut keine Erweiterungsmöglichkeit mehr. Teile, wie beispielsweise das Jugendamt, sind bereits an andere Standorte ausgelagert. Zudem ist auch die Parkplatzsituation im Zusammenhang mit Kreiskrankenhaus und Ärztehaus beengt und hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit Anwohnern und auch mit der Stadt Landshut geführt. Der Landkreis Landshut beabsichtigt nun, einen Neubau zu errichten um der aktuellen Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen. Als Standort wurde ein Grundstück im Landkreis, im Bereich der Marktgemeinde Essenbach ausgewählt, in Nachbarschaft zur vorhandenen Veranstaltungshalle "Eskara" und der neuen kommunalen Musikschule. Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Die übrigen Außenstellen der KFZ- Zulassungsstelle und des Jobcenters in Rottenburg und Vilsbiburg bleiben bestehen. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Mehrbedarf auf dem Grundstück verträglich und wirtschaftlich untergebracht werden kann. Da die Stellplätze von der Marktgemeinde Essenbach errichtet werden sollen, kann der Landkreis für diesen Teil der Wettbewerbsaufgabe kein Auftragsversprechen geben. Die Planung der Stellplätze ist als Ideenteil in die Wettbewerbsaufgabe 3 / 5

integriert. Es sind insgesamt ca. 1.200 Stellplätze nachzuweisen. Dabei ist eine städtebaulich verträgliche Anordnung und Gestaltung anzustreben. Darüber hinaus ist ein ausreichender Anteil an Behindertenstellplätzen auf dem Baugrundstück vorzusehen. Die Dienstfahrzeuge sollen auf dem Baugrundstück überdacht untergebracht werden. Ladeinfrastruktur für E- Fahrzeuge ist ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Lösung der Bauaufgabe einschließlich einer Erweiterungsoption werden für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes innovative Konzepte vom Auslober begrüßt, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, auf ökologische Aspekte und die Energieeffizienz. Die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bezogen auf den gesamten Lebenszyklus (Errichtungskosten, Energiekosten, Erhaltungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten) ist dabei ein zentrales Anliegen des Auslobers.Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen: Dabei wird der HAV-kom Standardvertrag in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der AVB, ZVB und der Verpflichtungserklärung zu Grunde gelegt. Es ist in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 (Restleistung), 3, 4 und 5 nach HOAI 2013 35 Gebäudeplanung und 40 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich optional eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 vor. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis (1. Preis) mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Der 2. Preis wird mit 40 % und der 3. Preis mit 30 % gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. muss es heißen: Das Landratsamt Landshut hat am gegenwärtigen Standort in der Stadt Landshut keine Erweiterungsmöglichkeit mehr. Teile, wie beispielsweise das Jugendamt, sind bereits an andere Standorte ausgelagert. Zudem ist auch die Parkplatzsituation im Zusammenhang mit Kreiskrankenhaus und Ärztehaus beengt und hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit Anwohnern und auch mit der Stadt Landshut geführt. Der Landkreis Landshut beabsichtigt nun, einen Neubau zu errichten um der aktuellen Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen. Der geplante Neubau soll Arbeitsplätze für ca. 600 Mitarbeiter umfassen. Als Standort wurde ein Grundstück im Landkreis, im Bereich der Marktgemeinde Essenbach ausgewählt, in Nachbarschaft zur vorhandenen Veranstaltungshalle "Eskara" und der neuen kommunalen Musikschule. Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Die übrigen Außenstellen der KFZ- Zulassungsstelle und des Jobcenters in Rottenburg und Vilsbiburg bleiben bestehen. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Mehrbedarf auf dem Grundstück verträglich und wirtschaftlich untergebracht werden kann. Da die Stellplätze von der Marktgemeinde Essenbach errichtet werden sollen, kann der Landkreis für diesen Teil der Wettbewerbsaufgabe kein Auftragsversprechen geben. Die Planung der Stellplätze ist als Ideenteil in die Wettbewerbsaufgabe integriert. 4 / 5

5 / 5 VII.2) Es sind insgesamt ca. 1.200 Stellplätze nachzuweisen. Dabei ist eine städtebaulich verträgliche Anordnung und Gestaltung anzustreben. Darüber hinaus ist ein ausreichender Anteil an Behindertenstellplätzen auf dem Baugrundstück vorzusehen. Die Dienstfahrzeuge sollen auf dem Baugrundstück überdacht untergebracht werden. Ladeinfrastruktur für E- Fahrzeuge ist ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Lösung der Bauaufgabe einschließlich einer Erweiterungsoption werden für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes innovative Konzepte vom Auslober begrüßt, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, auf ökologische Aspekte und die Energieeffizienz. Die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bezogen auf den gesamten Lebenszyklus (Errichtungskosten, Energiekosten, Erhaltungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten) ist dabei ein zentrales Anliegen des Auslobers. Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen: Dabei wird der HAV-kom Standardvertrag in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der AVB, ZVB und der Verpflichtungserklärung zu Grunde gelegt. Es ist in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 (Restleistung), 3, 4 und 5 nach HOAI 2013 35 Gebäudeplanung und 40 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich optional eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 vor. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis (1. Preis) mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Der 2. Preis wird mit 40 % und der 3. Preis mit 30 % gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Weitere zusätzliche Informationen: