Geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w) International

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Transkript:

Geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w) International 22.01.2019 Pforzheim Ziel Die bereits geprüften Bilanzbuchhalter (m/w) erwerben zusätzliche Fertigkeiten und Kenntnisse der Bilanzierung und Bewertung nach internationalen Standards. Darüber hinaus erlernen sie die Verwendung englischsprachiger Fachbegriffe als auch die Bearbeitung außensteuerlicher Sachverhalte und internationaler Zahlungen. Zielgruppe Geprüfte Bilanzbuchhalter (m/w) und Absolventen (m/w) eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Zeiten: Referent/-in: Ort: Preis: Abschluss: 11 Monate Di, 18.00-21.15 Uhr und Sa, 08.00-13.00 Uhr verschiedene IHK Nordschwarzwald 1.690,-, zahlbar in 4 Raten zzgl. Literatur, zzgl. Prüfungsgebühr IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Esther Gölz, Telefon 07231 201-107, E-Mail goelz@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196

Zulassungsvoraussetzung Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter International (1) Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter International abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits: 1. die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat, 2. den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder 3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat. (2) Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. (3) Sie besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. (4) Die Bearbeitung beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.

1. Bilanzen erstellen - Bilanzierung/ Bewertung nach IFRS und IAS - Bilanzansatz/ Bilanzausweis - Bilanzposten - Bewertung/ Bilanzierung besonderer Sachverhalte 2. Verfahren zur Ermittlung des Gesamtergebnisses anwenden - Gewinn oder Verlust - Sonstiges Ergebnis - Gesamtergebnis - Gewinn oder Verlust/ Gesamtergebnis auf Mutterunternehmen und Minderheitsgesellschaft 3. Ergebnis je Aktie ermitteln - Unverwässertes Ergebnis je Aktie - Verwässertes Ergebnis je Aktie 4. Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen - Unternehmensbezogene Struktur der Eigenkapitalveränderungsrechnung - Sachliche Zuordnung der eigenkapitalrelevanten Tatbestände zu einzelnen Eigenkapitalposten - Werte der verschiedenen Eigenkapitalposten - Eigenkapitalveränderungsrechnung mit Vorjahresvergleichszahlen 5. Kapitalflussrechnung erstellen - Ziele der Kapitalflussrechnung - Zuflüsse/ Abflüsse von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - Kapitalflussrechnung mit Vorjahres-Vergleichszahlen 6. Anhang erstellen - Funktion des Anhangs/ wesentlichen Angaben - Bestandteile des Abschlusses nach IFRS - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Ergänzende Informationen aus Einzelstandards 7. Lagebericht erstellen - Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung des Wirtschaftszweiges im Lagebericht - Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis - Vorgänge besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres - Wesentliche Entwicklung von Chancen und Risiken - Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung 9. Konzernrechnungslegung/ Konsolidierung/ Konzernabschluss - Ziele eines Konzernabschlusses - Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses - Konsolidierungskreis - Konsolidierungen - Anteile der Minderheitseigentümer - Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung - Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung - Konzern-Kapitalflussrechnung - Konzern-Segmentbericht - Konzern-Anhang 10. Internationale Abschlüsse analysieren und interpretieren - Notwendigkeit/ Ziele der Analyse internationaler Abschlüsse - Analyse der Unternehmensentwicklung insgesamt/ Entwicklung der Segmente mit Hilfe von Kennzahlen - Maßstäbe zur Bewertung des ganzen Unternehmens - Zwischenberichterstattung 11. Finanzierungsmöglichkeiten im Außenhandel ermitteln/ Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auswählen - Ziele/ Aufgabenfelder/ Risiko-Absicherung des internationalen Finanzmanagement - Internationale Finanzprodukte - Instrumente des internationalen Finanzmanagements - Finanzwirtschaftliches Risikomanagement - Sicherung von Exportrisiken 12. Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht - Grenzüberschreitende Sachverhalte - Ursachen einer internationalen Doppelbesteuerung - Funktionsweise des anzuwendenden DBA 13. Umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr - Besteuerung nach deutschem Umsatzsteuerrecht - Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitendem Warenverkehr - Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr - Leistungsempfänger als Steuerschuldner eines im Ausland ansässigen Unternehmers - Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Umsätzen - Besonderheiten der Rechnungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen - Ausgewählte Dokumentationen und Nachweise bei grenzüberschreitenden Umsätzen 8. Segmente auswählen/ Segmentbericht erstellen - Notwendigkeit und Ziele eines Segmentberichts - Geschäftssegmente unter Beachtung des Managementansatzes - Segmentbericht - Überleitungsrechnung - Zusätzliche Angaben

Hinweise für Teilnehmer/-innen Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 22.01.2019 in Pforzheim Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefon 07231 201-0, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) / Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Werbeeinwilligung Ich willige ein, dass meine vorstehenden Kontakt- und Personendaten von der IHK Nordschwarzwald und ihren Bildungseinrichtungen für die Bewerbung von kostenpflichtigen Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die IHK Nordschwarzwald darf zu diesem Zweck auch sonstige über mich anfallende Daten (z.b. Lehrgangsteilnahmen, Weiterbildungsinteressen, etc.) speichern. Mit der Kontaktierung per E-Mail Telefon Briefpost Facebook Xing bin ich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Nordschwarzwald durch Versendung einer E-Mail an zvm@pforzheim.ihk.de, telefonisch unter 07231 201-0, oder schriftlich widerrufen werden. Ebenso kann auf diesem Weg Auskunft über die gespeicherten Daten und / oder deren Löschung veranlasst werden. Datum, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich in Textform vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Sofern der Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK Nordschwarzwald nichts anderes vorsieht, wird bei Absage bis 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht; bei Kündigung vor Lehrgangsbeginn wird die erste Rate in Rechnung gestellt; der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Für Verbraucher gilt dies erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Aufgrund der Anmeldung werden zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungsbzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Die Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich ( 6 Abs. 1 b) DSGVO). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund gesondert erteilter Einwilligung oder zur Wahrung eines berechtigten Interesses der IHK Nordschwarzwald (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO); die spätere Zusendung teilnehmerspezifischer Informationen auch werblicher Art kann gem. Erwägungsgrund 47 zur DSGO ein solches berechtigtes Interesse darstellen. Die vollständigen Informationen zum Datenschutz und den Betroffenenrechten bei der IHK Nordschwarzwald finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de/datenschutz 7. Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.