Die Gemeinden erhalten mehr Kompetenzen

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Transkript:

INFO FÜR GEMEINDEN 5/14 Kantonale Aufsicht: Ab 1. Juli 2014 beim Kanton Die Gemeinden erhalten mehr Kompetenzen Die allgemeine Aufsicht gemäss Gemeindegesetz liegt ab dem 1. Juli 2014 neu bei der Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv (GHS) dort aber nach wie vor bei Josef Röösli und seinem Team. Was ändert sich für die Gemeinden? «Wenig», sagt der Regierungsstatthalter. Mit dem neuen Gemeindegesetz von 2004, dem Finanzausgleich, der Finanzreform 08 und der Kantonsverfassung von 2007 wurden die Gemeinden im Kanton Luzern gestärkt. Josef Röösli sieht in der Aufteilung der Aufsicht in zwei Bereiche die vielleicht markanteste Änderung. Danach liegt die Finanzaufsicht über die Gemeinden beim Departementssekretariat des Finanzdepartementes und die allgemeine Aufsicht bei der Dienststelle GHS, Abteilung Amt für Gemeinden (AfG). Der Finanzaufsicht müssen die Gemeinden weiterhin jährlich die vorgeschriebenen Planungs- und Kontrolldokumente einreichen. In der allgemeinen Gemeindeaufsicht entfällt diese Pflicht und die damit verbundenen regelmässigen Kontakte fallen weitgehend weg. Weiter auf Seite 2 Autonomie und Verantwortung Im 1. Juli 2014 fällt der Startschuss für die neue Organisation der Gemeindeaufsicht in der kantonalen Verwaltung. Dann werden die verschiedenen Aufgaben verteilt auf drei Fachdepartemente in vier Dienststellen erbracht. Die meisten der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsstatthalterin und der Regierungsstatthalter haben zum Kanton gewechselt. Dafür sind wir dankbar, weil der Judith Lauber, Leiterin Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv GHS Wissenstransfer damit gesichert werden konnte. Trotzdem gibt es für die Gemeinden je nach Fachbereich neue Ansprechpartner. Wir, die Mitarbeitenden des Kantons, arbeiten schon lange mit den Gemeinden zusammen, und wir sind den Austausch mit ihnen gewohnt. Für die Übergangszeit braucht es jedoch mehr Absprachen und zusätzliche Koordination. Wir danken den Gemeinden Amt für Gemeinden für ihr Verständnis. Bei der Neuorganisation der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden sind einzelne verwaltungsrechtliche Aufgaben den Gemeinden übertragen worden. Neu ist die Gemeindebehörde, welche den Entscheid erlassen hat, auch für die Vollstreckung ihres Entscheides zuständig. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der Gemeinden, die der Kanton Luzern schon seit längerem verfolgt. afg.lu.ch

Das Amt für Gemeinden wird die allgemeine Aufsicht in Zukunft anlassbezogen wahrnehmen müssen: bei Anfragen, Aufsichtsbeschwerden oder sonstigen Anliegen von Bürgerseite. Einige verwaltungsrechtliche Aufgaben werden von den Gemeinden selbständig erfüllt (siehe Tabelle Seite 3). «Die Aufsicht auf Kantonsseite geschieht nicht länger aktiv und kontinuierlich: Die Gemeinden sind aufgefordert, bei Fragen im Bereich der allgemeinen Aufsicht von sich aus an den Kanton zu gelangen», sagt Josef Röösli. Die direkten Kontaktpersonen beim Kanton sind jedoch nach wie vor Josef Röösli und sein Team: Neu nehmen sie diese Aufgabe für alle Gemeinden im Kanton wahr. Der Arbeitsort von Josef Röösli liegt weiterhin am Bundesplatz in Luzern; organisatorisch wird die Aufgabe neu ins AfG integriert. Wird der Regierungsstatthalter auf seine bisherige Arbeit angesprochen, dann erwähnt er positiv die Vielseitigkeit der Aufgaben. In Zukunft wird sich das für ihn ändern. Er wird sich auf die Aufgabe der allgemeinen Aufsicht gemäss Gemeindegesetz beschränken. «Ich hatte eine gute Zeit; wertvoll war mir der Austausch mit den Kollegen und der Kollegin», sagt Josef Röösli etwas wehmütig. Er erwähnt aber auch die Zunahme an Komplexität in den vergangenen Jahren und stellt die Frage, ob der Allrounder in Zukunft überhaupt noch möglich wäre. Bernadette Kurmann Nachgefragt Die allgemeine Aufsicht gemäss Gemeindegesetz wird ab dem 1. Juli 2014 durch die Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv ausgeübt. Was heisst das für die Gemeinden? Wo genau ist die Allgemeine Gemeindeaufsicht in Zukunft angesiedelt? Judith Lauber: Bei der Abteilung Amt für Gemeinden. Zuständig für den Fachbereich ist der bisherige Regierungsstatthalter Josef Röösli mit den Mitarbeiterinnen und Silvia Aebi. Josef Röösli ist heute Regierungsstatthalter von Luzern und Hochdorf und damit für viele Aufgaben zuständig. Hier ändert sich einiges. Ja, die Aufsicht über die Gemeinden wird künftig in den zuständigen Departementen und deren Dienststellen wahrgenommen, wo viele der bisherigen Mitarbeitenden ihr Fachwissen einbringen. Bei uns sind das Josef Röösli und sein Team. Es wird künftig für die allgemeine Aufsicht und nicht mehr für die Finanzaufsicht zuständig ist. Neu ist es für alle Gemeinden im Kanton Luzern zuständig. Die bisherigen Aufgaben der Regierungsstatthalter werden nach Fachgebieten auf vier Dienststellen aufgeteilt. Sind Koordinationsschwierigkeiten zu befürchten? Sicher braucht es eine gewisse Koordination, doch Schwierigkeiten sehe ich keine. Zum einen ist der Wissenstransfer durch die bisherigen Mitarbeitenden gewährleistet. Zum anderen gehört die Koordination in der kantonalen Verwaltung zur Alltagsarbeit. Die Regierungsstatthalterin und die Regierungsstatthalter mussten sich bisher auch absprechen. Neu sind die Gemeinden für einige Aufgaben selber zuständig (siehe Tabelle S.3 ). Weshalb diese Änderung? Sie steht im Einklang mit der Strategie der Stärkung der Gemeinden, die der Kanton seit Längerem verfolgt. Die Gemeinden sind imstande, diese Verfahren durchzuführen. Hier geht es letztlich um das Organisationsprinzip: Aufgaben und Verantwortung in einer Hand. Die Aufsichtsbehörden waren bisher dezentral organisiert. Wie wird die zukünftige Unterstützung durch den Kanton aussehen? Ein Unterschied liegt darin, dass die allgemeine Gemeindeaufsicht nicht länger begleitend und rollend erfolgt, sondern anlassbezogen; das heisst schwergewichtig bei Eingaben und Beschwerden. Das Amt für Gemeinden ist mit vielen Themen Einbürgerungen, Zivil- und Stimmrecht, Gemeindeentwicklung vertraut. Hier gibt es Synergien, und wir werden den Gemeinden weiterhin Auskunft geben. Damit werden Leistungen abgebaut. Abbau ist falsch formuliert. Es geht um das in der Verfassung verankerte Prinzip, dass in erster Linie die Gemeinden für eine wirksame Kontrolle und Steuerung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu sorgen haben. Die kantonalen Aufsichtsbehörden nehmen die Aufsicht unter Respektierung des Gestaltungsspielraums der Gemeinden wahr. Dies ist mit mehr Verantwortung auf Gemeindeseite verknüpft.

Was ändert für die Gemeinden? Info für Gemeinden 5/14 Seite 3 Aufgabe/Thema Veränderung neu für Gemeinden Vereidigungen Ab 1. Juli 2014 vereidigen die Gemeinden die neuen Rechnungskommissionsmitglieder und die Parlamentsgemeinden die Gemeinderatsmitglieder selber! Die kantonale Aufsichtsbehörde vereidigt nur noch die Mitglieder der Gemeinderäte. Es gelten für alle Vereidigungen die Sprechformeln gemäss Verordnung SRL Nr. 55 (vgl. 35 GG) Die Gemeinden vereidigen den Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin und die Mitglieder der Rechnungskommission selber. Die Vereidigung der Mitglieder der Controlling-Kommission und der Schulpflege ist fakultativ. Parlamentsgemeinden: Die Mitglieder der Gemeinderäte und des Parlamentes werden vom Parlament vereidigt. Dokumentationspflicht und Prüfungsumfang Auskunftsbereitschaft im Rahmen der allgemeinen Aufsicht Beschlussunfähigkeit/Ausstand ( 37 GG/ 16 VRG) Unberechtigte Verhinderung von Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren ( 214 VRG) Aufsichtsbeschwerden Ersatzvornahme/ unmittelbarer Zwang ( 208 ff. VRG) Erstreckung der Behandlungsfrist von Gemeindeinitiativen ( 41 GG) Wahlen und Abstimmungen Pflegekinderbewilligungen für spätere Adoption und Adoptionen Kindes- und Erwachsenenschutz Beschwerden gegen Teilungsbehörde Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Im Rahmen der allgemeinen Aufsicht findet eine Prüfung durch die kantonale Aufsichtsbehörde nur noch soweit erforderlich statt ( 102 GG). Die Unterstützung der Gemeinden bei der eigenverantwortlichen Qualitätssicherung erfolgt im bisherigen Rahmen; neu wird sie für alle Gemeinden vom Amt für Gemeinden (AfG) wahrgenommen. Es besteht keine fortlaufende Dokumentationspflicht mehr hinsichtlich der organisationsrechtlichen Unterlagen (vgl. 101 Abs. 1 GG). Für die Gemeinden ändert nichts mit der Ausnahme, dass die Aufgabe neu für alle Gemeinden vom AfG wahrgenommen wird. Bei Verhinderung z.b. des Augenscheins kann die Gemeindebehörde zur Durchsetzung direkt polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen. Richtet sich eine Aufsichtsbeschwerde gegen ein Mitglied des Gemeinderates, dann ist neu der Gemeinderat selber zuständig. Für die Vollstreckung kommunaler Entscheide sind die Gemeindebehörden neu selber zuständig. Die Aufgabe gehört materiell zum Stimmrechtswesen: Sie wird neu für alle Gemeinden vom AfG wahrgenommen. Die Information der Gemeinden über die Änderungen erfolgt im Rahmen der ordentlichenwahlen im Wahljahr 2015 durch das Amt für Gemeinden. Für die Gemeinden ändert nichts mit der Ausnahme, dass beide Aufgaben neu für alle Gemeinden vom AfG wahrgenommen werden. Aufsichtsbehörde ist neu die Dienststelle GHS, deren Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz das AfG ausübt. Für die Gemeinden ändert nichts mit der Ausnahme, dass die Aufgabe neu für alle Gemeinden vom AfG wahrgenommen wird. Für die Gemeinden ändert nichts mit der Ausnahme, dass die Aufgabe neu für alle Gemeinden vom AfG wahrgenommen wird. Zu den massgeblichen Verordnungen und Gesetzen vgl. Chronologische Gesetzessammlung Nr. 3 und 4/2014, im Internet unter http://www.lu.ch/verwaltung/staatskanzlei/drucksachen/gesetzessammlung.

Seite 4 Info für Gemeinden 5/14 Neuorganisation kantonale Aufsicht über die Gemeinde Finanzdepartement Aufgaben Person zuständige Person Erreichbarkeit Präsenz Abteilung Organisation und Finanzaufsicht Gemeinden Bahnhofstrasse 19, Luzern Stephan Arnold Leitung 041 228 57 99 stephan.arnold@lu.ch Fachverantwortung Finanzaufsicht, Projekte Alois Widmer Bereichsleiter Stabstelle (dem Departementssekretär unterstellt) 041 228 57 66 alois.widmer@lu.ch Di + Mi Finanzaufsicht gemäss Gemeindegesetz Erich Brühlmann Bereichsleiter 041 228 57 62 Mo Vm erich.bruehlmann@lu.ch Di - Fr Finanzaufsicht gemäss Gemeindegesetz Thomas Keist Bereichsleiter 041 228 58 04 thomas.keist@lu.ch Finanzaufsicht gemäss Gemeindegesetz Karin Döös Bereichsleiterin 041 228 51 43 karin.doeoes@lu.ch Mi Vm, Do Dienststelle Steuern Abteilung Gemeindebetreuung Buobenmatt 1, Luzern Roman Holderegger Leitung 041 228 56 51 roman. holderegger@lu.ch Aufsicht über die Sondersteuern Peter Amrein 041 228 69 55 peter.amrein@lu.ch Mo Do Evelyne Dublanc 041 228 56 71 evelyne.dublanc@lu.ch Carla Willimann 041 228 56 58 carla.willimann@lu.ch täglich ausser Di + Fr N Karin Kumschick 041 228 56 55 karin.kumschick@lu.ch Mo + Di Marcel Hug (organisatorischer/ technischer Bereich) 041 228 56 52 marcel.hug@lu.ch

n: Wer arbeitet ab 1. Juli 2014 wo? Info für Gemeinden 5/14 Seite 5 Justiz- und Sicherheitsdepartement Aufgaben Person zuständige Person Erreichbarkeit Präsenz Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv, Amt für Gemeinden, Bundesplatz 14, Luzern Judith Lauber Leitung Tel. 041 228 64 84 judith.lauber@lu.ch Allg. Aufsicht gemäss Gemeindegesetz Aufsichtsbeschwerden Vereidigungen Beschlussunfähigkeit/ Ausstand Josef Röösli Leiter Fachbereich Stellvertretung: Tel. 041 228 58 01 josef.roeoesli@lu.ch Aufsicht im Kindes- und Erwachsenenschutz Josef Röösli Stellvertretung: und Silvia Aebi Tel. 041 228 58 01 josef.roeoesli@lu.ch Beschwerden gegen Teilungsbehörden 041 228 58 02 sandra.fasola@lu.ch täglich ausser Di Vo und Mi Na Pflegekinderbewilligungen für spätere Adoption und Adoptionen Stellvertretung: Silvia Aebi 041 228 58 02 sandra.fasola@lu.ch täglich ausser Di Vo und Mi Na Grundstückerwerb durch Personen im Ausland 041 228 58 02 sandra.fasola@lu.ch täglich ausser Di Vo und Mi Na Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz Silvia Aebi Stellvertretung: 041 228 47 97 silvia.aebi@lu.ch Mo und jeden 2. Di Gesundheits- und Sozialdepartement Aufgaben Person zuständige Person Erreichbarkeit Präsenz Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG, Soziale Einrichtungen, Rösslimattstrasse 37, Luzern John Hodel Leitung Tel. 041 228 51 37 john.hodel@lu.ch Aufsicht über die Pflegeheime (nicht Bewilligung) Sarah Bossart ab 01.08.2014; Vertretung: 1. 31.7.14 John Hodel Tel. 041 228 51 37 sarah.bossart@lu.ch Die Neuorganisation der Aufsicht über die Pflegeheime und die Sondersteuern wurden in der Gemeinde-Info vom April 2014 thematisiert: http://www.gemeindereform.lu.ch/index/infothek/infothek_gemeinde_info.htm

Seite 6 Info für Gemeinden 5/14 Finanzaufsicht: Für die Gemeinden ändert wenig Die Finanzaufsicht über die Gemeinden liegt ab dem 1. Juli 2014 beim Finanzdepartement. Für die Gemeinden bleibt praktisch alles beim Alten: Die bisherigen Fachkräfte üben die Finanzaufsicht aus und bringen ihr fundiertes Wissen und Erfahrungen auch am neuen Arbeitsort ein. Thomas Keist, Erich Brühlmann und Karin Döös, die drei Mitarbeitenden der Finanzaufsicht der Regierungsstatthalter, werden ab 1. Juli 2014 ihre Arbeitsplätze beim Departementssekretariat des Finanzdepartementes an der Bahnhofstrasse 19 in Luzern beziehen. Wie bisher werden sie die Finanzaufsicht über die Gemeinden wahrnehmen. Sie üben zudem auch die Finanzaufsicht über Gemeindeverbände und Korporationen aus. Alois Widmer wird bis zu seiner Pensionierung im Mai 2015 in einem 50-Prozent-Pensum arbeiten. Er übernimmt die Fachverantwortung der Finanzaufsicht und wird für projektspezifische Aufgaben zuständig sein. Die Finanzaufsicht im Departementssekretariat wird in die Abteilung von Stephan Arnold integriert. Damit hat die Neuorganisation für die Gemeinden kaum Änderungen zur Folge. «Vielleicht ändert eine Telefonnummer oder eine Gemeinde erhält eine neue Ansprechperson (siehe S. 4)», sagt Stephan Arnold. Ansonsten würden die drei Personen ihre bisherigen Aufgaben weiterführen: Zu ihren Hauptaufgaben gehören das Prüfen von Budget, Finanz- und Aufgabenplan sowie der Rechnung der Einwohnergemeinden, Gemeindeverbände, Korporation und der Christkatholischen Kirchgemeinde Luzern. Daneben geben sie Auskünfte an Gemeinden zu buchungs- und finanzrechtlichen Fragen. Die Finanzaufsicht wirkt zudem bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials im kantonalen Finanzausgleich und bei der Prüfung von Sonderbeitragsgesuchen von Gemeinden mit. Weitere Aufgaben sind das Erheben und Verifizieren der Betriebskosten der Volksschule und die Prüfung der Rückstellungen bei der Siedlungsentwässerung. Im Departementssekretariat des Finanzdepartementes freut man sich über die neuen Aufgaben, denn schon heute besteht in vielen Bereichen eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden, wie zum Beispiel bei E-Government Luzern oder Projekten wie «stark.lu». Im Gebäude an der Bahnhofstrasse 19 wurde Platz geschaffen für die vier neuen Mitarbeitenden. Noch stehen einige organisatorische Arbeiten an, wie die Anpassungen der Internetauftritte oder Schulung in der elektronischen Geschäftsverwaltung mit Konsul. Stephan Arnold ist überzeugt: «Am 1. Juli 2014 werden wir bereit sein. Die Gemeinden werden ihre Ansprechpartner wie gewohnt via Telefon oder E-Mail erreichen und wie bisher fachkundige Auskünfte erhalten.» Gemeindezuteilungen Finanzaufsicht: Ansprechpersonen für die Gemeinden Brühlmann Erich Döös Karin Keist Thomas Einwohnergemeinden Adligenswil Aesch Alberswil Altbüron Altishofen Altwis Ballwil Beromünster Buchrain Büron Buttisholz Dagmersellen Dierikon Doppleschwand Ebersecken Ebikon Egolzwil Eich Emmen Ermensee Eschenbach Escholzmatt- Marbach Ettiswil Fischbach Flühli Gettnau Geuensee Gisikon Greppen Grossdietwil Grosswangen Hasle Hergiswil b.w. Hildisrieden Hitzkirch Hochdorf Hohenrain Honau Horw Inwil Knutwil Kriens Luthern Luzern Malters Mauensee Meggen Meierskappel Menznau Nebikon Neuenkirch Nottwil Oberkirch Pfaffnau Rain Reiden Rickenbach Roggliswil Römerswil Romoos Root Rothenburg Ruswil

Info für Gemeinden 5/14 Seite 7 Schenkon Schlierbach Schongau Schötz Schüpfheim Schwarzenberg Sempach Sursee Triengen Udligenswil Ufhusen Vitznau Wauwil Weggis Werthenstein Wikon Willisau Wolhusen Zell Kirchgemeinden Christ-Katholische Kirchgemeinde Luzern Gemeindeverbände Abfallentsorgung Luzern-Land Abwasserreinigung Oberes Wiggertal Abwasserreinigung Rontal Abwasserreinigung Talschaft Abwasserreinigung Weggis-Vitznau Alters- und Pflegezentrum Waldruh, Willisau Alterswohnheim Bodenmatt, Alterwohnheim Chrüzmatt, Hitzkirch ARA Hitzkirchertal ARA Oberseetal ARA Sempach-Neuenkirch ARA Surental Betagtenzentrum Lindenrain, Triengen ARA Wolhusen- Werthenstein-Ruswil Gruppenwasserversorgung Eich-Gunzwil-Beromünster Kehrichtentsorgung Region KESB und SoBZ der Regionen Hochdorf und Sursee Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land LuzernPlus Musikschule Region Sursee Pflegeheim Seeblick, Sursee Recycling Entsorgung Abfall Luzern (real) Region (Regionaler Entwicklungsträger) Sursee-Mittelland Region Luzern West Regionales Alters- und Pflegezentrum Feldheim, Reiden Regionales Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim Regionalplanung Seetal Schiessanlage Blindei, Wolhusen Schwimmbad Stämpfel, Nebikon Seesanierung Baldegger-und Hallwilersee Sempachersee Sozial-BeratungsZentrum Amt Luzern Sozial-BeratungsZentrum Region, Wolhusen und Ruswil Sozial-BeratungsZentrum Region Willisau-Wiggertal UNESCO Biosphäre Strassenreinigung für die Ämter Sursee und Willisau Wasserversorgung Pfeffikon Korporationen Aesch Altbüron Baldegg Beromünster Briseck (Zell) Buchrain Buttisholz Dagmersellen Doppleschwand Emmen Ermensee Escholzmatt Fischbach Flühli Geuensee Greppen Grossdietwil Personal Grossdietwil Real Grosswangen Günikon Gunzwil Hasle Hitzkirch Horw Hüswil (Zell) Kaltbach Kleinwangen Kriens Kulmerau Lieli Luzern Malters Malters/ Schwarzenberg gemeins. Güterverwaltung Marbach Mehlsecken L. b. R. Menznau Mettmen-Schongau Neudorf Nieder-Schongau Ober-Ebersol Ober-Schongau Ostergau Willisau Pfaffnau Pfeffikon Personal Pfeffikon Real Reiden Retschwil Rickenbach Roggliswil Gesamt Roggliswil Personal Roggliswil Real Romoos Root Genossenkorporation Root Personalkorporation Rothenburg Rottertswil Rüedikon- Schongau Rüediswil Ruswil Schachen (Werthenstein) Schlierbach Schlierbach Etzelwil Schlierbach Wetzwil Schüpfheim Schwarzenberg Sempach Sigigen Sulz Sursee Triengen Udligenswil Urswil Vitznau Weggis Wellnau Wikon Williau Stadt Winikon Wolhusen Wolhusen-Markt (Werthenstein) Zell Dorf

Seite 8 Info für Gemeinden5/14 stark.lu: Wie können sich die Gemeinden vorbereiten? Die Arbeiten im Projekt kommen gut voran. Die Vorlage soll planmässig im Herbst 2014 in die Vernehmlassung bei Gemeinden, Verbänden, Parteien und anderen Interessierten gehen. Stand im Projekt stark.lu Vor einem Jahr ist das Projekt stark. lu gestartet. Stark.lu steht für das Projekt «Steuerung von Aufgaben und Ressourcen auf kommunaler Ebene». Es geht unter anderem um die Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) bei den Luzerner Gemeinden, aber auch um das Kreditrecht und Vorgaben zu den politischen sowie betrieblichen Steuerungsinstrumenten. Mehr Informationen zum Projektauftrag sind unter www.stark.lu. zu finden. Die Verantwortlichen in den Gemeinden fragen bereits heute nach, wie sie sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten können. An dieser Stelle sollen deshalb ein paar Hinweise gegeben werden: Die neuen Vorgaben sollen für das Rechnungsjahr 2018 zum ersten Mal gelten. Das Projekt stark.lu sieht deshalb für die Gemeinden Ende 2016/ Anfang 2017 Schulungen vor. In diesen Schulungen werden die Gemeinden mit den neuen gesetzlichen Anforderungen bekannt gemacht. Für die Schulungen und die Vorbereitungsarbeiten ist den Gemeinden zu empfehlen, in den Übergangsjahren 2017 und 2018 personelle Ressourcen einzuplanen. Verschiedene Beratungsunternehmen und Schulen bieten Weiterbildungen zu HRM2 an. Diese Weiterbildungsangebote decken nicht den ganzen Bereich von stark. lu ab, der in den Themen Kreditrecht und Führungsinstrumente über HRM2 hinausgeht. Ausserdem gibt es bei der Umsetzung von HRM2 verschiedene kantonale Unterschiede. Weil die Inhalte von stark.lu noch nicht bekannt sind (Vernehmlassung Herbst 2014 geplant), können sie in den Kursen noch nicht berücksichtigt werden. Ein Besuch dieser Weiterbildungsangebote hilft jedoch bestimmt, das Verständnis für HRM2 zu erhöhen, ist aber nicht nötig, um die neuen Luzerner Vorgaben umsetzen zu können. Justiz und Sicherheitsdepartement Amt für Gemeinden Bundesplatz 14 6002 Luzern Telefon 041 228 64 83 www.afg.lu.ch