AUSSCHREIBUNG ZUM 50. NATIONALER AUTOMOBIL SLALOM VON BURE 25 und 26 Mai 2019

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG ZUM 50. NATIONALER AUTOMOBIL SLALOM VON BURE 25 und 26 Mai 2019 (Ergänzung zum Standard Reglement der NSK Alle in dieser Ausschreibung nicht übernommenen Texte entsprechen dem gültigen NSK-Grundreglement auf welches man sich beziehen muss. I PROVISORISCHES PROGRAMM Freitag 10.05.19 24.00 Uhr Nennschluss (Poststempel), Postfach A Coupes Abarth Troféo Slalom, Porsche Slalom Cup et Driver Challenge LOCale Veranstaltung, Vorbehaltlich der Anerkennung des NSK der Reihe Freitag 24.05.19 16.00 19.00 h. Fakultative Administrative Kontrolle und Fakultative Wagenabnahme Samstag 25.05.19 06.00-08.00 h. Administrative Abnahme 06.15-08.00 h. Technische Wagenabnahme 07.00-12.00 h. Rekognoszierung/Offizielles Training 13.00-18.00 h. Rennläufe Env. 19.00 h. Siegerehrung NATionale Veranstaltung + Suzuki Swiss Racing Cup Samstag 25.05.19 16.00 19.00 h. Fakultative Administrative Kontrolle und Fakultative Wagenabnahme Sonntag 26.05.19 06.00-08.00 h Administrative Abnahme 06.15-08.15 h. Technische Wagenabnahme 07.00-12.00 h. Rekognoszierung/Offizielles Training 13.00-17.30 h. Rennläufe Env. 18.30 h. Siegerehrung Der definitive Zeitplan wird den angemeldeten Fahrern mit den letzten Weisungen nach Nennschluss zugestellt. II ORGANISATION Art. 1 Allgemeines 1.1 Die Ecurie Automobile des Ordons veranstaltet am 25. und 26. Mai 2018 den nationalen Automobilslalom Bure. 1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK unter Reg.-Nr.19-013/NI+ genehmigt. 1.3 Die Veranstaltung ist im nationalen Sportkalender der ASS als Prüfung mit genehmigter ausländischer Beteiligung eingetragen. Art. 2 Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle 2.1 Für das Organisationskomitee zeichnet als Präsident. 2.2 Die Adresse des Sekretariats lautet wie fol Ab 22 Mai in 07h00 Fron in 23 Mai 2019 in 07h00 Bianchi Jean, Longs-Champs 11, 2822 Courroux Tél : 032 423.05.01, Natel 079 698.79.27 Email : slalom.bure@bluewin.ch Slalom de Bure, CP 912, 2800 Delémont 1 Natel 079 698.79.27 2.3 Rennleiter Pascal Favre, P. Montavon 14, 2950 Courgenay Vize-Rennleiter Rennsekretärin Kasse Sportkommissare Verhältnis concurrents Technischer Kommisare Abnahme Kommissare Responsable CT Zeitnehmer Strecken- und Sicherheitschef Jury Tél : prof. 032.471.17.88 / Fax 032 471.17.81 Sébastien Lovis, Olivier Calmeyn, Pablo Marchand, Françis Gassmann Henri Schmidt Colombe Koller Daniel Lenglet, Giorgio Bobone, Roland Piquerez Ph. Ecabert, H. Halbeisen, M. Meyer Yves Paupe Colombe Koller. GVI-Timing, N. Rérat, C. Cordone, Daniel Lenglet, Giorgio Bobone, Roland Piquerez 1

Art. 3 Offizielles Anschlagbrett Alle Kommunikationen, Entscheidungen und rechtsgültige Ergebnisse werden in der Tabelle(Bild) gestellt in der Nähe der Kantine, zur Abfahrt gelegt, angezeigt(ausgehängt) sein. Die anderen Pinnwände sind Schalteraushangtafeln III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 4 Veranstaltungs-Grundlagen 4.1 Die Veranstaltung wird durchgeführt in Übereinstimmung mit dem internationalen Sportgesetz der FIA und seinen Anhängen, dem nationalen Sportreglement des ACS, den Bestimmungen der NSK, dem Standardreglement der NSK für Slalom und der Ausschreibung. 4.3 Alkohol (Ethanol) ist im Automobil-und Kartrennsport im Wettkampf verboten. Der Nachweis erfolgt durch Atem-und/oder Blutanalyse. Der Grenzwert, ab dem ein Verstoss vorliegt, entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0.10 g/l. 4.5 Die Veranstaltung zählt für folgende Meisterschaften und Cup : - Schweizerische Slalommeisterschaf, - Coup Abarth Troféo Slalom - Coup Porsche Slalom Cup und Driver Challenge - Suzuki Swiss Racing Cup sowie für das Sportabzeichen der ASS. Art. 5 Strecke 5.1 Von einer Länge etwa 5 255 Meter die neue Strecke aus 110 Türen einer maximalen Breite von 4 Metern, außer den Führungstüren zusammengestellt. Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1 Zugelassen sind alle Fahrzeuge (*bis zum Datum des Nennschlusses homologiert), welche den Vorschriften des Anhang J des ISG und den Bestimmungen der NSK des ASS sowie ggf. den spezifischen Bestimmungen der betreffenden nat. Formel oder der Marken-Cups entsprechen. Die geschichtlichen Fahrzeuge nach Anlage(Nebengebäude) K FIA sind ebenfalls zugelassen. Art. 7 Ausrüstung der Fahrzeuge 7.7 Silberfolien oder getönte Folien gemäß Art. 253.11 Anhang J sind für alle Gruppen ausschließlich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe zugelassen 7.8 Die Installation von Kameras oder Bildaufnahmegeräten muss gemäß Kapitel VII-B Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen in der Schweiz sein und von den Technischen Kommissaren während der Technischen Wagenabnahme vor dem Start genehmigt werden. Art. 9 Zugelassene Fahrer 9.2 Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweises für Automobile und einer für das laufende Jahr gültigen Fahrerlizenz REG/NAT/INT für das betreffende Fahrzeug sein. Jeder Konkurrent schreibt den Sonntag und das sogar ein, wenn er im Besitz einer jährlichen Lizenz LOC ist, kann an der Äußerung(Veranstaltung) des Samstages nicht teilnehmen, ist er ebenso für die Konkurrenten der Schneiden von Marken(Zeichen) daher Art. 10 Teilnahmegesuche und Nennungen 10.1 Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Die Anmeldung kann online unter www.gvi-timing.ch erfolgen oder ist mittels offiziellen Nennschluss : 10 Mai 2019, 24.00 Uhr 10.2 Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt 160 Gegebenenfalls werden folgende Kriterien für die Annahme der Nennungen angewendet: - Chronologischer Eingang der Anmeldungen. 10.DP Art. 11 Ein Doppelstart (2 Fahrer - 1 Fahrzeug) ist erlaubt. Nenngeld Das Nenngeld beträgt : CHF 250.-- Einschließlich 1 gute Mahlzeit in der Kantine Bis 10 Mai 2019 und ist wie folgt einzuzahlen : CCP 25-11736-4 Banque RAIFFEISEN, 2822 St.-Ursanne compte Slalom de Bure IBAN CH02 8003 7000 0052 4160 1 Art. 13 Vorbehalte, offizieller Text 13.4 In einem Streitfall betreffend der Interpretation der Ausschreibung ist allein der französische Text massgebend. 2

VI VERLAUF DER VERANSTALTUNG Art. 21 Rekognoszierung/Training 21.2 Es werden mindestens eine geführte Rekognoszierung und eine gezeltete Trainingssitzungen durchgeführt. Art. 22 Rennen 22.2 Die Veranstaltung wird in zwei Läufen ausgetragen. VIII WERTUNG, PROTESTE, BERUFUNGEN Art. 26 Wertung 26.1 Die Wertung erfolgt aufgrund der Zeit des Laufes inkl. allfälliger Strafsekunden (Art. 22.3). 26.2 Bei Zeitgleichheit zweier Fahrer entscheidet die Zeit des ersten Laufes. IX PREISE UND POKALE, SIEGEREHRUNG Art. 29 Preise und Pokale 29.3 Jeder Teilnehmer erhält einen Erinnerungspreis. Geldpreise werden auch übergeben. Art. 30 Siegerehrung 30.2 Die Übergabe(Ermäßigung) der Preise wird in der grundlegenden Kantine des gelegten Slaloms in der Nähe der Tür 21 neben den Teichen verlaufen. Sie wird ungefähr einer Stunde nach der Ankunft des letzten Autos stattfinden, außer im Falle der Beschwerde 30.DB Die nicht einsamen Preise vor Ort werden gesandt sein X SONDERBESTIMMUNGEN DES VERANSTALTERS Art. 41 Wildes Training 41.1 Jeder Fahrer, der bei wilden Trainings erweichte und vom Veranstalter, von der Waffenplatz- Direktion oder von der Polizei angezeigt wird, ist von der Veranstaltung AUSGESCHLOSSEN, OHNE RÜCKERSTATTUNG des Nenngeldes und wird ebenfalls bei der NSK angezeigt. Art. 42 Fakultative Wagenabnahme 42.1 Eine fakultative Wagenabnahme wird ungefähr in Samstag 25 Mai 2019 ab 16.00h in 19.00 h. in Bure nach der Karte stattfinden. Verordnung (Erledigung)Standard NSK Die Verordnungen(Erledigungen) Standard der CSN für die unterschiedlichen Disziplinen können auf der www.motorsport.ch Internet-Seite, der Rubrik Verordnungen(Erledigungen) eingespeichert sein Courgenay, le 11 März 2019 Der Präsident der NSK : A. Michel Der Rennleiter : P. Favre 3

NACHTRAG ZUR AUSSCHREIBUNG LOCal-SLALOM Der vollständige Text des Standard-Reglementes der NSK wird den gemeldeten Fahrern mit den letzten Weisungen zugestellt. Folgende Artikel der Ausschreibung, bzw. des Standard-Reglementes der NSK SIND NICHT ANWENDBAR 6.1 + 6.2 + 7.1 + 7.4 + 7.5 + 8.2 + 9.1 + 9.3 + 10.3 + 11.1 + 15.3 + 19.3 + 24.1 + 24.2 + 27 (gänzlich) II ORGANISATION Art. 1 Allgemeines 1.2 Visa NSK Nr.19-013/L III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 4 Veranstaltungs-Grundlagen 4.1 Die Veranstaltung wird ebenfalls in Übereinstimmung mit dem NSK Reglement für LOCale Veranstaltungen durchgeführt. Art. 5 Stecke 5.1 Von einer Länge etwa 5 255 Meter die neue Strecke aus 110 Türen einer maximalen Breite von 4 Metern, außer den Führungstüren zusammengestellt. Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1 Die Fahrzeuge der Kategorie L1, L2, L3, L4 und der technischen Verordnung(Erledigung) der NSK entsprechender REG für die ÖRTLICHEN Prüfungen sind teilzunehmen gestattet und in der Schweiz registriert und sollen den technischen für das Straßenfahrzeug ( OETV ) erforderten Forderungen entsprechend sein. Die Fahrzeuge sollen begutachtet sein und nach den Regeln(Linealen) und offizielle Fristen von Expertise registriert sein 6.2 Hubraumklassen/-divisionen gemäss Technischen Reglement der NSK. Art. 8 Sicherheitsausrüstung der Fahrer. 8.2 Die Piloten sollen unbedingt mit einer Kombination(Overall) feuerfest der Norm entsprechend ausgerüstet sein, norme FIA 1986 oder FIA 8856-2000 (incl. Unterkleidungen, Mönchskutte, Handschuhe, u.s.w.). Für die Gruppe L1, L2, L3 L4, SS, N, und ISN, die Unterkleidungen, der ist incl. sind Mönchskutte, Handschuhe, Schuhe fakultativ, aber eingeschrieben. Art. 9 Zugelassene Bewerber und Fahrer 9.2 Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweis und einer gültigen LOC- Jahres/Tageslizenz oder einer anderen gültigen Lizenz des ASS sein.. Die LOC Tageslizenz ist beim Veranstalter erhältlich, während der LOC-Jahreslizenz vorgängig beim Auto Sport Schweiz Gmbh in Liebefeld (031/979.11.11) beantragt werden muss. Ein Konkurrent, der am Sonntag eingeschrieben ist mit einer REG Lizenz + und dies sogar im Besitz eines gültigen LOC Lizenz, kann nicht an der Veranstaltung von Samstag teilnehmen. Art. 10 Teilnahmegesuch und Nennungen 10.2 Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt 160 Gegebenenfalls werden folgende Kriterien für die Annahme der Nennungen angewendet: - Chronologischer Eingang der Anmeldungen. 10.DP Ein Doppelstart (2 Fahrer - 1 Fahrzeug) ist erlaubt. Art. 11 Nenngeld 11.1 Das Nenngeld beträgt : CHF 250.-- Einschließlich 1 gute Mahlzeit in der Kantine Bis 10 Mai 2019 und ist wie folgt einzuzahlen : CCP 25-11736-4 Banque RAIFFEISEN, 2822 St.-Ursanne compte Slalom de Bure IBAN CH02 8003 7000 0052 4160 1 V ADMINISTRATIVE, ABNAHME, TECHNISCHE WAGENAHME Art. 18 Administrative Abnahme 18.3 Die LOC-Lizenz sowie die Führer- und Fahrzeugausweise sind bei der administrativen Kontrolle unaufgefordert vorzuweisen. 4

VIII VERTUNG, PROTESTE, BERUFUNGEN Art. 27 Proteste Art. Einsprachen gegen Kategorien- und Klasseneinteilung sowie gegen die Konformität eines 27.1 Fahrzeuges sind bis 30 Minuten vor dem Start der entsprechenden Kategorie bzw. Klasse beim Art. 27.2 Art. 27.3 Rennleiter schriftlich einzureichen. Einsprachen gegen den Veranstalter und gegen Sachrichter-Entscheidungen sind nicht statt-haft. Beim Rennleiter können Beanstandungen gegen die Rangliste bis 20 Minuten nach Aus-hang der Rangliste angebracht werden. Die Protestkaution beträgt CHF 450.-- (in bar). Sie wird nur zurückerstattet, wenn der Protest als begründet anerkannt wird. IX PREISE UND POKALE, SIEGEREHUNG Art. 29 Preise und Polake 29.3 Jeder Teilnehmer erhält einen Erinnerungspreis. Art. 41 Wildes Training Jeder Fahrer, der bei wilden Trainings erwischt und vom Veranstalter, von der Waffenplatz- Direktion oder von der Polizei angezeigt wird, ist von der Veranstaltung AUSGESCHLOSSEN, OHNE RÜCKERSTATTUNG des Nenngeldes und wird ebenfalls bei der NSK angezeigt. Art. 42 Fakultative Wagenabnahme 42.1 Eine technische und administrative Kontrolle wird am Freitag, dem 24 Mai 2019 von 16 Uhr 00 bis zu 19 Uhr 00 in Bure auf dem von der Karte bezeichneten Ort stattfinden. Verordnung (Erledigung)Standard NSK Die Verordnungen(Erledigungen) Standard der CSN für die unterschiedlichen Disziplinen können auf der www.motorsport.ch Internet-Seite, der Rubrik Verordnungen(Erledigungen) eingespeichert sein Courgenay, le 11 März 2019 Der Präsident der NSK : A. Michel Der Rennleiter : P. Favre 5