Tierhalterantrag Baden-Württemberg 1 Stand 06.02.2019 Landratsamt Calw VetA-Nr.: 082350850013 Fax-Nr.: 07051 160-124 Bitte zurücksenden an: Landratsamt Calw Verbraucherschutz und Veterinärdienst Vogteistr. 42-46 75365 Calw Neu-Antrag Tierhalter Antrag auf Erteilung einer weiteren Registriernummer Änderungsantrag Eingangsstempel lfd. Antragsnummer Anlagen: A. Aquakulturtiere B. Bienen C. Nutztiere D. Tierseuchenkasse Angaben des Tierhalters 1a) Postanschrift Betreiber: ggf. vorhandene Registriernummer: 08 Unternehmensname Gründungsdatum Name Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort, Teilort Telefon-Nr. Telefax-Nr. Mobiltelefon-Nr. 1b) Standort der Tierhaltung (außer Bienen): siehe Anlage: A C 2. Bei Betriebsübergabe: Name und Vorname des Übergebers 3. Rechtsform (bitte nur ein Feld ankreuzen): Landwirtschaftlicher Einzelunternehmer (Familienbetrieb) Juristische Person des öffentlichen Rechts Registriernummer des Übergebers 08235 Sonstige natürliche Person, Privatperson (nichtlandwirtschaftliche Tierhaltung) Sonstige juristische Person des Privatrechts (Verein) Personengesellschaft / -gemeinschaft (GbR, KG) Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, e. G., Co. KG) 4. Neben dem o. g. neu zu registrierenden Betrieb bewirtschafte ich weitere Betriebe mit Tierhaltung: Ja (bitte Adresse und Registriernummer eintragen) 5. Erklärung zum Datenschutz Nein Registriernummer 08235 PLZ Wohnort, Teilort Es ist mir bekannt, dass meine vorgenannten Daten für das Herkunfts- und Informationssystem Tiere (HIT) gespeichert und genutzt werden. Sofern ich beim Landratsamt einen "Gemeinsamen Antrag" gestellt habe, bin ich mit der Nutzung meiner Angaben zur Tierhaltung einverstanden. nicht einverstanden.* * Es ist mir bekannt, dass ich zum 15. Januar jeden Jahres zu einer Meldung meiner aktuellen Tierbestandsdaten (Schweine, Schafe, Ziegen) an das zuständige Veterinäramt bzw. an den LKV verpflichtet bin (ggf. per HIT-Meldung). 6. Tierseuchenkasse (Siehe Anlage D. Diese wird an die Tierseuchenkasse weitergeleitet.) Bei der Tierseuchenkasse gemeldet unter der Tierbesitzer-Nr.: 7. Änderungen Alle künftigen Änderungen zu Betrieb und Tierhaltung teile ich dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mit. Ort, Datum Unterschrift des Betriebsinhabers oder des Bevollmächtigten
Anlage A Tierhalterantrag BW 1 Stand: 06.02.2019 A. Anlage Aquakulturbetriebe nach Fischseuchenverordnung 1. Standort der Fischhaltung (nur falls von Postanschrift des Betreibers abweichend) Bitte Lage möglichst genau angeben, ggf. Kartenkennzeichnung beifügen Straße Hausnummer ggf. Flurstück-Nr. ggf. GIS-Koordinaten 2. Name des Betriebes: 3. Betriebsart Teichanlage Anzahl Gesamtfläche (m²) Gesamtvolumen (m³) Erdteiche Folien- / Kunststoffteiche Betonteiche Naturteich / See Haltung in Becken / Behältern Kreislaufanlage Fischhaltung in Netzgehegen Anzahl Gewässer mit Netzgehege sonstige 4. Erwerbsform Haupterwerb Nebenerwerb Vereinsbetrieb 5. Betriebsform (Mehrfachnennung möglich) wissenschaftliche Einrichtung Hobby-Betrieb 1. Aquakulturbetrieb Satzfischproduktion Speisefischproduktion Handelsbetrieb Laichfischhaltung eigene Erbrütung Abgabe von Eiern Satzfischen Speisefischen, lebend Speisefischen, geschlachtet Zukauf von Eiern Satzfischen Speisefischen, lebend 2. Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische zu Seuchenbekämpfungszwecken getötet werden 3. Transportbetrieb 4. Angelteiche Anzahl: mit Hälterung Abgabe von lebenden Fischen 5. andere Anlagen 6. Zierfischhaltung z. B. zoologische oder wissenschaftliche Einrichtung (nach 6 (1) 1 der Fischseuchenverordnung) d. h. gewerbliche Zierzwecke, z. b. Zoofachhandel, Einzelhandel, Großhandel, Aquarien oder nicht gewerblicher Zierfischgartenteich mit direkter Verbindung zu natürlichen Gewässern oder keine Abwasseraufbereitungsanlage (nach 1 (3) Fischseuchenverordnung) 6. Wasserversorgung Fließgewässer Name des Gewässers: Quellen Grundwasser, Brunnen stehendes Gewässer / See Name des Gewässers:
Anlage DS-GVO Tierhalterantrag BW - 1 - Stand: 06.02.2019 Wasserableitung über Oberflächengewässer Name Gewässer: 7. gehaltene Aquakulturtiere öffentliche Kanalisation Art: Abwasserbehandlung (Verarbeitungsbetrieb nach 5. 2.) Salmoniden: Regenbogenforelle Bachforelle Saibling Atlantischer Lachs Äsche Coregonen: z. B. Felchen, Maräne, Renke Sonstige Salmoniden: Cypriniden: Karpfen Koi-Karpfen Weißfische Sonstige Cypriniden: Schleie sonstige Fischarten: Hecht Störe sonstige Aquakulturtiere: Aal Zander Sonstige: Wels Tropische Zierfische 8. Maßnahmen zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung (Angaben nur bei genehmigungspflichtigen Betrieben nach 3 Fischseuchenverordnung notwendig.) z. B.: Eigene Reproduktion von Fischen, Einzäunung und Überspannung von Aquakulturanlagen, Ablaufwasserbehandlung, Desinfektionsmaßnahmen, etc. 9. Tierärztliche Betreuung durch den Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg einen praktizierenden Tierarzt (Fachbereich Fische) Name:
Anlage B 1 Stand: 06.02.2019 B. Anlage Bienen nach 1 a Bienenseuchenverordnung 1. Überwinterungsstandort der Bienenvölker (genaue Standortbezeichnung / Name / Anschrift): 2. Überwinterungsstandort der Bienenvölker (genaue Standortbezeichnung / Name / Anschrift): 3. Überwinterungsstandort der Bienenvölker (genaue Standortbezeichnung / Name / Anschrift): 4. Überwinterungsstandort der Bienenvölker (genaue Standortbezeichnung / Name / Anschrift): Betriebsform* Honigerzeuger Ablegerproduzent Bestäubungsimker Königinnenproduzent Haltungsform* Wanderhaltung Standort gebunden Erwerbsform* Haupterwerb Nebenerwerb Vereinshaltung Hobbyhaltung * freiwillige Angaben Forschungseinrichtung
Anlage C 1 Stand: 06.02.2019 C. Anlage Nutztiere Meldung nach 26 Viehverkehrsverordnung (VVVO) (Bei Änderungsantrag sind alle gehaltenen Tiere anzugeben.) Standort der Tierhaltung (nur falls von Postanschrift des Betreibers abweichend) ggf. Telefon-Nr. / Mobiltelefon-Nr. Tierhaltung (bitte Anzahl der im Jahr durchschnittlich gehaltenen Tiere eintragen) 1 2 Rinder Gesamt Milchkühe Mutterkühe Mastrinder Schweine Gesamt Zuchtsauen sonstige Zucht-/ Mastschweine über 30 kg Kälber / Jungrinder Ferkel bis 30 kg 3 Schafe Gesamt bis 9 Monate 10 bis 18 Monate ab 19 Monate 4 Ziegen Gesamt bis 9 Monate 10 bis 18 Monate ab 19 Monate Zuchtbullen Einhufer Gesamt Sport/Freizeit Zirkus/Schau Sonstige 5 Pferde 6 Esel 7 Zebras 8 Kreuzungen Geflügel Gesamt 9 Hühner 10 Enten 11 Gänse 12 Fasane 13 Perlhühner 14 Rebhühner 15 Tauben 16 Truthühner 17 Wachteln 18 Laufvögel 19 Sonstiges Geflügel 2) : 21 sonstige Tiere (z.b. Kameliden) Art, Gattung Zucht- /Aufzuchtgeflügel Mastgeflügel Legegeflügel 1) Anzahl Hobby- /Rassegeflügel Zoogeflügel im Stall im Freien 22 Zirkus nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung EG 1739/2005 (d. h. Zirkus der von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU zieht). Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz: liegt dem Amt vor ist als Kopie diesem Antrag beigefügt 1) ggf. Antrag nach Legehennenbetriebsregistergesetz beifügen 2) ggf. gesonderte Liste verwenden
Anlage D 1 Stand: 06.02.2019 D. Anlage Tierseuchenkasse (Meldung des Tierbestandes) Tierbesitzer-Nr.: (wird von der Tierseuchenkasse vergeben) Postanschrift des Tierbesitzers Telefon-Nr. Telefax-Nr. Mobiltelefon-Nr. email-adresse Meldung des Tierbestandes Beginn der Tierhaltung: (Monat / Jahr) Registriernummer: 08235 (wenn vorhanden) Standort der Tierhaltung (nur falls von Postanschrift des Betreibers abweichend) Straße Hausnummer Sie sind selbst: Pächter Eigentümer des Stalles oder haben Ihre Tiere als Pensionstiere bei folgendem Stallbesitzer eingestellt: Tierbesitzer-Nr.: PLZ Wohnort, Teilort Tierbestände einschließlich Jungtiere : 1 Rinder Gesamt 2 Pferde Gesamt Rinder werden von HIT übernommen einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Pferde einschließlich Fohlen (Großpferde, Kleinpferde, Ponys) 3 Schweine Gesamt Zuchtsauen / Eber Zucht-/ Mastschweine > 30 kg Ferkel bis 30 kg Sonstige Schweine (z. B. Mini- / Hängebauchschweine) 4 Schafe (weibliche Schafe, Böcke, Hammel) 5 6 Ort, Datum Geflügel Gesamt bis 9 Monate 10 bis 18 Monate ab 19 Monate Gesamt Hühnergeflügel (Junghennen, Küken, Hähne) Legehennen (Elterntiere) Masthähnchen Truthühner / Puten (Küken, Hennen, Hähne, auch Schlacht- und Masttiere) Bienen Anzahl Völker Sind Sie Mitglied im Imkerverein? Ja Nein Unterschrift des Betriebsinhabers oder Bevollmächtigten
Anlage DS-GVO Tierhalterantrag BW - 1 - Stand: 06.02.2019 Informationen des Landratsamtes Calw zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO bezüglich Tierhalterregistrierung 1. Verantwortlicher: Landratsamt Calw, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw Tel.: 07051/160-0 Fax: 07051/795-0 E-Mail: lra.info@kreis-calw.de Kontaktformular: https://www.kreiscalw.de/schnellnavigation/kontakt/index.php?modid=9&object=tx%7c2442.10&fid=2442.1.1& NavID=2442.134&mt_step=contact&to_id=2442.1.1&NavID=2442.3&La=1 2. Datenschutzbeauftragter: Landratsamt Calw, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw Tel.: 07051/160-180 Fax: 07051/795-180 E-Mail: Datenschutz@kreis-calw.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Daten werden zur Bearbeitung von Registrierungsanträgen und der Führung des Tierhalterregisters verwendet ( 23 und 24 TierGesG, 26 ViehVerkVO, 1a BienenseuchenVO, 4, 5 und 6 FischseuchenVO und 4 Binnenmarkt-TierseuchenschutzVO). Eine automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 13 Abs. 2 f) DS-GVO findet nicht statt. 4. Kategorien von Empfänger personenbezogener Daten: Das Landratsamt darf erhobene/vorhandene Daten an andere Behörden zur Erfüllung derer Aufgaben übermitteln ( 23, 24 und 35 TierGesG). 5. Dauer der Speicherung Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen. 6. Betroffenenrechte: Jeder von der Datenerhebung betroffenen Person stehen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere Folgende Rechte zu: - Auskunftsrecht über gespeicherte Daten (Art. 15 DS-GVO) - Bei unrichtigen oder unvollständigen Daten: Recht auf Datenberichtigung (Art. 16 DS-GVO) - Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 17 oder 18 DS-GVO: Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung - Wenn kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, oder die Verarbeitung nicht auf Grund einer Rechtsvorschrift zulässig ist: Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen (Art. 21 DS-GVO) 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen - Entfällt (Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage, daher keine Einwilligung nötig) 8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Königstraße 10a 70173 Stuttgart Tel.: 0711/615541-0 Poststelle@lfdi.bwl.de