Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

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Transkript:

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Vom 21. Juli 2011 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design vom 21.06.2013 (Die Änderung gilt erstmalig für die Studierenden, die im Sommersemester 2014 für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering an der Hochschule Wismar eingeschrieben wurden.) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zweck der Studienordnung 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Regelstudienzeit 5 Studienbeginn 6 Gliederung des Studiums 7 Inhalt des Studiums 8 Lehr- und Lernformen 9 Praktikum 10 Studiengangwechsel 11 Studienberatung 12 Inkrafttreten Anlage 1: Studienplan 1 Geltungsbereich und Zweck der Studienordnung (1) Die Studierenden des Bachelor-Studienganges Marine Engineering sind an der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design und an der Institute of Technology of Sepuluh Nopember Indonesien (ITS) eingeschrieben. Der Bachelor-Studiengang wird von den beiden vorgenannten Einrichtungen in Kooperation mit dem Semarang Growth Center Indonesien durchgeführt. Die Lehrveranstaltungen finden an der ITS in Indonesien statt. (2) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung das Studium für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering an der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. (3) Die Studienordnung dient zur Information und Beratung der Studierenden für eine sinnvolle Gestaltung des Studiums. Sie ist zugleich die Grundlage für die studienbegleitende fachliche Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots durch die Fakultät. (4) Der Studienplan (Anlage 1) ist Bestandteil der Studienordnung. (5) Die Studienordnung dient der Anwendung der Gesetze und der Gestaltung des Studiums auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann. Soweit die

folgenden Vorschriften geschlechtsspezifische Wortformen verwenden, gelten diese gleichermaßen für beide Geschlechter. 2 Ziele des Studiums (1) Das Studium im Bachelor-Studiengang Marine Engineering schließt mit dem Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) ab. (2) Die Hochschule Wismar vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites Fachwissen sowie die Fähigkeit, verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen, mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinander abzuwägen sowie eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Der Student erwirbt innerhalb seines Studiums u. a. die Fähigkeit wissenschaftlich basiert zu denken und zu arbeiten sowie die entsprechenden Methoden und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Marine Engineering anzuwenden. Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfordert neben Fachwissen Sicherheit und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden in der Lage sein, auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig innerhalb einer vorgegebenen Frist Probleme anwendungsbezogen zu bearbeiten. 3 Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen werden kann, wer die Zugangsvoraussetzungen gemäß 17 bis 19 des Landeshochschulgesetzes erfüllt. 4 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester und die Prüfungen sowie die Bachelor-Thesis. 5 Studienbeginn Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung. Die Immatrikulation von Studienanfängern kann zum Wintersemester und zum Sommersemester erfolgen. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium ist in Module gegliedert. Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, deren erfolgreicher Abschluss durch die erfolgreiche Teilnahme oder eine Modulprüfung dokumentiert wird. Die erfolgreiche Teilnahme bzw. die Modulprüfung ist

Voraussetzung für die Vergabe von Credits gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS). Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering. (2) Module können zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammengelegt werden. Darüber entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Zusammengelegte Module können nur gemeinsam belegt werden. (3) Die Zahl der Semesterwochenstunden, die einzelnen Module sowie die Art der Lehrveranstaltungen je Semester sind dem Studienplan (Anlage 1) zu entnehmen. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. In der Regel findet die Bearbeitung im siebten Semester statt. Eine Verlängerung um vier Wochen ist im Einzelfall möglich. Näheres hierzu regelt die Prüfungsordnung. 7 Inhalt des Studiums (1) Das Lehrangebot im Bachelor-Studiengang Marine Engineering umfasst die in der Anlage 1 zu dieser Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Marine Engineering näher beschriebenen Pflichtmodule. (2) Im Zuge der Internationalisierung der Studiengänge werden die Module in englischer Sprache angeboten. (1) Lehrveranstaltungen sind 8 Lehr- und Lernformen Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung Seminaristischer Unterricht: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung und Seminare Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen, gegebenenfalls mit Referaten der Teilnehmer Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer Anwendung Simulatorübung: Vermittlung des Stoffes durch Simulatorübungen Laborpraktikum (2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage 1) festgelegt. (3) Lehrveranstaltungen können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt werden. 9 Exkursionen Fachexkursionen können Bestandteil der Lehre in den Modulen des Bachelor- Studiengangs Marine Engineering sein. Ein Anspruch auf Exkursionen besteht nicht.

10 Studiengangwechsel Vergleichbare Module oder deren Teile aus einem anderen dualen Bachelor-Studiengang der Hochschule Wismar oder vergleichbaren Studiengängen anderer Hochschulen werden anerkannt. Die Vergleichbarkeit stellt der jeweilige Prüfungsausschuss im Benehmen mit den Fachvertretern fest. 11 Studienberatung (1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der Hochschule Wismar und an der entsprechenden Stelle am Institute of Technology of Sepuluh Nopember Indonesien (ITS) beraten lassen. (2) Die Hochschule informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung über die von ihr getragenen weiterbildenden Studienmöglichkeiten. (3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen Prüfungsangelegenheiten wird von der zuständigen Fakultät durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei Studienplatzwechsel in Anspruch genommen werden. 12 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Studienplan Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR CR PM 01 Engineering Drawing & CAD and Numerical Analysis & Computer Programming 8 (3V 3Ü 2L) 8 8 PM 02 Material Engineering & Metal Processing 5 (2V 1S 2L) 5 5 PM 03 Electrics & Electronics 6 (2V 2Ü 2L) 6 6 PM 04 Mathematics II 6 (2V 2S 2Ü) 6 6 PM 05 Thermodynamics and Heat Transfer 5 (2V 2S 1Ü) 5 5 (2V 2S 1Ü) 5 10 PM 06 Measurement & Control Technology 6 (2V 2Ü 2L) 6 6 PM 07 Transmission Systems 5 (2V 2S 1Ü) 5 5 PM 08 Ship Contruction and Ship Resistant & 6 (2V 2S 2Ü) 6 4 (2V 1S 1Ü) 3 9 Propulsion PM 09 Fluid Mechanics and Fluid Machinery 5 (2V 2S 1Ü) 5 5 (2V 1S 2L) 5 10 PM 10 Maritime English I and II 2 (1S 1Ü) 3 2 (1S 1Ü) 3 6 PM 11 Combustion Engines 6 (2V 2S 2L) 6 6 PM 12 HVAC (Heat, Ventilation & Air Condioning) 7 (3V 2Ü 2L) 7 7 PM 13 Ship General Arrangement, ER Layout and Ship 6 (2V 2Ü 2L) 6 5 (2V 1Ü 2L) 5 11 Machinery Plants PM 14 Deck Machinery & Cargo Handling System 5 (2V 1Ü 2L) 5 5 PM 15 Operating Media & Dangerous Materials 6 (2V 2Ü 2L) 6 6 PM 16 Automation Technology and Ship Automation 5 (2V 1Ü 2L) 5 5 (2V 1S 2L) 5 10 PM 17 Electrical Engines & Power Electronics and Ship 6 (2V 2Ü 2L) 6 5 (2V 1Ü 2L) 5 11 Electrical Installations PM 18 Marine Safety & Environmental Technology and 3 (1V 1S 1L) 3 4 (2V 2S) 4 7 Marine Safety & Environmental Management PM 19 Ship Diesel Engines & Plants 5 (2V 1Ü 2L) 5 5 PM 20 Ship Maintenance and Marine Surveying 8 (3V 2Ü 3L) 8 5 (2V 1S 2Ü) 5 13 PM 21 Elective Courses 3 (1V 1S 1L) 3 3 (1V 1S 1L) 3 3 (1V 1S 1L) 3 9 PM 22 Complex Ship Operation Lab and Technical Ship 12 (2V 1S 12 12 Operation 1Ü 8L) PM 23 Machinery Basic Design 5 (3V 2Ü) 5 5 PM 24 Machinery Dynamics 5 (2V 1Ü 2L) 5 5 PM 25 Technopreneurship & Maritime Economics 7 (3V 2S 2Ü) 7 7 PM 26 On-the-Job Training & Final Project 8 8 PM 27 Bachelor-Thesis & Colloquium 12 12 Credits 30 30 30 30 30 30 30 210 Erläuterungen: Nach dem ECTS-System sind pro Semester 30 Credits vorzusehen. Die sich daraus ergebende Arbeitsbelastung wurde eingehalten, auch wenn die Credits von semesterübergreifenden Modulen erst bei der das Modul abschließenden Modulprüfung gutgeschrieben werden. Abkürzungen: CR Credits, PM Pflichtmodul, SWS Semesterwochenstunden, V Vorlesung, S Seminar, Ü Übung, L Labor