100 Tage EU Datenschutz-Grundverordnung Erste Erfahrungen und Ausblick. Fachtagung Assekuranz Rechtsanwalt Michael Kamps

Ähnliche Dokumente
Workshop zum Unbundling "Organisatorische und gesellschaftsvertragliche Gestaltung der Entflechtung bei Transport- und Verteilernetzen"

Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung

Vergaberecht. Ihr Wegweiser für öffentliche Ausschreibungen

Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung

enreg. Workshop zum Energierecht

Sicher agieren in einem komplexen und anspruchsvollen unternehmerischen Umfeld

Compliance Basispaket für den Mittelstand

Unternehmensdarstellung

Unsere M&A-Expertise in Deutschland

Verhandlungsstrategien zu den wichtigsten Deal Points der CMS European M&A Study

Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*

Nationale und internationale Schiedsverfahren. Perspektiven und Handlungsbedarf

Wir beraten, wo Technologie auf Recht trifft. Die TMC-Praxis von CMS Deutschland

Misconduct by Counsel and Experts - The role and powers of the arbitral tribunal

Versicherungsrecht. Branche mit Zukunft

CMS European Real Estate Deal Point Study 2015

Ihre Karriere bei CMS in Deutschland

Ihre Karriere bei CMS in Deutschland

CMS Hotel & Leisure Sector Group. Deutschland

CMS European Real Estate Deal Point Study 2017

Universitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO

Sonneneinfallswinkel (Elevation)

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am

Ihre Karriere bei CMS Hasche Sigle

Das neue Datenschutzrecht die wichtigsten Regelungen im direkten Vergleich

emobilität Innovation ist Ihr gutes Recht

Lokal verwurzelt. Weltweit.

Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung

DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

DSGVO EU-Datenschutzgrundverordnung (in Kraft ab )

Grundsätze der DSGVO im Hinblick auf sciebo. Dr. Dominik Rudolph, WWU Münster

All-year fares EUROPE

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab wann ist der Verein zum Datenschutz verpflichtet? Was sind eigentliche personenbezogene Daten?

- Wa s i s t j e t z t z u t u n? -

Gepäck: Größe und Gewicht - British Airways

DATENSCHUTZINFORMATION FÜR BETROFFENE STAND: MAI 2018

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN

Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement

Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018

Information gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für die Durchführung von Wahlen. Vorwort

Das neue Datenschutzrecht. 19. September 2018

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes

DS-GVO Readiness Check. Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)

CMS European M & A Study 2014

Familiäre Großvermögen. CMS Family Office-Dienstleistungen kompetente Beratung aus einer Hand

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand

Datenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018

Dr. Sybille Wünsche, Steuerberater. WJ-Themenabend: Datenschutzgrundverordnung. 1Bautzen,

HPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Compliance. Sicherheit nach Maß

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Neue Kommunikation und Datenschutz (erster Input)

Transkript:

100 Tage EU Datenschutz-Grundverordnung Erste Erfahrungen und Ausblick Fachtagung Assekuranz 20.09.2018 Rechtsanwalt Michael Kamps

Datenschutz plötzlich in aller Munde! DSGVO September 2018 Quellen: impulse.de; handelsblatt.com, daserste.de 2

Datenschutz aus der Nische zur Hysterie? DSGVO September 2018 Quelle: twitter.com 3

DSGVO Thesen Die DSGVO ist nicht der Anfang des Datenschutzes! Die DSGVO ist nicht das Ende (der Werbung, aller geschäftlichen Tätigkeit, )! ABER: Die DSGVO verstärkt bereits vorhandene Regulierungsansätze, z.b. Sanktionen z.b. interne Dokumentation z.b. Transparenz & Betroffenenrechte 100 Tage DSGVO September 2018 4

Sanktionen Materiell < 20 Mio. oder < 4% weltweiter Vorjahresumsatz Materiell < 300.000 Formal < 50.000 Formal < 10 Mio. oder < 2% weltweiter Vorjahresumsatz 100 Tage DSGVO September 2018 5

Personenbezogene Daten Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ( ) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. (Artikel 4 Nr. 1 DSGVO)

Datenschutzrechtliches Grundprinzip Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten es sei denn, sie ist erlaubt durch gesetzliche Vorschrift oder Einwilligung des Betroffenen. DSGVO September 2018 7

DSGVO Wesentliche Anforderungen Verantwortlicher Formale Anforderungen WIE müssen Daten verarbeitet werden?? Materielle Anforderungen Ist Datenverarbeitung erlaubt? = OB Dokumentation z.b. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Vereinbarungen über Auftragsverarbeitung Transparenz z.b. Information von Betroffenen Betroffenenrechte z.b. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenportabilität 100 Tage DSGVO September 2018 8

Zulässigkeitsalternativen Datenschutzrechtliche Zulässigkeit Gesetzliche Vorschrift Einwilligung Freiwillig! Widerruflich! Erforderlich zur Durchführung eines Vertrages mit dem Betroffenen Erforderlich zur Erfüllung einer rechtlicher Verpflichtung Erforderlich zur Wahrung berechtigter Interessen + keine überwiegenden Gegeninteressen des Betroffenen 100 Tage DSGVO September 2018 9

100 Tage DSGVO Aufsichtsbehörden Betroffene Personen Markt Politik DSGVO September 2018 10

Aufsichtsbehörden DSGVO September 2018 Quelle: Google Street View 11

Aufsichtsbehörden Bislang keine (öffentlich bekannten) Bußgelder in Deutschland, UK, Frankreich Erstes DSGVO-Bußgeld in Österreich: EUR 4.800 wg. Videoüberwachung ABER Insgesamt wohl erhöhtes Aufkommen an Beschwerden von betroffenen Personen an Aufsichtsbehörden (+ 50% ICO UK, CNIL FR) Wohl erhöhtes Aufkommen an Meldungen zu Datenschutzverletzungen "Planprüfungen", z.b. Bayern Rechenschaftspflicht (09/2018 drei Großunternehmen), Informationspflicht im Bewerbungsverfahren (10/2018 25 Unternehmen), Datenschutzverletzungen und internationale Sub-Dienstleister (11/2018 fünf Großunternehmen) Weiterhin: Auslegungshilfen, Tätigkeitsberichte 100 Tage DSGVO September 2018 12

Betroffene Personen 100 Tage DSGVO September 2018 13

Betroffene Personen Insgesamt wohl steigende Anzahl an Betroffenenanfragen Auskunft, Löschung, Widerspruch, Datenportabilität Schwerpunkte wohl e-commerce, "Digitalunternehmen" Microsoft: 5 Millionen, 200 Länder Auch: Beschäftigtendaten, "sensible Daten" (Gesundheitsdaten) Insgesamt auch steigende Anzahl an Beschwerden bei Aufsichtsbehörden Bislang keine (öffentlich bekannten) Schadensersatzansprüche 100 Tage DSGVO September 2018 14

Markt Offensichtlich keine "DSGVO-Abmahnwelle" ABER: 100 Tage DSGVO September 2018 Quellen BVDW, zeit.de 15

Politik Deutschland: Anpassung des nationalen Rechts Datenschutzrecht Zivilrecht? (demnächst im Bundestag ) Europäische Union Gesetzgebungsverfahren eprivacy 100 Tage DSGVO September 2018 16

Mind the (legal) gap! Operativ sinnvoll Technisch möglich rechtlich zulässig DSGVO September 2018 17

Michael Kamps Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 50678 Köln T +49 221 7716 372 F +49 221 7716 235 E michael.kamps@cms-hs.com DSGVO September 2018

CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in acht wichtigen Wirtschaftszentren Deutschlands sowie in Brüssel, Moskau, Peking und Shanghai für unsere Mandanten tätig. CMS Hasche Sigle ist Mitglied der CMS Legal Services EEIG, einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung zur Koordinierung von unabhängigen Anwaltssozietäten. CMS EEIG ist nicht für Mandanten tätig. Derartige Leistungen werden ausschließlich von den Mitgliedssozietäten in den jeweiligen Ländern erbracht. CMS EEIG und deren Mitgliedssozietäten sind rechtlich eigenständige und unabhängige Einheiten. Keine dieser Einheiten ist dazu berechtigt, im Namen einer anderen Verpflichtungen einzugehen. CMS EEIG und die einzelnen Mitgliedssozietäten haften jeweils ausschließlich für eigene Handlungen und Unterlassungen. Der Markenname "CMS" und die Bezeichnung "Sozietät" können sich auf einzelne oder alle Mitgliedssozietäten oder deren Büros beziehen. www.cmslegal.com CMS-Standorte: Aberdeen, Algier, Amsterdam, Antwerpen, Barcelona, Belgrad, Berlin, Bratislava, Bristol, Brüssel, Budapest, Bukarest, Casablanca, Dubai, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt / Main, Genf, Glasgow, Hamburg, Istanbul, Kiew, Köln, Leipzig, Lissabon, Ljubljana, London, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Maskat, Mexiko-Stadt, Moskau, München, Paris, Peking, Podgorica, Prag, Rio de Janeiro, Rom, Sarajevo, Sevilla, Shanghai, Sofia, Straßburg, Stuttgart, Tirana, Utrecht, Warschau, Wien, Zagreb und Zürich. CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbb, Sitz: Berlin (AG Charlottenburg, PR 316 B), Liste der Partner: s. Website. www.cms-hs.com