Ergänzung Nr. 1. AEVIS VICTORIA SA, Fribourg, Schweiz. LifeWatch AG, Zug, Schweiz

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Transkript:

Ergänzung Nr. 1 vom 27. März 2017 zum Prospekt betreffend das öffentliche Kaufangebot der AEVIS VICTORIA SA, Fribourg, Schweiz für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.30 der LifeWatch AG, Zug, Schweiz Finanzberater UBS AG und N M Rothschild & Sons Limited Durchführende Bank UBS AG Valoren Nummer ISIN Ticker Namenaktien von LifeWatch AG 1'281'545 CH0012815459 LIFE Namenaktien von LifeWatch AG welche im Rahmen des Umtauschangebots angedient werden (zweite Linie, nicht handelbar) Namenaktien von LifeWatch AG welche für die Baralternative angedient werden (dritte Linie, nicht handelbar) 35'689'131 CH0356891314-35'689'722 CH0356897220 - Namenaktien von AEVIS VICTORIA SA 1'248'819 CH0012488190 AEVS

2 Am 20. Februar 2017 hat AEVIS VICTORIA SA ("AEVIS") ein öffentliches Kaufangebot (das "Angebot von AEVIS") für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der LifeWatch AG ("LifeWatch") publiziert. Am 13. März 2017 hat LifeWatch einen Bericht über das Angebot von AEVIS veröffentlicht. In diesem Dokument hat LifeWatch angegeben, dass ein Ausschuss, bestehend aus gewissen Mitgliedern ihres Verwaltungsrats, den Aktionären von LifeWatch die Ablehnung des Angebots von AEVIS empfiehlt. Am Freitag, dem 17. März 2017, hat LifeWatch ihre Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht. Am Montag, dem 20. März 2017, hat sie eine Pressenkonferenz abgehalten, an der sie ihre Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2016 sowie das Angebot von AEVIS kommentiert hat. Am Mittwoch, dem 22. März 2017, hat LifeWatch ihren Lagebericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Am 27. März 2017 hat AEVIS ihrerseits ihre Ergebnisse sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht. Sie hat ebenfalls bekanntgegeben, dass ihre zwei Vertreter im Verwaltungsrat von LifeWatch, die Herren Antoine Hubert und Antoine Kohler, bei der nächsten Generalversammlung von LifeWatch nicht zur Wiederwahl antreten werden. Angesichts dieser Entwicklungen wird der Angebotsprospekt von AEVIS (der "Prospekt") wie folgt ergänzt: 1. ABSICHTEN DER ANBIETERIN UND DER MIT IHR IN GEMEINSAMER ABSPRACHE HANDELNDEN PERSONEN BEZÜGLICH LIFEWATCH (ABSCHNITT 5.2 DES PROSPEKTS) Am 27. März 2017 haben die Herren Antoine Hubert und Antoine Kohler angekündigt, dass sie bei der nächsten Generalversammlung von LifeWatch nicht zur Wiederwahl antreten werden. Sie begründeten ihren Entscheid mit ihrer Missbilligung der Art und Weise wie der Verwaltungsrat von LifeWatch das Prüfverfahren des Angebots von AEVIS und die Suche nach alternativen Transaktionen gehandhabt hat, der Art und Weise wie in diesem Kontext Interessenkonflikte innerhalb von LifeWatch behandelt wurden, sowie der übermässigen Erwartungen, welche gewisse Verwaltungsratsmitglieder und die Geschäftsführung von LifeWatch beim Publikum betreffend die Zukunftsperspektiven von LifeWatch hervorgerufen haben. AEVIS ist weiterhin der Meinung, dass, angesichts der aktuellen Lage von LifeWatch, die Verfolgung einer unabhängigen Strategie ohne die Unterstützung eines Ankeraktionärs nicht realistisch ist. AEVIS ist der Ansicht, dass der im Rahmen ihres Angebots offerierte Preis, angesichts der aktuellen Perspektiven von LifeWatch, attraktiv ist. Am Tag vor der Voranmeldung des Angebots von AEVIS am 24. Januar 2017, beinhaltet das Tauschangebot von AEVIS eine Prämie von 19.1 Prozent im Vergleich zum Schlusskurs der LifeWatch-Aktie am 23. Januar 2017 von CHF 9.95 sowie im Vergleich zum Durchschnittskurs der LifeWatch-Aktien am SIX Swiss Exchange, berechnet als volumengewichteter Durchschnittskurs während der letzten 60 Börsentage vor der Veröffentlichung dieser Voranmeldung, von ebenfalls CHF 9.95. AEVIS wird die Entwicklung der Lage bis zum Ablauf des Angebots von AEVIS am 10. April 2017 weiterverfolgen. Sie wird sich zu gegebener Zeit über das Schicksal ihrer Beteiligung an

3 LifeWatch, das Schicksal des Angebots von AEVIS sowie über die Art und Weise, wie sie gegebenenfalls ihre Aktionärsrechte an der für den 26. April 2017 angekündigten Generalversammlung ausüben wird, festlegen. Basierend auf dem Ausgang ihres Angebots wird AEVIS einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats von LifeWatch unterbreiten. 2. VEREINBARUNGEN ZWISCHEN AEVIS, LIFEWATCH, IHREN ORGANEN UND IHREN AKTIONÄREN (ABSCHNITT 5.3 DES PROSPEKTS) Am 16. Februar 2017 hat AEVIS mit LifeWatch eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen (die "Geheimhaltungsvereinbarung"), welche den Zugang seitens AEVIS zu den vertraulichen Informationen regelt, welche LifeWatch Drittanbietern, die an einer allfälligen konkurrierenden Transaktion betreffend LifeWatch interessiert sind, gewährt. Die Geheimhaltungsvereinbarung enthält eine "Standstill"-Klausel gemäss welcher AEVIS sich verpflichtet hat, ausserhalb des Rahmens ihres Angebots oder in dessen Zusammenhang keine LifeWatch Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Diese "Standstill"-Verpflichtung von AEVIS endet, wenn LifeWatch öffentlich bekannt gibt, dass sie im Hinblick auf den Erwerb der Mehrheit der Aktien oder der Vermögenswerte von LifeWatch mit einem Dritten Verhandlungen begonnen oder eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Anlässlich der Pressekonferenz vom 20. März 2017 hat LifeWatch angegeben, dass sie mit mehreren potentiellen Drittanbietern in Verhandlungen stehe. Seit diesem Datum ist AEVIS folglich von ihrer obenerwähnten "Standtill"-Verpflichtung befreit. 3. DER GESCHÄFTSBERICHT VON AEVIS FÜR 2016 Der Geschäftsbericht von AEVIS für 2016 sowie die vorherigen Geschäftsbericht von AEVIS können auf der Website von AEVIS unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.aevis.com/websites/aevis/english/2200/financial-reports.html Diese Unterlagen können auch schnell und kostenlos unter folgender Adresse bezogen werden: AEVIS VICTORIA SA, Rue Georges-Jordil 4, 1700 Fribourg, Tel.: +41 26 350 02 02, Email: investor.relations@aevis.com. 4. BERICHT DER PRÜFSTELLE Am 27. März 2017 hat Ernst & Young AG in ihrer Eigenschaft als Prüfstelle des Angebots gemäss Art. 128 FinfraG folgenden Bericht abgegeben: "Als gemäss FinfraG anerkannte Prüfstelle für die Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten haben wir die Ergänzung zum Angebotsprospekt der AEVIS VICTORIA SA, Fribourg ( Anbieterin ), geprüft. Die Anbieterin ist für die Erstellung der Ergänzung des Angebotsprospekts verantwortlich. Unsere Aufgabe besteht darin, besagte Ergänzung zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die Unabhängigkeitsanforderungen gemäss öffentlichem Übernahmerecht erfüllen.

4 Anlässlich unserer Prüfung sind wir auf keine Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass: 1. die Ergänzung zum Angebotsprospekt nicht der Vollständigkeit und Wahrheit gemäss FinfraG und dessen Umsetzungsverordnungen entspricht; 2. die Ergänzung zum Angebotsprospekt nicht dem FinfraG, seinen Verordnungen und der Verfügung der Übernahmekommission vom 17. Februar 2017 entspricht. Überdies bestätigen wir die in unserem Bericht vom 16. Februar 2017 geäusserte Auffassung, wonach: 1. die Anbieterin die erforderlichen Massnahmen getroffen hat, damit am Vollzugstag des Angebots die notwendigen Finanzmittel sowie die zum Tausch angebotenen Aktien zur Verfügung stehen; 2. die Bestimmungen betreffend die Kontrollwechselangebote, insbesondere die Bestimmungen bezüglich des Mindestpreises, eingehalten wurden; und wonach wir nicht auf Sachverhalte gestossen sind, aus denen wir schliessen müssten, dass: 3. die Gleichbehandlung der Angebotsempfänger nicht eingehalten wurde; oder 4. der Prospekt nicht dem FinfraG und seinen Verordnungen entspricht. Der vorliegende Bericht stellt weder eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots dar noch eine Bestätigung (Fairness Opinion) hinsichtlich der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises. Zürich, der 27. März 2017 Ernst & Young AG Louis Siegrist Dr. Jvo Grundler"

5 RESTRIKTIONEN BEZÜGLICH DES ANGEBOTS VON AEVIS Allgemein Das Angebot von AEVIS wird weder direkt noch indirekt in einem Staat oder einer Rechtsordnung unterbreitet, in welchem/welcher ein solches Angebot widerrechtlich wäre, oder in welchem/welcher es in anderer Weise ein anwendbares Recht oder Regulierungen verletzen würde oder welcher/welche von AEVIS eine Änderung der Bestimmungen oder Bedingungen des Angebots von AEVIS in irgendeiner Weise, ein zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im Zusammenhang mit staatlichen, Verwaltungs- oder regulatorischen Behörden erfordern würde. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot von AEVIS auf einen solchen Staat oder eine solche Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Angebot von AEVIS stehen, dürfen in solchen Staaten oder Rechtsordnungen weder verteilt, noch in solche Staaten oder Rechtsordnungen gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht zum Zweck der Werbung für Käufe von Beteiligungsrechten der LifeWatch durch Personen, welche in solchen Staaten oder Rechtsordnungen wohnhaft sind oder ihren Sitz haben, verwendet werden. United States of America The public tender offer described in this document is not being made directly or indirectly in or by use of the mail of, or by any means or instrumentality of interstate or foreign commerce of, or any facilities of a national securities exchange of, the United States of America and may only be accepted outside the United States of America. This includes, but is not limited to, facsimile transmission, telex or telephones. This document and any other offering materials with respect to the public tender offer described in this document may not be distributed in nor sent to the United States of America and may not be used for the purpose of soliciting the sale or purchase of any securities of LifeWatch from anyone in the United States of America. AEVIS is not soliciting the tender of securities of LifeWatch by any holder of such securities in the United States of America. Securities of LifeWatch will not be accepted from holders of such securities in the United States of America. Any purported acceptance of the offer that AEVIS or its agents believe has been made in or from the United States of America will be invalidated. AEVIS reserves the absolute right to reject any and all acceptances determined by them not to be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful. The securities to be issued pursuant to the public tender offer described in this document have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "U.S. Securities Act"), nor under any law of any state of the United States of America, and may not be offered, sold, resold, or delivered, directly or indirectly, in or into the United States of America, except pursuant to an exemption from the registration requirements of the U.S. Securities Act and the applicable state securities laws. Neither this preannouncement nor the public tender offer described in this pre-announcement does constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any securities in the United States of America or in any other jurisdiction in which such an offer or solicitation would be unlawful. Securities may not be offered or sold in the United States of America absent registration or an exemption from registration. AEVIS will not register or make a public offer of its securities, or otherwise conduct the public tender offer, in the United States of America. United Kingdom This communication is directed only at persons in the United Kingdom who (i) have professional experience in matters relating to investments, (ii) are persons falling within article 49(2)(a) to (d) ("high net worth companies, unincorporated associations, etc.") of The Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 or (iii) to whom it may otherwise lawfully be communicated (all such persons together being referred to as "relevant persons"). This communication must not be acted on or relied on by

6 persons who are not relevant persons. Any investment or investment activity to which this communication relates is available only to relevant persons and will be engaged in only with relevant persons. Australia, Canada, Japan The public tender offer described in this document is not addressed to shareholders of LifeWatch whose place of residence, seat or habitual abode is in Australia, Canada or Japan, and such shareholders may not accept the offer. European Economic Area The public tender offer described in this document is only being made within the European Economic Area ("EEA") pursuant to an exemption under Directive 2003/71/EC (as amended and together with any applicable adopting or amending measures in any relevant member state (as defined below), the "Prospectus Directive"), as implemented in each member state of the EEA (each a "relevant member state"), from the requirement to publish a prospectus that has been approved by the competent authority in that relevant member state and published in accordance with the Prospectus Directive as implemented in that relevant member state or, where appropriate, approved in another relevant member state and notified to the competent authority in that relevant member state, all in accordance with the Prospectus Directive. Accordingly, in the EEA, the Offer and documents or other materials in relation to the Offer and the shares in AEVIS (the "Offeror Shares") are only addressed to, and are only directed at, (i) qualified investors ("qualified investors") in the relevant member state within the meaning of Article 2(1)(e) of the Prospectus Directive, as adopted in the relevant member state, and (ii) persons who hold, and will tender, the equivalent of at least EUR 100,000 worth of shares in LifeWatch (the "Target Shares") in exchange for the receipt of Offeror Shares (collectively, "permitted participants"). This document and the documents and other materials in relation to the Offer may not be acted or relied upon by persons in the EEA who are not permitted participants, and each shareholder of LifeWatch seeking to participate in the Offer that is resident in the EEA will be deemed to have represented and agreed that it is a qualified investor or that it is tendering the equivalent of EUR 100,000 worth of Target Shares in exchange of Offeror Shares.