HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I



Ähnliche Dokumente
I N H A LT S Ü B E R S I C H T

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)

NC 3. und 5. FS NC; 2., 4., 6. FS keine Zulassung. NC 2. bis 6 FS NC. NC 3. und 5. FS NC; 2.,4., 6., 7. FS keine Zulassung

Vom 14. März In 12 Abs. 4 Satz 2 werden die Halbsätze 2 und 3 gestrichen.

Wintersemester 2013/2014 Verfahrensergebnisse nach dem Haupt-, 1., 2. und 3. Nachrückverfahren. (20%) Abiturnote / Wartesemester

Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2001/2002. Verordnung

Vom 30. Juni (Fundstelle:

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 1. August 1997 Teil II

[ ] einen Studiengangwechsel

Numerus Clausus (NC) Auswahlgrenzen der Lehramts-Studiengänge in Münster

Studentenstatistik - Wintersemester 2010/ (ohne Gaststudierende)

Vom (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF

Liste der Studienfächer an der Ruhr-Universität Bochum

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Einführungsphase der Oberstufe. Information für SchülerInnen und Eltern. 9. Februar 2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

LehrerIn werden. Lehramtsstudium im Überblick. SchülerInneninfotag Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz -

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

(2) Diese Ausbildungsplatzzahl verteilt sich wie folgt auf die Stufen:

Antrag auf Zulassung als Gasthörerin/Gasthörer

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Sommersemester Fächer- Bachelor BS (Wirtschaftswissenschaft, ehem. Dipl. Handelslehrer)

Studienangebot Sommersemester 2016 Universität Leipzig

Ergebniszusammenfassung Studienbereichsrankings der gebührenerhebenden Bundesländer

Schriftliche Kleine Anfrage

Eckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016

Wintersemester 2013/2014 Messzahl für Zweitstudienbewerber. Studienfach und Abschluss

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität

Zulassungszahl Medizin 0 Pharmazie (einschl. Pharmazeutische Chemie, 55. Studiengang Zulassungszahl for den Abschluss. Diplom, Master (M),

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Studierendenstatistik - Sommersemester (ohne Gaststudierende)

Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2008/2009. Verordnung

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Anlage 1 zur Organisationssatzung: Fachschafsbezirke und zugeordnete Studiengänge

übergeordnete Erläuterungen. Feedbacks. Seite 1

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Thüringen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg vorn

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai Uhr

Vom 7. Juli Artikel 1

Das CHE-LänderRanking

Übergang in die Oberstufe der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert

Bochum, den. geb. am: in Matr. Nr.:

Berufsziel Lehrerin/Lehrer Lehramt an Gymnasien

Schriftliche Kleine Anfrage

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Amtliche Bekanntmachung

Wahlpflichtfächer Stand: Dezember 2012

Anhang. 3. Was denken Sie: An wen richtet sich das Lernprogramm für Psycholinguistik? zu nicht nicht zu

Sprachen und Kulturen studieren an der Universität Würzburg

Amtliche Bekanntmachungen

Universität Kassel 13. Juli 2015 B E S C H L U S S

Geltende Regelungen Änderungsentwurf ( )

ASF 2002_028. Verordnung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE

Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2007/2008. Verordnung

Berufsfachschule -einjährig-

Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern

Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2004/2005. Verordnung

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Alexander Fortunato Dr. Willi Oberlander

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Management Science) an der Universität Leipzig

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Antrag auf Zulassung zum Sommersemester in den Masterstudiengang Bitte tragen Sie hier Ihren M.A.-Studiengang ein (siehe Anhang) 1 :

Einführung des Deutschen Internationalen Abiturs an der Deutschen Schule Athen

Einzigartiges Fächerportfolio

ORDNUNG über das Hochschulauswahlverfahren für den Studiengang Psychologie (Diplom) bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Hinweise für Studierende zur elektronischen An- und Abmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen - QISPOS

Gasthörerbefragung des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart Studium Generale im Sommersemester 2012

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Lehrer werden in Osnabrück: Lehramt an Gymnasien Hochschulinformationstag 2014

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang

Unterricht ab Klasse 9. -Informationen März 2015-

H e r z l i c h W i l l k o m m e n

Studiengang Abschluss CN-Wert

» Qualifikationen und Abschlüsse. » Aufnahmevoraussetzungen. » Abschlussprüfung. » Gestufter Bildungsgang. » Schwerpunktfach. » Unterrichtsfächer

Bewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013

Transkript:

445 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 35 FREITAG, DEN 28. JULI 2006 Tag Inhalt Seite 11. 7. 2006 Elfte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes Hamburg-Nord.................................... 445 17. 7. 2006 Siebte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.................................... 446 18. 7. 2006 Verordnung zur Änderung der Zulassungsbeschränkungsverordnung der Universität Hamburg....... 447 221-3-1 25. 7. 2006 Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Elternkammer.............................. 450 223-1-3 25. 7. 2006 Zweite Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung..................................................... 451 29-1-1 Druckfehlerberichtung..................................................................... 452 2001-1 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Elfte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes Hamburg-Nord Vom 11. Juli 2006 Auf Grund von 14 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 745), geändert am 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954, 1968), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung- Verkaufszeiten vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), geändert am 23. September 2003 (HmbGVBl. S. 477), wird verordnet: 1 Erntedankfest Verkaufsstellen im Bereich des Stadtteils Langenhorn dürfen am Sonntag, dem 1. Oktober 2006, aus Anlass der Veranstaltung Erntedankfest in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein. 2 Schlussvorschrift Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt. Hamburg, den 11. Juli 2006. Das Bezirksamt Hamburg-Nord

446 Freitag, den 28. Juli 2006 HmbGVBl. Nr. 35 Siebte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Vom 17. Juli 2006 Auf Grund von 14 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 745), geändert am 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954, 1968), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung- Verkaufszeiten vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), geändert am 23. September 2003 (HmbGVBl. S. 477), wird verordnet: 1 Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Hamburg-Mitte (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 1. Oktober 2006, aus Anlass der Veranstaltung Fashion Street in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. (2) Die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 wird gemäß 14 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss beschränkt auf das Billstedt-Center. 2 Schlussvorschrift Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt. Hamburg, den 17. Juli 2006. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte

HmbGVBl. Nr. 35 Freitag, den 28. Juli 2006 447 Verordnung zur Änderung der Zulassungsbeschränkungsverordnung der Universität Hamburg Vom 18. Juli 2006 Auf Grund von 2 Satz 1 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 515) und 1 Nummer 5 der Weiterübertragungsverordnung-Hochschulwesen vom 17. August 2004 (HmbGVBl. S. 348), geändert am 14. Juni 2005 (HmbGVBl. S. 231), wird verordnet: Einziger Paragraph Die Anlage zu 1 der Zulassungsbeschränkungsverordnung der Universität Hamburg vom 12. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 282) erhält folgende Fassung: Anlage zu 1 Fakultät für Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft Erste Juristische Baccalaureus Juris, Juris Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften BWL 1) Bachelor of Science, Master of Science, Diplom, Nebenfach/Bachelor VWL 1) Bachelor of Science, Master of Science, Diplom, Nebenfach/Bachelor Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science, Master of Science, Diplom Politische Wissenschaft Bachelor of Arts,,, Diplom Nebenfach/Bachelor, Nebenfach/2. Hauptfach Soziologie 2) Bachelor of Arts,,, Diplom, Nebenfach/Bachelor Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Soziologie LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politik LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschaft LA an So Internationale Kriminologie Journalistik und Kommunikationswissenschaft, EM Journalism & Media wg Interdisziplinärer mit den Schwerpunkten BWL, VWL, Soziologie, Recht Bachelor of Arts International Business Administration European Studies (EuroMaster) Entrepreneurship Human Resource Management Personalpolitik Daten und Informationsmanagement Ökonomische und Soziologische Studien Fakultät für Medizin Medizin Zahnmedizin Molekularbiologie Ärztliche Prüfung Zahnärztliche Prüfung Aufbaustudium

448 Freitag, den 28. Juli 2006 HmbGVBl. Nr. 35 Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft Erziehungswissenschaft /Diplom Lehramtsstudiengänge 3) LA OAS 4) LA GuM 5) LA an So 6) Blindenpädagogik Sehbehindertenpädagogik Gehörlosenpädagogik Schwerhörigenpädagogik Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik LA an So 6) (Aufbaustudium) Blindenpädagogik Gehörlosenpädagogik Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Zusatzausbildung von Lehrern für Schüler verschiedener Muttersprache Zusatzprüfung Higher Education Master of Higher Education Psychologie Diplom, Nebenfach 8) Sportwissenschaft Diplom, Nebenfach/Bachelor, LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Performance Studies Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften Deutsche Sprache und Literatur Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Deutsch LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Anglistik/Amerikanistik Bachelor of Arts, Nebenfach/Bachelor Englisch LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Französisch Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor, LA an So 6) Spanisch Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Italienisch Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Portugiesisch Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Slavistik Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Finnougristik (Uralistik) Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Gebärdensprachdolmetschen Diplom Gebärdensprache Bachelor of Arts,,, Nebenfach/Bachelor Sprachlehrforschung Nordeuropastudien Medien- und Kommunikationswissenschaft Bachelor of Arts,, Nebenfach/Bachelor Geschichte Bachelor of Arts,, ; Nebenfach/Bachelor,, 2. Hauptfach; Diplom, LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Klassische Philologie Bachelor of Arts, Nebenfach/Bachelor Griechische und Lateinische Philologie

HmbGVBl. Nr. 35 Freitag, den 28. Juli 2006 449 Neogräzistik und Byzantinistik Bachelor of Arts, Nebenfach/Bachelor Philosophie Bachelor of Arts,, ; Nebenfach/Bachelor,, 2. Hauptfach; Diplom, LA OAS 4) Kunstgeschichte Ethnologie Historische Musikwissenschaft Systematische Musikwissenschaft Klassische Archäologie Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie Volkskunde Mesoamerikanistik Afrikanistik Austronesistik Neuindische Philologie Alt- und Mittelindische Philologie Tibetologie Sinologie Japanologie Koreanistik Sprachen und Kulturen des Südostasiatischen Festlands Islamwissenschaft Turkologie Iranistik Ägyptologie Türkisch LA GuM 5), LA OBS 7), LA OAS 4) Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Mathematik Bachelor of Science, LA an So 6) Wirtschaftsmathematik Bachelor of Science Technomathematik Diplom Physik Diplom, LA an So 6) Molecular Life Science Bachelor of Science, Master of Science Chemie Bachelor of Science, Master of Science, LA an So 6) Chemotechnik LA OBS 7) Ernährung und Haushaltswissenschaft LA OBS 7) Gesundheit LA OBS 7) Körperpflege LA OBS 7) Technik mit Schwerpunkt Hauswirtschaft LA an So 6) Technik mit Schwerpunkt Hauswirtschaft LA GuM 5) Lebensmittelchemie Pharmazie Biochemie, Molekularbiologie Diplom Biologie Bachelor of Science, Master of Science, Diplom, Nebenfach/Bachelor,, 2. Hauptfach, LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Holzwirtschaft Bachelor of Science, Master of Science, Diplom Geographie (einschließlich Wirtschaftsgeographie) Bachelor of Science, Master of Science, Diplom Geologie (einschließlich Paläontologie) Diplom Geophysik/Ozeanographie Bachelor of Science, Master of Science, Diplom Meteorologie Bachelor of Science, Master of Science, Diplom Mineralogie Diplom Erdkunde LA an So 6), LA GuM 5), LA OAS 4), LA OBS 7) Informatik Bachelor of Science, Diplom LA OAS 4), LA GuM 5), LA OBS 7) Bioinformatik Master of Science, Diplom

450 Freitag, den 28. Juli 2006 HmbGVBl. Nr. 35 1) Absolventinnen und Absolventen eines der sechssemestrigen Studiengänge der ehemaligen HWP Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik mit den Schwerpunktfächern Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre, die den Volkswirtschaftslehre-Diplom, Betriebswirtschaftslehre-Diplom oder im Fachbereich Erziehungswissenschaft den LA OBS 7) in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften anstreben, sind Bewerberinnen und Bewerber für das Hauptstudium. 2) Absolventinnen und Absolventen eines der sechssemestrigen Studiengänge der ehemaligen HWP Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik mit dem Schwerpunktfach Soziologie, die den Diplom oder im Soziologie anstreben, sind Bewerberinnen und Bewerber für das Hauptstudium. 3) Für die jeweiligen Lehramtsstudiengängen zugeordneten Fachrichtungen, Unterrichts- oder Studienfächer und Schwerpunkte können gesonderte Zulassungszahlen oder Anrechnungsfaktoren festgesetzt werden. 4) Lehramt an der Oberstufe Allgemeinbildende Schulen 5) Lehramt an der Grund- und Mittelstufe 6) Lehramt an Sonderschulen; Zulassung für dieses Lehramt nur zum Wintersemester 7) Lehramt an der Oberstufe Berufliche Schulen 8) Diese Zulassungsbeschränkung gilt nicht für Studierende des s Erziehungswissenschaft/Diplom. Hamburg, den 18. Juli 2006. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Elternkammer Vom 25. Juli 2006 Auf Grund von 107 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 376, 378), in Verbindung mit 1 Nummer 19 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 30. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 274), wird verordnet: 1 Die Wahlordnung für die Elternkammer vom 24. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 304) wird wie folgt geändert: 1. 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Spätestens zwölf Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schuljahres, in dem die Wahlperiode der amtierenden Elternkammer endet, wählt jeder Kreiselternrat zwei Mitglieder für die Elternkammer und möglichst für jede Schulform, die von den beiden gewählten Mitgliedern nicht vertreten wird, ein Ersatzmitglied, mindestens jedoch ein Ersatzmitglied. 2. 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Alle Bewerberinnen und Bewerber aus den Elternräten können an den Sitzungen ihres Kreiselternrates teilnehmen, bis diese die Mitglieder für die Elternkammer wählt. 3. 3 Ansatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Sind bei den Wahlen nach 2 die in 81 Absatz 1 Satz 2 HmbSG für die einzelnen Schulformen festgesetzten Mindestzahlen nicht erreicht worden, stellt die Wahlleitung der Elternkammer Ergänzungslisten auf, die die Ersatzmitglieder für diese Schulform und die nichtgewählten Bewerberinnen und Bewerber der betreffenden Schulform enthalten. Reicht die Zahl der Ersatzmitglieder und der nichtgewählten Bewerberinnen oder Bewerber aus einer Schulform nicht aus, um die festgelegte Mindestzahl zu erreichen, so wirken auf Initiative der Elternkammer die Wahlvorstände der Kreiselternräte im Zusammenwirken mit den Elternräten der betroffenen Schulform auf die Gewinnung weiterer Bewerberinnen oder Bewerber für die Ergänzungslisten hin. Sie übersenden die eingehenden Bewerbungen unverzüglich an die Wahlleitung der Elternkammer zur Vervollständigung der Ergänzungsliste. 4. In 5 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Die Mitglieder der Elternkammer melden dem Kammervorstand den Wechsel der Schulform ihrer Kinder, damit die unter Absatz 2 abgesicherte Mindestvertretung von Schulformen gewährleistet bleibt. 2 Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft Hamburg, den 25. Juli 2006. Die Behörde für Bildung und Sport

HmbGVBl. Nr. 35 Freitag, den 28. Juli 2006 451 Zweite Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung Vom 25. Juli 2006 Auf Grund von 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 2. Dezember 2003 (HmbGVBl. S. 543), wird verordnet: 1 Anordnung als Landesstatistik Zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Verwaltung wird in der Freien und Hansestadt Hamburg eine empirische Datenerhebung als Landesstatistik durchgeführt. 2 Kreis der zu Befragenden Die Befragung erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von 7000 vor dem 31. August 1988 geborenen Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg, die nach einem Zufallsverfahren aus dem Melderegister ausgewählt werden. 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum Erhebungs- und Berichtszeitraum ist die Zeit vom 18. August 2006 bis zum 31. Oktober 2006. 4 Art der Erhebung Die Erhebung wird als schriftliche Befragung mittels Fragebogen entsprechend den sich aus der Anlage ergebenden Fragestellungen durchgeführt. Der Fragebogen wird den ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zugesandt. 5 Erhebungsmerkmale Erhebungsmerkmale sind: 1. Angaben zur Lebenssituation, 2. Angaben zu konkreten Erfahrungen mit der Hamburger Verwaltung, 3. Angaben zu einzelnen Aufgaben- beziehungsweise Verwaltungsbereichen der Hamburger Verwaltung, 4. Statistische Angaben. 6 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift (Straße, Hausnummer), Geburtsdatum und Geschlecht der im Rahmen einer Zufallsstichprobe aus dem Melderegister erhobenen Daten von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern. 7 Auskunftspflicht Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht. 8 Durchführung (1) Die Statistik wird von der Finanzbehörde durchgeführt. (2) Die Finanzbehörde beauftragt eine unabhängige Stelle mit der Datenerhebung und der Auswertung der Statistik gegen Kostenerstattung. (3) Die Ergebnisse der Erhebung nach dieser Verordnung dürfen nur anonymisiert ausgewertet oder veröffentlicht werden. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 25. Juli 2006.

452 Freitag, den 28. Juli 2006 HmbGVBl. Nr. 35 Liste der Erhebungsmerkmale Anlage 1 Die Lebenssituation der Befragten betreffende Merkmale 1.1 Wohndauer in Hamburg 1.2 Zufriedenheit mit der Wohnsituation (Wohnung, Wohnort, Hamburg allgemein) 2 Konkrete Erfahrungen mit der Hamburger Verwaltung betreffende Merkmale 2.1 Letzter persönlicher Besuch einer Verwaltungsdienststelle 2.2 Art der zuletzt besuchten Dienststelle 2.3 Zufriedenheit bei diesem Besuch in Bezug auf Öffnungszeiten, Möglichkeiten der Terminvereinbarung, Ausschilderung, Wartezeit, Warteräumen, persönlicher Behandlung, fachliche Beratung und Verständlichkeit von Formularen 2.4 Gesamtzufriedenheit mit der Erledigung der Angelegenheit 2.5 letzter Anruf bei einer Dienststelle 2.6 Art der Dienststelle und Grund des Anrufs 2.7 vorherige Kenntnisse über Zuständigkeit und Ansprechpartner 2.8 Reaktion auf den Anruf und Bearbeitung des Anliegens 2.9 Allgemeine Zufriedenheit mit den geführten Telefongesprächen 2.10 Inanspruchnahme oder Beantragung von sozialen Leistungen 3 Einzelne Aufgaben- beziehungsweise Verwaltungsbereiche betreffende Merkmale 3.1 Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung 3.1.1 Vorhandensein eines Computers mit Internet- Anschluss im Haushalt 3.1.2 Art der Computernutzung 3.1.3 Nutzung von Internetangeboten der Verwaltung und Zufriedenheit mit diesen Angeboten in Bezug auf Umfang der Information, Qualität der Information, Verständlichkeit, Links zu weiteren Seiten, optischen Darstellung sowie dem Auffinden von Internet-Seiten 3.1.4 Gesamtzufriedenheit mit den Internetangeboten sowie Verbesserungsmöglichkeiten 3.1.5 Bekanntheit von öffentlichen Internet-Zugängen 3.1.6 Bekanntheit der Internetangebote der Hamburger Verwaltung 3.2 Zufriedenheit mit der Wohnumgebung 3.2.1 Angebot und Sauberkeit von öffentlichen Anlagen 3.2.2 Vertretung der Interessen in örtlichen Angelegenheiten 3.2.3 Präsenz von Ordnungskräften 4 Statistische Merkmale 4.1 Geschlecht 4.2 Geburtsjahr 4.3 Staatsangehörigkeit 4.4 Wohnbezirk 4.5 Art des Schulabschlusses 4.6 Umfang der Berufstätigkeit 4.7 Berufsgruppenzugehörigkeit 4.8 Zahl der in der Wohnung lebenden Personen 4.9 Zahl der in der Wohnung lebenden Personen, die unter 18 Jahre alt sind Druckfehlerberichtung In Artikel 1 6 Absatz 4 Nummer 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) muss es statt 9. November 1997 richtig 9. November 1977 heißen. Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Telefon: 23 51 29-0 Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 72, Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,25 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer). Beim Postbezug wird der Teil I des Hamburgischen Gesetzund Verordnungsblattes im Bedarfsfall dem Amtlichen Anzeiger als Nebenblatt im Sinne von 8 der Postzeitungsordnung beigefügt.