Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
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- Bella Roth
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1 Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR Anmerkung: Alle Angelegenheiten der Kurswahl, Kursbelegung, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung werden rechtsverbindlich in der AbiPrüfVO M-V in ihrer jeweils aktuellen Fassung geregelt. Die Verordnung ist im Internetauftritt der Landesregierung M-V einsehbar.
2 Inhalt 1. Überblick über die Qualifikationsphase 2. Aufgabenfelder 3. Abiturprüfung im Überblick 4. Zulassung zur Prüfung und Mindesteinbringung 5. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 6. Wiederholung Fachhochschulreife 7. Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium
3 Überblick über die Qualifikationsphase Abiturprüfung Zulassung Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 11 Versetzung Jahrgangsstufe 10 2 Hauptfächer schriftl. 2 Fächer schriftl. 1 Fach mündlich Qualifikationsphase 6-7 Hauptfächer 4-5 Fächer Einführungsphase
4 Fächerwahl Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung (12) eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder (12) zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (24) Fächer: Musik oder Kunst & Gestaltung Ev. Religion oder Philosophie Sport (6) Zuwahl von weiteren Unterrichtsfächern auf 34 Wochenstunden je Halbjahr (z.b. weitere Naturwissenschaft, Geografie, Sozialkunde, Informatik) Zweistündiges Projektfach
5 Aufgabenfelder Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Aufgabenfeld II gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III mathematischnaturwissenschaftlich- technisch Deutsch Kunst und Gestaltung Musik Fremdsprachen Geschichte und Politische Bildung Geografie Sozialkunde Evangelische Religion, Philosophie Mathematik Physik, Chemie, Biologie Informatik Sport
6 Bildungsgang Ziel des Bildungsganges Die allgemeine Hochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen: 1. in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und 2. in der Abiturprüfung
7 Abiturprüfung im Überblick Prüfungsfächer : zwei Hauptfächer (schriftlich) zwei Fächer (schriftlich) ein Fach (mündlich) Die fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. Abdeckung des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes: Deutsch als Pflichtprüfung Abdeckung des mathematisch-naturwissenschaftlichen-technischen Aufgabenfeldes: Mathematik als Pflichtprüfung Abdeckung des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes ohne Fachbindung
8 Wahl der Prüfungsfächer 1.. Zwei Hauptfächer in doppelter Wertung (1. und 2. Prüfungsfach); ein Hauptfach muss entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. 2. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. 3. Die Prüfungen im ersten und zweiten Prüfungsfach erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau, die Prüfungen der anderen drei Fächer erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau 4. Anstelle des vierten schriftlichen Prüfungsfaches kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine besondere Lernleistung eingebracht werden.
9 Wahl der Prüfungsfächer 1. Zum Ende des zweiten Halbjahres wählen die Schüler aus den Hauptfächern verbindlich das erste und zweite Prüfungsfach. 2. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen. 3. Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres überprüft die Schule, ob der Schüler die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der Fall, gibt der Schüler sein verbindliche Wahl für die weiteren Prüfungsfächer ab. 4. Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Halbjahres meldet sich der Schüler zur Abiturprüfung an. 5. Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt beantragen oder aber nicht zugelassen werden, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Sie können die Jahrgangsstufe einmalig wiederholen.
10 Gesamtqualifikation/Abiturnote GESAMTQUALIFIKATION Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen: 1. bestimmter Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern in doppelter und einfacher Wertung Block I 2. der Leistungen in den Prüfungen in vierfacher Wertung Block II
11 Gesamtqualifikation + Block I Block II mindestens 200 Punkte mindestens 100 Punkte Gesamtpunktzahl mindestens 300 Punktehöchstens 900 Punkte Die Gesamtpunktzahl der Gesamtqualifikation wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet ( 1,0 bis 4,0 ).
12 Mindesteinbringungsverpflichtung Fach Anzahl der Halbjahresleistungen Deutsch 4 Fremdsprache (ein und dieselbe ) 4 Musik oder Kunst & Gestaltung 2 Geschichte und Politische Bildung 4 Ev. Religion oder Philosophie 2 Mathematik 4 eine Naturwissenschaft oder 4 zwei Naturwissenschaften je 2
13 2. Chance Wiederholung Es ist einmalig am Ende eines Semesters möglich, um ein Schuljahr zurückzutreten. Die Verweildauer in der Oberstufe (10 12) beträgt in der Regel drei Jahre, mindestens jedoch 2 und höchsten 4 Jahre. Zur Wiederholung einer nichtbestandenen Abiturprüfung kann die Verweildauer um den hierfür erforderlichen Mindestzeitraum überschritten werden.
14 Anerkennung der Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis 1. Bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (schulischer Teil) und 2. eines mindestens einjährigen Berufspraktikums (praktischer Teil). Der schulische Teil der Fachhochschulreife entspricht dem Abschluss der Mittleren Reife.
15 Mittlere Reifeprüfung am Gymnasium Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben. Schüler der gymnasialen Oberstufe, die den gymnasialen Bildungsgang vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife beenden wollen, sind berechtigt an der Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen. Die zuständige Klassenkonferenz beschließt zum Abschluss des ersten Halbjahres Empfehlungen über die Beratung von Schülern, für die ein erfolgreicher Abschluss des gymnasialen Bildungsganges nicht erwartet werden kann. Die Prüfungsteilnahme ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfung zu beantragen.
16 Mittlere-Reifeprüfung am Gymnasium Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind: 1. Deutsch 2. Mathematik 3. die erste oder zweite fortgeführte Fremdsprache Die mündliche Prüfung wird wahlweise in einer Naturwissenschaft oder in einem der Fächer Geografie, Sozialkunde oder Geschichte durchgeführt.
17 Anmeldeformular
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