Zulassung zur Abiturprüfung 2013 G8
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- Lorenz Sommer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Die Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung, die für die Schüler gilt, die im Schuljahr 2010/11 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und eine Schulzeit von 12 Jahren (G8) haben. Besondere Lernleistungen werden hier nicht berücksichtigt und im Einzelfall in persönlicher Beratung besprochen. Wer Fehler, Informationslücken o.ä. findet, meldet diese bitte umgehend an die Stufenleitung oder den Oberstufenkoordinator.
2 Diese Präsentation ist daher unverbindlich. Gültig ist auf jeden Fall die Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung, die z. B. bei der Internetseite des Schulministeriums eingesehen werden kann.
3 Die Zulassung zur Abiturprüfung wird am Ende der Unterrichtszeit von Q2, 2. Halbjahr geprüft. Wenn allerdings schon vorher feststeht, dass die Zulassung nicht mehr erreichbar ist, ist zu dem entsprechenden Zeitpunkt ein Rücktritt in die darunter liegende Stufe nötig. Beim Überschreiten der Verweildauer von 4 Jahren muss der Schüler /die Schülerin das Gymnasium verlassen.
4 Es sind in der Oberstufe 102 Stunden nachzuweisen (Minimum 100). Vertiefungskurse zählen nicht als belegte Kurse, allerdings werden die dort belegten Stunden berücksichtigt. Projektkurse können als zweistündige Kurse in die Wertung eingehen.
5 Für die Zulassung werden die Leistungen aus allen 30 bis 32 Grundkursen sowie den 8 Leistungskursen aus Q1 und Q2 herangezogen, bezogen auf die 4 Halbjahre der Qualifikationsphase. Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt.
6 Die Leistungen vor der Abiturprüfung werden in Block I erfasst, hier sind maximal 600 Punkte erreichbar. Die Leistungen in der Abiturprüfung werden in Block II erfasst; hier sind maximal 300 Punkte erreichbar. Damit sind maximal 900 Punkte möglich.
7 In Block I sind die Pflichtkurse einzubringen Auf Halbjahresberechung sind es: 8 Leistungskurse Mindestens 27 Grundkurse Höchstens 1 Projektkurs Höchstens 2 Vertiefungskurse (ohne Wertung) Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt.
8 Deutsch ist bis zum Ende von Q2.2 einzubringen. Eine in der Sek I begonnene und fortgeführte oder eine in EF neu begonnene Fremdsprache ist mindestens bis zum Ende von Q2.2 einzubringen. Wer in der Sek I keine zweite Fremdsprache belegt hat, muss eine in EF.1 neu begonnene Fremdsprache bis zum Ende von Ende Q2.2 einbringen. Wer eine in EF.1 neu begonnene Fremdsprache bis zum Ende von Q2.2 belegt, kann die fortgeführte Fremdsprache frühestens am Ende der Stufe EF.2 abwählen. Aus den Fächern Kunst, Musik sind mindestens 2 Kurse einzubringen. Alternativ können zwei Literaturkurse eingebracht werden.
9 Eine aus der EF fortgeführte Gesellschaftswissenschaft ist bis zum Ende von Q2.2 einzubringen. Wer nicht Geschichte bis Q1.2 belegt hat, muss in Q2.1 und Q2.2 einen Geschichte-Zusatzkurs einbringen. Wer nicht Sozialwissenschaften bis Q1.2 belegt hat, muss in Q2.1 und Q2.2 einen SW-Zusatzkurs einbringen. Wer weder Geschichte noch Sozialwissenschaften bis Q1.2 belegt hat, muss in Q2.1 und Q2.2 einen Geschichte- Zusatzkurs und zusätzlich einen Sozialwissenschaften- Zusatzkurs einbringen.
10 Mathematik ist bis zum Ende von Q2.2 einzubringen. Eine klassische Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) ist bis zum Ende von Q2.2 einzubringen. Eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft sind bis Ende Q2.2 einzubringen. Religion ist mit mindestens 2 Kursen einzubringen. Wer keinen Religionsunterricht belegt hat, muss 2 Kurse in Philosophie einbringen. In diesem Fall zählt Philosophie nicht als Gesellschaftswissenschaft. Sport ist bis zum Ende von Q2.2 zu belegen. Ein Projektkurs kann eingebracht werden.
11 Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Alle drei Aufgabenfelder (Sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswiss., mathematisch-naturwiss.) sind abzudecken. Dabei kann das erste Aufgabenfeld nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden. Religion und Sport dürfen nicht gleichzeitig Abiturfächer sein.
12 Die Leistungskurse und das dritte Fach werden im Abitur schriftlich geprüft, das vierte Fach mündlich. Religionslehre kann in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Feld abdecken, es muss aber eine Gesellschaftswissenschaft durchgehend belegt sein.
13 Zur Wertung: Es sind nach Festlegung durch den Schüler 35 bis 40 Halbjahreskurse in die Bewertung einzubringen. Unter diesen Kursen müssen die oben angegebenen Pflichtkurse und die Abiturkurse sein. Ein Projektkurs kann in doppelter Wertung der Abschlussnote eingebracht werden.
14 Die 8 Leistungskurse werden in doppelter Wertung eingebracht. Höchstens drei dieser Kurse dürfen mit 4 oder weniger Punkten bewertet sein. Ein eventuell belegter Projektkurs wird in doppelter Wertung eingebracht.
15 Werden insgesamt 35 bis 37 Halbjahreskurse eingebracht, so dürfen höchstens 7 Kurse mit 4 oder weniger Punkten abgeschlossen sein. Werden insgesamt 38 bis 40 Halbjahreskurse eingebracht, so dürfen höchstens 8 Kurse mit 4 oder weniger Punkten abgeschlossen sein. Zu diesen 7 bzw. 8 Kursen mit 4 oder weniger Punkten zählen auch die Leistungskurse.
16 Für die Berechnung der Punktzahl gilt die Formel: EI = ( P x 40 ) / S Dabei sind: EI: Ergebnispunkte für Block I P: Summe aller Punkte (Lks und PK zählen doppelt) S: Anzahl der eingebrachten Halbjahreskurse (Lks und PK zählen doppelt) EI muss mindestens 200 Punkte ergeben. Dies entspricht einem Durchschnittsergebnis von 5 Punkten, also glatt ausreichend.
17 Wie gehen wir bei der Berechnung vor? 1. Prüfen, ob mindestens 38 Kurse anrechenbar sind 2. Festlegung von 35 Pflichtkursen 3. Anzahl der anzurechnenden Defizite prüfen 4. Berechnung der Punktzahl für die 35 Kurse 5. Prüfen, ob durch Einbeziehung weiterer Kurse eine höhere Punktzahl erreichbar ist
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21 Wer die Bedingungen nicht erfüllt, erhält keine Zulassung zur Abiturprüfung und muss in die Stufe Q1 zurücktreten bzw. bei Überschreitung der Verweildauer das Gymnasium verlassen.
22 Ausblick Im Abiturbereich werden die Noten aus Block II gesammelt, es sind mindestens 100 und höchstens 300 Punkte erreichbar. Aus der Punktsumme der Blöcke I und II ergibt sich die Abiturdurchschnittsnote. Sind mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Fach notwendig, berechnet sich die Punktzahl nach folgender Tabelle:
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24 Die Ergebnisse der Abiturprüfung werden in allen vier Fächern fünffach gezählt. Mindestens zwei Kurse müssen 25 Punkte erreichen, darunter muss mindestens ein Leistungskurs sein. Insgesamt müssen bei einfacher Wertung in den vier Abiturfächern 100 Punkte erreicht sein. Aus der Punktsumme von Block I (vor der Abiturprüfung) und Block II (aus der Abiturprüfung) ergibt sich eine Gesamtsumme. Diese führt zur Abiturnote.
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