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1 Informationen zur Gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase 13-jähriger Bildungsgang März 2013 (Neumann-Voß)

2 1 Bestimmungen für den Übergang von der 11. Klasse in die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe Die Leistungsbewertung erfolgt in der 11. Klasse mit Noten von 1 bis 6 mit Tendenzen und Punkten. Am Ende der 11. Klasse (Einführungsphase) entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der Jahresnoten über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Schüler/innen werden in die Qualifikationsphase versetzt, wenn ihre Leistungen in höchstens einem Fach mit weniger als 4 Punkten und in allen anderen Fächern und Kursen mit mindestens 4 Punkten bewertet wurden oder schlechtere Leistungen in höchstens zwei Fächern oder Kursen, darunter höchstens eine mit 0 Punkten bewertete Leistung, ausgeglichen werden können. Als Ausgleich gelten mit mindestens 7 Punkten bewertete Leistungen in mindestens zwei verschiedenen Fächern oder Kursen. Dabei dürfen nur entweder die Bewertung des Wahlpflichtkurses oder die Note des gleichen Faches im Pflichtunterricht sowie nur eines der Fächer Musik, Bildende Kunst und Sport zum Ausgleich herangezogen werden. Zurzeit werden Erdkunde und Geschichte mit Ausnahme des SESB-Zuges - jeweils abwechselnd ein halbes Schuljahr (epochal) dreistündig unterrichtet. Die im ersten Schulhalbjahr erzielte Note in dem jeweiligen Fach wird bei der Versetzungsentscheidung ebenfalls mitberücksichtigt. Wer nicht versetzt wird, muss die Einführungsphase wiederholen oder die Schule verlassen. Eine zweite Wiederholung der Einführungsphase ist nicht gestattet. Wer zuvor die 10. Klasse bereits einmal wiederholt hat, ist von einer Wiederholung der 11. Klasse ausgeschlossen. Wer die 11. Klasse wiederholen musste, darf später in der Kursphase nicht noch einmal ein Schuljahr wiederholen. Bestimmungen, die in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase zu berücksichtigen sind Die Fächer für das Prüfungsfach des Abiturs müssen mit Beginn der E-Phase (im Fall des Überspringens in der 10. Klasse) besucht werden (das gilt nicht für epochal unterrichtete Fächer). Erstes PF darf nur eine Fremdsprache, Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie oder Biologie sein. Unter den zum 3. und 4. PF gewählten Fächern darf nur eines der Fächer Musik, Kunst oder Sport befinden. Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik sowie eine Naturwissenschaft müssen in jedem Kurshalbjahr bis zum Abitur belegt werden. Falls Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, Biologie oder Geografie schriftliches Prüfungsfach ist, werden die Themen der schriftlichen Prüfung zentral von den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung gestellt! Weitere Fächer sind geplant. Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen 1. bis 4. PF sein. Unter den Prüfungsfächern und der 5. Prüfungskomponenten muss sich aus jedem der drei Aufgabenfelder mindestens ein Fach befinden. Die Belegung von Darstellendem Spiel als Grundkurs in der Kursphase setzt die Teilnahme an einer entsprechenden AG in der E-Phase voraus. Darstellendes Spiel kann an unserer Schule nicht Prüfungsfach sein. Falls ein/e Schüler/in länger als vier Wochen sportunfähig ist, muss ein Antrag auf Sportbefreiung beim Schulleiter gestellt werden. Das Fach Sport darf nur 4. Prüfungsfach sein und/oder im Rahmen der 5. Prüfungskomponente als Referenzfach oder als Bezugsfach gewählt werden. Versäumt in der Qualifikationsphase ein/e Schüler/in 30% oder mehr des Unterrichts in einem Fach, so wird der allgemeine Teil mit 0 Punkten bewertet. Über Ausnahmen entscheidet die Zensurenkonferenz. Der allgemeine Teil trägt bei Leistungskursen mit 50 % und bei allen anderen Grundkursen mit 67 % zur Semesternote bei. Fehlt ein/e nicht mehr schulpflichtige/r Schüler/in an mehr als zehn Tagen innerhalb von zwei Monaten, oder an mehr als vierzehn Tagen innerhalb von sechs Monaten unentschuldigt (auch stundenweises Fehlen zählt), so führt dies zu einem Ausschluss von der Schule.

3 2 Auflagen für die Fächerwahl in der Qualifikationsphase a) Jeder Schüler wählt aus dem Angebot der Schule (aus organisatorischen Gründen ist leider nicht alles möglich) zwei jeweils fünfstündige Leistungskurse als 1. und 2. Prüfungsfach im Abitur. Der 1. Leistungskurs darf nur eine spätestens in Klassenstufe 9 begonnene Fremdsprache oder eines der Fächer Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie oder Biologie sein. Der 2. Leistungskurs wird nach der Tabelle der Senatsschulverwaltung und der Tabelle unserer Schule gewählt. b) Zusätzlich zu den Leistungskursen müssen zwei Grundkursfächer als 3. und 4. Prüfungsfach gewählt werden. Die Prüfungsfächer müssen in jedem Kurshalbjahr (unabhängig von der Verweildauer in der Kursphase) belegt werden. Die endgültige Festlegung des 3. Prüfungsfaches erfolgt am Beginn des 3. Kurshalbjahres. Die endgültige Festlegung des 4. Prüfungsfaches erfolgt spätestens am Beginn des 4. Kurshalbjahres. c) Außerdem entscheidet jeder Schüler bei der Wahl der fünften Prüfungskomponente zwischen einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach (Präsentationsprüfung) und einer Besonderen Lernleistung. Für die Präsentationsprüfung im Rahmen der fünften Prüfungskomponente kann jedes als Prüfungsfach zugelassene und von der Schule angebotene Fach gewählt werden, sofern es nicht bereits erstes bis viertes Prüfungsfach ist. d) Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen Prüfungsfächer sein. e) Unter den zum dritten und vierten Prüfungsfach gewählten Fächern darf sich nur eines der Fächer Musik, Kunst oder Sport befinden. f) Deutsch oder eine spätestens in der 9. Jahrgangsstufe begonnene Fremdsprache muss ein Prüfungsfach sein. Ist Deutsch erstes Prüfungsfach, so muss daneben Mathematik oder eine Fremdsprache Prüfungsfach sein. Außerdem muss mindestens ein Fach aus jedem der drei Aufgabenfelder ein Prüfungsfach werden oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach kann nur dann ein Prüfungsfach sein, wenn es bereits in der Einführungsphase besucht wurde oder bei unmittelbarem Eintritt in die Qualifikationsphase mindestens in der Jahrgangsstufe 10 unterrichtet wurde. Bei einer Leistungsfachkombination Deutsch/PWI, Deutsch/Geschichte oder Deutsch/Informatik muss als weiteres Prüfungsfach Mathematik oder eine Fremdsprache hinzu gewählt werden. Bei einer Leistungsfachkombination Deutsch/Kunst oder Deutsch/Musik muss Mathematik oder eine Fremdsprache ein weiteres Prüfungsfach sein. g) Eine Reihe sog. Pflichtgrundkurse muss ebenfalls belegt werden. Insgesamt darf keine Prüfungsfächerwahl zu mehr als 24 Pflichtgrundkursen in den 4 Kurshalbjahren führen. Dabei wird Sport gesondert berücksichtigt. Um die von der KMK festgelegten Jahreswochenstunden zu erreichen, müssen bei einigen Kombinationen mehr als 24 Grundkurse belegt werden. h) In den ersten beiden Kurshalbjahren dürfen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr als 10 Kurse pro Halbjahr gewählt werden. Im dritten und vierten Kurshalbjahr dürfen nicht mehr als 9 Kurse pro Halbjahr gewählt werden. Insgesamt maximal 36 Kurse (Kurse mit weniger als 12 Teilnehmern können nicht eingerichtet werden). i) Falls bestimmte Fächer oder Leistungsfachkombinationen nur von sehr wenigen Schülern/innen gewählt wurden, müssen neue Fächer oder Fachkombinationen gewählt werden. j) Im 2. AF müssen mindestens 6 Kurse belegt werden. Anmerkungen zum Abitur Die Abiturprüfung erfolgt im Prüfungsfach in Form einer schriftlichen Arbeit. Im 4. Prüfungsfach und der 5. Prüfungskomponente gibt es nur mündliche Prüfungen. In der Fächern Deutsch, Fremdsprachen, Geografie, Biologie und Mathematik werden die Aufgaben der schriftlichen Prüfung zentral für alle Berliner Schüler von der Senatsverwaltung gestellt.

4 3 Aufgabenfelder und Belegverpflichtungen A U F G A B E N F E L D E R 1. Aufgabenfeld DEUTSCH ENGLISCH FRANZÖSISCH SPANISCH RUSSISCH LATEIN MUSIK KUNST DARSTELLENDES SPIEL 2. Aufgabenfeld POLITIKWISSENSCHAFT (PWI) GESCHICHTE GEOGRAPHIE PHILOSOPHIE 3. Aufgabenfeld MATHEMATIK PHYSIK CHEMIE BIOLOGIE INFORMATIK Sport Einteilung in Themenfelder, BELEGVERPFLICHTUNGEN 4 Kurse 4 Kurse in einer Fremdsprache, falls Englisch 4 Semester lang belegt wird und die 2. Fremdsprache erst in Klassenstufe 9 begonnen wurde, muss diese 2. Fremdsprache auch im 1./2. Kurshalbjahr belegt werden. 3 Semester für Latinum 2 Kurse in Musik oder Kunst im 1./2. oder 3./4. Kurshalbjahr oder Darstellendes Spiel. (DS muss bereits als AG in der 11. Klasse besucht werden.) 4 Kurse in einem Prüfungsfach, Bei der Wahl von Geschichte zum PF zusätzlich zwei Kurse im Fach PWI (3/4) es sei denn, ein weiteres Fach des 2.AF wird 4 Semester belegt. Bei der Wahl von PWI, Geographie oder Philosophie zum PF sind jeweils zwei Kurse in Geschichte (3/4) zu belegen. 4 Kurse In einer Naturwissenschaft müssen 4 Kurse belegt werden. Falls diese Naturwissenschaft Biologie ist, müssen zusätzlich 2 Kurse in Physik oder Chemie im 1./2. Oder 3./4. Kurshalbjahrbelegt werden. In jedem Kurshalbjahr muss ein Kurs belegt werden. Ist Sport 4. Prüfungsfach oder bei Sport als 5. PK, sind insgesamt 4 Kurse Sportpraxis und zwei Kurse Sporttheorie zu besuchen (bei uns im 1. und 3. Semester). Sport als Prüfungsfach setzt eine uneingeschränkte Sportfähigkeit voraus. Einzubringende Kurse Die Noten aller Pflichtkurse sind bis evtl. auf die Noten von Sport in die Gesamtqualifikation einzubringen. Bei den Fremdsprachen ist Folgendes zu berücksichtigen: Falls die 2. FS erst in Klassenstufe 9 begonnen wurde, sind in jedem Fall im ersten und zweiten Semester Kurse in dieser Fremdsprache zu belegen. Falls diese FS nur in den ersten 2 Kurshalbjahren belegt wird, muss zusätzlich Englisch vier Semester lang belegt werden. Maximal 24 Grundkurse (einschließlich des Abschlusskurses im Referenzfach der 5. PK) dürfen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wie bereits erwähnt, müssen bei einigen Kombinationen mehr als 24 Grundkurse belegt werden, um auf die geforderten 56 Jahreswochenstunden zu kommen.

5 4 Die 5. Prüfungskomponente a) BLL b) Präsentationsprüfung Fächerübergreifend Referenzfach / Bezugsfach Umfangreiche Arbeit (20 30 Seiten) oder Wettbewerb Schriftliche Ausarbeitung (5 Seiten) Referenzfach darf schon PF sein Referenzfach 4 Semester belegen Bezugsfach 2 Semester belegen Sport: 2 Theoriekurse zusätzlich Referenzfach darf noch nicht unter dem PF auftauchen Referenzfach 4 Semester belegen Bezugsfach 2 Semester belegen Sport: 2 Theoriekurse zusätzlich Am Ende des 2. Semesters beantragen (auf einem besonderen Formblatt beim betreuenden Fachlehrer). Abgabe der Arbeit zu Beginn des 4. Semesters direkt nach den Weihnachtsferien. Der genaue Termin wird vom Schulleiter festgesetzt. Im 3. Semesters beantragen (auf einem besonderen Formblatt beim betreuenden Fachlehrer). Wettbewerbe zu Beginn des 2. Semesters beantragen. Das genaue Thema muss am Ende des 2. Sem. auf einem besonderen Formblatt beim betreuenden Fachlehrer eingereicht werden. Den Termin zur Abgabe der Wettbewerbsarbeit legt der Schulleiter fest Für beide Formen der 5. Prüfungskomponente gilt: - Das Thema ist fächerübergreifend - Es gibt ein Referenzfach und ein Bezugsfach - Das Referenzfach muss ein schulisches PF sein - Das Bezugsfach muss mind. 2 Semester belegt werden - Keine Belegverpflichtung in der 11. Klasse wie beim 1. bis 4. PF Die Besondere Lernleistung (BLL) genehmigte Wettbewerbe: a) Wettbewerb Jugend forscht b) Bundeswettbewerb Fremdsprachen c) Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten d) Europäischer Wettbewerbes (Anfertigung im 12. oder 13. Jahrgang) e) Bundeswettbewerbe Mathematik f) Bundeswettbewerb Informatik g) BundesUmweltWettbewerbe h) Wettbewerb Jugend komponiert

6 5 Ermittlung der Gesamtnote für das Abiturzeugnis Die Gesamtnote errechnet sich aus der Addition der Punkte für die Kurse der Qualifikationsphase und für die Prüfungsleistungen. 1. Block: Kursblock 2. Block: Prüfungsblock Leistungskurse Alle 4 Kurse aus jedem Leistungsfach (insgesamt 8) in doppelter Wertung Mindestpunktzahl: 80 Punkte Erlaubte Ausfälle: 2 mit weniger als 10 Punkten Kurse, in denen beide Klausuren mit 0 P. bewertet wurden, gelten als nicht besucht und führen zu einem Rücktritt in den nachfolgenden Schülerjahrgang oder zum Verlassen der gymnasialen Oberstufe. Grundkurse: 24 Grundkurse in einfacher Wertung darunter alle Pflichtgrundkurse außer eventuell Sport Mindestpunktzahl: 120 Punkte Erlaubte Ausfälle: 4 mit weniger als 5 Punkten Die Prüfungsergebnisse und das Ergebnis der fünften Prüfungskomponente werden vierfach gewertet. Mindestpunktzahl: 100 Punkte einschl. der Punkte in der 5. PK Erlaubte Ausfälle: In 2 PF weniger als 20 Punkte darunter nur ein Ausfall in einem Leistungsfach. In mindestens einer schriftlichen Abiturarbeit müssen mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erzielt werden. Im ersten Block müssen zusammen mindestens 200 Punkte erreicht werden, kein Pflichtkurs darf mit 0 Punkten bewertet worden sein. Punkte und Durchschnittsnoten Punkte: 1, Punkte: 2, Punkte: 3,0 300 Punkte: 4,0

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