Kurzinformation zum Technischen Gymnasium (FGT)

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1 Straßburger Straße Oldenburg Telefon (04 41) Telefax (04 41) Ehnernstraße Oldenburg Telefon (04 41) Telefax (04 41) info@bztg-oldenburg.de Kurzinformation zum Technischen Gymnasium (FGT) Ziel der Ausbildung: Nach mindestens dreijährigem erfolgreichen Besuch des Technischen Gymnasiums erwirbt die Schülerin / der Schüler die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium aller universitären Bildungsgänge in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Aufnahmevoraussetzungen: In das Technische Gymnasium kann aufgenommen werden, wer in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II erworben hat. Dies bedeutet im Regelfall, dass mit dem Abschluss der Klasse10 der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben wurde. Ferner können Schülerinnen und Schüler, die an einer berufsbildenden Schule die Fachhochschulreife in einer technischen Fachrichtung erhalten haben, direkt in den 12. Schuljahrgang aufgenommen werden, sofern sie in den Klassen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse klären Sie bitte im Einzelfall mit dem Koordinator. Dauer der Schulzeit: 1 Jahr Einführungsphase (Klasse 11) 2 Jahre Qualifikationsphase (Schuljahrgang 12 und 13) Fächerangebot: Profilfächer: Technik mit den Schwerpunkten Elektrotechnik und Informationstechnik, Informationsverarbeitung, Betriebs- und Volkswirtschaft Kernfächer: Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik Ergänzungsfächer: Physik, Chemie, Religion, Werte und Normen, Sport, Fachpraxis Wahlfächer: Politik Schülerinnen und Schüler die in den Klassen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, benötigen neben Englisch keine weitere Fremdsprache. Falls sie in Klasse 11 am Unterricht in Spanisch teilnehmen, ist dieses Fach versetzungsrelevant. Am Ende der Klasse 11 besteht dann die Möglichkeit, Spanisch weiter zu belegen, oder abzuwählen. Anmeldung: vom Februar jeden Jahres - auf vorgedruckten Formularen - mit tabellarischem Lebenslauf - mit der beglaubigten Kopie oder Abschrift des Zeugnisses, auf dem der Erweiterte Sekundarabschluss I testiert ist, bzw. vorab des Halbjahreszeugnisses der zurzeit besuchten Schule. - Versetzungszeugnisse der Klassen 7-9, als Nachweis für die Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache falls Spanisch nicht belegt wird. - Bewerberinnen/Bewerber, die bereits den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben und zurzeit eine andere Schule besuchen, reichen bitte beide Zeugnisse ein. Anträge, denen nicht alle im Anmeldevordruck geforderten Unterlagen beigefügt sind, werden nicht bearbeitet. Über Aufnahme und Ablehnung entscheidet eine Aufnahmekonferenz. Innerhalb von ca. 6 Wochen nach Anmeldeschluss erhalten alle Bewerber eine schriftliche Benachrichtigung. Bei einer Ablehnung wegen Platzmangels wird eine erneute Bewerbung im folgenden Jahr vorrangig behandelt. Zugelassene Bewerber haben innerhalb von zwei Wochen der Schule eine Mitteilung zu machen, falls sie den reservierten Platz nicht in Anspruch nehmen wollen. Öffnungszeiten Mo - Do Uhr Fr Uhr Uhr FGT-k-11-06

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3 Inhaltsverzeichnis der Informationsschrift 1. Vorwort 2. Gliederung des Technischen Gymnasiums 3. Aufnahmevoraussetzungen 4. Dauer des Bildungsganges 5. Abschlüsse und Berechtigungen 6. Leistungsbewertung 7. Unterricht in der Einführungsphase (Klasse 11) 8. Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache 9. Versetzung in die Qualifikationsphase 10. Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase 11. Prüfungsfächer 12. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 13. Beratung der Schüler des Technischen Gymnasiums Oldenburg 1. Vorwort Grundlage dieses Merkblattes ist die Verordnung für Berufsbildende Schulen vom (in der jeweils geltenden Fassung) und die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom (in der jeweils gültigen Fassung). Das Technische Gymnasium Oldenburg (FGT) ist ein Gymnasium mit technischem Schwerpunkt. Es führt seine Schülerinnen und Schüler - wie ein allgemein bildendes Gymnasium - zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Im gymnasialen Bildungsangebot der Stadt Oldenburg hat dieses Fachgymnasium - auch wegen seiner auf die Praxis ausgerichteten Komponenten - einen festen Platz. Es eröffnet allen Schülerinnen und Schülern mit Erweitertem Sekundarabschluss I nach erfolgreichem Abschluss mit dem Abitur sowohl den Zugang für ein Hochschulstudium als auch für eine qualifizierte gewerblich-technische Berufsausbildung. Die vorliegende Informationsschrift wendet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Absicht haben das Technische Gymnasium zu besuchen. Sie enthält die wichtigsten Bestimmungen über die gymnasiale Oberstufe unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die für das Technische Gymnasium gelten. Für Einzelfragen steht der Koordinator des Technischen Gymnasiums gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorher telefonisch (0441/ ) einen Gesprächstermin. 2. Gliederung des Technischen Gymnasiums Das Technische Gymnasium gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 11) und die Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13). Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten und in allen Fächern ein gemeinsames Basiswissen zu vermitteln. Der Unterricht in der Einführungsphase wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt durch Versetzung. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe umfasst vier Halbjahre. Der gesamte Unterricht wird in Schulhalbjahren erteilt. Versetzungen finden in der Qualifikationsphase nicht statt. Im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgenommen.

4 Einführungsphase 1. Schulhalbjahr Klasse Schulhalbjahr Klasse 11 Versetzung Qualifikationsphase 1. Schulhalbjahr Jahrgang Schulhalbjahr Jahrgang Schulhalbjahr Jahrgang Schulhalbjahr Jahrgang Aufnahmevoraussetzungen In das Technische Gymnasium kann aufgenommen werden, wer in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II erworben hat. Dies bedeutet im Regelfall, dass mit dem Abschluss der Klasse 10 der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben wurde. Ferner können Schülerinnen und Schüler, die an einer berufsbildenden Schule die Fachhochschulreife in einer technischen Fachrichtung erhalten haben, direkt in den 12. Schuljahrgang aufgenommen werden, sofern sie in den Klassen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse klären Sie bitte im Einzelfall mit dem Koordinator. 4. Dauer des Bildungsganges Der Besuch des Technischen Gymnasiums dauert in der Regel drei Jahre. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ein Schuljahr der gymnasialen Oberstufe zu wiederholen, sodass die Höchstzeit 4 Jahre beträgt. Zur Wiederholung einer nichtbestandenen Abiturprüfung kann die Höchstdauer auf 5 Jahre erweitert werden. Zu beachten ist, dass sich eine Schülerin oder ein Schüler spätestens nach dreieinhalbjährigem Besuch des Technischen Gymnasiums zur Abiturprüfung melden muss. Tut sie/er dies nicht oder erfüllt sie/er die Voraussetzungen für die Meldung nicht, muss sie/er die Schule verlassen. Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden sind, können die Einführungsphase einmal wiederholen. 5. Abschlüsse und Berechtigungen Nach mindestens dreijährigem erfolgreichen Besuch des Fachgymnasiums Technik erwerben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife, die zum Hochschulstudium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Fachhochschulreife erwirbt, wer die Qualifikationsphase verlässt und bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren sowie ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufausbildung nachweist.

5 6. Leistungsbewertung Am Ende eines Schulhalbjahres werden die schriftlichen und mündlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Die Noten werden in der Qualifikationsphase in Punkte umgesetzt. Das Punktesystem Noten Hat eine Schülerin oder ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen Unterricht versäumt und können deshalb die Leistungen in einem Fach nicht beurteilt werden, so gilt der Unterricht als mit ungenügend bzw. 00 Punkten abgeschlossen. In der Qualifikationsphase kann dann das gesamte Schulhalbjahr nicht gewertet werden und muss wiederholt werden. Generell sind alle Kurse mit 05 und mehr Punkten in der Qualifikationsphase ausreichend, um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden. 7. Unterricht in der Einführungsphase (Klasse 11) Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Unterrichtsfächer 11. Klasse Deutsch 3 Englisch 3 Spanisch 1 4 Politik (ein Halbjahr) 2 Geschichte (ein Halbjahr) 2 Betriebs- und Volkswirtschaft 3 Sport 2 Religion oder Werte und Normen 2 Mathematik 3 Physik oder Chemie 2 Informationsverarbeitung 3 Technik (in einem Schwerpunkt) 4 Fachpraxis (im gleichen Schwerpunkt) 2 Wahlangebote nach Entscheidung der Schule 1 Die Verpflichtung zu einer weiteren Fremdsprache entfällt, wenn in den Klassen 7 10 an versetzungsrelevantem Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z.b. Französisch, Spanisch) teilgenommen wurde. Diese Schülerinnen und Schüler brauchen in der Klasse 11 nur am Englischunterricht teilzunehmen. (Dieses trifft zu für alle, die die Sekundarstufe I an einem Gymnasium besuchen. Für Absolventen von Realschulen ist die Erfüllung dieser Bedingung im Einzelfall zu überprüfen.) Die Wahl der 5 Prüfungsfächer für die Abiturprüfung erfolgt bis zum Ende der Einführungsphase. 8. Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache In die Oberstufe können auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die nicht durchgehend in den Klassen 7 bis 10 eine zweite Fremdsprache erlernt haben. Diese Schülerinnen und Schüler müssen durchgehend bis zum Abitur am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (Spanisch) teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die ab der 5. bzw. 7. Klasse bis Klasse 10 am Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, brauchen keine zweite Fremdsprache belegen.

6 9. Versetzung in die Qualifikationsphase Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler versetzt wird. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen (mindestens ausreichend in den in der Klasse 11 unterrichteten Fächern). Die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der Noten 1-6. Es können maximal 2 Fächer mit mangelhaften Leistungen oder 1 Fach mit ungenügenden Leistungen ausgeglichen werden. (Dies bedeutet, dass mit 1 x mangelhaften und 1 x ungenügenden Leistungen eine Versetzung nicht erfolgen kann.) Bei der Versetzungsentscheidung wird berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. 10. Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase In der Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13) des Technischen Gymnasiums wird der Unterricht in einem System von Fächern mit erhöhten und mit grundlegenden Anforderungen erteilt. Die einzelnen Fächer haben einen thematischen Schwerpunkt und werden jeweils nach einem halben Jahr bewertet. Alle Fächer außer Sport sind in der gymnasialen Oberstufe einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet: Aufgabenfeld A sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Englisch Spanisch Sport Aufgabenfeld B gesellschaftswissenschaftlich Betriebs- und Volkswirtschaft Geschichte Religion Werte und Normen Aufgabenfeld C mathematischnaturwissenschaftlich-technisch Mathematik Physik Chemie Informationsverarbeitung Technik Weiterhin gibt es eine Einteilung in Profil-, Kern- und Ergänzungsfächer, Profilfächer des Technischen Gymnasiums: Betriebs- und Volkswirtschaft Technik (Elektrotechnik, Informationstechnik) Informationsverarbeitung Kernfächer des Technischen Gymnasiums: Deutsch eine Fremdsprache (Englisch oder Spanisch) Mathematik Ergänzungsfächer des Technischen Gymnasiums: eine Naturwissenschaft (Chemie oder Physik) Geschichte Religion oder Werte und Normen Sport

7 In den einzelnen Fächern werden i.d.r. zwei schriftliche Arbeiten pro Halbjahr geschrieben. Daneben gehen die mündlichen Leistungen (mündliche Mitarbeit, Tests und Referate) in die Halbjahresnote ein. Im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 12 wird in einem Prüfungsfach der Abiturprüfung eine Facharbeit geschrieben. Stundentafel für die Qualifikationsphase: Unterrichtsfächer 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Deutsch 4 4 Englisch 4 4 Spanisch Mathematik 4 4 Geschichte -- 2 Religion oder Werte und Normen 2 -- Physik oder Chemie 2 (4) 2 2 (4) 2 Technik (in einem Schwerpunkt) 4 4 Betriebs- und Volkswirtschaft 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 Sport 2 2 Fachpraxis (im gleichen Schwerpunkt) Die Verpflichtung zu einer weiteren Fremdsprache entfällt, wenn in den Klassen 7 10 an versetzungsrelevantem Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z.b. Französisch, Spanisch) teilgenommen wurde. 2 Sofern das Fach Prüfungsfach ist, wird es vierstündig unterrichtet. 11. Prüfungsfächer Jede Schülerin und jeder Schüler wählt fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung: Die ersten beiden Prüfungsfächer sind Fächer mit erhöhten Anforderungen. Das erste Prüfungsfach ist Technik. Das zweite oder dritte Prüfungsfach ist eines der Fächer Deutsch und Englisch oder Deutsch und Mathematik oder Physik. Das vierte oder fünfte Prüfungsfach ist Betriebs- und Volkswirtschaft. Das fünfte oder vierte Prüfungsfach ist eines der Fächer Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie oder Informationsverarbeitung (soweit eines der Fächer nicht schon als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt wurde). Das Fach Informationsverarbeitung kann nur gewählt weden, wenn keine Verpflichtung für Spanisch besteht. Wird als 2. oder 3. Prüfungsfach Physik gewählt, muss als 4. oder 5. Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. Alle fünf Prüfungsfächer müssen bis zum Ende der Einführungsphase gewählt werden. Die fünf Prüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgängig belegt werden. 12. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation Die schriftliche und mündliche Abiturprüfung findet gegen Ende des 4. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase statt. Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern hierdurch nicht die Verweilhöchstdauer überschritten wird. Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen bestimmte Mindestpunktzahlen in den einzelnen Fächern nachgewiesen werden.

8 In die Abiturprüfung kann ebenfalls eine besondere Lernleistung eingebracht werden. Dies können z.b. Leistungen bei einem Schülerwettbewerb sein (Mathematik-Olympiade, Jugend forscht) oder umfassende eigenständige Leistungen. Ob eine besondere Lernleistung eingebracht werden kann, wird im Einvernehmen zwischen der Schülerin bzw. dem Schüler und der Schule entschieden. Die Schule richtet zur Bewertung einen Fachprüfungsausschuss ein. In den Prüfungsfächern eins bis vier findet je eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt. Aus den Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die man als Gesamtqualifikation bezeichnet. Die Gesamtqualifikation besteht aus drei Blöcken: Block I Block II Block III 22 Schulhalbjahresergebnisse in einfacher Wertung. Je drei Schulhalbjahresergebnisse aus dem ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach aus dem ersten bis dritten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung und je ein Schulhalbjahreseegebnis dieser Fächer aus dem vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung. a) ohne besondere Lernleistung Je ein Schulhalbjahresergebnis der fünf Prüfungsfächer aus dem vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung und die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern in dreifacher Wertung. b) mit besonderer Lernleistung Je ein Schulhalbjahresergebnis des ersten bis dritten und fünften Prüfungsfaches aus dem vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung und das Ergebnis der besonderen Lernleistung in vierfacher Wertung. Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen in Block I mindestens 110 Punkte erreicht werden. Von den 22 Schulhalbjahresergebnissen müssen 18 mit mindestens je 05 Punkten bewertet worden sein. in Block II mindestens 70 Punkte erreicht werden. Von den 6 Schulhalbjahresergebnissen aus dem ersten bis dritten Schulhalbjahr müssen 4 mit mindestens je 05 Punkten bewertet worden sein. in Block III mindestens 100 Punkte erreicht werden. In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter mindestens einem Fach mit zweifacher Wertung, müssen mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. 13. Beratung der Schülerinnen und Schüler des Technischen Gymnasiums Am Technischen Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler über die Bestimmungen der gymnasialen Oberstufe sowie über das jeweilige Unterrichtsangebot eingehend informiert. Während der gesamten Oberstufenzeit sind Schullaufbahnberatung und persönliche Beratung vorgesehen. Insbesondere bei der Wahl der Fächer mit erhöhten Anforderungen und den Prüfungsfächern wird beraten. Die Beratung obliegt in der Einführungsphase dem Klassenlehrer und in der Qualifikationsphase dem Tutor, den die Schülerin oder der Schüler am Ende der Einführungsphase wählt. Zudem steht der Koordinator des Technischen Gymnasiums für die Beratung zur Verfügung.

9 Wochenstunden Wochenstunden im im Schuljahrgang Schuljahrgang I II I II I II I II I II I II Deutsch P Deutsch Englisch Englisch P3 3 3 A Spanisch A Spanisch Geschichte Geschichte Betriebs- u. P Betriebs- u. P V lk i t h ft V lk i t h ft Politik 2 Politik 2 B Ev. Religion B Ev. Religion Werte u. Normen Werte u. Normen Mathematik P Mathematik P Physik P Physik C Chemie C Chemie P Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung Technik Elektrotechnik P Technik Informationstechnik P Fachpraxis Fachpraxis Sport Sport

10 Wochenstunden Wochenstunden im im Schuljahrgang Schuljahrgang I II I II I II I II I II I II Deutsch P Deutsch Englisch Englisch P3 3 3 A Spanisch A Spanisch Geschichte Geschichte Betriebs- u. P Betriebs- u. P V lk i t h ft V lk i t h ft Politik 2 Politik 2 B Ev. Religion B Ev. Religion Werte u. Normen Werte u. Normen Mathematik P Mathematik P Physik P Physik C Chemie C Chemie P Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung Technik Elektrotechnik P Technik Informationstechnik P Fachpraxis Fachpraxis Sport Sport

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