Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:
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- Charlotte Scholz
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1 1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch - Einhalten der Entschuldigungsfristen bei Fehlzeiten - Nichtvolljährige Schüler/innen Organisation: Ab dem Schuljahr 2010/11 dauert der Weg durch die gymnasiale Oberstufe zwei oder drei Jahre 12jähriger Bildungsgang 13jähriger Bildungsgang 11.Jg. Qualifikationsphase 1./2. Semester Einführungsphase (1 Jahr) 12.Jg. Qualifikationsphase 3./4. Semester Abitur/AbiBac Qualifikationsphase 1./2. Semester 13.Jg. Qualifikationsphase 3./4. Semester Abitur/AbiBac
2 2 12jähriger Bildungsgang MSA + Versetzung in die gym. OS + zusätzliche Kriterien 13jähriger Bildungsgang MSA + Versetzung in die gym. OS 4 Semester E-Phase + 4 Semester E-Phase: Pflichtunterricht + Wahlpflichtunterricht Wochenstunden Die E-Phase bereitet auf die Qualifikationsphase vor Qualifikationsphase Semester: 8 Leistungskurse 32 Grundkurse Qualifikationsphase Semester: 8 Leistungskurse 26 Grundkurse mindestens (28 Grundkurse maximal) Die schulischen Leistungen fließen in die spätere Abiturnote ein. Die schulischen Leistungen fließen in die spätere Abiturnote ein.
3 3 Einführungsphase (11. Klasse): überwiegender Klassenunterricht, gleicher Stundenplan für alle Schüler einer Klasse Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang, insgesamt 4 Halbjahre): Unterricht in Kursen, jeder Schüler erhält seinen eigenen Stundenplan Benotung: Note mit Tendenz und mit Zensurenpunkten Kurse: 1. Grundkurse, dreistündig pro Woche, Ausnahme Sportpraxiskurse: zweistündig, insgesamt mindestens 26 Kurse in den 4 Halbjahren 2. Leistungskurse, fünfstündig pro Woche, 2 Leistungskurse bis zum Abitur In 13 Jahren zum Abitur: In 12 Jahren zum Abitur: In den Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen Kurse im Umfang von mind. 56 Jahreswochenstunden besucht werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 müssen Kurse im Umfang von mind. 66 Jahreswochenstunden besucht werden.
4 4 Stundentafel der Einführungsphase Fächer 1. Pflichtunterricht (Unterricht im Klassenverband oder mit anderen Klassen zusammen als Basiskurs - lerngruppenübergreifend) Wochenstunden Deutsch 3 Englisch (2. Fremdsprache) 3 Geschichte/Politikwissenschaft ** 2 Erdkunde/Politikwissenschaft ** 2 Mathematik 3 Physik 2 Chemie 2 Biologie (auf Deutsch) 2 Sport 2 1. Fremdsprache (Basiskurs) (Französisch für SESB-Schüler) 3 Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel DS (Basiskurs) 2 2. Wahlpflichtunterricht (Kurse aus allen Klassen zusammen) 1. Wahlpflichtkurs: Für SESB-Schüler: Französich 2 2. Wahlpflichtkurs: Eines der Fächer: Deutsch, Englisch, Musik, Kunst, Mathematik, Chemie, Physik, Informatik oder Biologie (auf Deutsch). Die Wahl der Basis- und Wahlpflichtkurse gilt für das ganze Schuljahr. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 2. Wahlpflichtkurs gewechselt werden. Ein Wechsel der Basiskurse ist nicht möglich. 3. Fakultative Kurse (max. eines der Fächer kann zusätzlich gewählt werden): 2 Informatik (zusätzlicher,freiwilliger Basiskurs (fakultativ), Pflicht für alle, die das Wahlpflichtfach Inf. wählen, bzw für alle, die Informatik als PF wählen wollen) (3) Philosophie (zusätzlicher, freiwilliger Basiskurs (fakultativ), Pflicht für alle, die Philosophie als PF wählen wollen) (3) Eine dritte Fremdsprache (3) Fakultative Kurse können nicht vor Ablauf des 1. Halbjahres verlassen werden. 30 Falls Religion gewählt wird, kommen zwei weitere Wochenstunden im Stundenplan hinzu. SESB-Schüler haben in beiden Halbjahren 2 Stunden Geschichte und 2 Stunden Erdkunde auf Französisch.
5 5 Die Schülerinnen und Schüler wählen bis zum die Kurse der Einführungsphase. - Die Auswahl der Kurse ist auf das Unterrichtsangebot der Schule beschränkt Das Unterrichtsangebot der Schule richtet sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Verordnungen, nach den pädagogischen Schwerpunkten, nach den organisatorischen Vorgaben und nach den personellen Möglichkeiten der Schule. Kurse dürfen nur in Fächern eingerichtet werden, deren Fortsetzung an der Schule über einen längeren Zeitraum gesichert erscheint. - D.h. nicht alle Kombinationsmöglichkeiten werden möglich sein. - Kurse, die nur von wenigen Schülerinnen und Schülern gewählt werden, können nicht eingerichtet werden. Ebenso sind die Stundenplantechnischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an dem sich aus der Stundentafel ergebenden Unterricht bis zu deren regulären Ende verpflichtet - Wahlpflichtkurse dienen der Vorbereitung auf erhöhte Anforderungen in den Leistungskursfächern der Qualifikationsphase. Sie können nur bei Vorliegen besonderer Umstände zum zweiten Halbjahr gewechselt werden. - Ein Wechsel der Basiskurse ist nicht möglich - Fakultative Kurse können nicht vor Ablauf des 1. HJ. verlassen werden!
6 SESB Name in Blockschrift Einführungsphase 2016/17 Klasse im 10. Jahrgang Name: geb. am: Vorname: Anschrift: I. Pflichtunterricht Fächerwahl Fach Telefon: Vermerke der Schule 1. Fremdsprache Französisch ab Klasse 2. Fremdsprache Englisch ab Klasse Musik/Bildende Kunst/DS II. Wahlpflichtunterricht 1. Wahlkurs Französisch 2. Wahlkurs ** ** Hier ist u. Umständen eine Alternativangabe notwendig. III. Fakultativer Unterricht Fach Bemerkungen: Mir ist bekannt, dass ich an diese Wahl gebunden bin, soweit die Schule das gewählte Fach bzw. die gewählten Kurse anbietet, dass ich aber im Unterricht in dem gewählten Fach bzw. in den gewählten Kursen nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Schule teilnehmen kann. Die Wahl erstreckt sich auf das Fach und gegebenenfalls auf das Thema, nicht aber auf einen bestimmten Lehrer. Berlin, Berlin, Erziehungsberechtigte(r) Schüler(in) Schul II Verbindliche Kurswahl (für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) VO-GO (03.07)
7 7 Wahlpflichtkurse - Kurzdarstellung Der/die Schüler/in wählt beim Übergang in die Einführungsphase aus dem Angebot der Schule: 2 Wahlpflichtkurse 1. Wahlpflichtkurse Französisch 2. Wahlpflichtkurse Deutsch Englisch Spanisch Musik Kunst Mathematik Chemie Physik Informatik Biologie (auf De) Nicht möglich PWI + Geschichte Erdkunde
8 8 Wiederholungen - Es ist möglich einmal ein Schuljahr zu wiederholen. - Wer die 11. Klasse wiederholt hat, darf die 12. Klasse nicht wiederholen. Bei Nichtbestehen des Abiturs darf die Abiturprüfung (zusätzlich) einmal wiederholt werden. - Wer einen direkten Übergang von der 10. Klasse in die Qualifikationsphase beantragt und auf Grund seiner Leistungen und der sonstigen Kriterien genehmigt bekommt, darf den 12. Jahrgang wiederholen. Bei Nichtbestehen des Abiturs darf die Abiturprüfung (zusätzlich) einmal wiederholt werden. Aus organisatorischen Gründen ist ein Rücktritt vom 12. Jahrgang in den 11. Jahrgang nicht möglich.
9 9 Auslandsaufenthalt formloser Antrag auf Beurlaubung falls gewünscht: Antrag auf Überspringen der Einführungsphase ist unbedingt notwendig. Um eine Eingliederung nach der Rückkehr in den 12. Jahrgang zu gewährleisten, sind bestimmte Bedingungen im Ausland zu erfüllen (vgl. Info- Broschüre) Nach der Rückkehr trifft der Schulleiter die Entscheidung unter Würdigung der im Ausland erbrachten Leistungen (Zeugnisse müssen vorgelegt werden), ob ein direkter Übergang in den 12. Jahrgang gestattet wird. Probezeit Prüfungen in einzelnen Fächern Für Schüler, die bereits am Ende der 10. Klasse durch die Klassenkonferenz die Genehmigung zum direkten Übergang in die Qualifikationsphase erhalten haben, entfällt die Entscheidung durch den Schulleiter und die Probezeit.
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