Die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Angaben ohne Gewähr)

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1 Die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Angaben ohne Gewähr)

2 Organisation der Gymnasialen Oberstufe Einführungs-/Orientierungsphase Einführungs-/Orientierungsphase Zulassung zur Qualifikationsphase Qualifikationsphase I II I Qualifikationsphase II Qualifikationsphase Qualifikationsphase Abitur III IV

3 Zulassung zur Einführungsphase Gymnasium: In die gymnasiale Oberstufe wird aufgenommen, wer an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule nach den Bestimmungen der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde. Realschule: In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann mit mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wer von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe beurteilt wurde. Die Voraussetzungen für den Übergang und die Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn 1. die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe erwarten lassen und 2. die Schülerin oder der Schüler den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht hat.

4 Noten in der Oberstufe Das Punktesystem Noten Punkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 6 00

5 Der Charakter der Einführungsphase 1) Kompensation 2) Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten 3) Selbstständiges Lernen 4) Methodenlernen 5) Teamarbeit 6) Kurssystem (gemischt), Tutorensystem

6 Die Orientierungskurse 1) 2 Fächer 2) Je 1 Stunde mehr (+Tutorenstunde im OK Zeile 1) 3) Eines der beiden Fächer muss entweder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein 4) Umwahlmöglichkeiten zum Halbjahr und nach der Einführungsphase Achtung: Ein Fach, das eines der 5 Abiturprüfungsfächer sein soll, muss während der gesamten Oberstufenphase (Einführungs- und Qualifikationsphase) belegt worden sein!!! Dabei spielt es keine Rolle, ob es als Grundkurs oder Leistungskurs belegt wurde. Ausnahme: Auslandsaufenthalt.

7 Verbindliche Fächer in der Einführungsphase (E1+E2) In den beiden Halbjahren der Stufe E haben Sie verbindlichen Unterricht in den folgenden Fächern mit den angegebenen Wochenstunden: Deutsch 3 WStd 1. Fremdsprache 3 WStd Englisch(E);Französisch (F) 2. Fremdsprache 3 WStd Latein (L); E; F Entweder in Kunst (Ku) oder in Musik (Mu) oder in 2 WStd Darstellendem Spiel Politik und Wirtschaft 2 WStd Geschichte 2 WStd ev. Religion/kath.Religion/Ethik 2 WStd s. Bemerkung * Mathematik Biologie Chemie Physik 4 WStd 2 WStd 2 WStd 2 WStd Sport 2 WStd * Die Fächer ev. und kath. Religion sind Pflichtfächer und werden immer angeboten. Wer keine der beiden Religionslehren wählt, muss das Fach Ethik wählen. Insgesamt ergeben sich 29 Wochenstunden.

8 Die neue Pflichtstundenzahl 1) Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Einführungsphase 34 Pflichtstunden belegen. 2) Zu den 29 Stunden der verbindlichen Fächer müssen also noch 5 hinzukommen. 3) Diese werden wie folgt verteilt: a) 1 Stunde für den ersten OK b) 1 Stunde für den zweiten OK c) 1 Stunde für den ersten OK (Tutorenstunde) d) 2 Kompensations-, Orientierungs-, und Profilbildungsstunden 4) Die beiden Stunden sind zur Zeit bei uns in den folgenden Bereichen verteilt: a) Erdkunde b) Philosophie c) Informatik d) Musik (Big Band) e) Musik (Orchester) f) Musik (Chor) g) Dritte Fremdsprache zusätzlich (3 Stunden) h) Wirtschaftswissenschaften als LK (3 Stunden)

9 Zusätzlich werden jährlich unterschiedliche weitere Zusatzfächer angeboten, deren Belegung aber auf ein Jahr begrenzt ist (z.b. Biologie bilingual, Russisch). Latinum Durch aufsteigenden benoteten Unterricht kann das Latinum nach Abs. 1 in der Regel zuerkannt und bescheinigt (Anlage 11 a) werden, wenn die Dauer und Leistungsbewertung des Unterrichts mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt: 2. Latein ist zweite Fremdsprache in der Mittelstufe und wird am Ende der Einführungsphase mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen. 3. Latein ist benotete dritte Fremdsprache in der Mittelstufe und wird am Ende der Qualifikationsphase mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen. Ein übersprungenes oder im Ausland verbrachtes Schuljahr oder Halbjahr kann auf diese Bedingungen angerechnet werden, wenn die zuletzt erreichte Note im Fach Latein mindestens ausreichend oder 5 Punkte betrug und in den Fällen von Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine Feststellungsprüfung (Latinumsklausur) zum Nachweis der in Abs. 1 genannten Kenntnisse abgelegt wurde.

10 Auslandsaufenthalte Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert werden. Es soll den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Bei Auslandsaufenthalten während der Einführungsphase sind nach der Rückkehr in der Regel daher ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase, bei Auslandsaufenthalten während der Qualifikationsphase die Anrechnung von Leistungen aus der Einführungsphase und aus dem Ausland möglich (auf Antrag). selbstständiges Suchen einer Schule Informationsveranstaltungen durch die Schule / Ansprechpartner Hr. Strack Auslands-Buddies Versorgung über Kursinhalte: Mitschüler, Lehrkräfte, Lehrpläne z.z. Mathe Crashkurs für Auslandsschüler an Oberstufenleiter / Wahlbögen für die Qualifikationsphase

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