NWG2 C H E M I E. Arbeitsunterlagen. DI Dr. Daniela Seitz (SED) HBLVA f. Textilindustrie und Datenverarbeitung A-1050 Wien, Spengergasse 20



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Transkript:

NWG2 C H E M I E Arbeitsunterlagen DI Dr. Daniela Seitz (SED) HBLVA f. Textilindustrie und Datenverarbeitung A-1050 Wien, Spengergasse 20 Tel. 01/54615-194 e-mail: seitz@spengergasse.at Sprechstunde: jeden Freitag, 12.35 13.25

0. Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Symbole, Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) gemäß Richtlinie 67/548/EWG und Österreichischer Chemikalienverordnung 1999 (BGBl. II Nr. 81/2000) idgf 0.1. Einstufung gefährlicher Stoffe (Chemikaliengesetz 1996 idgf) 0.1.1. Gefährliche Eigenschaften (Auszug) 3. (1) "Gefährlich", die eine oder mehrere der nachfolgend angeführten gefährlichen Eigenschaften aufweisen: "sehr giftig" wenn sie in sehr geringer Menge durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können "giftig" führen zum Tod oder verursachen akute oder chronische Gesundheitsschäden "gesundheitsschädlich" ("mindergiftig") führen zum Tod oder verursachen akute oder chronische Gesundheitsschäden "ätzend" zerstört bei Kontakt lebendes Gewebe "reizend" bei kurzfristigen, längeren oder wiederholten Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten kommt es zu Entzündungen "sensibilisierend" kann beim Einatmen oder durch Hautkontakt Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können "krebserzeugend" ( canzerogen ) kann Krebs erregen oder die Krebswahrscheinlichkeit erhöhen "fortpflanzungsgefährdend" ("reproduktionstoxisch, teratogen") "erbgutverändernd" ( mutagen ) "umweltgefährlich" 0.1.2. Gefahrsymbole Größe, Form und Farbe gesetzlich geregelt kann nicht vererbbare Schäden der direkten Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen kann vererbbare Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen kann eine sofortige oder spätere Gefahr für die Umwelt (Wasser, Boden, Luft), für Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen) darstellen NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 2/7 Seitz

0.1.2.1. Explosionsgefährlich Gefahrenbezeichnung Explosionsgefährlich Wirkung der Stoffe können durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff explodieren 0.1.2.2. Hochentzündlich Gefahrenbezeichnung Hochentzündlich Wirkung der Stoffe haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden 0.1.2.3. Leichtentzündlich Gefahrenbezeichnung Leichtentzündlich Wirkung der Stoffe können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden, oder haben einen niedrigen Flammpunkt (< 21 C), oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase 0.1.2.4. Brandfördernd Gefahrenbezeichnung Brandfördernd Wirkung der Stoffe sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen 0.1.2.5. Sehr giftig Gefahrenbezeichnung Sehr giftig Wirkung der Stoffe können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden erzeugen oder zum Tode führen 0.1.2.6. Giftig und/oder krebserzeugend Gefahrenbezeichnung Giftig Wirkung der Stoffe können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen Gefahrenbezeichnung Krebserzeugend Wirkung der Stoffe können durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs erregen, bzw. die Krebshäufigkeit erhöhen NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 3/7 Seitz

0.1.2.7. Reizend Gefahrenbezeichnung Reizend Wirkung der Stoffe können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen 0.1.2.8. Gesundheitsschädlich Gefahrenbezeichnung Gesundheitsschädlich Wirkung der Stoffe können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen Gefahrenbezeichnung Verdacht auf krebserzeugend Wirkung der Stoffe steht im Verdacht, durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs zu erregen 0.1.2.9. Ätzend Gefahrenbezeichnung Ätzend Wirkung der Stoffe zerstören lebendes Gewebe (z.b. Säuren ph < 2, Laugen ph > 11.5)..durch Lauge...durch Säure...durch Magensäure 0.1.2.10. Umweltgefährlich Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Wirkung der Stoffe können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, dass Gefahren für die Umwelt entstehen 0.2. Entsorgungshinweise 0.2.1. Industrie und Gewerbe: Hinweise auf Möglichkeiten zur Rückgewinnung oder Aufarbeitung, zur Wiederverwendung, Verwertung oder zur schadlosen Entsorgung zu geben. Sonderabfallschlüsselnummern (ÖNORMEN S2100 und S2101) NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 4/7 Seitz

0.2.2. Haushalt oder nichtgewerbliche Letztverbraucher: Angabe wie Stoff und Verpackung zu entsorgen ist z. B. Hausmüll, Kanalisation oder über Piktogramme in der Kennzeichnung deutlich sichtbar anzubringen. a. b. c. Hinweis: Möglichkeit zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen (Wien), Bau- oder Recyclinghöfen Rückgaberecht des Letztverbrauchers = Rücknahmeverpflichtung des Handels 0.3. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S steht für engl.saftey abhängig von: Angaben in der Stoffliste, der Giftliste und dem Anwendungsbereich S-Sätze (Beispiele) S 1 S 2 S 3 S 4 S 5 Unter Verschluss aufbewahren Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kühl aufbewahren Von Wohnplätzen fernhalten Unter... aufbewahren; geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben: unter Wasser aufbewahren, unter Petroleum aufbewahren, unter Paraffinöl aufbewahren Kombinationen der S-Sätze (Beispiele) S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren; die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben: Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien, oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen Eisen, Wasser und Laugen, Säuren, Metallen, oxidierenden und sauren Stoffen 0.4. Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) R steht für engl. risk Die Kennzeichnung richtet sich insbesondere nach den Angaben zum Anwendungsbereich maximal 4 R-Sätze angeben, um die Gefahren zu beschreiben, die R-Sätze müssen sich auf alle wesentlichen Gefahren erstrecken. R-Sätze (Beispiele) R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen Beim Erwärmen explosionsfähig Mit und ohne Luft explosionsfähig Kombinationen der R-Sätze (Beispiele) R 14/15 R 15/29 R 20/21 R 20/22 R 20/21/22 R 21/22 R 23/25 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Giftig beim Einatmen und beim Verschlucken Achtung! N.n.gepr. Achtung - noch nicht vollständig geprüfter Stoff NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 5/7 Seitz

0.5. n nach DIN EN2 A B C D E F E (ehemalige ) Brände elektrischer Geräte. Fast alle Feuerlöscher sind heute an elektrischen Geräten einsetzbar. Achtung: vorher unbedingt die Hinweise des Herstellers auf den Feuerlöschern beachten! Mindestabstand einhalten! neinteilung nach DIN EN 2 und DIN 14406 Klasse brennbare Stoffe A B C D F feste organische Stoffe flüssige oder flüssig werdende Stoffe Gase Metalle Speiseöle/-fette Beispiele Erscheinung Löschmittel Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Papier, Kunststoffe, Autoreifen Benzin, Öl, Fette, Lacke, Teer, Wachse, Alkohol, Paraffin, schmelzende Kunststoffe, Harze Methan, Propan, Wasserstoff, Stadtgas, Butan, Acetylen, Erdgas Aluminium, Magnesium, Kalium, Natrium pflanzliche oder tierische Öle und Fette in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen Flamme und Glut Flammen Flammen Glut Flammen Wasser, Schaum, Glutbrandpulver Schaum, Trockenlöschmittel Löschpulver D-Löschpulver (Ersatz: Zementpulver, trockenes Streusalz, trockener Sand) Speziallöschmittel(zur Verseifung ) niemals Wasser als Löschmittel verwenden. Damit ein Feuer entstehen und brennen kann, braucht es drei Dinge: 1. 2. 3. Fehlt eine Komponente, kann kein Feuer bestehen. Darauf beruht die Wirkung der Löschmittel. NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 6/7 Seitz

0.6. Schilder, Symbole und Zeichen Mehr unter: www.chemie.de/tools/sicherheit/?language=d Erste Hilfe Fluchtweg (Rettungsweg) Dusche Augendusche Augenschutz benutzen Schutzkleidung benutzen Gesichtsschutzschild benutzen Schutzhandschuhe benutzen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Rauchen verboten Zutritt für Unbefugte verboten Kein Trinkwasser Feuerlöscher Leiter Wasser für brennbare, gasförmige KW 0.7. Sicherheitsdatenblatt - von jedem Hersteller, Importeur und Vertreiber - spätestens gleichzeitig mit der erstmaligen Lieferung kostenlos zu übermitteln - es muss folgende 16 Punkte beinhalten (laut EU-Richtlinie 1991/155): 1. Stoff/Zubereitungs - und Firmenbezeichnung 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3. Mögliche Gefahren 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Angaben zur Toxikologie 12. Angaben zur Ökologie 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Vorschriften 16. Sonstige Angaben NWG2 Chemie Kapteil 0 - Sicherheit Seite 7/7 Seitz