Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Architektur vom 27.



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Transkript:

Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Architektur vom 27. Oktober 2005 Genehmigung: Nach 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) genehmige ich hiermit die nachstehende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur. Gießen, 8. Juli 2008 Prof. Dr. Günther Grabatin Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Vorbemerkung: Nach 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert am 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 01 Bauwesen am 27. Oktober 2005 die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen- Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz 24/2005 S. 2019), geändert am 31. Januar 2007 (StAnz. 20/2007 S. 968), und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Die amtliche Fassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) vom 27. Oktober 2005 wurde im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 18. August 2008 Nr. 34, S. 2175, veröffentlicht und ist mit Wirkung vom 01. September 2007 in Kraft getreten Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 24/2005 S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 mit den im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 20/2007 S. 968 veröffentlichten Änderungen vom 31. Januar 2007.

Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Studienziele 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Bewerbungsunterlagen, Zulassung, Immatrikulation 4 Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt 5 Mastergrad und Masterurkunde 6 Regelstudienzeit 7 Module, Sprache, Masterarbeit, Kolloquium 8 Kostenpflicht 9 Inkrafttreten Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Architektur zu erbringenden Module Anlage 2 Modulhandbuch (Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen wurden in einer gesonderten Datei veröffentlicht. Siehe MH Architektur (Master) im Verzeichnis Modulhandbücher ) Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Masterzeugnis Masterurkunde Diploma Supplement 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Studienziele (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des stärker anwendungsorientierten Masterstudiengangs Architektur des Fachbereichs Bauwesen. (2) Das Masterstudium baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Fachrichtung an einer Hochschule auf. (3) Studienziel ist die Vermittlung des Wissens, das für qualifizierte Tätigkeiten in der Praxis im Bereich des Entwurfs, der Planung und der Ausführung von Bauwerken erforderlich ist. Es sollen auf wissenschaftlicher Grundlage die notwendigen Kenntnisse über die theoretischen Grundlagen und die Anwendung in der Praxis vermittelt werden. (4) Weiteres Studienziel ist die Vermittlung des Wissens, das dafür qualifiziert, nach einer zusätzlichen Praxiszeit den Baugenehmigungsbehörden als Architektin oder Architekt Bauvorhaben als verantwortliche Entwurfsverfasserin oder verantwortlicher Entwurfsverfassers vorzulegen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Architektur setzt voraus: 1. Hochschulzugangsberechtigung nach 63 HHG, 2. eine Gesamtnote von in der Regel mindestens besser als 2,7 nach 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) im abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudium an einer Hochschule in einer einschlägigen Fachrichtung nach 1 Abs. 2 oder vergleichbaren Fachrichtung nach 2 Abs. 2, 3. bei ausländischen Studienbewerberinnen und bewerbern Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und bewerber (DSH-Prüfung) oder eine äquivalente Prüfung, 4. fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach 3.

(2) Bewerberinnen oder Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs an einer Hochschule einer anderen als der in 1 Abs. 2 genannten Fachrichtung sind, können zum Studium zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über Vorkenntnisse verfügen, wie sie beim Absolvieren eines Bachelorstudiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Gießen-Friedberg erworben werden. Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss. 3 Bewerbungsunterlagen, Zulassung, Immatrikulation (1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang Architektur. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache vorliegen, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche beiliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache erforderlich: 1. Bewerbungsbogen mit 2 Lichtbildern neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers, 2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach 63 HHG, 3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nach 1 Abs. 2 bzw. 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, 4. Zeugnisse des Erststudiums sowie ggf. Nachweise der für den Masterstudiengang relevanten Module, Prüfungs- und Studieninhalte des Erststudiums, 5. bei ausländischen Studienbewerberinnen und bewerbern der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nach 2 Abs. 1 Nr. 3. (2) Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen und die Umrechnung ihrer Noten und Prozentpunkte bzw. die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen entscheidet die Fachhochschule. 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) gilt entsprechend. (3) Über die Zulassungen der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der nach 15 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) gebildete Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang. (4) Aufgrund der Entscheidung des Prüfungsausschusses findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Fachhochschule Gießen-Friedberg (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn der Prüfungsausschuss die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat. 4 Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt (1) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle in 2 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsausschuss nachgewiesen werden. 3 Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem in 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der in 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein.

5 Mastergrad und Masterurkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Masterstudiengang Architektur wird der akademische Grad Master of Engineering (M. Eng.) mit Urkunde nach Anlage 4 verliehen. 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Architektur beträgt 4 Semester, das entspricht 2 Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. 7 Module, Sprache, Masterarbeit, Kolloquium (1) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Masterstudiengangs Architektur nach Anlage 1 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Masterstudiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg oder anderer Hochschulen erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) sind anzuwenden. (2) Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Das Wahlpflichtprogramm enthält einzelne Module in englischer Sprache (siehe Modulhandbuch, Anlage 2). (3) Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den im Curriculum (Anlage 1) bis einschl. 3. Semester angegebenen Modulen alle bis auf maximal 2 Module erfolgreich absolviert wurden. Für die Zulassung zum Kolloquium müssen alle Module des 3. Semesters erfolgreich absolviert sein. (4) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 27 Creditpoints (CrP). Mit einem Kolloquium muss die oder der Studierende ihre oder seine Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums wird mit 3 CrP bewertet. Die Bewertung des Kolloquiums geht mit ihrer CrP-Gewichtung anteilig in die Note der Masterarbeit ein. Die Präsentation der Masterarbeit im Studiengang Architektur erfolgt in der Regel öffentlich. 8 Kostenpflicht. Für das Masterstudium werden keine Entgelte nach 21 Abs. 3 HHG erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Semesterbeitrags nach 95 Abs. 3 HHG, des Verwaltungskostenbeitrags nach 64 a HHG sowie von Gebühren und Beiträgen nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 9 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2007 in Kraft. Gießen, 8. Juli 2008 Prof. Dietmar Brilmayer Dekan des Fachbereichs O1 Bauwesen

Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Architektur zu erbringenden Module (Curriculum) Studienschwerpunkt Entwurfsplanung und Projektsteuerung Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform 1 1 Entwerfen M I 6 4 V, Ü, P 2 1 Entwerfen M II 6 4 V, Ü, P 3 1 Architekturtheorie 3 2 V, Ü 4 1 Konstruktionsentscheidungen im Hochbau 6 4 V, Ü, P 5 1 Projekt Genehmigungsplanung 6 4 V, Ü 6 1 Konfliktmanagement in der Bauabwicklung Summe 1 30 20 3 2 V, Ü 7 2 Entwerfen M III 6 4 V, Ü, Kolloquium 8 2 Detailkonstruktion 6 4 V, Ü 9 2 Bauschäden und Bauwerksanierung 6 4 V, Ü 10 2 Kalkulation und Claim Management 6 4 V, Ü 11 2 Projektsteuerung mit Projekt 6 4 V, Ü Summe 2 30 20 3 Wahlpflichtmodule 30 20 Summe 3 30 20 12 4 Masterarbeit (27CrP) + Kolloquium (3CrP) 30 Summe 4 30 0

Wahlpflichtangebot: WP 1 1/2 Bauphysikalische Konzepte 6 4 V, Ü WP 2 1/2 Facility Management (FB WI) 6 4 V, Ü WP 3 1/2 International Real Estate Economics (FB WI) 6 4 V, Ü WP 4 1/2 Ingenieurholzbau 6 4 V, Ü WP 5 1/2 Erweiterte Technologie der Baustoffe und der Massivbaus 6 4 V, Ü, Laborversuche WP 6 1/2 Bauinformatik M 6 4 V, Ü WP 7 1/2 Erweiterte Baustofftechnologie 6 4 V, Ü, P, Laborversuche, Exkursionen WP 8 1/2 Ertüchtigung bestehender Konstruktionen 6 4 V, Ü WP 9 1/2 Brückenbau 6 4 V, Ü WP 10 1/2 WP 11 1/2 WP 12 1/2 WP 13 1/2 WP 14 1/2 WP 15 1/2 Genehmigungs- und Umweltplanung im Verkehrswegebau Energiekonzepte in Städtebau und Hochbau Finanzierung und Förderung von Bauvorhaben Beliebige Module des FB Sozial- u. Kulturwissenschaften Beliebiges Modul aus dem Hochschulangebot auf Antrag Beliebiges Modul aus dem Modulkatalog M(B) 1 4 3 2 V, Ü 3 2 V, Ü 3 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü Es muss mindestens 1 Modul aus dem übergreifenden Angebot genommen werden. Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System SWS = Semesterwochenstunde V = Vorlesung Ü = Übung P = Praktikum FB WI = Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen M(B) = Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Anlage 2 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen (Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen wurden in einer gesonderten Datei veröffentlicht. Siehe MH Architektur (Master) im Verzeichnis Modulhandbücher )

Anlage 3 Masterzeugnis Inhalt des Zeugnisses Master of Engineering (M. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Zeugnis Master of Engineering (M. Eng.) Frau /Herr geboren am geboren in Matrikel-Nr. hat am die Masterprüfung im Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Bauwesen erfolgreich bestanden und dabei folgende Bewertungen erhalten: Masterarbeit Thema: Note: Prozentpunkte Creditpoints: Prüfungsmodule Bezeichnung der Module: Noten Prozentpunkte Creditpoints Gesamtnote Gießen, den

Die Leiterin / Der Leiter Die / Der Vorsitzende des Prüfungsamts (Siegel) des Prüfungsausschusses

Anlage 4 Masterurkunde Inhalt der Urkunde Master of Engineering (M. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Masterurkunde Frau / Herr geboren am geboren in hat am im Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Bauwesen die Masterprüfung bestanden. Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences den akademischen Grad Master of Engineering (M. Eng.) Gießen, den Präsidentin / Präsident (Siegel) Dekanin / Dekan

Anlage 5 Diploma Supplement Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences This Diploma Supplement was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international transparency and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. Diploma Supplement Dieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1 HOLDER OF THE QUALIFICATION / INHABER / INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 1.1 Family name / Familienname «Name» 1.2 First name / Vorname «Vorname» 1.3 Date, place, country of birth / Geburtsdatum, Geburtsort und land «Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland») 1.4 Student ID number or code / Matrikelnummer des / der Studierenden «MatrikelNr» 2 QUALIFICATION / ABSCHLUSS 2.1 Name of qualification / Abschlussbezeichnung Master of Engineering (M. Eng.) 2.2 Main field(s) of study / Studiengang

Architecture / Architektur 2.3 Institution awarding the qualification / Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 D-35390 Giessen Faculty: Building Sciences Type of institution / Responsible body University of Applied Sciences State Institution Fachbereich: Bauwesen Hochschultyp / Trägerschaft Fachhochschule Staatliche Einrichtung 2.4 Institution administering Studies / Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat see 2.3 / siehe 2.3 Type of institution / Hochschultyp see 2.3 / siehe 2.3 2.5 Language(s) of instruction and examination / Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen German / Deutsch 3 LEVEL OF THE QUALIFICATION NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 3.1 Level Niveau des Abschlusses Master of Engineering degree (M. Eng.), Graduate Degree, for details see Sec. 8.41 Master of Engineering (M. Eng.) Aufbaustudium, Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41 3.2 Official length of Programm Regelstudienzeit 2 years (4 semesters) 2 Jahre (4 Semester) 3.3 Access requirements Zugangsvoraussetzungen Bachelor or Diploma Degree in architectur (Grade average above 2,7) Bachelor- oder Diplom-Abschluss in Architektur (Notendurchschnitt 2,7 oder besser) 4 CONTENTS AND RESULTS GAINED LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE 4.1 Mode of study Studienform Full time / Part time Vollzeitstudium / Teilzeitstudium 4.2 Programm requirements Anforderungen des Studiengangs / Qualifikationsprofil des Absolventen / der Absolventin The course of studies Master of Engineering (M. Eng.) Architecture leads to a graduate degree which is sci- Der Studiengang Master of Engineering (M. Eng.) Architektur bietet einen zusätzlichen, wissenschaftli-

entifically based and practice oriented, providing the graduate with a professional and scientific qualification. The usual length of studies is four semesters. The graduates are familiar with scientific work and methodology. They have acquired theoretical and analytical abilities to deal with new situations openly and creatively. They are able to design buildings down to the details and can manage and supervise the building realisation with respect to costs, deadlines and building qualities. chen, praxisorientierten und berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der in einer Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen ist. Die Absolventinnen/Absolventen werden durch das Studium zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik befähigt. Sie verfügen über theoretisch-analytische Fähigkeiten und sind in der Lage, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen einzustellen. Sie können Bauwerke bis ins Detail entwerfen und die Bauausführung hinsichtlich Kosten, Terminen und Ausführungsqualität steuern und überwachen. 4.3 Programm details Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte See additional document Transcript of Records. Siehe zusätzliches Dokument Transcript of Records. 4.4 Grading Scheme Leistungsbewertung / Notensystem Very good 1,0 1,5 Good 1,6 2,5 Satisfactory 2,6 3,5 Sufficient 3,6 4,0 Insufficient/Fail 5,0 For more detailed Information see Sec. 8.6 ECTS-Grades A (10 %) 1,0. B (25 %) C (30 %) D (25 %) E (10 %) 4,0 sehr gut 1,0 1,5 gut 1,6 2,5 befriedigend 2,6 3,5 ausreichend 3,6 4,0 mangelhaft 5,0 Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6 ECTS-Grades A (10 %) 1,0. B (25 %) C (30 %) D (25 %) E (10 %) 4,0 4.5 Overall classification Gesamtbewertung / -note Gesamtbewertung Gesamtbewertung 5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION STATUS DER QUALIFIKATION 5.1 Access to further studies Zugang zu weiterführenden Studiengängen The master degree is a prerequisite for PhD-studies (Further prerequisites according to the regulations of the degree awarding institute). German Higher Education System (see Sec. 8). Der Master-Abschluss eröffnet den Zugang zu einem Promotionsstudium (Weitere Voraussetzungen gemäß Promotionsordnung der Hochschule, die den Doktorgrad vergibt). Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt. 8). 5.2 Professional status Berufliche Qualifikation Graduates with a master degree in Architecture are allowed (after an additional period of practical experience) to submit building designs to the German Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiengangs Architektur dürfen (nach einer zusätzlichen Praxisphase) Bauanträge als Entwurfsverfasse-

Building Regulation Authorities and to act as Responsible Building Supervisors according to German Building Laws during construction process. Their sound knowledge of the design of buildings, CAD, tendering and project management enables the graduates either to found their own architectural offices or to work with construction companies, public building authorities or architectural firms. rin/entwurfsverfasser eigenverantwortlich bei den Baugenehmigungsbehörden einreichen und als verantwortliche Bauleiterin/Bauleiter realisieren. Auf Grund ihrer fundierten Kenntnisse im Entwerfen von Bauwerken sowie in Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung, CAD und Projektsteuerung können sie ein eigenes Architekturbüro eröffnen oder im Angestelltenverhältnis bei Baufirmen, Baubehörden oder Architekturbüros arbeiten. 6 ADDITIONAL INFORMATION WEITERE ANGABEN 6.1 Additional information Weitere Angaben Additional information about the individual studies or special activities of the graduates can be separately certified, if needed. Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums oder besondere Aktivitäten der Absolventin / des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt. 6.2 Further information sources Informationsquellen für ergänzende Angaben General information: see Sec. 8.8 Detailed information on the degree program can be obtained from: Fachhochschule Giessen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 D - 35390 Giessen Germany http://www.fh-giessen-friedberg.de Allgemeine Informationen: siehe Abschnitt 8.8 Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei: Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstraße 14 D 35390 Gießen Germany http://www.fh-giessen-friedberg.de 7 CERTIFICATION / ZERTIFIZIERUNG This Diploma Supplement refers to the following original documents: Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: (1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date) / vom«abschlussurkundedatum» (2) Prüfungszeugnis from (date) / vom «AbschlusszeugnisDatum» (3) Transcript of Records from (date) / vom «TranscriptDatum» Giessen, den «DSAusstellDatum» Siegel (Seal) Leiter / Leiterin des Prüfungsamtes Head of the Examination Office Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Chairman, Examination Board

You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8) Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8).