Teilegutachten Blatt 1 von 8 T E I L E G U T A C H T E N



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Transkript:

Blatt 1 von 8 TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Am TÜV 1, D-30519 Hannover Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes Bundesrepublik Deutschland, unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00004-96 T E I L E G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von n gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO Art der Umrüstung / Hersteller : Anbau von - Frontbügeln - Schwellerrohren - Trittbrettern : S O R Automobil-Zubehörkonzepte Bahnhofstr. 17-27 D-33818 Leopoldshöhe 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Anbauabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß 19 (3) StVZO vorgeschriebene Abnahme des Anbaus durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden. Das Fahrzeug ist unter Vorlage dieses s unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Abnahme des Anbaus (Änderungsabnahme) vorzuführen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Änderungsumfang auf die Durchführung einer technischen Maßnahme am Fahrzeug erstreckt und/oder ob für die Fahrzeugpapiere relevante Angaben geändert werden sollen.

Blatt 2 von 8 0. Hinweise für den Fahrzeughalter (Fortsetzung) Einhaltung von Hinweisen und Auflagen Die unter den Punkten III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte Bestätigung der Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsbestätigung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsbestätigung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Die unter Ziffer II. aufgeführten mit den angegebenen Ausführungen dürfen an den in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführten Fahrzeugen unter Beachtung der dort angegebenen Auflagen und Hinweise verwendet werden. Siehe Anlage 1./1 II. Beschreibung des Teils / Änderungsumfangs 2.1. Teilehersteller : S O R Automobil-Zubehörkonzepte D-33818 Leopoldshöhe 2.2. Fabrik-/Handelsmarke : S O R 2.3. Teileart : Anbauteile, siehe Ziffern 2.4. und 2.9.

Blatt 3 von 8 2.4. Teiletypen und Ausführungen KJ/1 Ausf. A : Frontbügel mit einer Querstrebe (60/42 Rohr-Ø) KJ/2 Ausf. A : Frontbügel mit einer Querstrebe (80/60 Rohr-Ø) KJ/3 Ausf. LR : Schwellerrohre mit Trittmulden (Anbausatz für rechte und linke Fahrzeugseite) KJ/3 Ausf. LR/OT : Schwellerrohre ohne Trittmulden (Anbausatz für rechte und linke Fahrzeugseite) KJ/4 Ausf. LR : Trittbretter (Anbausatz für rechte und linke Fahrzeugseite) 2.5. Kennzeichnungen KJ/1 Ausf. A : FRONTBÜGEL HERST.: S O R TYP: KJ/1 AUSF.: A KJ/2 Ausf. A : FRONTBÜGEL HERST.: S O R TYP: KJ/2 AUSF.: A KJ/3 Ausf. LR, LR/OT : SCHWELLERROHR SCHWELLERROHR HERST.: S O R HERST.: S O R TYP: KJ/3 TYP: KJ/3 AUSF.: LR AUSF.: LR/OT KJ/4 Ausf. LR : TRITTBRETT HERST.: S O R TYP: KJ/4 AUSF.: LR 2.6. Art und Ort der Kennzeichnungen KJ/1 und KJ/2 KJ/3 und KJ/4 : Fabrikschild auf Querstrebe links, im angebauten Zustand von vorn oder von unten lesbar : Fabrikschild auf Rohr vorn oder hinten, im angebauten Zustand von der Seite oder von unten lesbar 2.7. Werkstoffe : Siehe Anlage 2./1

Blatt 4 von 8 2.8. Bestandteile : Siehe Ziffer 2.4. 2.9. Umfang/Beschreibung der Umrüstung 2.9.1. Frontbügel KJ/1 Ausf. A Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (Rohr-Ø 60 mm), einer Querstrebe (Rohr-Ø 42 mm) und Halterungen. 2.9.2. Frontbügel KJ/2 Ausf. A Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (Rohr-Ø 80 mm), einer Querstrebe (Rohr-Ø 60 mm) und Halterungen. 2.9.3. Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR Je eine einteilige Konstruktion für die rechte und linke Fahrzeugseite, spiegelsymmetrisch ausgeführt, bestehend jeweils aus einem geraden Stahlrohr (Rohr-Ø 80 mm), zwei Trittmulden und Halterungen für den Anbau an Fahrzeuge mit 2649 mm langem Radstand. 2.9.4. Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR/OT Wie Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR, jedoch ohne Trittmulden. 2.9.5. Trittbretter KJ/4 Ausf. LR Je eine einteilige Konstruktion für die rechte und linke Fahrzeugseite, spiegelsymmetrisch ausgeführt, bestehend jeweils aus einem an den beiden Enden abgebogenen und im hinteren Bereich ausgestellten Stahlrohr (Rohr-Ø 42 mm), einer Trittplatte aus Riffelblech und Halterungen für den Anbau an Fahrzeuge mit 2649 mm langem Radstand. 2.10. Befestigung Die werden unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile und -mittel sowie den zugehörigen Montageanleitungen am Fahrzeug angeschraubt. 2.11. Gewichte und Abmessungen Die Änderungen des Leergewichts und der Fahrzeugabmessungen durch den Anbau der sowie die Abmessungen der sind in der Anlage 2./1 angegeben.

Blatt 5 von 8 2.12. Weitere Angaben Weitere Angaben zu den Werkstoffen, zur Oberflächenbeschaffenheit, zur Lackierbarkeit, zu den Halterungen, zu den Trittbrett-Auflagen, zu den Trittmulden und zu den Rohrkappen siehe Anlage 2./1. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Die Änderung gemäß dem vorliegenden gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge. Die Zulässigkeit der Änderung in Kombination mit weiteren Änderungen ist ggf. durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr gesondert nachzuweisen. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen für den Einbaubetrieb (die Fachwerkstatt) Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise zum Anbau Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter Siehe hierzu Ziffer 0. und Anlage 1./1 Berichtigung der Fahrzeugpapiere Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach dem Anbau der werden die folgenden Angaben vorgeschlagen (beispielsweise für den gleichzeitigen Anbau der Teile KJ/1 Ausf. A und KJ/3 Ausf. LR): Ziffer 13 (Länge) : +70 MM Ziffer 14 (Leergewicht) : +22 KG Ziffer 33 (Bemerkungen) : ZIFF. 13 U. 14: M. SOR-FRONTBUEGEL KJ/1 AUSF. A U. SCHWELLERROHREN KJ/3 AUSF. LR*

Blatt 6 von 8 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Mit den beschriebenen Teilen erfüllen die unter Ziffer I. bzw. in der Anlage 1./1 genannten Fahrzeuge unter Beachtung der in der Anlage 1./1 aufgeführten Hinweise und Auflagen die Anforderungen der StVZO, im Einzelnen: 5.1. Fahrverhalten Durch den Anbau der sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs keine negativen Auswirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten zu erwarten. 5.2. Äußere Gestaltung Die geprüften Muster wurden im angebauten Zustand bezüglich der nach außen weisenden Kanten gemäß RL 74/483/EWG einschließlich aller Änderungen bis RL 87/354/EWG positiv begutachtet. 5.3. Befestigung am Fahrzeug Die Befestigung der am Fahrzeug unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile ist bei Beachtung der vom Teilehersteller mitzuliefernden Montageanleitungen als sicher und dauerhaft anzusehen. 5.4. Abschleppeinrichtung vorn Nach dem Anbau der Frontbügel KJ/1 Ausf. A oder KJ/2 Ausf. A bleibt die vom Fahrzeughersteller vorgesehene vordere Abschleppeinrichtung weiterhin uneingeschränkt verwendungsfähig. 5.5. Amtliches Kennzeichen vorn 5.5.1. Nach dem Anbau des Frontbügels KJ/1 Ausf. A muss das Kennzeichen weiterhin an der dafür vorgesehenen serienmäßigen Anbringungsstelle am Frontstoßfänger befestigt werden. 5.5.2. Nach dem Anbau des Frontbügels KJ/2 Ausf. A muss das Kennzeichen an der dafür vorgesehenen Anbringungsstelle am Frontbügel befestigt werden.

Blatt 7 von 8 5.6. Lichttechnische Einrichtungen vorn Nach dem Anbau der werden die Anforderungen bezüglich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge gemäß der RL 76/756/EWG einschließlich aller Änderungen bis RL 97/28/EG weiterhin erfüllt. 5.7. Sichtfeld nach vorn Das Sichtfeld nach vorn wird durch den Anbau der nicht unzulässig beeinträchtigt. 5.8. Ansatzpunkte für Wagenheber Die vom Fahrzeughersteller für den bordeigenen Wagenheber vorgesehenen Wagenheber-Ansatzpunkte bleiben nach dem Anbau der Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR oder KJ/3 Ausf. LR/OT oder der Trittbretter KJ/4 Ausf. LR weiterhin uneingeschränkt verwendungsfähig. 5.9. Gleitsicherheit 5.9.1. Die Trittstufen-Auflagen der Trittbretter KJ/4 Ausf. LR sind mit ihrer Riffelung 2,5 / 4 mm gleitsicher im Sinne der RL 70/387/EWG vom 27.07.1970 i. d. Fassung 98/90/EG. 5.9.2. Die Trittmulden-Auflagen (Kunststoff-Formteile) der Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR sind gleitsicher im Sinne der RL 70/387/EWG vom 27.07.1970 i. d. Fassung 98/90/EG. 5.10. Splittersicherheit Die Werkstoffe für die Trittmulden-Auflagen (Kunststoff-Formteile) der Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR erfüllen die Anforderungen bezüglich der Splittersicherheit. VI. Anlagen Zeichn.-Nr. Stand 1./1 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise (2 Blatt) KJ-V 27.11.01 2./1 Technische Angaben (Tabelle Maße und Gewichte sowie weitere technische Angaben, 3 Blatt) KJ-TA1 27.11.01 3./1 Vordruck zum Nachweis über das und über die Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus - - - - - -

Blatt 8 von 8 VII. Schlussbescheinigung 7.1. Der des vorliegenden s unterhält ein Qualitätsmanagementsystem. Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - und damit auch die Anforderungen gemäß Punkt 2.1 der Anlage XIX zur StVZO - werden erfüllt (TÜV CERT Zertifikats- Registrier-Nr. 08 / 102 / 9185 / 5). 7.2. Die zur Prüfung vorgestellten entsprechen den vorstehenden Angaben. Es wird bescheinigt, dass die in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführten Fahrzeuge nach dem sach- und fachgerechten Anbau der insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO sowie den hierzu vom Bundesminister für Verkehr erlassenen heute gültigen Anweisungen und Richtlinien entsprechen. Gegen den nachträglichen Anbau der an diese Fahrzeuge bestehen unter Beachtung der angegebenen Auflagen und Hinweise keine technischen Bedenken. Dieses umfasst acht Blätter und die unter Ziffer VI. aufgeführten Anlagen. Es darf nur vom und nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur nach schriftlicher Genehmigung des s zulässig. Es verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der, wenn die im Verwendungsbereich genannten Fahrzeuge in Teilen geändert werden, die die Verwendung der beeinträchtigen können sowie bei Änderung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen. Hannover, den 29.11.2001 SF/Wh Obering. Dipl.-Ing. Welsch Amtlich anerkannter Sachverständiger

Anlage 1./1 Blatt 1 von 2 27.11.2001, Zeichn.-Nr.: KJ-V Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise zum Nr. 2720/01 Verwendungsbereich: Fahrzeug- Fahrzeug- Nr. der Handelsmarke / Fahrzeug- Auflagen Art / Typ Hersteller EG-Typ- Handels- Varianten/ und Klasse genehmigung bezeichnung Versionen Hinweise PKW KJ DAIMLERCHRYSLER SIEHE JEEP SIEHE A) B) C) / CORP. (USA) HINWEISE / HINWEIS C) 1) BIS 6) M1G A) B) CHEROKEE ---------- Die Anbauteile sind unter Beachtung der nachstehenden Auflagen und Hinweise verwendbar. Der Anbau muss nach der jedem Teilesatz beizufügenden Montageanleitung unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile und -mittel erfolgen. Auflagen und Hinweise: A) Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigungs-Nummer e4*98/14*0058*00 B) Das vorliegende gilt auch für Fahrzeuge, die auf Grund von fortgeschriebenen Erweiterungen zu der o.g. Genehmigung (z.b.: *01 anstelle *00) bzw. von Anpassungen an den aktuellen Richtlinienstand (z.b. *2000/40* anstatt *98/14*) gefertigt werden, sofern die Fahrzeuge in allen Bereichen, die für den Anbau der relevant sind, technisch identisch sind mit Fahrzeugen gemäß der o.g. Genehmigung. Hinweis: Der in der Typgenehmigungsnummer enthaltene erste Abschnitt (z.b.: e4*) sowie die zugeteilte Grundgenehmigungsnummer im dritten Abschnitt (z.b.: *0058*) bleiben jedoch für den Fahrzeugtyp über seine Laufzeit unverändert erhalten. C) Alle 5-türigen Varianten / Versionen gemäß EG-BE mit 2649 mm langem Radstand. 1) Der Anbau der Frontbügel KJ/1 Ausf. A oder KJ/2 Ausf. A ist nur zulässig in Verbindung mit dem serienmäßigen Frontstoßfänger. 2) Der An- oder Abbau von Zusatz-Scheinwerfern an die zum Anbau von Scheinwerfern vorgesehenen Frontbügel ist dem Fahrzeughalter möglich ohne nachträgliche Anbauabnahme. Die Verwendung der Scheinwerfer ist nur paarweise zulässig (2 Scheinwerfer für Fernlicht). Hierbei sind die höchstzulässige Anzahl der Fernscheinwerfer (2 oder 4 in Abhängigkeit von der Art/Anzahl der serienmäßigen Scheinwerfer mit Fernlicht-Funktion) und die höchstzulässige Lichtstärke*) gemäß ECE-R 48 zu beachten. *) Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 225.000 cd, was einer Kennzahl von 75 entspricht, nicht überschreiten. 3) Bei Anbau des Frontbügels KJ/1 Ausf. A ist das vordere amtliche Kennzeichen weiterhin an der vorgesehenen Anbringungsstelle am Frontstoßfänger zu befestigen.

Anlage 1./1 Blatt 2 von 2 27.11.2001, Zeichn.-Nr.: KJ-V Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise zum Nr. 2720/01 Auflagen und Hinweise (Fortsetzung): 4) Bei Anbau des Frontbügels KJ/2 Ausf. A ist das vordere amtliche Kennzeichen an der vorgesehenen Anbringungsstelle am Frontbügel zu befestigen. 5) Der Anbau der Trittbretter KJ/4 Ausf. LR oder der Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR oder KJ/3 Ausf. LR/OT ist nur paarweise zulässig an Fahrzeugen mit 2649 mm langem Radstand. 6) Nach dem Anbau der ist keine Änderung der Angaben zu den Abmessungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Es ist jedoch grundsätzlich zu beachten: - Bei zeitgleichem oder zeitlich versetztem Anbau mehrerer wird bei einer Änderung der Fahrzeugbreite um mehr als 50 mm und/oder der Fahrzeuglänge um mehr als 250 mm ( 32 und 34 StVZO) eine Berichtigung der Angaben in den Fahrzeugpapieren gemäß 27 (1) StVZO erforderlich. - Das sich ergebende Mehrgewicht durch die angebauten ist grundsätzlich als Zuladung anzusehen, durch die die Nutzlast des Fahrzeugs entsprechend verringert wird.

Anlage 2./1 Blatt 1 von 3 27.11.2001, Zeichn.-Nr. KJ-TA1 TECHNISCHE ANGABEN zum Nr. 2720/01 1. Gewichte und Teileabmessungen Bezeichnung Typbezeichnung Leer- Nutz- Teileabmessungen in mm der und gewicht last **) Anbauteile Ausführung in kg *) in kg *) Länge Breite Höhe Frontbügel KJ/1 Ausf. A + 8 entfällt 375 875 635 Frontbügel KJ/2 Ausf. A + 11 entfällt 395 870 695 Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR + 14 entfällt 1640 145 90 Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR/OT + 14 entfällt 1640 145 90 Trittbretter KJ/4 Ausf. LR + 21 entfällt 1650 185 50 *) Änderung des Fz-Leergewichts (und der Nutzlast bei Anbau an Fahrzeuge der Fz-Art Lkw ) durch das Anbauteil/die Anbauteile einschl. Befestigungsmaterial, gerundet **) Die Angaben Länge, Breite und Höhe zu den Teileabmessungen beziehen sich auf die Hauptachsen des Fahrzeugs, Teile hierbei in Anbaulage. 2. Änderungen der Fahrzeugabmessungen durch den Anbau Bezeichnung Typbezeichnung Änderungen der Fahrzeugabmessungen der und in mm Anbauteile Ausführung Länge Breite Höhe Frontbügel KJ/1 Ausf. A + 70 0 0 Frontbügel KJ/2 Ausf. A + 85 0 0 Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR 0 0 0 Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR/OT 0 0 0 Trittbretter KJ/4 Ausf. LR 0 + 10 0 3. Angaben zu den Werkstoffen Rohre : Präzisionsstahlrohre St37-2 wahlweise : nichtrostende Stahlrohre (1.4301) lose Stahlteile (Halter o.ä.) : St37 wahlweise St37-2 angeschweißte Stahlteile (Halter o.ä.) : St37 wahlweise St37-2 in Verbindung mit St37-2-Rohren oder : nichtrostender Stahl in Verbindung mit Stahlrohren 1.4301 Rohrkappen : Kunststoff (PVC wahlw. PE wahlw. ABS) Trittbrett-Auflagen : Aluminium-Riffelblech AlMg3, Riffelung 2,5/4 Trittmulden (Formteile) : Kunststoff (PUR-RIM wahlweise ABS) Befestigungsteile (Schrauben, Muttern, Scheiben etc.) : Nichtrostende Materialien

Anlage 2./1 Blatt 2 von 3 27.11.2001, Zeichn.-Nr. KJ-TA1 TECHNISCHE ANGABEN Zum Nr. 2720/01 4. Angaben zu den Rohrenden : Alle Rohrenden sind durch eingeklebte Kunststoffkappen dauerhaft entschärft. 5. Angaben zur Oberflächenbeschaffenheit / Lackierbarkeit - Die Teile aus St37-2 sind kunststoffummantelt (mattschwarz) und überlackierbar. - Die wahlweise lieferbaren nichtrostenden Stahlteile sind wahlweise elektropoliert oder verchromt; sie sind für eine Lackierung nicht geeignet. - Die Kunststoffkappen sind wahlweise mattschwarz eingefärbt oder kunststoffverchromt; sie sind für eine Lackierung nicht geeignet. - Die Trittbrett-Auflagen sind eloxiert; sie sind für eine Lackierung nicht geeignet. - Die Trittmulden (Kunststoff-Formteile) sind mattschwarz eingefärbt. Sie sind unter Beachtung der Lackiervorschriften für PUR-RIM bzw. ABS lackierbar. Hinweis: Nach der Durchführung von Lackierarbeiten bei überlackierbaren Teilen muss das Fabrikschild weiterhin gut lesbar sein. 6. Angaben zu den Haltern Bezeichnung Typbezeichnung Angeschweißt sind am Fahrzeugteil der und Halterungen zur Befestigung Anbauteile Ausführung am Fahrzeug von Zusatz- des amtlichen scheinwerfern Kennzeichens Frontbügel KJ/1 Ausf. A ja ja *) nein Frontbügel KJ/2 Ausf. A ja ja *) ja Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR ja entfällt entfällt Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR/OT ja entfällt entfällt Trittbretter KJ/4 Ausf. LR ja entfällt entfällt *) Wahlweise werden anstelle der angeschweißten Halterungen vorgeformte Halter im Frontbügel-Querrohr an M8-Gewindenieten angeschraubt.

Anlage 2./1 Blatt 3 von 3 27.11.2001, Zeichn.-Nr. KJ-TA1 TECHNISCHE ANGABEN zum Nr. 2720/01 7. Anbaufotos Dargestellt ist der gleichzeitige Anbau des Frontbügels KJ/2 Ausf. A und der Schwellerrohre KJ/3 Ausf. LR (Bild oben) und der gleichzeitige Anbau des Frontbügels KJ/1 Ausf. A und der Trittbretter KJ/4 Ausf. LR (Bild unten)

Anlage 3./1 Anlage zum Nr. 2720/01 NACHWEIS gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für die: Frontbügel KJ/1 und KJ/2, die Schwellerrohre KJ/3 und die Trittbretter KJ/4 des Herstellers/Importeurs liegt eine Betriebserlaubnis nach 22 StVZO / Bauartgenehmigung nach 22 a StVZO / Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach 20 oder 21 StVZO*) mit Erlaubnis-/ Genehmigungs-Nr.: entfällt liegt ein / Prüfbericht *) des/der Techn. Dienstes / Techn. Prüfstelle / aas.*) TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH mit Gutachten -Nr. / Bericht-Nr.: 2720/01 Datum: 29.11.2001 vor. Kennzeichnung: BESTÄTIGUNG der ordnungsgemäßen Änderung gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, dass die Änderung mit den im Nachweis genannten Bauteilen am Fz.-Typ: KJ (CHEROKEE) Fahrzeughersteller: DAIMLERCHRYSLER CORP. (USA) Fahrzeug-Ident.-Nr: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen, die berücksichtigt wurden: Stempel Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich / bei nächster Befassung erforderlich. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: DATEN für Fahrzeugbrief 1 Fahrzeug- und 33 Bemerkungen Aufbauart Unterschrift und Name a.a.s.o.p./ Prüfing. Stempel 5 Antriebsart 6 Höchstgeschw. km/h 7 Leistung/kW bei min -1 8 Hubraum 9 Nutz-/Aufliegelast 10 Rauminhalt des Tanks m 3 11 Steh-/Liegeplätze 12 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. 13 Maße über Länge Breite Höhe alles mm 14 Leergewicht kg 15 Zul. Gesamtgewicht kg 16 Zul. Achslast kg vorn mitten hinten 17 Räder u./o. Gleisketten 18 20 Größen Vorn 21 bezeich. Mitte/hinten 22 der Berei- Vorn 23 fung mitte/hinten Zahl der Achsen Überdr. a. Bremsanschl. 24 Einleitungsbremse 26 Anhängekupplung DIN 740..- Form u. Größe 28 Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse 19 davon angetriebene Achsen bar 25 Zweileitungsbremse 27 Anhängekuppl. Prüfzeichen 29 bei Anhänger ohne Bremse 30 Standgeräusch db(a) 31 Fahrgeräusch db(a) Die im vorliegenden Fz-Brief / Fz-Schein*) in Spalte unter Ziffer u. Ziffer 33, Zeile beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes streichen bar