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Transkript:

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! Regeln WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! ist ein monatlich von der Webredaktion der Website des Europäischen Parlaments ausgeschriebenes Projekt. Jeden Monat wird im Rahmen dieses Projekts ein für die EU besonders bedeutendes aktuelles Thema im Mittelpunkt stehen. Beginn und Ende des Projekts werden jeweils durch einen Artikel auf der Website des EP und in den sozialen Netzwerken des Parlaments angekündigt. Teilnehmen können alle EU-Einwohner aller Berufsrichtungen ab 18 Jahren, die die Teilnahmebedingungen erfüllen. Insbesondere müssen sie das Urheberrecht an eingereichten Aufnahmen besitzen und dem Europäischen Parlament das Recht einräumen, sie für nichtkommerzielle Zwecke auf der Website und in den sozialen Netzwerken des Europäischen Parlaments zu verwenden. Mit Einsendung des Anmeldeformulars stimmt der Teilnehmer den folgenden Teilnahmenbedingungen sowie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt als notwendig erachteten Änderungen zum Beispiel im Falle höherer Gewalt zu. 1 Teilnahmeberechtung Teilnahmeberechtigt sind in der EU wohnhafte Personen ab 18 Jahren. 1.1 Urheberrecht Es können nur von Teilnehmern selbst erstellte Originalaufnahmen eingereicht werden. Der Teilnehmer versichert, o der Eigentümer des von ihm eingereichten Materials zu sein. o dass weder das Urheberrecht an der eingereichten Aufnahme noch das Recht auf geistiges Eigentum bei Dritten liegt. o durch die eingereichte Arbeit weder das Urheberrecht noch Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt werden. Der Teilnehmer räumt dem Europäischen Parlament hiermit ein nicht ausschließliches Recht zur kostenlosen Verwendung der eingereichten Aufnahme für nichtkommerzielle Zwecke auf der Website und in den sozialen Netzwerken des Europäischen Parlaments ein. Das Urheberrecht an der eingereichten Aufnahme bzw. den eingereichten Aufnahmen verbleibt bei den Teilnehmern.

Bei jeder Wiedergabe oder Übermittlung an die Öffentlichkeit durch das Europäische Parlament wird der Autor des Bildes in angemessener Form genannt. Den Teilnehmern steht es frei zu wählen, in welcher Form diese Nennung erfolgen soll (vgl. Anmeldeformular). Der Teilnehmer versichert, dass er die Erlaubnis aller auf der Aufnahme erscheinenden Personen zu deren Veröffentlichung erhalten hat. Sind auf der Siegerfotografie Kinder zu erkennen, so wird der Fotograf aufgefordert, ein von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes unterzeichnetes Entlastungsformular mit der Erlaubnis zur Nutzung der Fotografie einzusenden. 2 Dauer des Projekts Das Projekt beginnt am 9. Januar 2015 und wird monatlich bis September einschließlich stattfinden. Der Sieger des Jury-Preises und des Publikumspreises wird Ende Oktober 2015 bekannt gegeben. 3 Anmeldung Die Teilnehmer werden gebeten, das offizielle Anmeldeformular auszufüllen und per E- Mail einzusenden. Dokumente, die auf dem Postweg oder auf andere Art und Weise übermittelt werden, können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, ihr Bildmaterial und das Anmeldeformular mit dem Betreff topic (Thema des Monats) entry an folgende Adresse zu senden: webcomflickr@europarl.europa.eu. Bei der Übermittlung der Anmeldung wird der Teilnehmer aufgefordert, dem ausgefüllten Anmeldeformular den Titel der Aufnahme und eine kurze Inhaltsbeschreibung des Bildes von maximal 100 Wörtern hinzuzufügen. Die Anmeldung erfolgt unter Angabe des vollständigen Namens, des Alters, des Wohnsitzlandes, einer gültigen E-Mail-Adresse, unter der der Anmelder erreichbar ist, und einer kurzen Beschreibung des Teilnehmers. Da eingereichte Arbeiten nicht zurückgesandt werden, sollten Teilnehmer von allem eingesandten Material eine Kopie behalten. Jeder Teilnehmer kann, abgesehen von anderen Anweisungen, maximal eine Aufnahme pro Thema einreichen. Die Beiträge sind als E-Mail-Anlage mit einer Größe von höchstens 5 MB einzureichen. Jeder Teilnehmer muss sich separat anmelden. 4 Fotoanforderungen Die Aufnahme ist auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse einzureichen: webcom-flickr@europarl.europa.eu schwarz-weiß oder in Farbe

Die Aufnahme muss eine Mindestauflösung von 72 dpi haben, ausdrücklich empfohlen werden 300 dpi.

Die längere Seite der Aufnahme (Längs- oder Querseite) muss eine Größe von mindestens 1024 Pixel/ haben, ausdrücklich empfohlen werden 2048 Pixel. Die maximale Größe ist 9933 Pixel. Das Bild sollte als jpeg-format eingereicht werden. Die Datei darf höchstens 5 MB groß sein. Die Beiträge sind mit einem Dateinamen mit dem VORNAMEN und FAMILIENNAMEN des Teilnehmers (z. B.: Luca Lombardini_EP Guest photographer.jpg) sowie mit einem Titel und einer kurzen Beschreibung von höchstens 100 Wörtern zu versehen. Die Fotografien können vom Teilnehmer bearbeitet und verändert werden, was die Farbe oder Zusammensetzung des Motivs betrifft (Fotomontage, Fotocollage, Retusche usw.). Auch nachträgliches Schärfen oder eine nachträgliche Belichtungskorrektur sind möglich. 5 Datenschutz Die während des Wettbewerbs durch die Teilnehmer an das Europäische Parlament übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr 1 verarbeitet. Sie werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs gespeichert. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und auf deren Berichtigung, sofern sie ungenau oder unvollständig sind. Fragen der Teilnehmer bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sind an die E-Mail-Adresse webcom-flickr @europarl.europa.eu zu richten. Teilnehmer erklären sich im Falle des Gewinns mit der Nutzung und Veröffentlichung der im Anmeldeformular angegebenen Daten über die ausgewählte Arbeit auf der Website und in den sozialen Netzwerken des Europäischen Parlaments einverstanden. Die Teilnehmer haben einen Nachweis ihrer Identität, ihres Alters und ihres Wohnorts in einer Weise zu erbringen, die es dem Europäischen Parlament im Falle eines Regelverstoßes ermöglicht, diese Angaben zu überprüfen. 6 Jury Die Auswahl des Fotografen des Monats erfolgt durch eine Sonderjury der Webredaktion sowie deren Bildredakteur. 7 Preise Der Monatssieger wird per E-Mail benachrichtigt, und auf der Website und in den sozialen Netzwerken des Europäischen Parlaments werden zusammen mit dem Siegerfoto ein Artikel und ein Foto des Gewinners veröffentlicht. Abschließend wird ein(e) Gesamtsieger(in) von der Jury ausgewählt. Während des Wettbewerbs findet auch eine Publikumswahl des beliebtesten Fotos aus den Top10 des jeweiligen Monats statt. Das Bild mit der höchsten http://www.europarl.europa.eu/tools/disclaimer/documents/l_00820010112de00010022.

pdf 1 http://www.europarl.europa.eu/tools/disclaimer/documents/l_00820010112de00010022.pdf

Anzahl positiver Bewertungen wird mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. Beide Gewinner erhalten eine Einladung zur Plenartagung in Straßburg im November. Es sei darauf hingewiesen, dass die Sieger in keinerlei Arbeitsverhältnis mit dem Europäischen Parlament treten und keinerlei finanzielle Vergütung erhalten. Jedoch übernimmt das Europäische Parlament alle durch den Besuch der Gesamtsieger im Parlament entstehenden Kosten (Reisekosten, Unterkunft usw.). 8 Haftungsausschluss Das Europäische Parlament übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der eingereichten Arbeiten. Die Haftung im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter liegt allein beim jeweiligen Teilnehmer. Das Europäische Parlament haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Wettbewerbsteilnahme entstehen, und verpflichtet sich zu keinerlei finanzieller Vergütung der Teilnehmer. Das Europäische Parlament haftet nicht im Falle einer Verzögerung, Unterbrechung oder eines Abbruchs des Wettbewerbs aus Gründen, auf die es keinen Einfluss hat. 9 Sonstiges Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, im Falle des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Einreichung von Aufnahmen, welche die Rechte Dritter verletzen oder obszöne Inhalte aufweisen, die Anmeldung abzulehnen. Dieser Wettbewerb unterliegt dem belgischen Recht. Im Falle eines Konflikts, der nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, sind ausschließlich die Gerichte Belgiens zuständig.