Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung Informationen zu dem Lehramtsbezogenen Masterstudiengang an der Universität Augsburg Stand: 24. Oktober 2014 1. Allgemeine Informationen An der Universität Augsburg haben Studierende ab dem Wintersemester 2012/13 die Möglichkeit, parallel oder zusätzlich zu ihrem Lehramtsstudium einen auf dieses Lehramtsstudium bezogenen Masterstudiengang zu absolvieren. Der erfolgreich absolvierte Masterstudiengang wird mit dem akademischen Grad Master of Education (M.Ed) abgeschlossen. Ziel des Studiengangs ist die Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in den für Lehramtsstudiengänge typischen Studienbereichen (Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissenschaften) und die Fähigkeit nach modernen wissenschaftlichen Methoden selbstständig und kritisch zu arbeiten. Das Studium des M.Ed qualifiziert einerseits für ein Tätigkeitsfeld außerhalb des klassischen Lehrerberufs im staatlichen Schuldienst in Bayern bzw. andererseits für eine wissenschaftliche Laufbahn. Der an der Universität Augsburg vergebene M.Ed. berechtigt nicht zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im staatlichen Schulwesen Bayerns. Im Masterstudiengang beträgt die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) inklusive der Masterarbeit 120. Der Abschluss erfolgt im Regelfall im 4. Semester, spätestens jedoch zum 6. Semester (Studienhöchstdauer). An der Universität Augsburg kann der lehramtsbezogene Masterstudiengang mit folgenden Schwerpunkten/Spezialisierungen studiert werden: M.Ed mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften M.Ed mit Schwerpunkt Fachdidaktiken M.Ed mit Schwerpunkt Fachwissenschaften M.Ed mit zwei/drei Schwerpunkten aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften M.Ed mit Spezialisierung Pädagogisch-Psychologische Forschung M.Ed mit Spezialisierung Beratungslehrkraft 2. Studienstruktur Das Studium des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs besteht aus einem Pflichtbereich A mit, einem Wahlpflichtbereich B mit 60 LP und der Masterarbeit mit. Statt des Wahlpflichtbereichs B kann eine der oben genannten Spezialisierungen gewählt werden.
Studienstruktur im Überblick: Pflichtbereich A Wahlpflichtbereich B + + 60 LP Masterarbeit oder Pflichtbereich A Spezialisierung C + 60 LP + Masterarbeit 2.1 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-03, MaLA-FW-01, MaLA-FW-02) Mehr LP aus Erziehungswissenschaftlichen Module B als aus den Modulen der anderen Bereiche (z. B. MaLA-EWS-Päd-01, MaLA-EWS-Päd-02, MaLA-EWS-Päd-04, MaLA- EWS-Päd-05, MaLA-EWS-Päd-06, MaLA-EWS-Sch-01, MaLA-EWS-Sch-02, MaLA-EWS-Psy- 03 + ein oder zwei Module aus FD/FW) 2.2 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Fachdidaktiken (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-03) Mehr LP aus Fachdidaktischen Module B als aus Modulen der anderen Bereiche (z. B. MaLA-FD-Gpd 01, MaLA-FD-Gpd 03, MaLA-FD-Gpd 04, MaLA-FD-Gpd 05, MaLA-FD-Gpd 06, MaLA-FD-Gpd 08, MaLA-FD-Gpd 09, MaLA-FD-Deu-03, MaLA-FD-Deu-04 und ein bis zwei Module aus EWS oder FW)
2.3 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Fachwissenschaften (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-03, MaLA-FW-03) Mehr LP aus Fachwissenschaftlichen Module B als aus Modulen der anderen Bereiche (z. B. MaLA-FW-Eng-01, MaLA-FW-Eng-02, MaLA-FW-Eng-03, MaLA-FW-Eng-04, Ma- LA-FW-Spa-01, MaLA-FW-Spa-04, MaLA-FW-Spa-05, MaLA-FW-Spa-09 und ein Modul aus FD MaLA-FD-Eng-04a ) 2.4 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-03) Gleich viele LP aus Erziehungswissenschaftliche, Fachdidaktischen und Fachwissenschaftlichen Module B (z. B. MaLA-EWS-Päd-02, MaLA-EWS-Psy-02, MaLA-EWS-Psy- 04, MaLA-EWS-Sch-03, MaLA-EWS-Sch-04; MaLA-FD-Deu-02b, MaLA-FD-Arb-01, MaLA- FD-Arb-02, MaLA-FD-Soz-01b, MaLA-FD-Soz-03a; MaLA-FW-Pol-01, MaLA-FW-Pol-02) 2.5 Exemplarischer Modulplan mit Spezialisierung Pädagogisch-Psychologische Forschung (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-01, MaLA-FW- 02) Spezialisierung C (60 LP) MaLA-EWS-PPF-01, MaLA-EWS-PPF-02, MaLA-EWS-PPF-03, MaLA-EWS-PPF-04, MaLA- EWS-PPF-05
2.6 Exemplarischer Modulplan mit Spezialisierung Beratungslehrkraft (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-01, MaLA-FW- 02) Spezialisierung C (60 LP) MaLA-EWS-EBL-01, MaLA-EWS-EBL-02, MaLA-EWS-EBL-03, MaLA-EWS-EBL-04, MaLA- EWS-EBL-05, MaLA-EWS-EBL-06, MaLA-EWS-EBL-07, MaLA-EWS-EBL-08, MaLA-EWS- EBL-09 3. Pflichtbereich A, Wahlpflichtbereich B und Spezialisierung C Im Pflichtbereich A sind jeweils 10 LP aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften nachzuweisen. Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium nach LPO-UA kann für den Pflichtbereich A auf Antrag anerkannt werden. Der Pflichtbereich A ist unbenotet. Im Wahlpflichtbereich B sind Module im Gesamtumfang von mind. 60 LP aus den bisher studierten Studienfächern zu belegen. Werden mehr als 60 LP im Wahlpflichtbereich B nachgewiesen, werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerteten Module für die Zeugnisnote herangezogen. Unbenotete Module bleiben dabei unberücksichtigt. Anerkennbare Lehramtsmodule sind in der Prüfungsordnung des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs aufgeführt. Die wählbaren Module im Rahmen des Wahlpflichtbereichs B sind im Modulhandbuch des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs mit eigenen Signaturen aufgeführt. Bei Master- Modulen, die ausgewiesenen Lehramtsmodulen entsprechen, gelten die entsprechenden Regelungen der Modulhandbücher für das Lehramtsstudium. Der Schwerpunkt wird im Zeugnis in dem Studienbereich (Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissenschaften) ausgewiesen, in dem innerhalb des Wahlbereichs B am meisten Leistungspunkte erworben wurden. Wurden in zwei bzw. drei Bereichen identisch viele LP erworben, werden beide bzw. alle drei Schwerpunkte ausgewiesen. Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen (Lehramt bzw. Bachelor) können entweder im Bereich A oder B berücksichtigt werden. Bei Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums LA GS/M/RS für den Pflichtbereich A können daher in den Wahlpflichtbereich B nur Module eingebracht werden, die über die verpflichtenden Leistungen des Lehramtsstudiums hinausgehen (Module aus dem Freien Bereich bei Überbuchung des Freien Bereichs). Der Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen und -zeiten für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang ist mit den entsprechenden Nachweisen beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Bei Wahl der Spezialisierung müssen alle Module der Spezialisierung gewählt werden. Die Belegung von B-Modulen ist dann nicht mehr möglich. Die Wahl der der Spezialisierung setzt eine Beratung voraus, bei der ein individuell passender Studienplan vereinbart wird. Die Spezialisierung wird im Zeugnis ausgewiesen. 5. Anfertigung der Masterarbeit Die Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten wird im Regelfall im 3. oder 4. Semester angefertigt. Sie kann im Bereich der Erziehungswissenschaften, der Fachdidaktiken oder der Fachwissenschaften verfasst werden. Das Thema für die Masterarbeit ist über das Prüfungsamt, zuständig für das modularisiertes Lehramt, beim Prüfungsausschuss des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs zu beantragen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist auf zwölf Monate beschränkt. Die Masterarbeit kann als Zulassungsarbeit für den korrespondierenden Lehramtsstudiengang anerkannt werden. 6. Zulassungsvoraussetzungen für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang Zulassungsvoraussetzung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang ist ein Abschluss des Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs an der Universität Augsburg oder ein sonstiger, diesem Abschluss gleichwertiger, in- oder ausländischer erster berufsqualifizierender Abschluss. Fachlich entsprechend ist ein vergleichbarer Bachelorabschluss mit einem ähnlichen Spektrum von Disziplinen, wobei mind. 5 LP aus schulpraktischen Studien, mind. 15 LP aus Pädagogik und Psychologie, je mind. 5 LP aus zwei verschiedenen Fachdidaktiken, und je mind. 45 LP aus zwei verschiedenen Fächern (Fachwissenschaften) nachzuweisen sind. Bei Abschlüssen, die mit den Lehramtsstudiengängen Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Haupt-/Mittelschulen korrespondieren, kann das 2. Fach durch eine entsprechende Anzahl an Leistungspunkten aus dem Bereich Grundschulpädagogik und didaktik bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule ersetzt werden. Bei Abschluss des Lehramtsstudiengangs Lehramt an Gymnasien mit Doppelfach Kunst bzw. Musik sind mind. 10 LP aus Fachdidaktik und mind. 90 LP aus Fachwissenschaft nachzuweisen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung. Fachlich entsprechend ist ein mit Staatsexamen abgeschlossenes Lehramtsstudium. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit. Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (oder einem gleichwertigen Studiengang) Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten erbracht haben, können unter der auflösenden Bedingung in den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang zugelassen werden, wenn sie ihren Abschluss fristgerecht nachreichen. Der Studienabschluss muss spätestens bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang folgenden Semesters bei der Studenten-
kanzlei eingehen. Die Nachweispflicht obliegt dem Bewerber/ der Bewerberin durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule. Studienbewerberinnen und bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland benötigen darüber hinaus den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: DSH 2 oder TestDaF 4 siehe hier: http://www.uniaugsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/ausland/deutschkenntnisse.html 7. Bewerbung und Aufnahme des Masterstudiengangs Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht bei der Studentenkanzlei einzureichen: Deutsche Studienbewerber: 1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang 2. Einfache Kopie vom Bachelorzeugnis bzw. Transcript of Records (Interessenten, die den Abschluss eines Bachelor- oder eines anderen gleichwertigen Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang folgenden Semesters erwerben, können sich vorläufig mit ihren Transcript of Records bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall nachgereicht werden.) 3. Bei Wahl einer Spezialisierung der Nachweis des Beratungsgesprächs Ausländische Studienbewerber: 1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang 2. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung) 3. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 2 oder TestDaF 4 oder gleichwertiges Zertifikat (einfache Kopie) siehe hier: http://www.uniaugsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/ausland/deutschkenntnisse.html Das Bachelorzeugnis kann nachgereicht werden, i. d. R. spätestens bei der Einschreibung. Bewerbungsfristen: Für das Wintersemester bis 15. September des Jahres Für das Sommersemester bis 15. März des Jahres Die Immatrikulation erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheides im dort angegebenen Zeitraum. Bei Fortführung des Lehramtsstudiengangs und Aufnahme des Masterstudiengangs muss außerdem ein Antrag auf Hinzunahme eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium) bei der Studentenkanzlei gestellt werden.
8. Information und Kontakt Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Masterzugang oder zu Anerkennungsmöglichkeiten zuerst an die Lehramtsberatung des Zentrums für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung. Mail: lehramt@zsb.uni-augsburg.de Telefon: 0821-598 5064 (dienstags 14.00 15.30 Uhr) bzw. 0821-598 5558 (mittwochs 14.00 15:30 Uhr)