Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (SPO BA TO) an der Fachhochschule Kempten vom 28.



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Prüfungs Meilensteine

Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (SPO BA TO) an der Fachhochschule Kempten vom 8. September 007 Aufgrund von Art. 13, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 3. Mai 006 (GVBl S. 45) erlässt die Fachhochschule Kempten folgende S a t z u n g: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung ergeht im Vollzug von Art. 61 Abs. und 3 BayHSchG und dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17.Oktober 001 (GVBl S.686) in der jeweiligen Fassung. Studienziel (1) Ziel des Studiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung zu selbständigem Handeln im gesamten Berufsfeld Betriebswirtschaft zu befähigen. () Basierend auf den wissenschaftlichen Grundlagen und den Kernfächern der Betriebs- sowie der Tourismuswirtschaft sowie dem Verständnis von Unternehmensund Personalführung können Studierende ihr individuelles Qualifikationsprofil in Spezialisierungsmodulen des Tourismus-Management vertiefen. (3) 1 Der Bachelorstudiengang Tourismus-Management ist modular aufgebaut. Den Studierenden wird eine individuelle Spezialisierung in zwei von vier Spezialisierungsmodulen gem. 3 Abs. 5 dieser Satzung ermöglicht. 3 Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine anwendungsorientierte, wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) 1 Das Bachelorstudium umfasst ein Studienpensum von 134 SWS und von 10 Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS); es gliedert sich in ein Basisstudium generalisierter Form und ein stärker handlungsfeldbezogenes Vertiefungsstudium. Die Regelstudienzeit umfasst sieben Studiensemester einschließlich des praktischen Studiensemesters und der Bachelorarbeit. () Das Basisstudium umfasst drei theoretische Sudiensemester mit 76 SWS bzw. 90 ECTS. Der Beginn des Bachelorstudiums im ersten Studiensemester ist nur zum Wintersemester eines Studienjahres möglich.

(3) 1 Das Vertiefungsstudium umfasst vier Semester mit 58 SWS bzw. 10 ECTS. Alle Spezialisierungsmodule werden in einem Studienjahr verteilt auf zwei folgende Semester angeboten, wobei die Studierenden zwei Spezialisierungsmodule absolvieren müssen. (4) 1 Das Praxissemester ist im vierten Studiensemester vorgesehen. Es kann auch wahlweise früher oder später abgeleistet werden, wenn die Voraussetzung hierfür nach 8 dieser Satzung vorliegt. 3 Das Praxissemester umfasst einschließlich der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden Zeitraum von 0 Wochen. 4 Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung, der Satzung über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten und dem Studienplan der Fakultät für den Studiengang. (5) Ab dem vierten Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplanes folgende Spezialisierungsmodule angeboten: 1. Internationales Resort- und Hotelmanagement. Reiseveranstaltung 3. Destinationsmanagement, Regionale Tourismuswirtschaft 4. Management von Verkehrträgern. (6) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Spezialisierungsmodule und Wahlpflichtmodule und Wahlfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 4 Fächer und Leistungsnachweise (1) Die Pflicht- und die Wahlpflichtfächer, ihre Stundenzahl, die Module und die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. () 1 Alle Module sind entweder Pflichtmodule oder fachwissenschaftliche bzw. allgemein-wissenschaftliche Wahlpflichtmodule. Dabei sind Pflichtmodule die Fächer, die für alle Studenten des Bachelorstudienganges verbindlich sind, fachwissenschaftliche und allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule solche Module, die einzeln oder alternativ in den Modulbereichen angeboten werden und von den Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplans auszuwählen sind. 3 Die gewählten Wahlpflichtmodule werden dann wie Pflichtmodule behandelt. 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer 1 Für die Auswahl der allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Fachhochschule Kempten für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät Allgemeinwissenschaft und Betriebswirtschaft (AW/BW) zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Tourismus- Management ausgewiesen sind. 3 Es sind insgesamt zwei Allgemeinwissenschaftliche

Wahlpflichtfächer zu belegen, wobei für jedes Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfach (unabhängig der jeweils ausgewiesenen SWS) ECTS angerechnet werden. 3 6 Studienplan (1) 1 Die Fakultät AW/BW erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen wird spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem sie erstmals gelten. () Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und ECTS-Kreditpunkte je Fach und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fächern sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist,. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudiengangs wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS- Kreditpunkte und die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Fächern sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, 3. die Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 4. nähere Bestimmungen zu den studienbegleitenden Leistungs- und Teilnahmenachweisen, 5. die Ausbildungsziele und Inhalte des praktischen Studiensemester sowie Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, 6. nähere Bestimmungen zur Form und Durchführung der Bachelorarbeit. 7 Studienfortschritt und Fachstudienberatung (1) Bis zum Ende des zweiten Semesters sind mindestens fünf in den Anlagen zu dieser Satzung näher bestimmte Prüfungsleistungen aus den Grundlagen- und Orientierungsfächern des Basisstudiums (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) zu erbringen. () Studierende im Basisstudium, die am Ende des zweiten Fachsemesters nicht mindestens 0 ECTS-Punkte erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.

4 8 Eintritt in das Vertiefungsstudium und das Praxissemester Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums und des Praxissemesters ist nur berechtigt, wer mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat. 9 Prüfungskommission (1) 1 Für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus vier Mitgliedern der Fakultät AW/BW besteht. Die Zuständigkeit dieser Prüfungskommission umfasst auch den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft. () 1 Die Prüfungskommission wählt die/den Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in aus ihrer Mitte. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Delegationsbefugnisse nach der Rahmenprüfungsordnung auf ihre/n Vorsitzende/n übertragen. 10 Bachelorarbeit 1 Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des 6. Studiensemesters und soll spätestens bis einem Monat nach Beginn des 7. Studiensemesters ausgegeben werden. Voraussetzung für die Ausgabe der Bachelorarbeit sind mindestens 150 ECTS-Punkte aus Basis- und Vertiefungsstudium. 3 Studierende haben die Bachelorarbeit innerhalb von 10 Wochen zu erstellen. 4 Im Übrigen gelten die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung und der Allgemeinen Prüfungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 11 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote (1) 1 Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote werden alle Fächer nach ECTS gewichtet. Die Endnoten nach 7 RaPO können zur differenzierten Bewertung der Leistungen bei der Bachelorarbeit um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. () Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens ausreichende Leistungen sowie 10 ECTS-Punkte erreicht wurden. (3) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Endnoten in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 1 Bachelor-Zeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Kempten ausgestellt.

5 13 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. () Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Kempten ausgestellt. 14 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Tourismus-Management ab dem Wintersemester 007/008 im ersten Studiensemester aufnehmen. () Studierende des Diplomstudienganges Tourismus-Management können auf Antrag und mit Genehmigung der Prüfungskommission in den Bachelorstudiengang Tourismus-Management wechseln, sofern dies keine studienzeitverlängernde Wirkung hat. (3) 1 Mit der Einrichtung des Bachelorstudienganges Tourismus-Management läuft der Diplomstudiengang aus. Ab dem Wintersemester 007/008 werden keine Studienanfänger mehr im Diplomstudiengang Tourismus-Management aufgenommen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Kempten vom 5.07.007 und der Genehmigung des Rektors der Fachhochschule Kempten vom 7.09.007. Kempten, den 8.09.007 Prof. Dr. Robert F. Schmidt Rektor Diese Satzung wurde am 8.09.007 in der Fachhochschule Kempten niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 8.09.007 durch Anschlag bekannt gemacht. Tag der Bekanntgabe ist der 8.09.007.

Anlage: 6 Fächer und Leistungsnachweise des Bachelorstudiengangs Tourismus-Management 1. Basisstudium (1. bis 3. Studiensemester) 1 3 4 5 6 7 8 9 Prüfungen Fächer SWS Art der Art und Zulassungs- Ergänzende Lehrveran- Dauer in vorausset- Regelungen staltungen Minuten zungen Lfd. Nr. 1 3 Grundlagen der BWL *) Tourismusmanagement I *) Rechnungswesen *) Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 4 V/SU schr. P. 90 4 4 V/SU schr. P. 90 4 4 Englisch I V/SU schr. P. 90,5 ECTS- Punkte 5 Sprache V/SU schr. P. 90,5 6 7 8 9 Wirtschaftsinformatik I Wirtschaftsprivatrecht *) Wirtschaftsmathematik *) Grundlagen der VWL V/SU - Zertifikat 1 1) 4 V/SU schr. P. 90 4 10 Statistik 11 1 13 Finanzierung/ Investition Tourismusmanagement II Wirtschaftsinformatik II 4 V/SU - schr. P. 90 Zertifikat 1) 14 Arbeitsrecht V/SU schr. P. 90 15 Englisch II V/SU schr. P. 90,5 16 Sprache V/SU schr. P. 90,5 17 Tourismusmanagement III V/SU schr. P. 90,5 18 Marketing 19 Sprache 0 1 Tourismus- Management IV Steuern im Tourismus V/SU schr. P. 90,5 Personalführung 3 Organisation V/SU schr. P. 90,5 4 Englisch III V/SU schr. P. 90,5 SWS insgesamt 76 *) Pflicht-Grundlagen- und Orientierungsfächer mit Pflichtprüfungen von mindestens 0 ECTS. 1) Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan.

7 Anlage: Fächer und Leistungsnachweise des Bachelorstudiengangs Tourismus-Management. Vertiefungsstudium (5., 6. u. 7. Studiensemester) 1 3 4 5 6 7 8 9 Prüfungen Fächer SWS Art der Art und Ergänzende Lehrveran- Dauer in Regelungen staltungen Minuten Lfd. Nr. Zulassung s- voraussetzungen Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise ECTS- Punkte 1 Spezialisierungsmodul 1 1 V/SU schr. P. je 90 Präsentation, Seminararbeit 1) 18 Kommunikationstraining 4 SU schr. P. 90 Präsentation 1) 4 3 Reiserecht V/SU schr. P. 90 4 5 6 7 Controlling im Tourismus AW I (Prä/Kom/Team/ Soz) V/SU schr. P. 90 Referat 1) SU - 8 Planspiel PrA 9 10 Leistungsnachweis Informationsmanagement im Tourismus AW II (Prä/Kom/Team/ Soz/Sprachen) Klausur, Präsentation 1) SU schr. P. 90 Präsentation 1) 4 V/SU schr. P. 90 Präsentation 1) 4 Fachw. Wahlpflichtfach Unternehmensführung 1) 4 V/SU schr. P. 90 Präsentation 1) 4 V/SU - Klausur, Präsentation 1) 11 Spezialisierungsmodul 1 V/SU schr. P. je 90 Präsentation, Seminararbeit 1) 18 1 Praxis- bzw. Researchprojekt PrA Projektarbeit, Präsentation 1) 10 13 Einzel- und Gruppen-Coaching SU Vortrag bzw. Präsentation 1) 3 14 Bachelorarbeit StA Studienarbeit 1) 1 15 Bachelorkolloquium 4 V/SU Präsentation 1) 5 SWS insgesamt 54 1) Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan.

8 Anlage: Fächer und Leistungsnachweise des Bachelorstudiengangs Tourismus-Management 3. Praktisches Studiensemester (4. Studiensemester) 1 3 4 5 6 7 Lfd. Nr. Fächer SWS Art der Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise 1) Ergänzende Regelungen ECTS- Punkte 1 Prakt. Studiensemester 5 Praxisbegleitende Lehrveranstaltung 4 SU/RE Leistungsnachweis 5 SWS insgesamt 4 1) Die Leistungsnachweise sehen nur das Prädikat mit/ohne Erfolg vor. Das Nähere wird vom Fachbereich im Studienplan festgelegt. Abkürzungsverzeichnis BA = Befr. = ECTS= ExL = Kol = LN = PrA= prs = RaPo = Ref = S = schr. P. = SPO = StA = SU = SWS = Ü = V = Bachelorarbeit Befreiung European Credit Transfer System Externe Lehrveranstaltung Kolloquium studienbegl. Leistungsnachweis Projektarbeit praktisches Studiensemester Rahmenprüfungsordnung Referat Seminar schriftliche Prüfung Studien- u. Prüfungsordnung Studienarbeit seminaristischer Unterricht Semesterwochenstunden Übung Lehrvortrag L:\Pesi_Jaeger\KANZLER\StuPO\Fb_AW-BW\StuPO-TO-Bachelor\Stand-0-sep-07.doc