Energieeffizienz im Blickpunkt. Energieeinsparverordnung 2007 und die neue Förderung in Deutschland



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Transkript:

Energieeffizienz im Blickpunkt Energieeinsparverordnung 2007 und die neue Förderung in Deutschland Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Energiehunger wächst ca. + 60 % gegenüber 2003

Klimaschutzziele und Randbedingungen Ziele: Internes Kyoto-Ziel im Bereich der privaten Haushalte: 120 Mio. t CO 2 bis 2008/2012 Weiterer Anstieg der Energiekosten um 30% bis zum Ende des Jahrzehnts Umsetzung der EDL-RL (Endenergieeinsparung von 9% in 9 Jahren) Umsetzung des Aktionsplans der EU- Kommission (Ziel Passivhäuser ab 2015) und der Festlegungen des nationalen Energiegipfels, die Energieproduktivität um 20% bis 2020 zu steigern Erschwerende Randbedingungen: Entwicklung der priv. Haushalte von 38,8 Mio. (2005) auf 40 Mio. (2015) Entwicklung der Gesamt-Wohnfläche von 3,13 Mrd. m² (2005) auf 3,3 Mrd. m² (2015)

Der absolute Energieverbrauch sinkt nicht! 10000 8000 6000 4000 2000 0 Gebäude 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 private Haushalte GHD Verkehr Industrie

Entwicklung der Weltmarktpreise Preis in 2006 deutlich gestiegen

Wärmepreis in Deutschland 2006: 6,8 ct/kwh 2005: 5,6 ct/kwh 2,7 ct/kwh

140 Entwicklung der Kosten für das Wohnen 2000 2005 Nettokaltmieten, Wohnungsnebenkosten, Haushaltsenergie, Index 2000 = 100 Indexwerte 135 warme Nebenkosten 130 125 120 115 kalte Betriebskosten 110 105 100 Nettokaltmiete 95 90 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Quelle: Statistisches Bundesamt

Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus

Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus

Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an den Heizenergiebedarf in Deutschland EnEV 2008 (?) EnEV 2007? = EnEV 2002 1:1 Umsetzung der EU -Richtlinie Energieeinsparverordnung 70 ab 2002 3. Wärmeschutzverordnung 100 ab 1995 2. Wärmeschutzverordnung 150 1984-1995 1. Wärmeschutzverordnung 200 in kwh/(m²a) ab 1978

Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 mit der EnEV 2002/2004 bereits erfüllt Richtlinie ganzheitlicher Ansatz für die energetische Bewertung von Gebäuden Festlegungen von nationalen energetischen Mindeststandards im Neubau Festlegungen von Standards im Bestandsbereich (Gebäude >1000 m² und bei entsprechenden Modernisierungsumfang) regelmäßige Inspektion von Heizkesseln (>20 kw), einmalige Inspektion von Heizungsanlagen >15a oder Beratungsprogramm Deutschland Ganzheitlicher Ansatz über EnEV- Methode im Wohnungsbau 3 / 4 EnEV Anforderungsniveau für den Neubau 8 / 9 EnEV Nachrüstungsanforderungen und Anforderungen im Modernisierungsfall Kesselinspektion nach der 1. BImschV, Ersatzpflicht für Kessel vor 1978 nach EnEV, Dimensionierungsberechnung seit 1978 nach HeizAnlV, Beratungsprogramme

Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 neue Anforderungen über die EnEV 2006 Richtlinie ganzheitlicher Ansatz für die energetische Bewertung regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen (>12 kw) Energieausweise (bei Neubau, etappenweise Einführung auch im Bestand mind. bei Neuvermietung, Verkauf) Energieausweise von öffentlichen Gebäuden müssen ausgehängt werden (Öffentliche Dienstleistung,> 1000 m², hoher Publikumsverkehr) -öffentl. Hand als Vorbild- Deutschland neuer Ansatz für Nichtwohngebäude notwendig bisher keine Pflichten, zukünftig Anf. an Mindeststandards, Inspektionspflicht bisher: 13 EnEV Energieausweise bei Neubau und bei wesentlicher Änderung, im Bestand freiwillig möglich bisher keine Pflichten

Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland www.bmvbs.de Vorlage durch die neue BReg Referentenentw. vom 16.11.2006 EU-RL Gesamtenergieeffizienz 2. Gesetz zur Änd. EnEG v. 1.09.05 Ermächtigung f. Energieausweis EnEV Materielle Regelungen für Anforderungen, Methoden, Energieausweise, Inspektionen Beschluss BT Veröffentlichung BGBl. I Nr.56 v. 07. Sept.05 Technische Richtlinien, Normen (z.b. vereinfachte Datenaufnahme, Energieverbrauchskennwerte), DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden, DIN 4108-6, DIN 4701-10, Bbl.2 DIN 4108 Vöff. DIN V 18599 Entwurf techrl

Der Weg zur EnEV 2007 (Optimismus-Variante) Referentenentwurf: Vorlage durch die Bundesregierung 16.11.06 Anhörung der Verkehrskreise und der Länder Dez. 06 Fortschreibung des Referentenentwurfs im Lichte der Anhörungen zum Regierungsentwurf: Kabinettbeschluss! Einbringen in den Bundesrat zur Zustimmung Beratung der Fachausschüsse des Bundesrates Plenarbeschluss Bundesrat; Zustimmung vorbehaltlos: Verkündung im BGBl Zustimmung mit Maßgaben: erneuter Kabinettbeschluss über die Maßgaben, dann Verkündung Inkrafttreten nach Übergangsfrist 02/2007 03/2007 04/2007 06/2007 09/2007

Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus

Anforderungen und Technische Regeln Notwendige neue Regeln: Neue Methode für Nicht- Wohngebäude (zusätzliche Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung) Anforderungshöhe für Nicht-Wohngebäude Probleme dieser Regeln: Bisher keine technische Regel verfügbar, CEN will 31 Normen vorlegen (einige als pren verfügbar, Paket in sich nicht stimmig, Benutzung ist nicht verpflichtend, DIN gibt DIN V 18599 heraus (seit Juli 2005 öffentl. verfügbar) Anforderungen nach A/V- Verhältnissind nicht sachgerecht, Anforderungswerte = f (Nutzung), Referenzgebäudeverfahren, Weiterhin Anforderungen an Qp : Q Pmax =Q Phmax +Q PLüftmax +Q PWWmax +Q PLmax +Q PKühlmax

Die DIN V 18599 neue Planungschancen Teil 2: Nutzwärme- und Kältebedarf einer Zone Teil 3: Nutzwärme- und Kälte für die Luftaufbereitung Teil 4: Endenergiebedarf für die Beleuchtung einer Zone Teil 1: Allgemeines Definitionen Vorgehensweise Zonierung Primärenergiefaktoren Umwelteinflüsse Teil 5: Endenergiebedarf für die Heizung Teil 6: Endenergiebedarf für Wohnungslüftungsanlagen Teil 7: Endenergiebedarf für die Kältebereitstellung Teil 8: Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Teil 9: Bewertung multifunktionaler Erzeugungsprozesse Teil 10: Randbedingungen Teil 11: Beispiele

Referenzgebäudeverfahren Referenzgebäude Geplantes Gebäude H T,ref H T,real Referenz-RLT RLT Referenzheizung Referenzwarmwasser Referenzbeleuchtung f p,rlt,, real f p,heiz,, real f p,tww,, real f p,bel., real Q p,ref = Q p,max Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf Q p,real Q p,max

Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus

Energieausweise Klare Botschaften für den Verbraucher 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (1) (1) Wird Wird ein ein Gebäude errichtet oder oder,, ist ist dem dem Eigentümer ein ein Energieausweis. auszustellen.. Der Der Eigentümer hat hat den den Energieausweis der der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf auf Verlangen vorzulegen. (2) (2) Soll Soll ein ein Gebäude. verkauft (sinngem. bei bei Vermietung, Verpachtung, Leasing) werden, hat hat der der Verkäufer den den Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu zu machen. Der Der Energieausweis bezieht sich sich auf auf das das Gebäude.. (3) (3) Für Für Gebäude mit mit mehr als als 1000 m² m² Nettogrundfläche.. in in denen Behörden für für eine eine große Anzahl von von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen Der Der Eigentümer hat hat den den Energieausweis an an einer für für die die Öffentlichkeit gut gut sichtbaren Stelle auszuhängen

Energieausweise 17: Grundsätze des Energieausweises (1) (1) Energieausweise nach 16 16 sind sind auf auf der der Grundlage des des berechneten Bedarfs oder des des gemessenen Energieverbrauchs.. auszustellen.* (4) (4) Energieausweise müssen nach Inhalt und und Aufbau den den Mustern.entsprechen. Sie Sie sind sind vom vom Aussteller.... eigenhändig zu zu unterschreiben. (5) (5) Energieausweise sind sind für für eine eine Gültigkeitsdauer von von zehn Jahren auszustellen ** * für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind ausschließlich Bedarfsausweise zulässig (das gilt nicht für Gebäude, die auf Niveau der WschV modernisiert wurden, und die Übergangsphase bis zum 1.1.2008), bei Förderung i.d.r. Bedarf ** Überleitungsregeln für bereits ausgestellte Energieausweise

Energieausweise Klare Botschaften für den Verbraucher Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung) 12 10 8 6 10,63 Anzahl der Gebäude in Mio. (insges. ca. 17,3 Mio. WG) Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m² Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m² 4 3,54 2 0,9 0,46 0,24 0,49 0,14 0,31 0,11 0,15 0,04 0,09 0,2 1,5 0 1 WE 2 WE 3 WE 4 WE 5 WE 6 WE 7 WE 8 WE 9 WE 10 WE 11 WE 12 WE > 12 WE Nichtwohngebäude

Energieausweise Klare Botschaften für den Verbraucher Übersicht: Grundlagen für Energieausweise Wohngebäude Nichtwohngebäude Normen Ergänzende Vorschriften Normen Ergänzende Vorschriften Neubau DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 DIN V 18599 Vereinfachtes Nachweisverfahren Bestand Bedarf DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 Bekanntmachung zur vereinfachten Datenaufnahme Wohngebäude DIN V 18599 Bekanntmachung zur vereinfachten Datenaufnahme Nichtwohngebäuden Bestand Verbrauch Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchs -kennwerten bei Wohngebäuden Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Nichtwohngebäuden

Energieausweise Klare Botschaften für den Verbraucher 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (1) (1) Sind Sind Maßnahmen für für kostengünstige Verbesserung der der energetischen Eigenschaften des des Gebäudes möglich, hat hat der der Aussteller des des Energieausweises dem dem Eigentümer anlässlich der der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen.. auszustellen (Modernisierungsempfehlungen)...Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat hat der der Aussteller dies dies dem dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.

Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erstellt am: 1 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes 3 Erläuterungen 4 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf Gebäudefoto (freiwillig) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Aussteller Unterschrift des Ausstellers Energiebedarf Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert EnEV-Anforderungs-Wert 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Endenergiebedarf Energieträger Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) Endenergiebedarf EnEV-Anforderungs-Wert H T Normverbrauch Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Heizung Warmwasser Hilfsgeräte Gesamt in kwh/(m 2 a) Erneuerbare Energien Vergleichswerte Endenergiebedarf Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung ** Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Deckblatt innen links innen rechts Rücken Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsempfehlungen, sind bei Bedarf beizufügen kwh/(m²a) kwh/(m²a) kwh/(m² a) Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert H T CO 2-Emissionen * kg/(m² a) W/(m²K) W/(m²K) Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser Energieverbrauchskennwert Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage Dieses Gebäude: der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen kwh/(m² a) gewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer Modernisierungsempfehlungen und der zum Wetterlage beurteilen. Energieausweis Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen (z.b. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärme- Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. 0 50 gemäß 100 150 20 Energieeinsparverordnung 200 250 300 350 (EnEV) 400 >400 Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte Gebäude Warmwasserverbrauch: enthalten für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche nicht enthalten angegeben, in denen Hauptnutzung / Adresse Hauptstraße 11, 55555 Musterstadt auch außerhalb der Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Gebäudekategorie CO 2 -Emissionen des die Werte für die einzelnen angegebenen Wohngebäude Bereiche liegen. Gebäudes freiwillig angegeben Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen werden. Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) Endenergiebedarf Seite 2 Abrechnungszeitraum (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Brennstoffmenge Warmwassefaktor Klima- Heizung Energieträger einschl. Warm- von bis (kwh) Heizung Kennwert Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (kwh) Korrekturzuschlawasser Lüftung und Warmwasserbereitung an ( Normverbrauch ). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste Nr. Bau- oder Anlagenteile zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die not- wendigemaßnahmenbeschreibung Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf 1 Westfassade (=Rückseite) und damit eine hohe Energieeffizienz. Wärmedämmverbundsystem Energetische Qualität Gebäudehülle m. 12cm Hartschaum Seite 2 u. Reibeputz 2 Ostfassade (=Straßenseite) Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali- Durchschnitt Innendämmung 8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!) sieren einen guten baulichen Wärmschutz. Vergleichswerte Endenergiebedarf 3 Fenster Westseite Gegen Holzfenster Energieverbrauchskennwert U F = 1,3 W/(m² K) Seite austauschen 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und 4200 250 Fenster 300 350 Ostseite 400 >400 Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Rahmen Heizung und abdichten, Energieverbrauchsdaten neue Verglasung des gesamten U Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt F Gebäudes =1,0 W/(m² K) und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde 0 50 100 150 gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen wird. 5 Heizkessel Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist Erneuern zu beachten, gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 6 Heizkessel 20 40 kwh/m²? a entfallen können. Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines Austausch mit Fern- oder gegen Kleine Gas-Brennwertkessel Werte (grüner Bereich) signalisieren (altern. einen geringen zu Nr. Verbrauch. 8) Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 30 % der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten 7 geringerer Heizungsrohre im KellerGebäuden stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von vergleichbaren Dämmung gemäß abhängen. EnEV Dies trifft (ges. auch Pflicht zu auf die ab Energieverbrauchskennwerte 12/2006) erwarten ist. Energieverbrauch als bei kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier mit Kesselheizung zu dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden. * 8 Oberste Geschossdecke Gemischt genutzte Gebäude Dämmung gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Erläuterungen zum Verfahren von 9Energieverbrauchskennwerten Randbedingungen Dachschrägeist erlauben die angegebenen Werte Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Insbesondere Zwischen-/Untersparrendämmung wegen Wohnungen und für die übrigen 16 Nutzungen cm (altern. zwei getrennte zu Nr. Energieausweise 8) auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Energieverbrauch. Die Werte Das Verfahren zur Ermittlung durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. standardisierter keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ausweise erkenntlich. sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A ) nach der EnEV. MFH Mehrfamilienhäuser N weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt * EFH Einfamilienhäuser, Hinweis: Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner Beratende Ingenieure Südstraße 3 55555 Musterstadt Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. 300 250 87 1, 3, 4, 5, 7, 8 200 33 167 33 58 33 Unterschrift des Ausstellers Modernisierungsvariante 2 W. Mü lle r 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 150 50 125 50 28 68

Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) 2 Label mit Primär- und Endenergiebedarf Berechnung (Bedarf) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 kwh/(m² a) Endenergiebedarf CO 2 -Emissionen * kg/(m² a) Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Soll-Ist-Vergleich für Nachweise Gebäude Ist-Wert kwh/(m²a) Gebäude Ist-Wert H T W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kwh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert H T W/(m²K) Endenergiebedarf Erneuerbare Energien Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Heizung Lüftung Fensterlüftung Energieträger Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Warmwasser Kühlung Schachtlüftung Normverbrauch Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Heizung Warmwasser Hilfsgeräte Vergleichswerte Endenergiebedarf Gesamt in kwh/(m 2 a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 ** Einbeziehung erneuerbarer Energien Referenzwerte zum Vergleich Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser

Umfang der Energieausweise Label für Verbrauch (Messung) Endenergie ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) 3 Referenzwert zum Vergleich 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Warmwasserverbrauch: enthalten nicht enthalten Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Energieträger Abrechnungszeitraum von bis Brennstoffmenge (kwh) Anteil Warmwasser (kwh) Heizung einschl. Korrekturzuschlag Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf Tabelle für Messdaten und Witterungsbereinigung 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 * Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 40 kwh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der EnEV. * EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser

Aushang bei der EU

Beispiele dena-feldversuch Rathaus Essen

Aussteller von Energieausweisen Energieausweis Neubau: nach Landesrecht (DVO) Energieausweis Bestand: nach 21 EnEV 2006 2-Säulen-Modell WB+NWB Akademiker (Bauing., Architekten, Gebäudetechn. u.ä.) Bauvorlageberechtigt bzw. Berufserfahrung oder Qualifikation WB Handwerker (Meister) od. Techniker in Hochbau und Bautechnik Bauvorlageberechtigt bzw. Qualifikation nach EnEV

Variotec - Innovationstag 28.02.2007 Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Ansätze für die EnEV Neue Nachweis- und Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude Energieausweise für Gebäude aller Art Chance auf höhere Niveaus

Modernisierungsprogramme der KfW Anstieg des zugesagten Fördervolumens Zugesagtes Volumen 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 2005 2006 1.000 500 - KfW-CO2-Gebäudesan. Wohnraum Modernisieren Ökologisch Bauen Quelle : KfW 2006 bis 1.12.06

Modernisierungsprogramme der KfW ab 1.1.2007 Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz - bei Neubauvorhaben - im Wohnungsbestand Ökologisch Bauen CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Wohnungsbestandes Förderung von energetischen Sanierungen an Schulen, Turnhallen, Kitas und Gebäuden gemeinnütz. Vereine Wohnraum Modernisieren - STANDARD KfW-Kommunalkredit + Sozial Investieren

Beispiel Energiesparhaus 40 Ort /Anzahl der WE : Ulm / 3 Doppelhäuser Architekt : Bauherr : Planung/Baujahr : 2001 2003 G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart NUWOG, Neu-Ulm

Beispiel Energiesparhaus 40 Abluft d= 50 cm WLG 035 Q P = 26,61 < 40 kwh/m²a Sommerlicher Wärmeschutz Zuluft Q H = 11,69 kwh/m²a d= 40 cm WLG 035 Wärmeerzeuger d= 42,5 cm λ=0,09 H T = 0,23 < 0,53 W/m²K d= 8 cm WLG 035 d= 20 cm WLG 035

Förderung über CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Kriterium Maßnahmepakete (Bauteilanforderungen) Komplexe Modernisierung (Basis: EnEV) CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm / Kredit mind. 3 Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung) Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T /WE Kein 40 kg CO 2 -Nachweis mehr EnEV Neubau-Niveau oder besser EnEV -30 % EnEV -50 % ( Modellvorhaben dena) Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T /WE, gleiche Zinsverbilligung wie Maßnahmenpakete plus prozentualer Tilgungszuschuss EnEV Neubau Niveau 5 % EnEV -30 % 12,5 % EnEV -50 % 20 %* (*nur als Modellvorhaben der dena) CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm / Zuschuss mindestens 3 Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung) Baujahr vor 01.01.1995 (3. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T /WE Zuschuss 5% (max. 2.500 ) EnEV Neubau-Niveau oder besser 10 % (max. 5.000 ) EnEV -30 % 17,5 % (max. 8.750 ) Baujahre vor 01.01.1984 (2. WSchV) Förderungsfähiger Höchstbetrag 50 T /WE

Kommunalkreditprogramm + Sozial Investieren: Förderfenster Energetische Sanierung von Schulen Die Förderung erfolgt für Energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau (A) nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser sowie ein Maßnahmepaket (B) zur Energieeinsparung. Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, max. für 10 Jahre. Finanziert werden Maßnahmen an Schulen des ersten Bildungsweges, einschließlich deren territorial angrenzenden Sporthallen, die bis zum 1.1.1990 fertiggestellt worden sind.

Kommunalkreditprogramm + Sozial Investieren: Förderfenster Energetische Sanierung von Schulen Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert. Höchstgrenze der Förderung: 200 bzw. 300 pro Quadratmeter NGF Bei ca. 5000m² NGF (durchschnittlicher Wert) ist das ein Kredit über 1,0 bis 1,5 Mio.. Neubau-Niveau (A) Es sind die Höchstwerte für den Jahres- Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmetransfer nach EnEV 2006 einzuhalten (Methode nach DIN V 18599)

Förderfenster: Energetische Sanierung von Schulen Bauliche Maßnahmen Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der obersten Geschossdecke und von Flachdächern Wärmedämmung von Dachschrägen Wärmedämmung der Kellerdecke Einbau von neuen Fenstern mit Mehrscheiben- Isolierverglasung Maßnahmepaket (B) mind. 4 Maßnahmen kombinieren RLT-Maßnahmen Einbau von Kreislaufverbundsyst. zur Wäremrückgew. Einbau von Rotationswärmeübertragern Einbau einer bedarfsorientierten Lüftungssteuerung Maßnahmen Beleuchtung elektronischen Vorschaltgeräte, Tageslicht- Regelung etc. Maßnahmen Heizung Der Einbau einer Einzelraumregelung, Der Ersatz von Bestands- durch Brennwertkessel Hydraulicher Abgleich, Einsatz von geregelten Doppel- Pumpen und Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen. Kompletter Ersatz der Heiztechnik

Niedrigenergiehäuser im Bestand Modellvorhaben der Deutschen Energieagentur Vorbilder schaffen: die Pilotphase 20 WBG sanieren 36 Bestandsgebäude Über 800 WE werden energetisch saniert (50.000 m² Wfl.)

Niedrigenergiehäuser im Bestand Modellvorhaben der Deutschen Energieagentur Ergebnisse Pilotphase: Besser als ein Neubau! Primärenergiebedarf 350 300 250 200 150 100 50 0 232 kwh/m²a 83 kwh/m²a 82 % PE-Einsparung 56 % unter EnEV 36 kwh/m²a Ist-Zustand vergleichbarer Neubau "Niedrigenergiehaus im (Mehrfamilienhaus) (nach EnEV) Bestand" (NEHB) Transmissionswärmeverlust H T nach Sanierung 47 % unter EnEV

Niedrigenergiehäuser im Bestand ein Beispiel

Das gleiche Haus vor der Modernisierung...

Das 3-Liter Haus der LUWOGE in Ludwigshafen Außen-, Dach- und Kellerdeckendämmung ca. 20 cm, Fenster U = 0,8 Wm²/k, kontrollierte Wohnungslüftung mit 85 % Wärmerückgewinnung (zentral), umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung von Wärmebrücken und Herstellen der Luftdichtigkeit Kosten: 517 /m² (davon 84 für AW-Dämmung)

Weiterentwicklung der Anforderungen EnEV - Neubau Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung) EnEV 2002 1) EnEV 2008 1)2) Q P =40 kwh/m²a Passivhaus Außenwand 0,25-0,50 0,15-0,30 0,10-0,25 <0,16 Fenster 1,2-1,4 1,2-1,4 0,7-1,2 <0,80 Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen 0,20-0,40 0,15-0,25 0,10-0,20 <0,15 Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt 0,25-0,40 0,20-0,30 0,10-0,25 <0,16 1) mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken 2) Anforderungen an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung? Standard einer EnEV 2012 / 2015

Anforderungen Gebäudebestand EnEV 2002/2007 EnEV 2008 (?) Verschiebung der optimalen Dämmstärke AW von 8-10 cm auf 16-20 cm (bei λ= 0,040 W/(m K))

Weiterentwicklung der Anforderungen EnEV - Gebäudebestand Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in W/m²K - Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung) Außenwand Fenster EnEV 2002 0,35/0,40 2) 1,7 3) EnEV 2008 1) 0,20/0,30 2) 1,4 3) Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt 0,25/0,30 4) 0,40/0,50 5) 1) zusätzlich sollte die 140%-Methode weiter gelten 2) der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung 3) bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte 4) der erste Wert gilt für Flachdächer 5) der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen 0,20/0,25 4) 0,30/0,45 5)

Weitere Informationen über folgende wichtige Internetadressen www.bmvbs.de /Bau- und Wohnungswesen /Klimaschutz und Energieeinsparung www.deutsche-energie-agentur.de www.bbr.bund.de www.enev-online.de www. zukunft-haus.info www.kfw.de

Danke für Ihre Aufmerksamkeit