Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301 Gemische aus Restabfällen (Essensreste, Papier, Pappen, Verpackungen, Hygieneartikel, Blumen, Bioabfälle, Textilien, Metalldosen, Straßenkehricht u. ä.) die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen. Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Stoffe wie z. B. Lösemittel dürfen nicht enthalten sein. in 80 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren. in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung im MHKW Essen-Karnap.
Verpackungen aus Kunststoff Abfallschlüsselnummer 150102 Verpackungen aus Kunststoff (Folien), die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen. Schrumpffolien und Verpackungsfolien mit Luftkammer dürfen nicht enthalten sein. Qualitäten 50/50 50% klare Folien, 50% bunte Folien 80/20 80% klare Folien, 20% bunte Folien 98/02 98% klare Folien, 2% bunte Folien in 80 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren. in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Anlagen.
Papier und Pappe Abfallschlüsselnummer 150101, 200101 Verpackungen aus Papier und Pappe, Büropapier, Zeitschriften, Prospekte, die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen. in 240 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren. in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.
Grünabfälle (Garten und Parkabfälle) Abfallschlüsselnummer 200201 Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen (Grasschnitt, Blumen, Strauchschnitt, Stammholz und Wurzeln u. ä.). Boden, andere mineralische Bestandteile und behandelte Hölzer dürfen nicht enthalten sein. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.
Speisereste Fritteusenfette Abfallschlüsselnummer 200108, 200125 Organische Reste, die bei der Zubereitung von Speisen anfallen Tellerreste Obst & Gemüse (unverpackt) Brot- und Backwaren Teigreste Frittierfette aus der Friteuse Bratenfette Speiseöle oder ähnliches in 120 Liter und 240 Liter Behältern für Speisereste. in 60 Liter und 120 Liter Deckelfass für Speiseöle. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.
Elektroschrott Abfallschlüsselnummer 160214 Elektronische Geräte wie PCs, Bildschirme, Radios usw. in Gitterboxen. Begleitscheine erforderlich (z. B. Monitore). Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.
Aktenvernichtung Abfallschlüsselnummer 200101 Bürounterlagen mit personenbezogenen Daten und sensible Unternehmensdaten aus Papier mit Vernichtungsprotokoll. in 240 Liter, 415 Liter und 660 Liter Behältern. in verschließbaren Containern in der Größe von 5,5 m³ bis 10 m³ Nutzvolumen. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.
Reinigen von Wegen und Plätzen Abfallschlüsselnummer 200101 Die Reinigung von Wegen und Plätzen, sowie die Papierkorbentleerung. Technik Großkehrmaschine Kleinkehrmaschine Handreiniger
Gemischte Verpackungen Abfallschlüsselnummer 150106 Gemische von restentleerten Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffen, Verbundstoffen, Metall und Folien, die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen. Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Stoffe wie z. B. Lösemittel dürfen nicht enthalten sein. in 2,5 m³ bis 10,5 m³ Containern im Umleerverfahren. in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. Beseitigung/Verwertung in der Sortieranlage der EBE.
Baustellenmischabfälle Abfallschlüsselnummer 170904 Gemische aus nichtmineralischen Stoffen (Holz, Kunststoffe, Papier und Pappen, Folien, Verpackungsmaterialien, Verbundbaustoffe, Grünschnitt, Metalle u. ä.), die bei Baumaßnahmen anfallen. Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle (Kohlenteerhaltige Dachbahnen, Mineralwolle, Asbest usw.) dürfen nicht enthalten sein. vereinfachter Entsorgungsnachweis erforderlich. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere erforderlich. Beseitigung/Verwertung in der Baumischsortieranlage der EBE.
Bauschutt Abfallschlüsselnummer 170107 Gemische aus mineralischen Baustoffen (Beton, Ziegel, Mauerwerk, Putz, Bodenund Feinanteile bis 50 % möglich), Kantenlänge bis maximal 30 cm. Schadstoffbelastete Baustoffe (Asbest, Mineralwolle u. ä.) sowie nichtmineralische Materialien (Holz, Papier, Kunststoffe, Grünabfälle usw.) dürfen nicht enthalten sein. in Containern von 5,5 m³ bis 13,5 m³ Nutzvolumen. mit Sattelzügen bei Direktbeladung. Beseitigung/Verwertung in einer Baumischabfallsortieranlage der EBE, einer Bauschuttrecyclinganlage bzw. Direkteinbau.
Boden Abfallschlüsselnummer 170504 Boden oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen). Der mineralische Fremdstoffanteil (Bauschutt, Waschbergematerial, Schlacken) darf 10 % nicht überschreiten. Die unterschiedlichen Grenzwerte gemäß LAGA Boden sind einzuhalten; bei größeren Einzelchargen (>200 t) ist dies durch eine Laboruntersuchung zu bestätigen. in Containern von 5,5 m³ bis 13,5 m³ Nutzvolumen. mit Sattelzügen bei Direktbeladung. Beseitigung/Verwertung je nach Eingruppierung in die Klassen gemäß LAGA Boden in verschiedenen Verwertungsanlagen.
Boden, schadstoffbelastet Abfallschlüsselnummer 170503 Boden oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen). Der mineralische Fremdstoffanteil (Bauschutt, Waschbergematerial, Schlacken) darf 30 % nicht überschreiten. Grenzwerte LAGA für Böden liegen über dem Zuordnungswert Z 2, Materialien sind optisch oder geruchlich auffällig; zur korrekten Zuordnung der Belastungsart und - höhe sowie zur richtigen Deklaration des Materials ist eine Laboruntersuchung erforderlich. in Containern von 5,5 m³ bis 13,5 m³ Nutzvolumen. mit Sattelzügen bei Direktbeladung. Entsorgungsnachweis ist zwingend erforderlich. Beseitigung/Verwertung auf einer Deponie bzw. einer zugelassenen Einbaumaßnahme.
Gipsabfälle Abfallschlüsselnummer 170802 Abfälle auf Gipsbasis (Gipskartonplatten) sowie andere mineralische Materialien, die nicht gebrochen werden können (Ytong, Gasbeton, Kalksandstein u. ä.). Frei von nichtmineralischen Fremdstoffen. in Containern von 5,5 m³ bis 30 m³ Nutzvolumen. mit Sattelzügen bei Direktbeladung. bei größeren Einzelchargen ist ein Abfallpass für die Entsorgungsanlage notwenig. Beseitigung/Verwertung in einer Behandlungsanlage der EBE bzw. Direkteinbau auf Deponie.
Holzabfälle Abfallschlüsselnummer 170201 Kategorie A I gemäß Altholzverordnung: Vollholz ohne Behandlung (Obstkisten, Verpackungskisten, Latten und Bretter u. ä.), frei von Fremd- und Schadstoffen. Kategorie A II und A III gemäß Altholzverordnung: Bau und Abbruchholz aus dem Innenbereich, Sperrholz und Mobiliar, Spanplatten und Leimhölzer; frei von Fremd- und Schadstoffen und schädlichen Anhaftungen. Beseitigung/Verwertung in einer Behandlungsanlage der EBE.
Holzabfälle schadstoffbelastet Abfallschlüsselnummer 170204 Kategorie A IV gemäß Altholzverordnung: Beschichtete, behandelte Hölzer aus dem Außenbereich (Konstruktionshölzer, Dachkonstruktionen u. ä.), Spielgerüste, Telegrafenmasten, Bahnschwellen sowie andere schadstoffbelastete Hölzer. Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE. Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eanv) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig. Beseitigung/Verwertung in einer Behandlungsanlage der EBE.
Asbest Abfallschlüsselnummer 170605 Abfälle, die Asbest enthalten (Eternitplatten, Fassadenplatten, Dachabschlüsse, Brandschutzwände etc.), müssen gemäß TRGS 519 in reißfeste und vollständig geschlossene Bigbags verpackt und dauerhaft als asbesthaltig gekennzeichnet sein. in Containern von 5,5 m³ bis 30 m³ Nutzvolumen. Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE. Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eanv) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig. Beseitigung/Verwertung Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie.
Dämmmaterial Abfallschlüsselnummer 170603 Abfälle aus Mineralfasern, Glasfasern oder Steinwolle müssen in reißfeste und vollständig geschlossene Foliensäcke oder Bigbags verpackt sein. - Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE. Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eanv) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig. Beseitigung/Verwertung Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie.
Straßenaufbruchmaterialien Abfallschlüsselnummer 170302, bituminös Bituminöser Straßenaufbruch, bituminöse Deckschicht (Fahrbahn- oder Wegeoberfläche), teerfrei. Hierunter fallen auch teerfreie Baustoffe wie Asphaltbeton, Gussasphaltplatten, Unterbaumaterialien und teilweise gebundener Schotter. Sattelzugtransporte bis 25 t. - kein Entsorgungsnachweis erforderlich. keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig. An der Anfallstelle muss sichergestellt sein, dass keine Vermischung mit schadstoffbelasteten Materialien stattfinden kann. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen.
Straßenaufbruchmaterialien Abfallschlüsselnummer 170301, teerhaltig Teerstämmiger Straßenaufbruch, Deckschicht (Fahrbahn- oder Wegeoberfläche), PAK-haltig. Hierunter fallen alle teerhaltigen Baustoffe wie Asphaltbeton, Gussasphaltplatten, Unterbaumaterialien und teilweise gebundener Schotter, die PAKbelastet sind. Sattelzugtransporte bis 25 t. - Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt. Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE. Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eanv) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig. Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen.