Rohstoff Trend. Vereinfachter Verkaufsprospekt. Rohstoff Trend



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Transkript:

Abschnitt IV Vereinfachter Verkaufsprospekt Rohstoff Trend Miteigentumsfonds gemäß 20 Investmentfondsgesetz. ISIN: AT0000A0GXF8 (T). Der Kapitalanlagefonds wurde von der Finanzmarktaufsicht entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes genehmigt. Die Kapitalanlagegesellschaft weist in Abstimmung mit der FMA darauf hin, dass mit 01.09.2011 des Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft getreten ist. Die in den Fondsbestimmungen und Verkaufsprospekten genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1. Kurzdarstellung des Kapitalanlagefonds 1.1. Datum der Gründung des Fonds Die Fondsauflage erfolgt am 01.06.2010 und wird auf unbestimmte Zeit errichtet. 1.2. Angaben über die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft Der Rohstoff Trend wird von der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien verwaltet. 1.3. Depotbank BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien. 1.4. Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1, 1013 Wien. 1.5. Den Kapitalanlagefonds anbietende Finanzgruppe Zahl-, Einreich- und Kontaktstellen in Bezug auf den Rohstoff Trend sind die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien und ihre Filialen. 2. Anlageinformation 2.1. Kurze Definition des Anlageziels/der Anlageziele des Kapitalanlagefonds Das Anlageziel des Rohstoff Trend besteht sowohl in der Erzielung einer attraktiven Rendite als auch in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalzuwachses. 2.2. Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Fonds (einschließlich der erforderlichen Informationen nach 21a und nach Anlagekategorie) Er wird dazu je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik die nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassenen Vermögensgegenstände (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen, Fondsanteile und Finanzinstrumente) erwerben und veräußern. Der Kapitalanlagefonds ist ein gemischter Fonds, der je nach quantitativer Markteinschätzung in ausgewählte Rohstoffmärkte investiert, wobei das jeweilige Investment in solchen Wertpapieren erfolgt, die diese 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 20

Marktindizes bestmöglich darstellen (dies können insbesondere sein: Exchange Traded Funds, Exchange Traded Commodities, Kapitalanlagefonds sowie als Wertpapierersatz gelten Investments mittels Derivate). Zusätzlich werden Fremdwährungspositionen durch den positiven (bei Long-Positionen) bzw. negativen (bei Short-Positionen) Kontosaldo des jeweiligen Fremdwährungskontos dargestellt. Der Fonds wird durch ein ausschließlich quantitativ gesteuertes Handelsmodell verwaltet, welches die Marktselektion durchführt und durch das Eingehen von Long- und Short-Positionen Wechselkursschwankungen für zusätzliche Erträge auszunützen versucht. Der Kapitalanlagefonds ist ein gemischter Fonds, der aufgrund von Managementansatz und Markteinschätzung überwiegend, somit mehr als 51 v.h. des Fondsvermögens, in Wertpapiere investiert, welche an der Kursentwicklung von Rohstoffindizes partizipieren. Der Anteil an Forderungswertpapieren ist daher mit 49 v.h. des Fondsvolumens beschränkt. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, dem Königreich der Niederlande begeben oder garantiert werden dürfen zu mehr als 35 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Im Rahmen der Anlagestrategie kann überwiegend in Derivate investiert werden. Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung, als Wertpapierersatz sowie zu spekulativen Zwecken eingesetzt werden. Der Kapitalanlagefonds wird mit Hilfe eines quantitativen aktiven Managementstils verwaltet, der versucht, aus Marktbewegungen und Anpassung der Zinssensibilität eine zusätzliche Performance gegenüber der durchschnittlichen Marktentwicklung zu erzielen. Der Fonds notiert in EUR. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für den Kapitalanlagefonds Geschäfte mit Derivaten neben Absicherungszwecken auch als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen die Aspekte Wachstum und Ertrag im Vordergrund der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Der Kapitalanlagefonds kann aufgrund seiner Veranlagung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt. 2.3. Beurteilung des Risikoprofils des Kapitalanlagefonds (einschließlich der erforderlichen Informationen nach 21a und nach der Anlagekategorie) Die Rohstoffwerte unterliegen deutlichen Kursschwankungen, die neben Marktbewegungen auch durch politische Entwicklungen mitbestimmt werden können (Marktrisiko). Aufgrund der Veranlagung in liquide Finanztitel ist der vollständige Verkauf einer Position an einem Handelstag grundsätzlich möglich (kein Liquiditätsrisiko). Da Investments auch in Nicht-Euro Wertpapieren erfolgen, trägt der Investor ein Währungsrisiko, da dieses Risiko nur in Einzelfällen abgesichert ist (Währungsrisiko). Durch den Einsatz von Derivaten kann das Risikoprofil des Kapitalanlagefonds erhöht werden. Die Kapitalanlagegesellschaft wendet für die Risikoberechnung den Value-at-Risk (VAR) - Approach an. Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk-Wert von im Fonds getätigten Veranlagungen, ist gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des InvFG auf 20 v.h. des Fondsvermögens beschränkt (absoluter VaR). Nähere Details und Erläuterungen zum VAR finden sich in Pkt. 15 des vollständigen Verkaufsprospektes. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteilscheine des Kapitalanlagefonds gegenüber dem Ausgabepreis steigen aber auch fallen kann. Dies hat zur Folge, dass der Anleger unter Umständen weniger Geld zurückbekommt, als er investiert hat. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Alle hier beschriebenen Risiken werden im Detail im vollständigen Prospekt näher erläutert. 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 21

2.4. Bisherige Wertentwicklung des Kapitalanlagefonds Da der Fonds erst mit 01.06.2010 aufgelegt wird, kann noch keine Aussage über die bisherige Wertentwicklung getroffen werden. Warnhinweis Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung des Kapitalanlagefonds zu. 2.5. Profil des typischen Anlegers Empfohlene Mindestbehaltedauer (in Jahren) 1 5 10 15 Erfahrung des Anlegers Unerfahrener Anleger Erfahrener Anleger Risikotoleranz des Anlegers 3. Wirtschaftliche Information Konservativer Anleger Risikofreudiger Anleger 3.1. Geltende Steuervorschriften Der Fonds selbst unterliegt keinen Steuern vom Vermögen und Ertrag. Ausgeschüttete (inkl. Zwischenausschüttungen), ausschüttungsgleiche ordentliche Erträge (Zinserträge, Dividenden) und bestimmte ausschüttungsgleiche außerordentliche Erträge (realisierte Kursgewinne aus der Veräußerungen von Wertpapieren und derivativen Instrumenten) unterliegen beim privaten Anleger der 25% Kapitalertragsteuer und sind endbesteuert. Für vor dem 1.1. 2011 angeschaffte Fondsanteile gilt die einjährige Spekulationsfrist. Ab dem 1.1.2011 angeschaffte Fondsanteile unterliegen bei Anteilsveräußerung einer Besteuerung der realisierten Wertsteigerung. Bei Veräußerung ab dem 1. April 2012 erfolgt die Besteuerung durch die depotführenden Stellen, welche die Differenz zwischen dem steuerlich fortgeschriebenen Anschaffungswert und dem Verkaufserlös der Fondsanteile einer 25%igen KESt-Endbesteuerung unterwerfen. Werden die ab 1.1.2011 angeschafften Anteile vor dem 1.4. 2012 veräußert, gilt eine verlängerte Spekulationsfrist (dh die steuerpflichtigen Erträge sind im Wege der Veranlagung zu versteuern). Die steuerliche Behandlung der Fondserträge (bei Steuerausländern) richtet sich nach der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung. Wir empfehlen die Beiziehung eines Steuerexperten. 3.2. Ein- und Ausstiegsprovisionen Kosten, die dem Anteilinhaber direkt bei der Ausgabe oder Rücknahme des Anteilscheines angelastet werden Der Ausgabeaufschlag zur Abgeltung der Ausgabekosten beträgt bis zu 4 % aufgerundet auf die nächsten 10 Cent. Der Rücknahmeabschlag zur Abgeltung der Rücknahmekosten beträgt 0 % Der Rücknahmepreis, der dem Anteilwert entspricht, wird auf die nächsten 10 Cent abgerundet. 3.3. Etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sind. 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 22

Kosten, die mit einem bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Wert des Fondsvermögens verrechnet werden: bis zu 1,075 % Kosten, die betragsmäßig dem Fondsvermögen angelastet werden 0,05 % 3.3.1. Für die Zwecke der Berechnung von etwaigen sonstigen Provisionen und Gebühren gelten folgende Begriffsbestimmungen: Fee-Sharing Agreements: Vereinbarungen, gemäß denen die Vergütung, die eine Partei direkt oder indirekt aus dem Vermögen eines Kapitalanlagefonds bezieht, mit einer anderen Partei geteilt wird und als deren Resultat diese andere Partei Kosten vergütet erhält, die normalerweise direkt oder indirekt aus dem Vermögen des Kapitalanlagefonds bezahlt würden. Die Verwaltungsgebühr deckt neben der Managementgebühr auch etwaige Vertriebskosten und Fremdmanagementleistungen ab. Soft Commissions: Jede Art von wirtschaftlichem Vorteil ausgenommen Clearing und Execution Services den eine Kapitalanlagegesellschaft in Verbindung mit der Zahlung von Kommissionen auf Transaktionen, die Wertpapiere des Fondsportfolios involvieren, erhält. Total Expense Ratio (TER): Gibt das Verhältnis der Gesamtkosten (exkl. Transaktionskosten und diesen vergleichbaren Kosten) des Kapitalanlagefonds zum durchschnittlichen Gesamtvermögen des Kapitalanlagefonds wieder. Sie wird auf Basis der Daten aus dem letzten geprüften Rechenschaftsbericht berechnet. Portfolio Turnover Ratio (PTR): Die PTR stellt einen Indikator für die Transaktionskosten eines Kapitalanlagefonds dar. Sie gibt auf Basis einer Näherungsformel an, wie viele Transaktionen (exkl. Derivattransaktionen) im Betrachtungszeitraum im Fondsvermögen vorgenommen wurden. Je höher die PTR ist, desto mehr Transaktionen wurden durchgeführt (z.b. PTR = 100 %, d.h. das Fondsvolumen wurde ein Mal umgeschlagen). 3.3.2. Etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, die aus dem Fondsvermögen heraus bezahlt werden TER (Total Expense Ratio) n.v. PTR (Portfolio Turnover Ratio) n.v. Die jeweils aktuelle TER und PTR sowie TERs und PTRs von vorangegangenen Rechnungsjahren können unter www.bawagpskfonds.at abgerufen werden. 3.3.3. Sonstige Provisionen und Gebühren, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind Auf Anlegerebene kann es durch die depotführende Stelle zur Verrechnung weiterer Gebühren (z.b. Depotgebühren) kommen. 4. Den Handel betreffende Informationen 4.1. Art und Weise des Erwerbs der Anteile Die Anzahl der ausgegebenen Anteile und der entsprechenden Anteilscheine ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei den unter Pkt. 1.5. angeführten Zahl- und Einreichstellen oder Vertriebsstellen erworben werden. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 23

Die detaillierte Information zu den Verkaufsbeschränkungen dieses Fonds in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie bitte Seite 2 des Vollständigen Verkaufsprospektes. Das Mindestinvestment für Einmalerläge beträgt einen Anteil. Der Rohstoff Trend kann grundsätzlich auch Teil eines Fondssparplanes sein. Das Mindestinvestment für Ansparpläne beträgt EUR 35,00 monatlich. 4.2. Art und Weise der Veräußerung der Anteile Die Anteilinhaber können jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles, abgerundet auf 10 Cent entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Hinsichtlich der Ermittlung des Fondsrechenwertes sowie Bewertung der Vermögensgegenstände siehe Vollständiger Verkaufsprospekt (Punkt 16). 4.3. Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Anteilpreise Veröffentlichung der Ausgabe und Rücknahmepreise Der Wert eines Anteiles, der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird börsetäglich von der Depotbank ermittelt und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. 5. Zusätzliche Informationen 5.1. Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsabschluss angefordert werden können Der vereinfachte Prospekt enthält in zusammengefasster Form die wichtigsten Informationen über den Kapitalanlagefonds. Nähere Informationen beinhaltet der vollständige Prospekt. Dem interessierten Anleger wird der vereinfachte Prospekt in der jeweils geltenden Fassung vor Vertragsabschluss kostenlos angeboten, bzw. nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Zudem wird dem interessierten Anleger der zur Zeit gültige vollständige Verkaufsprospekt (Stand: 02.01.2012) und die Allgemeinen Fondsbestimmungen in Verbindung mit den Besonderen Fondsbestimmungen vor und nach Vertragsabschluss kostenlos zur Verfügung gestellt. Der vollständige Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Rechenschaftsbericht. Wenn der Stichtag des Rechenschaftsberichts länger als acht Monate zurückliegt, wird dem interessierten Anleger auch der Halbjahresbericht kostenlos zur Verfügung gestellt. 5.2. Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien. 5.3. Angabe einer Kontaktstelle bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können BAWAG P.S.K. INVEST GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: invest@bawagpskfonds.at Hompage: www.bawagpskfonds.at Christian Kraus, Tel. 01/24 102/23031 5.4. Die KAG hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert Compliance; Innenrevision; IT-Infrastruktur; Personalverwaltung. 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 24

5.5. Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes Version gültig ab 03. Jänner 2012. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. 02.01.2012 BAWAG P.S.K. INVEST 25