Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen



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Transkript:

Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen Bafa: Förderung von Energiemanagementsystemen Fördergegenstand: 1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 2. Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie 3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme 4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), FRankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Internet: www.bafa.de E-Mail: QST@bafa.bund.de Fördergeber Bund Stand 10.02.2014 Förderbedingungen Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland Nicht antragsberechtigt sind: Unternehmen, die dem sog. Spitzenausgleich gemäß 10 Stromsteuergesetz und 55 Energiesteuergesetz unterliegen und dabei kein KMU gemäß EU Definition darstellen Unternehmen, deren EEG-Umlage nach 40 ff. EEG begrenzt ist und durch Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 nachgewiesen werden muss Nicht antragsberechtigt für Punkt 2,3 und 4: Unternehmen, die dem sog. Spitzenausgleich gemäß 10 Stromsteuergesetz und 55 Energiesteuergesetz unterliegen und dabei ein KMU gemäß EU Definition darstellen Förderhöhe 1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 1

2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro 3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro 4. für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 2

Quelle: http://www.kaelte-klima-portal.de Bafa: Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kältetechnik, Postfach 5160, 65726 Eschborn, Telefon: +49 (0)6196 908-249, Telefax: +49 (0)6196 908-11249 Fördergeber Bund Stand 08.05.2014 Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine nationale Klimaschutzinitiative gestartet als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. In der gewerblichen Kältetechnik wird der stärkere Einsatz von Klimaschutztechnologien durch Beratungs- und Investitionszuschüsse gefördert. Diese Investitionsanreize stärken den Absatz von Effizienz-Technologien im Markt, senken die Kosten und verbessern die Wirtschaftlichkeit. Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik: Elektronische Expansionsventile Drehzahlregelung der Verdichter Regelung des Gesamtsystems Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz Allein mit am Markt verfügbarer Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kwh (zwei fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die BMU- Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen ( Alt- und Neuanlagen). Ein Bonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 3

Quelle: http://www.kaelte-klima-portal.de Anforderungen Einbau eines separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezählers Nachweis eines Wartungsvertrags mit Fachbetrieb Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen keine klimaschädlichen Dämm-Materialien Weitergabe von Anlagenbetriebsdaten zur Wirkungskontrolle Antragstellung Anträge können seit dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den StatusCheck sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich. 1. Beratungs-Förderung (StatusCheck) Der StatusCheck ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters. Förderbar ist ein StatusCheck, wenn: der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs beträgt (sonst Energieeffizienz-Beratung durch "KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU"); die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung mind. 15.000 und/oder deren Energieverbrauch mind. 150.000 kwh betragen. Der ausführliche StatusCheck-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger. Fördersatz: 75% der StatusCheck-Kosten (max. 1.000, bei besonderem Aufwand max. 1.300.) 2. Basisförderung Altanlagen Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kwh beträgt der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat. Fördersätze: 15 % der Nettoinvestitionskosten; 25 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 4

Quelle: http://www.kaelte-klima-portal.de 3. Basisförderung Neuanlagen Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn Klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen; energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kwh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 /a zu erwarten sind. Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten. 4. Bonusförderung Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen. Förderbar sind: nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.b. Gasmotor, mit Abwärmenutzung), Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen Fördersätze: 25 % der Nettoinvestitionskosten 35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel. Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein Weitere Informationen Informationen und Formulare unter www.bafa.de => "Energie" => "Klima- / Kälteanlagen" Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 5

Bafa: Förderung von Mini-KWK-Anlagen Fördergegenstand: hocheffiziente KWK-Analgen bis zu einer elektrischen Leistung von 20kW Antragsteller Unternehmen, Privatpersonen, Kommune, Gemeinnützige Organisation Förderart Zuschuss Antragstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Internet: www.bafa.de E-Mail: QST@bafa.bund.de Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, Tel.: 06196-9080 www.bafa.de => Energie => Kraft-Wärme-Kopplung => Mini-KWK- Zuschuss Stand 04.02.2014 Förderbedingungen Die gesamte Richtlinie inklusive aller Anforderungen kann beim BAFA eingesehen werden (s.u.). Die wichtigsten Anforderungen: Primärenergieeinsparung mind. 15% bei Anlagen kleiner 10 kw sowie mind. 20% bei Anlagen ab 10 kw Gesamtjahresnutzungsgrad 85% nur Anlagen die bei der BAFA gelistet sind Förderung nur in Bestandsbauten, Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.1.2009 Förderanträge müssen vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gestellt werden Förderhöhe Fördersätze bis zum 31.12.2013 Leistung bis 1 kwel >1 bis 4 kwel >4 bis 10 kwel >10 bis 20 kwel Fördersätze je installierter kwel 1.500 300 /kwel 100 /kwel 50 /kwel Die Fördersätze werden kumuliert, max. Gesamtfördersumme 3.500. Die Fördersätze sinken ab dem 1. Januar 2014 (Antragseingang) jährlich um 5 % und werden nach der Berechnung auf volle Werte ohne Nachkommastellen aufgerundet. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 6

Fördersätze ab dem 01.01.2014 Leistung bis 1 kwel >1 bis 4 kwel >4 bis 10 kwel >10 bis 20 kwel Fördersätze je installierter kwel 1.425 285 /kwel 95 /kwel 47,5 /kwel Die Fördersätze werden kumuliert, max. Gesamtfördersumme 3.325. Kumulierbarkeit Mit anderen Förderungen kumulierbar, soweit das Zweifache der Förderung aus diesem Förderprogramm für jede geförderte Anlage und die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen insgesamt nicht überschritten werden. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 7

Bafa: Hocheffiziente Querschnitttechnologien im Mittelstand Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Internet: www.bafa.de, E-Mail: QST@bafa.bund.de Fördergeber Bund Stand 15.01.2014 Förderbedingungen Förderfähig sind: Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Ersatzinvestitionen in Einzelmaßnahmen oder eine komplexe Optimierung von Systemen oder Teilsystemen Einzelmaßnahmen: Folgende Querschnittstechnologien: elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen und Druckluftsystemen, Beleuchtungsanlagen basierend auf LED-Technik sowie deren tageslichtabhängige Steuerung und Regelung (begrenzt auf das Jahr 2014) vgl. Merkblätter für die verbindlichen fachlichen Details der förderfähigen Maßnahmen Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis max. 30.000 Euro je Antragsteller Systemische Optimierung: Förderung von Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien inkl. der Messtechnik zur Erfassung des Energieverbrauchs auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts im Rahmen der systemischen Optimierung förderfähig sind zusätzlich zu den unter "Einzelmaßnahmen" genannten Technologien, Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen, Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen im Zusammenhang mit den genannten Querschnittstechnologien Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 8

vor Investitionsbeginn ist Energieeinsparkonzept durch externen Energieberater zu erstellen. Verfügt der Antragsteller über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem kann das Konzept durch unternehmensinterne Experten erstellt werden. antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro sowie Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße. Netto-Investitionsvolumen von mind. 30.000 Euro Weitere Förderbedingungen: Endenergieeinsparung von mind. 25 % gegenüber Ist -Zustand des technischen Systems ist nachzuweisen Förderanträge müssen vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gestellt werden. Förderhöhe Einzelmaßnahmen: 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 20 % für sonstige Unternehmen. Systemische Optimierung: Nachgewiesene Endenergieeinsparung > 35 %: 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 20 % für sonstige Unternehmen Nachgewiesene Endenergieeinsparung von 25 % bis 35 %: 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 10 % für sonstige Unternehmen Für externe Energieberatung zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes: Zuschuss über 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 3.000 Euro Kumulierbarkeit Die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von zinsvergünstigten Darlehen (KfW oder Landesbank) ist erlaubt. Davon ausgenommen ist das KfW-Programm "Energieberatung Mittelstand". Eine Kumulation der Beratungsförderung nach dieser Richtlinie mit dem KfW-Programm "Energieberatung Mittelstand" ist nicht zulässig. Weitere Informationen www.bafa.de => "Energie" => "Querschnittstechnologien" Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 9

Energiesteuergesetz Antragsteller Förderart Antragstelle Fördergeber Unternehmen, Privatpersonen, Kommune, Gemeinnützige Organisation Steuererstattung Hauptzollamt, www.zoll.de Bund Stand 09.04.2013 Förderbedingungen für Anlagen zur Stromerzeugung mit Nennleistung >2 MW erfolgt nach 53 EnergieStG vollständige Entlastung von Energiesteuer. für Anlagen mit Nennleistung 2 MW erfolgt nach 53a EnergieStG vollständige Entlastung, wenn: Förderhöhe 1. Anlage hocheffizient im Sinne des Anhangs III der Richtlinie 2004/8/EG und deren Fortschreibung 2. monatlicher/jährlicher Nutzungsgrad für Entlastungszeitraum mind. 70% 3. vollständige Steuerentlastung nur für die Zeit, in der KWK-Anlage entsprechend den Vorgaben des 7 Einkommensteuergesetzes abgeschrieben wird Zu 3: Ziel ist die Begrenzung der vollständigen Energiesteuerbefreiung. Soweit keine andere Abschreibungszeit vorliegt, gelten die Abschreibungszeiten gemäß AFA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, bei einem BHKW wären das 10 Jahre. KWK-Anlagen bis 2 MW, die entweder nicht das Kriterium der Hocheffizienz erfüllen oder deren Abschreibungszeitraum abgelaufen ist, aber deren Nutzungsgrad min. 70% erreicht, erhalten eine Entlastung nach 53b EnergieStG nur noch bis zum Mindeststeuersatz gemäß EnergieStRl. Dieser Mindeststeuersatz beträgt bei der Verwendung von o o o Erdgas 1,08 /MWh bzw. 0,54 /MWh für Unternehmen des produzierendes Gewerbe (UdpG) Flüssiggas 0,00 je 1.000 kg HEL 21,00 je 1.000 Liter Sätze der Rückerstattung der Energiesteuer: Brennstoff 53a EnergieStG 53b EnergieStG Heizöl, leicht 6,135 Cent/Liter 4,035 Cent/Liter Erdgas 0,55 Cent/kWh 0,496 Cent/kWh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes Flüssiggas 6,06 Cent/kg 6,06 Cent/kg Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 10

Wenn eine Entlastung bereits für Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit ggf. Spitzenausgleich vorliegt reduzieren sich die Sätze entsprechend. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 11

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2012) Antragsteller Unternehmen, Privatpersonen, Kommune, Gemeinnützige Organisation Förderart Vergütung Antragstelle Vergütung wird durch den Stromnetzbetreiber gezahlt Fördergeber Bund Stand 19.08.2013 Förderbedingungen Förderhöhe Gefördert wird: Abnahme und Vergütung von KWK-Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf der Basis verschiedener Energiearten: gasförmige oder flüssige Brennstoffe, Biomasse, Abfall, Abwärme, Braunkohle, Steinkohle. Förderung durch: Vergütung für den erzeugten Strom aus hocheffzienten KWK- Anlagen, die nicht unter das Erneuerbare Energien Gesetz fallen. Die Vergütung erfolgt für jede erzeugte kwh Strom, egal ob eine Selbstnutzung und/oder Einspeisung vorliegt. Neue Anlagen bis 50 kw und Brennstoffzellen Neue Anlagen über 50 kw bis 2 MW für den Leistungsanteil bis 50 kw für den Leistungsanteil bis 250 kw für den Leistungsanteil bis 2 MW für den Leistungsanteil über 2 MW für den Leistungsanteil über 2 MW 2 Modernisierte Anlagen für den Leistungsanteil bis 50 kw für den Leistungsanteil über 50 kw Nachgerüstete Analgen über 2 MW KWK-Zuschlag Dauer 5,41 Cent/kWh 10 Jahre 1 5,41 Cent/kWh 4,00 Cent/kWh 2,40 Cent/kWh 1,80 Cent/kWh 2,10 Cent/kWh 5,41 Cent/kWh Zuschläge entsprechend den Werten für Neuanlagen Zuschläge entsprechend den Werten für Neuanlagen 30.000 Vollbenutzungsstunden 5 Jahre oder wahlweise 15.000 Vollbenutzungsstunden 10 Jahre oder wahlweise 30.000 Vollbenutzungsstunden 3 30.000 Vollbenutzungsstunden 3 15.000 Vollbenutzungsstunden 4 30.000 Vollbenutzungsstunden 3 15.000 Vollbenutzungsstunden 4 10.000 Vollbenutzungsstunden 5 1 Sonderregelung für Anlagen bis 2 kw und Brennstoffzellen optional pauschalierte Vorabzahlung des Zuschlages für KWK- Strom für 30.000 Vollbenutzungsstunden (innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung) 2 Ab 1.1.2013 für Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emmisionshandelsgesetz 3 Wenn die Kosten der Modernisierung/Nachrüstung min. 50 % der Kosten für die Neuerrichtung betragen. 4 Wenn die Kosten der Modernisierung/Nachrüstung min. 25 % der Kosten für die Neuerrichtung betragen. 5 Wenn die Kosten der Nachrüstung weniger als 25 % und min. 10 % der Kosten für die Neuerrichtung betragen. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 12

Kumulierbarkeit Ein einmaliger Wechsel zur Förderung nach EEG ist möglich, es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzüglich der Betriebsjahre. Weitere Informationen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, Tel.: 06196-9080, www.bafa.de Baseload-Strom des vergangenen Quartals: www.eex.de Broschüre der ASUE "Das KWK-Gesetz 2012": www.asue.de Themen -> Blockheizkraftwerke -> Broschüren Modernisierte KWK-Anlagen sind Anlagen, die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt worden sind, vorausgesetzt: o die Modernisierung umfasst die Erneuerung wesentlicher die Effizienz bestimmender Anlagenteile und o die Kosten der Modernisierung betragen min. 25 % der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage. Nachgerüstete KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 2 MW sind Anlagen der ungekoppelten Stromoder Wärmeerzeugung, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden und die elektrische Leistung nach der Nachrüstung über 2 MW beträgt, vorausgesetzt die Anlagen nehmen ab dem 19.7.2012 bis zum 31.12.2020 ihren Dauerbetrieb wieder auf. Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom den Preis des durchschnittlichen Baseload- Strom der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal - zzgl. dem Anteil der vermiedenen Netznutzungsentgelte Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 13

BMWi: Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellung auf energieeffiziente Technologien Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen (Abwärmenutzung), jedoch keine Einspeisung ins Netz sonstige Maßnehmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen Die Maßnahmen müssen eine klare Aussicht auf die Größe der erzielbaren Energieeinsparung geben, sowie dem Stand der (am Markt verfügbaren) umweltfreundlichen Technik entsprechen. Es werden Maßnahmen gefördert, die möglichst hohe Steigerung der Energieeffizienz und, gemessen am Einsatz der finanziellen Mittel, eine möglichst hohe Reduktion des Ausstoßen von CO 2 oder anderen Treibhausgasen bewirken. Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Fördergeber Bund Stand 25.03.2014 Förderbedingungen Antragsberechtigt sind: Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz in Deutschland Contractoren Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbes, der vier Mal jährlich durchgeführt wird. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden. Die Bewertung der Anträge erfolgt vierteljährig (Stichtage: 31.März, 30.Juni, 30.September, 31.Dezember). Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 14

Für die Auswahlentscheidung spielen Innovations- und Replikationspotential sowie das Vorhandensein eines Energiemanagementsystems eine Rolle. Zulassungskriterien: Investitionsmehrkosten von mind. 50.000 Euro spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre betrachteten Anlagen/ des Prozesses von mindestens 5% und mindestens 100 kg CO 2 -Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 Euro Investitionsmehrkosten Der Nachweis der Endenergie- und CO 2 -Einsparung sowie die Verbesserung der Energieeffizienz in vor- und nachgelagerten Produktionsschritten muss durch einen Energieberater erbracht werden, welcher im Rahmen der KfW-Beraterbörse für das Programm "Energieberatung im Mittelstand" zugelassen ist. Förderhöhe Die Höhe der Zuwendung beträgt 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung ist je Vorhaben auf einen Betrag von 1.500.000 Euro begrenzt. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 15

KfW: Energieberatung Mittelstand (Programm-Nr. EBM) Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle www.rp-suche.de => Verzeichnis aller derzeitigen Regionalpartner, die als erste Anlaufstelle für Ihr Unternehmen dienen Fördergeber Bund Stand 07.05.2013 Förderbedingungen Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler Förderung von Initial- und Detailberatungen Beratung: Schwachstellen bei Energieeffizienz aufzeigen und konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen vorschlagen. Kosten für einzelne Energieträger (z.b. Strom, Brennstoffe, Fernwärme) 5000,- (netto) jährlich Förderhöhe Zuschuss Initialberatung: 80 % des Beraterhonorars, max. 1.280 Zuschuss Detailberatung: 60 % des Beratungshonorars, max. 4.800 Weitere Informationen Definition KMU => www.kfw.de => In "Suche" eintragen: "Definition KMU" Programminformationen: http://www.kfw.de/ebm www.beraterboerse.kfw.de => Verzeichnis aller derzeit für die Energieeffizienzberatung gelisteten Berater Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 16

KfW: BMUB Umweltinnovationsprogramm (Programm-Nr. 230) Fördergegenstand Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen Antragsteller Unternehmen Förderart Zinsgünstiges Darlehen, Zuschuss Antragstelle Banken und Sparkassen Fördergeber Bund Stand 18.03.2014 Förderbedingungen Innovative Umweltschutzmaßnahmen mit Demonstrationscharakter Maßnahmenbereiche: Energieeinsparung und -effizienz; Erneuerbare Energien; umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung; Förderschwerpunkt "IT goes green" - effiziente IT-Lösungen kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen Förderhöhe Finanzierungsanteil: bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten; in Ausnahmefällen auch Zuschuss von bis zu 30 % möglich Weitere Informationen www.kfw.de/230 Definition KMU => www.kfw.de => In "Suche" eintragen: "Definition KMU" Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 17

KfW: Energieeffizienzprogramm (Programm-Nr. 242, 243, 244) Fördergegenstand Beleuchtung, Energieeffiziente Gebäudesanierung, Energieeffizienter Neubau, Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen, Lüftung Antragsteller Unternehmen Förderart Zinsgünstiges Darlehen Antragstelle Banken und Sparkassen Fördergeber Bund Stand 04.07.2013 Förderbedingungen Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen in Deutschland (besonders günstige Konditionen für KMU). Maßnahmenbereiche: Anlagentechnik (z.b. Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung); effiziente Energieerzeugung insbesondere KWK-Anlagen; Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien; Prozesskälte, Prozesswärme, Wärmerückgewinnung; Mess-, Regelund Steuerungstechnik, Informationstechnik; Gebäudehülle, Sanierung / Neubau von Gebäuden; Planung / Umsetzung Energiemanagementsysteme geforderte Energieeinsparung: Ersatzinvestitionen mind. 20%, Neuinvestitionen mind. 15% ggü. Branchendurchschnitt Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen. Unternehmen können nur Anträge stellen, wenn sie die KMU-Kriterien der EU erfüllen. Förderhöhe Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, max. 25 Mio. pro Vorhaben. Weitere Informationen Programminformationen: www.kfw.de/242 oder www.kfw.de/243 oder www.kfw.de/244 Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de => am Seitenende "Aktuelle Zinskonditionen" Definition KMU => www.kfw.de => In "Suche" eintragen: "Definition KMU" Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 18

KfW: Finanzierungsinitiative Energiewende (Programm-Nr. 291) Fördergegenstand Windenergieanlagen Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen Antragsteller Unternehmen Förderart Zinsgünstiges Darlehen Antragstelle Banken und Sparkassen Fördergeber Bund Stand 04.07.2013 Förderbedingungen große gewerbliche Unternehmen mit Gruppenumsatz 500-3.000 Mio. (keine Energieversorgungsunternehmen) Maßnahmenbereiche: Energieeffizienzmaßnahmen; Innovative Vorhaben zur Neu- bzw. Weiterentwicklung in den Bereichen Energieeinsparung, effiziente Energieerzeugung, - speicherung und -übertragung; Erneuerbare Energien geforderte Energieeinsparung: Ersatzinvestitionen mind. 20%, Neuinvestitionen mind. 15% ggü. Branchendurchschnitt Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Förderhöhe Kreditbetrag 25-100 Mio. pro Vorhaben als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien: Finanzierungsanteil 50 % (bezogen auf den gesamten Fremdkapitalbedarf des Vorhabens) oder als bankdurchgeleiteter Kredit: Finanzierungsanteil bis zu 100 % Kumulierbarkeit Mit anderen KfW-Programmen kumulierbar, solange der Risikoanteil der KfW 50 % der Fremdfinanzierung nicht übersteigt. Weitere Informationen Programminformationen: Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de/291 www.kfw.de => am Seitenende "Aktuelle Zinskonditionen" Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 19

Thüringer Förderprogramme Thüringer Aufbaubank: Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Fördergegenstand Gefördert werden umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale nicht nur in der Gebäudehülle sondern auch in den technologischen Prozessen Ihres Unternehmens aufzeigen sowie die dazugehörigen Investitionen. Das Programm ist Bestandteil der Thüringer Energieeffizienz-Offensive (ThEO). Antragsteller kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Förderart Zuschuss Antragstelle Thüringer Aufbaubank (TAB) Fördergeber Freistaat Thüringen Stand 01.04.2014 Förderbedingungen Was wird gefördert? Es werden die nachfolgenden Beratungsleistungen, sowie der dafür erforderlichen Messtechnik gefördert: Situationsanalyse und Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen, Projektbegleitung bei der Umsetzung (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist), Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung, Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit). Ziel der Energieberatung Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 20 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen

Erkennen von Schwachstellen und Energiesparpotenzialen sowie Kostensenkungspotenzialen Optimierung der Produktionsprozesse und Verfahren im Unternehmen Erarbeitung konkreter energie- und kostensparender Maßnahmen die Umsetzung der konkreten Handlungsempfehlungen führt zur effizienten Energieverwendung im gesamten Unternehmen umweltgerechtes und nachhaltiges Produzieren und Wirtschaften Die Ergebnisse der jeweiligen Beratung werden von Ihrem Berater in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert. Werden im Abschlussbericht vom Energieberater Investitionen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist in Ihrem Unternehmen verbleiben. Die Zweckbindefrist beträgt 3 Jahre ab Investitionsende. Nicht förderfähig: sind insbesondere gebrauchte Wirtschaftsgüter, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Wirtschaftsgüter, die über Leasing oder Mietkauf finanziert werden sowie Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und für die eine Einspeisevergütung vorgesehen ist. Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft, die insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen zugeordnet werden. Einzelfallentscheidungen, z.b. im Bereich Beherbergung, Wäscherei u. ä. Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen, sind möglich. Nicht förderfähig sind: Unternehmen in Schwierigkeiten Architektur- und Ingenieurbüros Betriebe der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus landwirtschaftliche Betriebe (Unternehmen, die in der Primärerzeugung der im Anhang I EG- Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie z. B. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Fisch, Obst, Gemüse und Blumen tätig sind) Weitere Voraussetzungen: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 21 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen

Mit der Durchführung der Maßnahme wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der TAB) noch nicht begonnen. Die Maßnahme wird in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Maßnahme mindestens 1.000 Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt. Ihr Berater ist in unserer Fachberaterdatenbank gelistet. Soweit möglich, sind mindestens 3 Angebote für die Investitionsmaßnahmen einzuholen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Die Energieberater, die den erforderlichen Sachkundenachweis erfüllen, werden von der ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) gelistet. Förderhöhe Freistaat Thüringen fördert mit einem Zuschuss die Beratung und die daraus folgenden Investitionen (projektbezogene Anteilsfinanzierung) Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe. Förderhöhen für: 1) messtechnisch gestützte Beratung max. 70% des Beratungshonorars; max. 560,-Euro pro Tagwerk; max. 6.000,-Euro max. 70% der Ausgaben für Messtechnik max. 200,-Euro pro Tag für Gerätenutzung max. 2.000,-Euro 2) Contracting-Beratung max. 70% des Beratungshonorars; max. 560,-Euro pro Tagwerk; max. 1.600,-Euro 3) Investitionen Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 22 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen

in kleinen Unternehmen 6 mit max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 50.000,-Euro in mittleren Unternehmen 7 mit max. 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 50.000,-Euro Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig. Weitere Informationen www.aufbaubank.de => "Förderprogramme" => "Förderprogramme A-Z" => "Energieeffizienzmaßnahmen in KMU" Thüringer Aufbaubank: Elektromobilität Thüringen Fördergegenstand KMU der gewerblichen Wirtschaft sollen motiviert werden, sich mit eigenen elektrischen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an Mobilitätsmodellen und technischen Lösungen in Thüringen zu beteiligen. Entwicklungsergebnisse von Elektromobilitätsprojekten sollen hierdurch mittels Feldversuchen getestet und erprobt werden und verbrauchs- und nutzungsbezogene Daten geliefert werden. Teilnahme an einer wissenschaftlichen Begleitforschung, deren Ergebnisse veröffentlicht werden Antragsteller Unternehmen Förderart Zuschuss Antragstelle Thüringer Aufbaubank (TAB) Fördergeber Freistaat Thüringen Stand 01.04.2014 6 Definitionen laut KMU-Definition: kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. 7 mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 23 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen

Förderbedingungen Förderfähig sind: Mehrausgaben für Kauf, Leasing, Miete von elektrisch angetriebenen PKW/Kleintransportern bis 3,5t der EG-Fahrzeugklassen L (außer L1e), M1 und N1 Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen, einschließlich Energiespeicher für erneuerbare Energien Ausgaben für elektrische Pufferspeicher, soweit diese für die Netzstabilisierung erforderlich sind und mit erneuerbaren Energien gespeist werden spezifische technische Ausrüstungen, soweit erforderlich in Ausnahmefällen können auch Personal- und Sachausgaben für sonstige Maßnahmen gefördert werden Voraussetzungen: mit Vorhaben darf noch nicht begonnen wurden sein Teilnahme an einem vom TMWAT anerkannten Forschungs- und Entwicklungsprojekt Einreichung einer kurzen formgebundenen Projektbeschreibung bei der ThEGA Projektausgaben für die aus anderen Förderprogrammen Zuwendungen in Anspruch genommen werden sind nicht förderfähig die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je nach Maßnahme mind. 5.000,-Euro betragen bei Zuwendungen über 50.000,- Euro sind die Vergabebestimmungen nach VOL /VOB einzuhalten der Eigenanteil bei Kauf eines Fahrzeuges / Ladesystems muss mind. 25% betragen Wer wird gefördert? Berechtigung einen Antrag zu stellen haben: Unternehmen Freiberufler sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte in Thüringen Thüringer Forschungseinrichtungen Ausgenommen sind Unternehmen des gewerblichen Gütertransports. Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 24 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen

Förderhöhe Förderung erfolgt als sog. De-minimis-Beihilfe, somit darf die Summe an Zuschüssen in den letzten 3-Steuerjahren max. 200.000,-Euro betragen. 1) Anschaffung Elektrofahrzeuge siehe Tabelle in Förderrichtlinie 2) Anschaffung Ladesysteme max. 75% der Anschaffungs- und Installationsausgaben max. 15.000,-Euro (bei DC-Schnellladung max. 30.000,-Euro) 3) elektrische Pufferspeicher max. 75% der Gesamtausgaben (inkl. Netzanschluss) Zuschuss von 500,-Euro/kWh 4) spezifische Ausrüstungen max. 75% bei Unternehmen bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt S e i t e 25 Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen