Aktualisierungsseminar für zusätzliche Betreuungskräfte



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Transkript:

Aktualisierungsseminar für zusätzliche Betreuungskräfte Diese 16-stündige Qualifikation berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als Betreuungskraft gemäß den Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI. Gemäß der Richtlinie sollen zu folgenden Themen die in der Grundqualifizierung bereits vermittelten Schulungsinhalte vertieft werden. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Bedürfnisse und Fragen der Teilnehmer gelegt. Inhalte: 25.01.2016: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit dem PSG II soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (nun endlich) in die Praxis umgesetzt werden. Bereits am 1. Januar 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Zum 1. Januar 2017 sollen das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wirksam werden. Das PSG II und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bringen zahlreiche Änderungen mit sich. Das Seminar gibt Ihnen einen ersten Einblick in die einzelnen gesetzlichen Neuerungen und informiert über die Intention des Gesetzgebers, damit Sie die Neuerungen in der Praxis zielführend umsetzen können. Kernpunkt der zweiten Reformstufe ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der gerontopsychiatrischen Bewohnern den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen ermöglicht wie körperlich Beeinträchtigten. Neben der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird die Überleitung der Pflegebedürftigen aus den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade und die Umrechnung der Pflegesätze sowie die Berechnung des einheitlichen einrichtungsindividuellen Eigenanteils der Bewohner aller Pflegegrade die Einrichtungen direkt beeinflussen. Schwerpunkte: Inhalte des Begutachtungsassessment NBA Die fünf Pflegegrade und die Einstufung in diese Leistungen entsprechend der Pflegegrade Überleitungsvorschriften Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in stationären Pflegeeinrichtungen 26.01.2016: Lebenszeitgestaltung beinhaltet unterschiedliche Facetten. An diesem Weiterbildungstag erhalten Sie Anregungen zur direkten Umsetzung in Ihr Arbeitsfeld, aus den Bereichen Bewegung, Sprache, Musik und kreative Gestaltung. Daraus können in Anlehnung an die Jahreszeiten und Feste im Jahreskreis, individuelle 10-Minuten-Aktivierungen sowie Angebote für und mit den SeniorInnen entwickelt werden. Bitte bringen Sie eine kleine Menge Material zur Anschauung mit, welches Sie häufig und am liebsten in der gestalterischen Arbeit einsetzen. Hinweis: Dieser 2-tägige Auffrischungskurs ist ein gesetzlich geregeltes Muss für alle beschäftigten Betreuungskräfte. Zielgruppe: Betreuungskräfte gemäß 87b, Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten, Interessierte Zeit: Montag, 25.01.2016, 9:30 Uhr bis Dienstag, 26.01.2016 gg. 16:00 Uhr Leitung: Veit Kokott Abteilungsleiter DiCV Dresden-Meißen e.v. Referenten: Dr. Marcus Waselewski Dipl. Gesundheitswirt (FH), GF ctm, Fachbuchautor Katharina Kucharek Heilerziehungspflegerin, Kunsttherapeutin Kursort: Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V. Bildungshaus Schloss Seelingstädt Grimmaer Straße 8 04687 Trebsen / OT Seelingstädt www.schloss-seelingstaedt.de info@schloss.seelingstaedt.de Kosten: 235, 00 (inkl. Mwst., Arbeitsunterlagen, Verpflegung und Unterkunft im Doppelzimmer)

Seminareinheiten: Montag, 25.01.2016 9:30 Uhr 11:45 Uhr 12:45 Uhr 14:15 Uhr 14:30 Uhr 16:45 Uhr Dienstag, 26.01.2016 8:30 Uhr 12:00 Uhr 13:00 Uhr 16:00 Uhr Wegbeschreibung Anreise mit dem Auto: Nehmen Sie die Ausfahrt Grimma der A14 und fahren Sie Richtung Grimma. Am Kreisverkehr biegen Sie rechts ab in Richtung Gewerbegebiet Nord I. An der nächsten Kreuzung fahren Sie rechts Richtung Seelingstädt. In Seelingstädt biegen Sie am Fußgängerüberweg links in die Schmiedestraße ab. Zum Haus zählen ausreichende PKW-Parkplätze. Anreise mit der Bahn Fahren Sie bis nach Grimma oberer Bahnhof. Von dort aus nehmen Sie am besten ein Taxi, da keine günstige Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Grimma liegt 4 Kilometer von Seelingstädt entfernt (ca. 10 Autominuten). Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v. Mitglied im Netzwerk Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas Aufbaukurs für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß 87b Abs. 3 SGB XI 25.01.2016-26.01.2016 Bildungshaus Schloss Seelingstädt Grimmaer Str. 8 04687 Trebsen OT Seelingstädt Telefon/Fax 03437 702310 info@schloss-seelingstaedt.de www.schloss-seelingstaedt.de

Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v. Bildungshaus Schloss Seelingstädt OT Seelingstädt Grimmaer Str. 8 04687 Trebsen/Mulde FAX-ANMELDUNG an Fax-Nr. 0 34 37 70 23 10 Ich melde mich verbindlich zum Seminar Titel: Termin: an. Rechnung und Unterlagen an: Einrichtung Privatadresse Ich buche zusätzlich Abendessen, Übernachtung und Frühstück ja nein Ich wünsche die Unterbringung im Einzelzimmer ja nein (Einzelzimmer-Zuschlag 5,00 pro Nacht) Vor- und Nachname: Einrichtung/Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel./Fax: Privatadresse: Tel./Fax/E-Mail: Beruf: Geb.-Datum: Ich nehme zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit meiner Anmeldung personenbezogene Daten für die Teilnehmerverwaltung gespeichert werden; die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Anmeldebedingungen - insbesondere die Zahlungsund Rücktrittsregelungen - erkenne ich an. Bei Vertragsabschluss treten unsere AGB in Kraft. Datum Unterschrift

Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Stand: 01.01.2010 Bitte beachten Sie folgende Geschäftsbedingungen (AGB), die für alle Fortbildungsangebote des Veranstalters Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.v. gelten und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Anmeldung und Teilnahme Anmeldungen werden schriftlich bestätigt und sind damit für beide Teile verbindlich. Bei mehrteiligen Fortbildungen gilt eine Anmeldung für alle Kursabschnitte. Stornierungen oder Ummeldungen sind nur schriftlich möglich. Eine Auswahl der Teilnehmenden nach fachlichen Kriterien behalten sich die Kursleiter/innen vor. Sollte wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen ein Kurs nicht zustande kommen, behält sich der Veranstalter eine kurzfristige, ggf. telefonische Absage vor. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Veranstaltungen räumlich und / oder zeitlich zu verlegen. Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf der einzelnen Kurse und auf die Mitwirkung von Referenten behält sich der Veranstalter sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor. Von den Teilnehmenden wird eine normale psychische und körperliche Belastungsfähigkeit erwartet. Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmer/in wegen Absage, Verlegung, Anpassungen von Fortbildungen oder Wechsel von Referenten/Dozenten sind ausgeschlossen. Preise Es gelten die für die jeweilige Fortbildung einzeln ausgewiesenen Preise. Die Veranstaltungsbeiträge werden nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer fällig. Pflichten der Teilnehmerin/des Teilnehmers Der/die Teilnehmende verpflichtet sich insbesondere - die bestehende Hausordnung einzuhalten - Anweisungen der Einrichtungsleitung bzw. der jeweiligen Dozenten zu beachten - die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten - Fortbildungsmittel sowie sonstige Einrichtungen und Gegenstände, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, pfleglich zu behandeln - über Vorgänge, die im Rahmen der Fortbildung bekannt werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie des kirchlichen Datenschutzrechts Stillschweigen zu bewahren. Rücktritt, Erstattung, Mahngebühr Der/die Teilnehmende kann von Veranstaltungen bis zu vier Wochen vor deren Beginn kostenfrei zurücktreten. Tritt er/sie in der Zeit vom 28. Tag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind vom Teilnehmer 50 % des Veranstaltungsentgelts als Stornierungskosten zu tragen. Bei einem Rücktritt ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wird das gesamte Veranstaltungsentgelt fällig. Alternativ kann der/die Teilnehmer/in eine geeignete Ersatzperson benennen. Angaben zur Ersatzperson sind mit den Veranstaltern abzuklären. Bei mehrteiligen Fortbildungen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtsstunden/Einheiten den/die Teilnehmer/in nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren in Höhe von 5 von den Teilnehmenden erhoben. Bei den Veranstaltungen handelt es sich um steuerbefreite sonstige Leistungen (Bildungsmaßnahmen) gemäß 4 Nr. 21a UstG. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge ohne Abzug erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter hat das Recht, den Fortbildungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn der/die Teilnehmer/in trotz Mahnung seine/ihre Zahlungsverpflichtungen aus fälligen Forderungen gegenüber dem Veranstalter nicht begleicht oder wenn der/die Teilnehmer/in trotz Abmahnung wiederholt gegen die bestehende Hausordnung verstößt. Im Falle einer berechtigten Kündigung des Veranstalters aus wichtigem Grund behält sich dieser darüber hinaus Schadensersatzansprüche vor. Datenschutz Die Verwaltung der Kurse wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die von den Veranstaltern erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Damit Sie gegebenenfalls die Anreise gemeinsam organisieren können, können die Anschriften der zum gleichen Kurs Anreisenden untereinander mitgeteilt werden. Der/die Teilnehmer/in ist einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und für spätere Informationen EDV-mäßig verarbeitet werden. Teilnahmebescheinigung/Zertifikat Über eine Seminar-/Lehrgangsteilnahme erhalten die Teilnehmer/innen eine Bescheinigung bzw. bei ausgewiesenen Zertifikatskursen ein Zertifikat. Im Fall der Nichtbegleichung fälliger Zahlungsverpflichtungen ist der Veranstalter berechtigt, im Hinblick auf Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse der Fortbildungsveranstaltung von seinem Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem/der Teilnehmer/in Gebrauch zu machen, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind.

Haftung Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Teilnehmers ist die Haftung des Veranstalters für einfache und normale Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen, soweit das gesetzlich möglich ist. Der Veranstalter haftet also gegenüber dem/der Teilnehmer/in bei Personen-, Sach-und Vermögensschäden -gleich aus welchem Grund -nur im Falle eigener grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Der/die Teilnehmer/in ist für seine Garderobe und seine persönlichen Gegenstände selbstverantwortlich. Der Träger übernimmt keine Haftung für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Der/die Teilnehmer/in haftet für nachweisbar von ihm/ihr verursachte Schäden, insbesondere bei Beschädigung oder Entwendung von Ausstattungsgegenständen, urheberrechtlich geschützte Software und sonstigen Lernmittel. Nutzungsvorbehalt Die Veranstalter erhalten das Nutzungsrecht an Gegenständen und Arbeitsergebnissen, die in den Kursen als Gruppenarbeiten und mit den Materialien des Veranstalters erstellt worden sind. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist unbenommen. Die Nutzungsrechte an den ausgegebenen Arbeitsunterlagen verbleiben beim Veranstalter und dürfen nur mit seiner Genehmigung weitergegeben werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Ansprüche aus einer Fortbildungsvereinbarung ist der Ort, an dem die Fortbildung stattfindet. Für alle Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit einer Fortbildungsvereinbarung des Veranstalters, aber auch dessen Zustandekommen und Gültigkeit, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird, soweit vertraglich möglich, Grimma (PLZ 04668) vereinbart. Sonstiges Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.