Kaufmännische Weiterbildung. Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (IHK) 2017 2019. Mehr vom Leben.



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"Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1819)"

Transkript:

Kaufmännische Weiterbildung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (IHK) 2017 2019 Mehr vom Leben.

Der Lehrgang Der IHK-Weiterbildungsabschluss "Geprüfter Bilanzbuchhalter" wurde im Zuge der sich wandelnden beruflichen Anforderungen grundlegend neu erarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 26. Oktober 2015 als Nachfolgeregelung für den bisherigen Abschluss erlassen. Unser Lehrgang bereitet Sie auf die Prüfung nach der neuen Verordnung vor der Industrie- und Handelskammer vor. Die fachlichen Qualifikationen der "Geprüften Bilanzbuchhalter" beinhalten die Kompetenz, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie analysieren die Unternehmensbilanz und berichten die Ergebnisse der Unternehmensleitung. Somit können von ihrem Urteil die Entscheidungen der Geschäftsleitung abhängen. Im Zuge der wachsenden Komplexität innerhalb der Unternehmung erlangen dabei Maßnahmen zur Risikominimierung immer mehr Bedeutung. Die Zielgruppe Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, 2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Eine Zulassung ist auch dann möglich, wenn Sie z. B. anhand von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen können, dass Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wichtig: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein, nicht zu Beginn des Lehrgangs!

Inhalte des Lehrgangs (ca. 780 UStd.) 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen 240 UStd. Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels- und steuerrechtliehen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungen ableiten Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtliehen Rechnungslegungsvorschriften durchführen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen nationalem und internationalem Recht gegenüberstellen Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nach nationalen handels- und steuerrechtliehen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnahmen darstellen Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten 80 UStd. Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und interpretieren Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen durchführen und die Einhaltung von Plan- und Normwerten überprüfen Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung für das Unternehmen vorschlagen 3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen 170 UStd. Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtliehen Ergebnis ableiten Den zu versteuernden Gewinn nach den einzelnen Gewinnermittlungsarten bestimmen Das körperschaftsteuerlich zu versteuernde Einkommen, die festzusetzende Körperschaftsteuer sowie die Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuer berechnen Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens erläutern Die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und für die Gewerbesteuererklärung aufbereiten sowie die Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerrückstellung berechnen Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen einordnen 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen 80 UStd. Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements beschreiben und deren Einhaltung anhand ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln beurteilen Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen und Finanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft durchführen Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition mit Hilfe von Investitionsrechnungen ermitteln Kreditrisiken erkennen sowie Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen

5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden 80 UStd. Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen auswählen und anwenden Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen auswählen und anwenden Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements für die Zusammenarbeit im betrieblichen Controlling erläutern 6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen 30 Ustd. Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren Ein internes Kontrollsystem aufbauen Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen 90 UStd. Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken Den Personaleinsatz planen und steuern Führungsmethoden situationsgerecht anwenden Berufsausbildung planen und durchführen Die berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern Den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 10 Ustd. Präsentation und Fachgespräch DQR Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR ) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Mit ihm wird das Ziel verfolgt, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der EU (im Zusammenhang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)) zu erhöhen. Grundlage für die Einordnung bildet dabei die Orientierung an Lernergebnissen, d.h. an erworbenen Kompetenzen. Bei der Zuordnung von Qualifikationen zu den acht Niveaustufen des DQR sollen alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems, also Qualifikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung jeweils einschließlich der Weiterbildung einbezogen werden. So ist der Abschluss zum Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) /zur Geprüften Bilanzbuchhalterin (IHK) in die Niveaustufe 6 gemeinsam mit den Bachelor-Abschlüssen eingruppiert. Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist zu beachten, dass verschiedene Qualifikationen auf einem Niveau gleichwertig sind, nicht jedoch gleichartig. Ausführliche Informationen zum rechtlichen Status des DQR und zu den bildungspolitischen Zielen der DQR-Entwicklung gibt das DQR-Portal von BMBF und KMK: www.dqr.de

Durchführung und Kosten Dauer/Umfang: ca. 28 Monate/ca. 780 Unterrichtsstunden Kosten: 27 Monatsraten á 120,00 = 3.240,00 Gesamtlehrgangskosten ca. 650,00 Prüfungsgebühren (IHK Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim) Infoabend: Lehrgangsbeginn: Montag, 05. September 2016, 18:30 Uhr (VHS-Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen) voraus. Dienstag, 09. Mai 2017, 18:30 Uhr Unterrichtszeiten: dienstags 18:30 Uhr 21:30 Uhr samstags 08:00 Uhr 13:00 Uhr Voraus. Prüfungstermine: 13./18./23. September 2019 (Infos hierzu auch auf der Internetseite der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim) Vor dem Prüfungstermin findet zur Vorbereitung ein einwöchiger Bildungsurlaub statt. Die hierfür erforderlichen Unterrichtseinheiten sind im Gesamtstundenumfang des Lehrgangs enthalten. Während der Schulferien in Niedersachsen ist unterrichtsfrei. Unterrichtsort: Teilnehmerzahl: VHS-Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen mindestens 10, maximal 24 Personen Steuerliche Entlastung: Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Finanzielle Förderung durch Aufstiegs-BAföG Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher altersunabhängig finanziell unterstützt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfolgt eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 40 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Die restlichen 60 % können als Darlehen beantragt werden. Der mögliche Erlass des Darlehens beträgt bei Bestehen der Prüfung 40 %. Beispiel Gepr. Bilanzbuchhalter : Lehrgangskosten: 3.240,00 EUR Prüfungsgebühren: 650,00 EUR Gesamtkosten: 3.890,00 EUR Zuschuss: 1.556,00 EUR Eigenanteil: 2.334,00 EUR Informationen zum Aufstiegs-Bafög unter www.nbank.de. Ansprechpartner bei Ihrer VHS Lingen Daniel Hafermalz, Tel.: 0591 91202-410, Fax: 0591 91202-199 E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de Lingen, 23.06.2016

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter/-innen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Was wird gefördert? - Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen - Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro - 24 Monate Laufzeit - Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen Wer wird gefördert? - Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen - Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten Art und Umfang der Förderung - Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) - Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) Bedingungen - Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden. - Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. - Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung. - Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiter-bildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises. - Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungs-hilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie Meister-BAFöG oder WeGebAU ). Voraussetzungen - Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Antragstellung Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen stellen Sie bitte grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung über das Kundenportal der NBank und reichen ihn zusätzlich im Original bei der NBank ein. Wo erhalte ich aktuelle Informationen zu WiN? Ausführliche Informationen erhalten sie bei Ihrer Volkshochschule Lingen und bei der NBank. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 0 511 300 31-333 Fax: 0 511 300 31-11333 beratung@nbank.de www.nbank.de Stand: 02.09.2015

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh Soweit in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen. 1. Anmeldung Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung in Papierform bei der Volkshochschule Lingen ggmbh (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer dies schriftlich mit. 2. Gebühren 2.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden in der Regel nach Erteilung einer Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Teilnehmers abgebucht. 2.2 Die Fälligkeit der Gebühren ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter. 3. Lehrplan 3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. 3.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die VHS schriftlich per Einschreiben an die VHS vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen nach Aufforderung einer Prüfungsinstitution (z. B. IHK, Cambridge) erfolgen, handelt es sich um notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. 4. Absage eines Lehrgangs 4.1 Die VHS hat das Recht, Lehrgänge aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 4.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder bei Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 5. Rücktritt von der Anmeldung Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben gegenüber der VHS (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erklärt werden. 6. Kündigung 6.1 Bei Lehrgängen von mehr als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung ist frühestens nach sechs Monaten (Ende des 2. Lehrgangsquartals) möglich. Bei Lehrgängen von weniger als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Lehrgangsquartals. Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen, Tel.: 0591 91202-0, info@vhs-lingen.de

2 In beiden Fällen muss die schriftliche Kündigung per Einschreiben (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. 6.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendung sowie die Gebühr für die bis dahin stattgefundenen Unterrichtsstunden in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet. 6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. 6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS zur sofortigen Kündigung. Diese ist dem Teilnehmer schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. 6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend vom Lehrgangsbesuch ausschließen. Auch dieses ist dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen (gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer) Dem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (www.osnabrueck.ihk24.de) bekannt. Insbesondere hat der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen zu lassen. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. 8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam. Lingen (Ems), 15.04.2015 Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen, Tel.: 0591 91202-0, info@vhs-lingen.de

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Betriebswirt (IHK) zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift

Anmeldung Ich melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an: Lehrgang: Gepr. Bilanzbuchhalter/-in (IHK) 2017/2019 Lehrgangs-Nr.: 65060 Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Wohnort Telefon E-Mail Beruf Alternative Rechnungsanschrift Mobiltelefon Kreditinstitut BIC DE IBAN Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren. Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühren von uns eingezogen werden können. Der Eintrag gilt als Einzugsermächtigung für die VHS Lingen ggmbh. Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischt mit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs. Bestandteile dieser Lehrgangsanmeldung sind außerdem die Inhalte der Lehrgangsausschreibung zu dem o.g. Lehrgang, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Lingen ggmbh in ihrer jeweiligen gültigen Fassung (siehe www.vhs-lingen.de) die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh vom 15. April 2015, ggf. die gültigen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer und werden mit der eigenhändigen Unterschrift des Unterzeichners anerkannt und beachtet. (Ort, Datum) Unterschrift (bei minderjährigen Teilnehmern auch der/die Erziehungsberechtigte) Wird von der VHS ausgefüllt!! EDV-Erfassung: (Datum, Unterschrift)