Schwimmlehrerhandwerk



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Transkript:

Berufsprofil Rahmenlehrplan und Examensprogramm der fachtheoretischen Module Ausführungsbestimmungen Detailliertes Programm der Meisterprüfung Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem im Schwimmlehrerhandwerk Robert Joseph Pia SIBENALER GRUNEISEN SCHEER 5. Dezember 2007

Meisterprüfung 2 Inhaltsverzeichnis : 1. Großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. 3 1.1. Berufsprofil 3 1.1.1. Tätigkeitsfeld... 3 1.1.2. Können... 3 1.1.3. Wissen... 3 1.2. Rahmenlehrplan und Examensprogramme der fachtheoretischen Module. 4 1.2.1. Training und Leistung.... 4 1.2.2. Freizeit und Kreativität.... 4 1.2.3. Prävention und Rehabilitation.... 4 1.2.4. Ökonomie und Management.... 4 1.2.5. Medien und Kommunikation.... 5 1.2.6. Fachtheorie... 5 1.3. Ausführungsbestimmungen. 6 1.3.1. Frequenz und Dauer der Kurse.... 6 1.3.2. Veranstaltungsort der Kurse.... 6 1.3.3. Übergangsbestimmungen.... 6 2. Großherzogliche Verordnung vom 13. Juli 2006, Abänderung der Großherzoglichen Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. 7 2.1. Detailliertes Programm der Meisterprüfung. 7 2.1.1. Programm der fachtheoretischen Examen.... 7 2.1.2. Programm der fachpraktischen Examen.... 7 2.3. Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem. 8

Meisterprüfung 3 1. Großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. Art. 1. (..) Die Details der Programme, die Häufigkeit der Kurse, ihre Dauer, sowie der Veranstaltungsort der Kurse werden durch eine ministerielle Verordnung bestimmt. (..) 1.1. Berufsprofil 1.1.1. Tätigkeitsfeld 1.1.2. Können 1.1.3. Wissen 1. Surveillance du bassin et application des règles au bon fonctionnement des piscines. 2. Exécution d actions de sauvetage, de réanimation, de premier secours, organisation et direction de cours d apprentissage de la nage. 3. Maintenance et entretien des installations techniques et des équipements d une piscine. 4. Administration des piscines. 1. Schwimmen und Rettungsschwimmen ; 2. Beherrschen der 4 Stylarten inklusive Start und Wende ; 3. Erteilen von Schwimmunterricht in den verschiedensten Formen und Arten ; 4. Abhalten von wasserspezifischen Animations- und Freizeitaktivitäten ; 5. Beherrschen vom Strecken- und Tieftauchen ; 6. Beherrschen von Erster Hilfe, Wiederbelebung und Sanitätsdienst ; 7. Beherrschen der allgemeinen und spezifischen Hygieneregeln ; 8. Wartung und Instandhaltung von Wasseraufbereitungsanlage sowie Maschinen und Geräten. 1. Mit der Abwicklung und Beaufsichtigung des Badebetriebes vertraut sein ; 2. Mit der Ersten Hilfe, dem Rettungsschwimmen und der Wiederbelebung vertraut sein ; 3. Mit der Planung, Organisation und Abhaltung von wasserspezifischen Animations- und Freizeitaktivitäten im Schwimmbad vertraut sein ; 4. Mit den Rechts- und Verwaltungslehren vertraut sein ; 5. Unterrichtspädagogik: Planen, gestalten und analysieren von Unterrichtsklassen sowie vom praktischen Unterricht ; 6. Schwimmpädagogik: Grundlagen Pädagogik und Lernpsychologie in Bezug auf Aktivitäten im und am Wasser.

Meisterprüfung 4 1.2. Rahmenlehrplan und Examensprogramme der fachtheoretischen Module. 1.2.1. Training und Leistung. Ethische Aspekte von Leistung und Höchstleistung ; Gesellschafts- und kulturwissentschaftlicher Aspekte von Training und Leistung; Erziehungs- und verhaltenswissentschaftlicher Aspekte von Training und Leistung ; Diagnostik und Steuerung der Komponenten sportlicher Leistung; Leistungspotential und Leistungsentwicklung im Alternsgang ; Struktur, Funktion und Periodisierung von Anpassungsprozessen ; Belastungsgestaltung und Belastungsverträglichkeit. 1.2.2. Freizeit und Kreativität. Bewegungskultur und Freizeitsport ; Gesellschafts- und kulturwissentschaftlicher Aspekte von Freizeit und Kreativität; Bewegung und Gestalten ; Freizeitpädagogik und Freizeitsportdidaktik ; Didaktik der Kreativität ; Erziehungs- und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen von Freizeit und Kreativität ; Zeit, Zeitstrukturen, Zeitmanagement ; Planung, Organisation und Management. 1.2.3. Prävention und Rehabilitation. Diagnostik eingeschränkter Funktionen und Fähigkeiten ; Methoden in Prävention, Therapie und Rehabilitation ; Erziehungs- und verhaltenswissentschaftliche Aspekte von Prävention und Rehabilitation (aufbauend auf Methoden in Prävention, Therapie und Rehabilitation) ; Steuerung und Regelung von Anpassungsprozessen ; Lebensstil und Gesundheit; Medizinische Grundlagen eingeschränkter Funktionen und Fähigkeiten ; Gesellschaftliche und sozialrechtliche Rahmenbedingungen ; Bewegung, Spiel und Sport bei Entwicklungsstörungen. 1.2.4. Ökonomie und Management. Angewandte Managementlehre ; Rechnungswesen und Finanzierung im Sport ; Sportökonomie ; Sportbetriebslehre ; Sportmanagement ; Angewandtes Sportmanagement ;

Meisterprüfung 5 Sportstätten und -anlagenmanagement ; Sportmarketing ; PR, Sponsoring und Werbung im Sport ; Sozioökonomie von Sport und Gesundheit ; Sportrecht; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften: Volkswirtschaft: Markt, Güter, Preisbildung, Betriebswirtschaft: Betrieb, Personal, Kosten ; Grundlagen der Managementlehre: Individuum Gruppe Führung, Organisationsstruktur und -kultur ; Marketing ; Rechnungswesen und Finanzierung ; Rechtliche Grundlagen ; Techniken persönlichen Managements auf sozialwissenschaftlicher Grundlage; Freizeit und Tourismuswirtschaft. 1.2.5. Medien und Kommunikation. Medien: Grundlagen Medien und Kommunikation ; Grundlagen der Publizistik ; Medienorganisation und medienrechtliche Aspekte ; Medienwirtschaftliche und soziologische Aspekte ; Publikums und Wirkungsforschung ; Gesellschaftliche Entwicklung, Medien und Sport ; Kommunikationswissenschaft: Sportpublizistische Grundlagen ; Methoden der Sportpublizistik ; Kommunikationsforschung und Journalistik im Sport ; Angebot und Nutzung der Sportmedien ; I+K Technologien ; Journalistische Darstellungsformen ; Präsentation von Sport in den Medien ; Neue Medien und Sport. 1.2.6. Fachtheorie Wartung, Unterhalt und Chemie Erstellen einer betrieblichen Wartungsliste; Erstellen einer betrieblichen Unterhaltsliste; Ausarbeiten eines Wartungs- und Unterhaltsplans; Basiskenntnisse in Chemie; Bakterielle Wasseruntersuchungen; Bakterielle Gefahrenherde in und außerhalb des Beckens.

Meisterprüfung 6 Schwimmbadtechnik Mess- und Regeltechnik; Filter- und Wasseraufbereitungsanlagen; Pumpen und Armaturen; Desinfektion; Ph-Wert und Flockung; Heiz- und Lüftungstechnik; Verschiedene Systeme zur Wärmerückgewinnung. 1.3. Ausführungsbestimmungen. 1.3.1. Frequenz und Dauer der Kurse. Bezeichnung Modul F Anzahl der max. Modulstunden 100 Stunden Modul G 80 Stunden Modul H 80 Stunden 1.3.2. Veranstaltungsort der Kurse. Sie werden entweder im Bildungszentrum der Handwerkskammer, in den technischen Gymnasien oder in den Zentren für berufliche Weiterbildung organisiert. 1.3.3. Übergangsbestimmungen. Bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.

Meisterprüfung 7 2. Großherzogliche Verordnung vom 13. Juli 2006, Abänderung der Großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. Art. 6. (..) Das detaillierte Programm der Meisterprüfung für die einzelnen Berufe und der allgemeine Organisationsplan, welcher die bei der Überprüfung und Kontrolle zu beachtenden Verfahrensauflagen beinhaltet, werden durch ministerielle Verordnung festgelegt. (..) 2.1. Detailliertes Programm der Meisterprüfung. 2.1.1. Programm der fachtheoretischen Examen. (1) Kenntnisse sind nach Rahmenlehrplan in den drei Prüfungsmodulen F, G und H nachzuweisen (2) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich durchzuführen. (3) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil soll nicht länger als zwei Tage dauern und es soll nicht länger als acht Stunden am Tag geprüft werden. (4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des fachtheoretischen Teils sind ausreichende Leistungen in den drei Prüfungsmodulen. 2.1.2. Programm der fachpraktischen Examen. (1) Das fachpraktische Examen ist unter Aufsicht anzufertigen. (2) Mindestvoraussetzung für das Bestehen sind ausreichende Leistungen. (3) Die Dauer des fachpraktischen Examens soll drei Tage nicht überschreiten. (4) Der Kandidat muss vor Beginn des fachpraktischen Examens im Besitz des BLS-Zertifikates (gemäß den Richtlinien vom ERC), oder Gleichwertigem für Kinder und Erwachsene sein. (5) Das fachpraktische Examen besteht aus: einer pädagogischen Lehreinheit mit der entsprechenden Meistermappe ; einer Kontrolle der Beherrschung von Schwimm- und Rettungstechniken, sowie Erster Hilfe und Wiederbelebungstechniken ; handwerklichen Arbeiten. (6) Dem Prüfling kann in einem anschließenden Gespräch die Möglichkeit gegeben werden die verschiedenen Arbeiten des fachpraktischen Examens zu reflektieren.

Meisterprüfung 8 (7) Die Note des fachpraktischen Examens besteht zu 50% aus der Note der pädagogischen Lehreinheit, zu 30% aus der Note der Schwimm- und Rettungstechniken und zu 20 % aus der Note der handwerklichen Tätigkeiten. Pädagogische Lehreinheit Der Prüfling hat hier nachzuweisen, dass er in der Lage ist, theoretischen und praktischen Unterricht zu erteilen. Die Dauer beträgt maximal zwei mal sechzig Minuten. Die Themen des ersten Teils dieser Einheit entsprechen denen der Meistermappe. Die Dauer dieses Teiles beträgt 60 Minuten. Das Thema des zweiten Teils dieser Einheit wird dem Prüfling von der Prüfungskommission vor dem Examen mitgeteilt. Die Dauer dieses Teiles beträgt maximal 60 Minuten. Der Prüfling muss bei der ersten Examenseinheit eine Meistermappe abgeben und vorstellen. Die Themen dieser werden dem Prüfling vor dem Examen mitgeteilt. Diese muss auf die Prüfungsthemen der ersten Examenseinheit Bezug nehmen. Die Meistermappe soll ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung, die Vorbereitungen sowie die Beschreibung von didaktischem Material dieser Unterrichtseinheit enthalten. Schwimm- und Rettungstechniken Der Prüfling soll nachweisen können dass er die 4 Stylarten, inklusive Start und Wende, das Rettungsschwimmen sowie Erste Hilfe und die Wiederbelebungstechniken beherrscht. Handwerkliche Arbeit Der Prüfling muss nachweisen, dass er die üblichen handwerklichen Tätigkeiten in Wartung und Unterhalt von: Filteranlagen, Wasseraufbereitungsanlagen (ph, Desinfektion und Flockung), Pumpanlagen, Wärmetauschanlagen, Armaturen, Enthärteranlagen, und deren Mess- und Regeltechnik, sowie die Herstellung von den verschiedensten Dichtungen in einer Badeanstalt fachgerecht beherrscht und dabei die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten kann. 2.2. Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem. Pädagogische Lehreinheit Kontrolle von sicherem und selbstständigem Verfügen über eingeübte Handlungsweisen in: 1. der Pädagogik, 2. den Fachkompetenzen und 3. der Meistermappe wobei :

Meisterprüfung 9 die Vollständigkeit und, die Präsentation dieser sowie die mündliche Befragung und in dieser die inhaltliche Aussagen und die Sozialkompetenzen kontrolliert werden. Schwimm- und Rettungstechniken Kontrolle von sicherem und selbstständigem Verfügen über eingeübte Handlungsweisen in den Schwimm- und Rettungstechniken, sowie Erster Hilfe und Wiederbelebungstechniken. Handwerkliche Arbeiten Kontrolle von sicherem und selbstständigem Verfügen über eingeübte Handlungsweisen in handwerkliche Arbeiten in Badeanstalten sowie die Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften.