Zu den Fragen 1, 2 und 3



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Transkript:

68/ABPR XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) 1 von 5 68/ABPR XXIV. GP Eingelangt am 13.01.2012 Präsidentin des Nationalrates Anfragebeantwortung Die Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 67/JPR betreffend die Dienstwagen der Parlamentspräsidenten (Nationalratspräsidenten, Bundesratspräsidenten) gerichtet. Diese Frage darf ich wie folgt beantworten: Zu den Fragen 1, 2 und 3 a.) Ankauf von zwei Dienstfahrzeugen seit dem 30. Oktober 2006: 6. Juni 2007: Präsident des Bundesrates EUR 57.663,24 (BBG-Sonderpreis) Audi A6 V6 Quattro 5. Dezember 2008: III. Präsident des Nationalrates: EUR 54.495,60 (BBG-Sonderpreis) Audi A6, V6 Quattro b.) geleaste Fahrzeuge seit 30. Oktober 2006: 6 x BMW 740d xdrive (davon bereits 1 Folgefahrzeug) c.) Fuhrpark Stand 1. November 2011 mit acht Dienstfahrzeugen: PräsidentInnen des Nationalrates - 3 x BMW 740d xdrive PräsidentIn des Bundesrates - 1 x BMW 740d xdrive PD/Res.wagen - 1 x Audi A6 Reservewagen II - 1 x Audi A6 Delegationsfahrzeug - 1 x BMW 740d xdrive VW-Kastenwagen - 1 x Zu Frage 4: Die Fahrzeuge wurden jeweils auf Grundlage der aktuell gültigen BBG-Rahmenverträge angeschafft.

2 von 5 68/ABPR XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) Zu Frage 5: Bei Audi A6 keine Sonderausstattung. Bei BMW 740d xdrive (nach Evaluierung folgender Parlamentsstandards für alle Dienstfahrzeuge): Zusatzausstattung anteilige Leasingkosten p.a. Raucherpaket EUR 1,95 elektrisches Schiebedach EUR 97,99 sophistograu brillant metallic EUR 71,36 Komfortsitze im Fond und für EUR 348,11 Fahrer + Beifahrer Fond-Leseleuchten EUR 26,71 Klimaautomatik 4-Zonen-Regelung EUR 54,06 Soft Close-Automatik für Türen EUR 42,41 Sonnenrollo Heckscheibe EUR 81,13 Zu Frage 6: Den PräsidentInnen des Nationalrates und der/dem Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates steht laut 9 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I 64/1997, ein Dienstfahrzeug zu. Die Dienstfahrzeuge wurden zur Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse angeschafft. PD/Res.wagen: Fahrten für die Parlamentsdirektion Delegationsfahrzeug: Fahrten für den Internationalen Dienst (Delegationen) Res.wagen II und VW-Kastenwagen: Erfordernis diverser Lieferungen sowie Abfertigungen durch das Expedit für die Parlamentsdirektion Zu Frage 7: Die Benützung der Dienstfahrzeuge obliegt den PräsidentInnen des Nationalrates und der/dem Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates, wobei die Dienstfahrzeuge grundsätzlich von berufsmäßig bestellten Bediensteten gelenkt werden. Zu Frage 8: BMW 740d xdrive

68/ABPR XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) 3 von 5 Zu Frage 9: Es wurden insgesamt sieben Dienstfahrzeuge angeschafft, zwei Audi A6 im Zuge eines Kaufes und fünf BMW 740d xdrive über einen Leasingvertrag (davon wurde bereits ein BMW 740d xdrive lt. BBG-Rahmenvertrag auf ein Folgefahrzeug getauscht). Zu Frage 10: 4 x BMW 740d xdrive: EUR 15.193,57 (brutto; jährliche Leasingraten für alle Fahrzeuge) 2 x Audi A6: EUR 112.158,84 (brutto; Anschaffungskosten) Zu Frage 11: Die Parlamentsdirektion stellt den PräsidentInnen des Nationalrates sowie der/dem Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates je einen Chauffeur zur Verfügung. Der Zweite Präsident des Nationalrates verfügt derzeit über keinen Chauffeur der Parlamentsdirektion. In der Parlamentsdirektion sind drei Bedienstete als Chauffeure beschäftigt. Die Personalkosten im Jahr 2011 belaufen sich auf insgesamt ca. EUR 192.000,--. Zu Frage 12: Die Dienstfahrzeuge der Parlamentsdirektion sind bei der Uniqa-Versicherung versichert und die Kosten pro Jahr belaufen sich auf ca. EUR 9.715,54 (Bruttogesamtkosten aller Fahrzeuge; in der Summe sind sowohl Kfz.-Steuer als auch Kfz.-Versicherung enthalten). Auch diese Dienstleistung wurde auf Grundlage eines BBG-Rahmenvertrages abgerufen. Zu Frage 13: Den PräsidentInnen des Nationalrates sowie der/dem Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates steht ein Dienstwagen gemäß 9 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, auch zur privaten Benützung zur Verfügung. Dafür leisten sie - wenn sie nicht auf diese Privatnutzung verzichten - den in 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz genannten finanziellen Beitrag. Zu Frage 14: Zum Nachweis erbrachter Fahrten werden von den jeweiligen Chauffeuren Dienstzeitübersichtsblätter inkl. detaillierter Zeit- und Ortsangaben pro Monat abgegeben. Zusätzlich werden monatlich die gefahrenen Kilometer an die Abteilung A2.4 Wirtschaftsstelle rückgemeldet. Darüber hinaus werden über Fahrten mit privater Nutzung keine Aufzeichnungen geführt.

4 von 5 68/ABPR XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) Die Überprüfung der Dienstzeitübersichtsblätter erfolgt durch autorisierte Personen in den jeweiligen PräsidentInnenbüros sowie durch Bedienstete der Abteilung A2.4 Wirtschaftsstelle. Dadurch ist das "Vier-Augen-Prinzip" gewährleistet. Zu Frage 15: Den PräsidentInnen des Nationalrates sowie der/dem Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates steht ein Dienstwagen gemäß 9 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, auch zur privaten Benützung zur Verfügung. Die private Nutzung der Dienstfahrzeuge ist kein Gegenstand der Vollziehung der Parlamentsdirektion. Zu Frage 16: Siehe Frage 14. Zu Frage 17: Für Fahrzeuge der PräsidentInnen des Nationalrates sowie der/des Präsidentin/Präsidenten des Bundesrates erfolgt die private Nutzung der Fahrzeuge laut 9 Abs. 2 des Bundesbezügegesetzes. Eine private Nutzung der restlichen Fahrzeuge findet nicht statt. Zu Frage 18-29: Gefahrene Kilometer (gesamter Fuhrpark) KM-Leistung für KM-Leistung für 2006 27.591 21.568 2007 187.361 136.469 2008 121.532 97.355 2009 165.721 137.749 2010 156.528 131.589 2011 196.589 143.893

68/ABPR XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) 5 von 5 Zu Frage 30-31: Treibstoffkosten in EUR p.a. Verbrauch für Verbrauch für 2006 2.461,97 2.028,28 2007 17.660,18 13.941,57 2008 16.614,63 13.798,92 2009 18.492,66 15.147,99 2010 18.212,49 15.148,62 2011 20.395,42 16.611,13 Zu Frage 32: Die Parlamentsdirektion führt Fahrzeugtausche auf Grundlage des gültigen BBG-Rahmenvertrages durch. Dieser berechtigt zu Abrufen von Leasingfahrzeugen bis einschließlich Februar 2013. Zu Frage 33-34: Erhaltungskosten in EUR p.a. Erhaltungskosten für Erhaltungskosten für 2006 3.066,85 3.066,85 2007 14.417,14 10.298,98 2008 18.023,33 13357,74 2009 25.342,34 14.945,34 2010 21.200,84 16.938,37 2011 5.971,79 335,69 Zu Frage 35: Nein. Zu Frage 36: Die Parlamentsdirektion bezahlt generell keine Strafmandate, diese sind von/vom (der) jeweiligen Fahrzeuglenkerln im Übertretungsfall zu begleichen.