Pfizer 2015 Transparenzbericht Pharma-Kooperations-Kodex. Methodische Anmerkung. Pfizer Schweiz



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Transkript:

Pfizer 2015 Transparenzbericht Pharma-Kooperations-Kodex Methodische Anmerkung Pfizer Schweiz

1. Inhaltsverzeichnis 1. INHALTSVERZEICHNIS... 2 2. EINLEITUNG... 3 3. AKTIVITÄTEN VON PFIZER NACH EFPIA-KATEGORIE... 4 4. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU GELDWERTEN/FINANZIELLEN LEISTUNGEN... 6 Seite 2 von 8

2. Einleitung Wir arbeiten regelmässig mit medizinischen Fachpersonen (Healthcare Professionals, HCPs), Gesundheitsversorgungs-Organisationen (Healthcare Organisations, HCOs) und Patientenorganisationen zusammen und lassen uns von ihnen zu einer Vielzahl Themen beraten: Dazu gehören die Arzneimittelentwicklung, die Funktion eines Arzneimittels für den Behandlungspfad, Gesundheitsökonomie, klinische Erfolgsmethoden usw. Diese geschäftlichen Beziehungen sind für uns eine Notwendigkeit, um praxisnahe Informationen zu erhalten. Auf dieser Grundlage können wir Behandlungsoptionen bieten, die die Gesundheit der Patienten stärken, und Wissen bereitstellen, das eine wichtige Rolle für die klinische Entscheidungsfindung spielen kann. Unser Ziel: Die Menschen sollen wissen und verstehen, was wir tun und wie wir es tun. Wir engagieren uns für Transparenz bei unseren Geschäften und bei den Verbindungen zu HCPs, HCOs und Patientenorganisationen. Wir hoffen, dass durch die ehrliche, offene Darstellung dieser Beziehungen klar wird, welchen entscheidenden Wert sie für das Patientenmanagement bieten. Unserer Meinung nach ist Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Vertrauens in uns und unsere Arzneimittel. Damit unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), die Transparenz in der Pharmabranche zu erhöhen. Am 24. Juni 2013 beschloss die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) ihren neuen Offenlegungskodex. Auf dieser Grundlage erstellte scienceindustries als Schweizer EFPIA-Mitgliedsverband den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK). Der Offenlegungskodex der EFPIA bildet gemeinsam mit dem PKK die Basis für die europäische Berichterstattung über geldwerte Leistungen. Weitere Informationen zu diesen Kodizes finden Sie unter: http://transparency.efpia.eu oder http://www.scienceindustries.ch/pharmakodizes Pfizer Schweiz wird die im Jahr 2015 gewährten geldwerten Leistungen gemäss PKK spätestens Ende Juni 2016 auf seiner Homepage http://www.pfizer.ch/pkk offenlegen. Im entsprechenden Bericht werden alle geldwerten Leistungen aufgeführt, die im Jahr 2015 an in der Schweiz ansässige HCPs, HCOs und Patientenorganisationen geflossen sind. In dieser methodischen Anmerkung werden einige wesentliche Aspekte der Einstufung der geldwerten Leistungen erläutert. Ausserdem wird aufgezeigt, in welchem Format sie offengelegt werden. Seite 3 von 8

3. Aktivitäten von Pfizer nach EFPIA-Kategorie Die folgende Tabelle definiert, welche Aktivitäten in welcher PCC-Kategorie und -Unterkategorie erfasst werden. EFPIA- Kategorie Spenden und Zuwendungen (nur HCOs) Beiträge zu den Kosten von Veranstaltungen Dienstleistungsund Beratungshonorare EFPIA- Unterkategorie Nicht zutreffend (nur HCOs) Sponsoringvereinbarungen Teilnahmegebühren Reise & Übernachtung Honorare Aktivitäten Karitative Spenden Spenden zu geschäftlichen Zwecken Educational Grants (z. B. Stipendien oder von einer HCO veranstaltete Kurse, bei denen die teilnehmenden HCPs nicht von Pfizer ausgewählt werden). Sponsoring von Referenten/Fachbereichen, das aufgrund des Zwecks und der Art der finanziellen Unterstützung unter Educational Grants eingestuft wird. Platzierung eines Markenlogos in einem Konferenzprogramm oder in Einladungen als Gegenleistung für die Unterstützung des Programms. Finanzielle Unterstützung einer Veranstaltung als Gegenleistung für einen Ausstellungsstand. Finanzielle Unterstützung einer Veranstaltung als Gegenleistung für Werbefläche. Sonstige Werbefläche (in Zeitungen, elektronisch oder sonstiges Format). Satellitensymposien auf einem Kongress Jegliche sonstige Aktivität, die gemäss der Antikorruptionsleitlinien von Pfizer als Sponsoring gilt. Sponsoring (gemäss Definition der Antikorruptionsleitlinien von Pfizer) von Referenten/Fachbereichen bzw. von Kursen einer HCO. Gebühren, die HCPs/HCOs für die Teilnahme an Veranstaltungen gezahlt werden, die nicht von Pfizer organisiert werden. Reisekosten (z. B. Flug, Bahn, Taxi, Mietwagen, Maut, Kilometergeld, Parkgebühren) Übernachtungskosten Engagement von Referenten Advisory Boards* Studienbezogene Engagements Preceptorships Anwendungsbeobachtungen Verfassen medizinischer Texte und Publikationen (Medical Writing) Datenanalyse Entwicklung von Lehrmaterialien Allgemeine Beratungsleistungen Rednerschulung, wenn verknüpft mit dem Engagement eines Seite 4 von 8

Referenten Jegliche sonstige Aktivität, die gemäss der Antikorruptionsleitlinien von Pfizer als Allgemeine Beratungsdienstleistung gilt. Geldwerte Leistungen für Forschung und Entwicklung** Damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen Nicht zutreffend Reisekosten (z. B. Flug, Bahn, Taxi, Mietwagen, Maut, Kilometergeld, Parkgebühren) Übernachtungskosten Klinische Studien Studienbezogene Data Monitoring Committees Nichtinterventionelle Studien Investigators Initiated Research (IIR) Zusammenarbeit in Klinik und Forschung Geldwerte Leistungen in Bezug auf Fortbildungsmassnahmen** Nicht zutreffend Fortbildungsmassnahmen gemäss Pharma-Kodex/ 333 * Mit Ausnahme studienbezogener Data Monitoring Committees, die aggregiert und unter F&E offengelegt werden ** Aggregierte Offenlegung Seite 5 von 8

4. Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zu geldwerten/finanziellen Leistungen Dieser Abschnitt enthält Begriffsbestimmungen sowie Erläuterungen zu geldwerten Leistungen. Medizinische Fachpersonen (Healthcare Professionals, HCPs) Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, insbesondere solche, die in einer Praxis oder einem Spital arbeiten, im Einzelhandel tätige Apotheker sowie Personen, die gemäss dem Schweizer Heilmittelgesetz befugt sind, Humanarzneimittel zu verschreiben, anzuwenden oder mit ihnen Handel zu treiben. Gesundheitsversorgungs-Organisationen (Healthcare Organsations, HCOs) Institutionen, Organisationen, Verbände oder sonstige Gruppen von medizinischen Fachpersonen, die Gesundheits-, Beratungs- oder sonstige Leistungen im Gesundheitssektor erbringen (z. B. Spitäler, Kliniken, Stiftungen, Universitäten oder sonstige Lehranstalten, wissenschaftliche Gesellschaften oder Berufsverbände, Gemeinschaftspraxen oder Netzwerke, jedoch keine Patientenorganisationen). Patientenorganisationen In der Schweiz ansässige oder aktive gemeinnützige Organisationen (einschliesslich der Organisationen, mit denen sie verbunden sind), die hauptsächlich aus Patienten oder deren Pflege- oder Betreuungspersonen bestehen und die Bedürfnisse dieser Personenkreise vertreten oder unterstützen. Welche geldwerten/finanziellen Leistungen werden offengelegt? Geld- oder Sachleistungen sowie Spenden, finanzielle Förderungen oder Zahlungen, die entweder direkt, indirekt oder in anderer Form für Beratungsaufgaben oder -dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie für Werbe-, Verkaufs- oder sonstige Zwecke geleistet wurden, immer ausschliesslich bezogen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Direkte geldwerte Leistungen sind solche, die ein Pharmaunternehmen direkt einem bestimmten Empfänger gewährt. Indirekte geldwerte Leistungen sind solche, die ein Dritter (z. B. Lieferant, Agentur, Vertragspartner, verbundenes Unternehmen oder Stiftung) einem Empfänger im Namen oder Auftrag eines Pharmaunternehmens gewährt, dessen Identität dem Empfänger bekannt oder für ihn erkennbar ist. Zeitraum der geldwerten Leistungen: In diesem Bericht werden alle geldwerten Leistungen offengelegt, die im Jahr 2015 erbracht wurden. Als Zahlungsdatum gilt im Finanzsystem das Transaktions- bzw. Leistungsdatum. Im Falle von Meetings ist es der letzte Tag des Meetings. Datum der geldwerten Leistung: 1. Januar 2015 31. Dezember 2015 Direkte geldwerte Leistungen: Indirekte geldwerte Leistungen: Zahlungsdatum im ERP-System Berichtsdatum ist das Datum der Veranstaltung (bei mehrtägigen Veranstaltungen der letzte Tag) Seite 6 von 8

Geldwerte Leistung bei teilweiser Teilnahme oder Stornierung: Stornogebühren werden nicht ausgewiesen, sehr wohl jedoch die geldwerten Leistungen, die erbracht werden, wenn nicht an der kompletten Veranstaltung teilgenommen wird. Mehrjährige Verträge: Wenn Verträge für mehr als ein Jahr gültig sind, wird jede einzelne geldwerte Leistung erfasst und im entsprechenden Berichtszeitraum offengelegt. Zustimmung zur Offenlegung geldwerter Leistungen: Pfizer bittet HCPs, HCOs und Patientenorganisationen, der Offenlegung der ihnen gewährten geldwerten Leistungen zuzustimmen. Wir werben in diesem Zusammenhang für grösstmögliche Transparenz und bemühen uns, eine solche Einwilligung zu erhalten. Wenn die Empfänger einer Offenlegung zustimmen, wird die Summe aller geldwerten Leistungen, die an die jeweiligen HCPs, HCOs oder Patientenorganisationen geflossen sind, unter ihrem Namen offengelegt. Wenn eine geldwerte Leistung vorhanden ist, für die ein(e) HCP oder HCO keine Einwilligung erteilt hat, werden alle im jeweiligen Berichtszeitraum angefallenen geldwerten Leistungen im aggregierten Bereich des Berichts aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie nicht unter dem Namen des Empfängers aufgeführt werden. Welche geldwerten/finanziellen Leistungen werden aggregiert offengelegt? Geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit Forschung & Entwicklung, wie z. B. Planung und Umsetzung (i) einer nicht-klinischen Studie (definiert nach den OECD-Grundsätzen für gute Laborpraxis), (ii) einer klinischen Studie oder (iii) einer nichtinterventionellen Studie mit Erfassung von Patientendaten über das Gesundheitspersonal sowie Fortbildungsmassnahmen (gemäss Pharma-Kodex 333) und geldwerte Leistungen, für deren Offenlegung keine Zustimmung erteilt wurde. Rezeptfreie Präparate (Over-the-counter medicines, OTC): Rezeptfreie Präparate werden von diesem Bericht nicht erfasst. Geldwerte Leistungen juristischer Personen von Pfizer in andere Länder (grenzüberschreitende geldwerte Leistungen): Dieser Bericht erstreckt sich auf geldwerte Leistungen an HCPs, HCOs und Patientenorganisationen, die in der Schweiz ansässig sind. Eingeschlossen sind dabei alle direkten und indirekten geldwerten Leistungen, die von Pfizer-Tochtergesellschaften in den 33 europäischen Ländern, auf die sich der EFPIA Disclosure Code erstreckt, gewährt wurden. In Bezug auf Nicht-EFPIA-Länder wird Pfizer alles unternehmen, um von Pfizer- Tochtergesellschaften gewährte direkte Zahlungen zu erfassen und offenzulegen. Da wir allerdings für die Offenlegung grenzüberschreitender geldwerter Leistungen, die im Jahr 2015 gewährt wurden, noch keine Einwilligungen einholen konnten, werden sie im aggregierten Bereich des Berichts aufgeführt. Währung: Geldwerte Leistungen werden in Schweizer Franken angegeben. In einer anderen Währung gewährte geldwerte Leistungen wurden bei Erstellung dieses Berichts in Schweizer Franken umgerechnet. Dabei wurden die am Tag der Zahlung gültigen Standard-Wechselkurse von Pfizer angewendet. Seite 7 von 8

Mehrwertsteuer: Pfizer Schweiz legt geldwerte Leistungen zum Bruttowert (inkl. MwSt.) offen, sofern sie der Mehrwertsteuer unterliegen. Bewertung von Sachleistungen: Pfizer Schweiz legt alle Spenden zu einem angemessenen Marktpreis offen. Länderspezifische ID: Zur Identifikation von HCPs, HCOs und Patientenorganisationen verwendet Pfizer Schweiz die One Key-ID von Cegedim. Zürich, April 2016 Seite 8 von 8