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Transkript:

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENOSSENSCHAFTSBANK MECKENBEUREN EG

Inhaltsverzeichnis1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 8 Marktrisiko (Art. 445)... 9 Operationelles Risiko (Art. 446)... 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 9 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 10 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)... 11 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)... 12 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)... 13 Anhang... 14 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente... 14 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit... 16 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken gem 340g HGB und Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem 340g HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Seite 3/20

5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 2.250 TEUR, die Auslastung lag bei 75 %. 10 Neben dem Leitungsmandat beim offenlegungspflichtigen Institut begleiten die Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- oder Aufsichtsmandate. Die Aufsichtsratsmitglieder begleiten zu den Aufsichtsmandaten beim offenlegungspflichtigen Institut vier Leitungsmandate und keine Aufsichtsmandate. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risioikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 4/20

Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 11.323 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 1.236 - Gekündigte Geschäftsguthaben 38 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 662 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 3.693 + Sonstige Anpassungen 4 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 14.408 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen TEUR Institute 178 Unternehmen 889 Mengengeschäft 1.328 Durch Immobilien besicherte Positionen 882 Ausgefallene Positionen 365 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 265 Beteiligungen 274 Sonstige Positionen 53 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 520 Eigenmittelanforderungen insgesamt 4.754 Seite 5/20

17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklassen Gesamtwert Durchschnittsbetrag (TEUR) (TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken 166 297 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 100 178 Öffentliche Stellen 309 309 Institute 55.340 56.075 Unternehmen 12.359 10.908 Mengengeschäft 36.443 36.772 Durch Immobilien besicherte Positionen 34.528 34.090 Ausgefallene Positionen 3.741 3.652 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 4.153 3.558 Beteiligungen 3.425 3.272 Sonstige Positionen 1.524 1.515 Gesamt 152.088 150.576 Seite 6/20

Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken 80.222 38.009 - Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland 80.143 22.140 - EU 3 13.036 - Nicht-EU 76 2.833 - Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 50.958 - - Firmenkunden 29.264 - - Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 17.190 3.845-1 bis 5 Jahre 30.956 18.231 - > 5 Jahre 32.076 13.263 - ohne Restlaufzeit - 2.269 - Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite oder Wertpapiere). 20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen(EWB) sowie Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB in Höhe von 2.700 TEUR. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Privatkunden 481 481 176 0 82 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Firmenkunden 3.810 3.810 1.132 6-219 Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Summe 108 0 38 Seite 7/20

Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 1.672 230 363 231 0 1.308 Rückstellungen 9-3 - - 6 PWB 97 11 - - - 108 21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch sowie die Exportversicherungsagentur EulerHermes Deutschland AG für die Forderungskategorie Staaten nominiert. Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance wurde keine Ratingagentur benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 46.172 47.428 2 - - 4 - - 10 - - 20 10.611 11.156 35 34.528 34.528 50 - - 70-1.707 75 36.443 33.631 100 17.718 17.056 150 2.463 2.428 250 - - 370 - - 1250 - - Sonstiges 3.313 3.313 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Seite 8/20

Marktrisiko (Art. 445) 22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 23 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 24 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 25 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Nicht börsengehandelte Positionen 2.902 3.014 Börsenwert TEUR Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 112 TEUR. Seite 9/20

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 26 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos 27 Das Zinsänderungsrisiko gem. Basel II wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuchbarwerts + 200 Basispunkte ad hoc 3.830 TEUR - 200 Basispunkte ad hoc 1.138 TEUR Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz 28 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit Wachstum bei einer unveränderten Geschäftsstruktur. Seite 10/20

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Standard-Zinsszenarien auf Basis vom 31.12.2014: Zinsänderungsrisiko für 2015 Rückgang der Erträge Erhöhung der Erträge steigende Zinsen: Die Analyse der Zinskurve erfolgt über alle Laufzeitbänder. Dabei werden die Stützstellen 1, 3, 6 Monate sowie 1 bis 10 Jahre genutzt. Die Zinsshifts bewegen sich von im Bereich von + 97 BP bei 10 Jahren bis +148 BP bei 2 Jahren fallende Zinsen: Die Analyse der Zinskurve erfolgt über alle Laufzeitbändder. Dabei werden die Stützstellen 1, 3, 6 Monate sowie 1 bis 10 Jahre genutzt. Die Zinsshifts bewegen sich von im Bereich von -200 BP bei 1 Monat bis fünf Jahren und 152 BP bei 10 Jahren Drehung kurzes Zinsende steigend: nach einem Handelstag: + 3 BP bei 1 Tag/ +-0 BP bei 5 Jahren/-12 BP bei 10 J. nach 250 Handelstagen: + 88 BP bei 1 Tag/ +-0 BP bei 5 Jahren/-118 BP bei 10 J. Drehung kurzes Zinsende fallend: nach einem Handelstag: -6 BP bei 1 Tag/ +-0 BP bei 5 Jahren/+13 BP bei 10 J. nach 250 Handelstagen: -177 BP bei 1 Tag/ +-0 BP bei 5 Jahren/+81 BP bei 10 J. 103 TEUR 63 TEUR 3 TEUR 13 TEUR Das Konfidenzniveau beträgt 99 %. In der Ermittlung wurden keine negativen Zinsen simuliert. 29 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 30 Verbriefungen bestehen nicht. Seite 11/20

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 31 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 32 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 33 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 34 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 35 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Seite 12/20

36 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Mengengeschäft 7.031 2.581 Unternehmen 1.690 192 Ausgefallene Positionen 416 45 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 37 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 4.230 108.373 Aktieninstrumente - - 7.056 7.013 Schuldtitel - - 33.389 35.268 Sonstige Vermögenswerte - 2.415 38 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten o- der ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 4.277 4.230 39 Angaben zur Höhe der Belastung Die Asset-Encumbrance-Quote beträgt 3,8 % Seite 13/20

Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg- Kennung für Privatplatzierung) Genossenschaftsbank Meckenbeuren eg k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 2.300 9 Nennwert des Instruments 2.300 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag nein k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel Seite 14/20

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Seite 15/20

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 16/20

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