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Transkript:

Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Coburg (SPO B BW) Vom 19. September 2006, berichtigt am 27. Oktober 2006 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS 2210 1 1 WFK) erlässt die Fachhochschule Coburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Coburg. 2 Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686, BayRS 2210 4 1 4 1 WFK), der Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen (PrSV) vom 16. Oktober 2002 (GVBl S. 589, BayRS 2210 4 1 6 1 WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Coburg (APO) vom 2. Dezember 2003 (KWKBl II 2004 S.983) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziel 1 Studienziel ist die Vermittlung berufsqualifizierender Kenntnisse und Fähigkeiten. 2 Die Studierenden werden in die Lage versetzt, nach Erwerb des Abschlusses qualifizierte Aufgaben in Unternehmen und anderen Institutionen mit wirtschaftlichen Bezügen wahrzunehmen. 3 Dies schließt die Übernahme hochqualifizierter Fach und Führungsaufgaben ein, die eine eigenständige Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher und interdisziplinärer Methoden, Instrumente und Erkenntnisse erfordern. 3 Nichtzulassung Das Bachelorstudium der Betriebswirtschaft kann nur aufnehmen, wer ein Diplomstudium oder Bachelorstudium in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang nicht endgültig nicht bestanden hat. 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums (1) 1 Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Studiensemestern, davon sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester. 2 Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. 3 Der erste Studienabschnitt umfasst vier theoretische, der zweite Studienabschnitt umfasst zwei theoretische und ein praktisches Studiensemester. 4 Das praktische Studiensemester wird als fünftes Studiensemester geführt; hiervon kann beim Studium mit integrierter Berufsausbildung abgewichen werden. (2) 1 Der Studiengang gliedert sich ab Beginn des sechsten Studiensemesters nach Maßgabe des Studienplans in folgende berufsfeldorientierte Vertiefungsmodulgruppen: 1. Banking und Finance 2. Management im Gesundheitswesen 3. Marketing, Vertrieb und E Commerce 4. Personal, Prozess und Dienstleistungsmanagement 5. Rechnungswesen, Controlling und Steuern. 2 Bis zum Ende des vierten Studiensemesters ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fakultät nach deren Maßgaben eine berufsfeldorientierte Vertiefungsmodulgruppe zu wählen. (3) 1 Der Studiengang kann bei Vorliegen besonderer Gründe auf Antrag an die Prüfungskommission in Teilzeit studiert werden. 2 Die Regelstudienzeit im Teilzeitstudium beträgt 13 Studiensemester. (4) Die bestandenen Leistungsnachweise des ersten Studienabschnitts führen zur fachgebundenen Hochschulreife. 5 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die Leistungspunkte (ECTS) sind in der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. 2 Die Regelungen werden für die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule durch den Studienplan ergänzt. 3 Einzelne Module und zugehörige Leistungsnachweise können in englischer Sprache durchgeführt werden. 6 Vorrückensberechtigungen, Fristen für das erstmalige Ablegen (1) 1 Zum Eintritt in das dritte und die folgenden Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Mikroökonomie, Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik und Buchführung mindestens viermal die Endnote ausreichend oder besser erzielt hat.

2 2 Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters sind die Leistungsnachweise dieser fünf Module zu erbringen; andernfalls gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. (2) Wurden die endnotenbildenden Leistungsnachweise der Module des ersten Studienabschnitts bis zum Ende des fünften bzw. neunten Fachsemesters (Teilzeitstudium) nicht abgelegt, gelten sie Ende des fünften bzw. neunten Fachsemesters als erstmals abgelegt und nicht bestanden. 7 Fachstudienberatung 1 Die Fachstudienberatung soll Studierenden Struktur, Wahlmöglichkeiten und Abläufe des Studiums sowie das tatsächliche Lehrangebot zu erläutern. 2 Studienanfänger sind zudem im Rahmen von Einführungsveranstaltungen zu informieren. 3 Darüberhinaus soll sie die Studierenden in Fragen der beruflichen Eignung sowie in Hinblick auf aktuelle berufsfeldbezogene Entwicklungen informieren und beraten. 8 Praktisches Studiensemester (1) 1 Das praktische Studiensemester umfasst 20 Wochen. 2 Das praktische Studiensemester ist erfolgreich abgeleistet, wenn 1. die Ableistung der Praxiszeit durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgegebenem Muster entspricht, nachgewiesen ist 2. ein ordnungsgemäßer Praxisbericht vorgelegt wurde und 3. die Leistungsnachweise der Module Praxisseminar und Transfermanagement mit Erfolg abgelegt wurden. 3 Die Prüfungen des praktischen Studiensemesters werden außerhalb des Prüfungszeitraums abgelegt. (2) Bei Ableistung des praktischen Studiensemesters außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann die Prüfungskommission besondere Regelungen treffen. (3) 1 Während der Studienzeit kann zugleich ein einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz bei den zuständigen Ausbildungsträgern (z.b. Bankkauffrau/ mann) erworben werden (Studium mit integrierter Berufsausbildung). 2 Dabei kann die praktische Berufsausbildung auf das praktisches Studiensemester angerechnet werden. 9 Bachelorarbeit (1) Das Studium beinhaltet eine Bachelorarbeit. (2) 1 Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus der Betriebswirtschaft auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig zu bearbeiten. 2 Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Monate. 10 Prüfungsgesamtnote Die Notengewichte der Leistungsnachweise der Gesamtprüfung bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote und der Divisor sind in der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. 11 Bachelorprüfungszeugnis, Akademischer Grad 1 Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums werden ein Bachelorprüfungszeugnis und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Coburg ausgestellt. 2 Das Bachelorprüfungszeugnis enthält alle Module der theoretischen Studiensemester. 3 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform: (B.A.) verliehen. 11 In Kraft Treten, Außer Kraft Treten (1) 1 Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2006 in Kraft. 2 Sie gilt für Studierende, die nach dem Sommersemester 2006 ihr Studium aufnehmen. (2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2006/2007 aufgenommen haben, findet die Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Coburg (SPO BW) vom 12. Februar 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. September 2006 Anwendung; im Übrigen tritt diese außer Kraft.

3 (3) 1 Für Studierende, für die die in Absatz 2 genannte Studien und Prüfungsordnung gilt, 1. werden Lehrveranstaltungen beginnend mit dem dritten Studiensemester letztmalig im Wintersemester 2006/2007 und endend mit dem achten Studiensemester letztmalig im Sommersemester 2009, 2. wird die Möglichkeit der Wiederholung von Leistungsnachweisen beginnend mit dem dritten Studiensemester letztmalig im Sommersemester 2008 und endend mit dem achten Studiensemester letztmalig im Wintersemester 2010/2011 angeboten. 2 Studierende, die auf Grund des Satz 1 ihr Studium nicht beenden können, werden in die Studien und Prüfungsordnung nach Absatz 1 überführt. (4) Soweit dies zur Vermeidung von Härten im Zusammenhang mit der Neuordnung des Studiengangs notwendig ist, kann der Fakultätsrat allgemein oder im Einzelfall besondere Regelungen für das Studium, die Prüfungskommission besondere Regelungen für Leistungsnachweise treffen. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Coburg vom 27. Januar 2006 und einer Entscheidung der Hochschulleitung der Fachhochschule Coburg gemäß Art. 20 Abs. 4 BayHSchG vom 14. September 2006 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten vom 19. September 2006. Coburg, den 19. September 2006 gez. Prof. Dr. Schafmeister Präsident Diese Satzung wurde am 19. September 2006 in der Fachhochschule Coburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 19. September 2006 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 19. September 2006.

4 Anlage: Übersicht über die Module und Leistungsnachweise des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft 1. Erster Studienabschnitt theoretische Studiensemester 1 bis 4 1 2 3 4 5 6 7 8 9 lfd. Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise 1) Nr. Module SWS Art der Lehrveranstaltung 1) Studien begleiten- Endnote für Punkte Prüfungen Endnoten bildende Gewicht der Leistungsde Leistungsnachweise (ggf. in fungsge- (ECTS) die Prü- Art Dauer (ggf. in Minuten) Minuten) samtnote Pflichtmodule 1 Grundlagen der 6 LV, SU, Ü schrp 90 150 3 8 Betriebswirtschaftslehre 2 Studien und Karriereplanung 2 SU, S LNe ½ 4 3 Mikroökonomie 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 4 Makroökonomie 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 5 Wirtschaftsrecht 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 6 Gesellschaftsrecht 2 LV, SU, Ü schrp 90 150 1 4 7 Wirtschaftsmathematik 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 8 Wirtschaftsstatistik 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 9 Computerpraktikum 2 Pr prln ½ 4 10 Business English 6 SU, Ü Kl (90 150) 2) 1 4 und/oder prln 11 Buchführung 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 12 Bilanzierung 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 13 Unternehmensbesteuerung 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 14 Marketing 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 15 Produktionswirtschaft und Logistik 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 16 Organisation 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 17 Personalwirtschaft 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 18 Kosten und Leistungsrechnung 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 19 Finanzierung und Investition 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 20 Controlling 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 21 Wirtschaftsinformatik 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 6 Zwischensummen 82 38 120

5 2. Zweiter Studienabschnitt theoretische Studiensemester 6 bis 7 1 2 3 4 5 6 7 8 9 lfd. Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise 1) Nr. Module SWS Art der Lehrveranstaltung begleitende Leistungsnachwei- Endnote für Punkte Prüfungen Endnoten bildende Studien Gewicht der Leistungsdie Prü- Art Dauer (ggf. in Minuten) se (ggf. in Minuten) fungsge- (ECTS) samtnote 2.1 Gemeinsames Studium 2.1.1 Pflichtmodule 22 Unternehmensführung 2 SU schrp 90 150 2 3 23 Unternehmensplanspiel 2 LV, Ü, S prln, StA oder Kl 1 3 (90 150) 2) 24 Mitarbeiterführung und 4 LV, SU, Ü schrp 90 150 2 4 1 3 Kommunikation 25 Präsentation und Moderation 2 S prln, StA oder Kl (90 150) 2) 26 Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten 2.1.2 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 27, 28 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 1und 2 2 x 2 = 4 2 LV, SU, Ü prln, StA oder Kl (90 150) 2) 1 3 LV, S, Ü je 1 x prln, StA oder Kl 2 x ½ (90 150) 2) = 1 6 x 2 2.2 Berufsfeldorientierte Vertiefungsmodulgruppen 3) 29 Wahlpflichtmodule 1 bis 6 6 x 4 S, SU je 2 x prln, StA oder Kl 34 = 24 (90 150) 3) = 12 2.3 Abschlussarbeit 35 Bachelorseminar 4) 2 LV, Ü begleitende Präsentation und mdlp 2 x 2 = 4 6 x 4 = 24 1 4 36 Bachelorarbeit 0 BA BA 4 12 3. Praktisches Studiensemester 5 37 Praxisphase 20 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen nicht Endnoten bildende Studien begleitende Leistungsnachweise 1) 38 Praxisseminar 2 S Kl und Praxisbericht 5) 4 39 Transfermanagement 4 SU, ExL Kl 5) 6 Zwischensummen 48 25 90 Gesamtsummen 130 63 210

6 Erläuterung der Fußnoten: 1) Die nähere Festlegung erfolgt durch den Fakultätsrat im Studienplan am Ende des laufenden Semesters für das folgende Semester. Soweit keine Anzahl angegeben ist, handelt es sich um einen Leistungsnachweis. Alle Leistungsnachweise sind bestehenserheblich. Wird die Endnote aus mehreren Leistungsnachweisen gebildet, haben diese untereinander das gleiche Gewicht; die Endnote ausreichend oder besser setzt voraus, dass jeder Leistungsnachweis mit mindestens der Note ausreichend bewertet wurde. Mehrere Leistungsnachweise sind im gleichen Semester abzulegen. 2) Bei Klausuren ist Prüfungsgegenstand nicht der gesamte Inhalt des Faches. 3) Von insgesamt sechs abzulegenden Modulen sind mindestens fünf Module aus der Wahlpflichtmodulgruppe der berufsfeldorientierten Vertiefungsmodule zu wählen. Ein Modul kann aus einer anderen Wahlpflichtmodulgruppe gewählt werden. 4) Für den Erst und den Wiederholungsversuch der Bachelorarbeit ist der Besuch des begleitenden Bachelorseminars verpflichtend. Dabei soll der Student Fragestellung, Bearbeitungsansätze und methoden sowie die Ergebnisse seiner Bachelorarbeit darstellen und vertreten. Bei Wiederholung der Bachelorarbeit ist die Endnote des zugehörigen Bachelorseminars maßgebend. 5) Prädikatsnoten gemäß 18 Abs. 4 RaPO. Abkürzungsverzeichnis / Erläuterungen: BA = Bachelorarbeit ExL = Externe Lehrveranstaltung Kl = Klausur LV = Lehrvortrag mdlp = mündliche Prüfung Pr = Praktikum prln(e) = praktische(r) studienbegleitende(r) Leistungsnachweis(e) S = Seminar schrp = schriftliche Prüfung StA = Studienarbeit SU = seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung