Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen



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Transkript:

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen 2. Ausgabe März 2014

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen als Empfehlung in den Netzgebieten der LEW Verteilnetz GmbH Öffentliche Trinkwasserversorgungsunternehmen in Schwaben schwaben netz gmbh Netze Augsburg GmbH und Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH Um was geht es? Der vorliegende Leitfaden soll als Orientierungshilfe für Planer, Bauherrn und Netzbetreiber zur Erstellung von Mehrspartenhausanschlüssen dienen. Darüber hinaus werden anhand von Beispielen gängige Anschlussvarianten aufgezeigt. Der Leitfaden stellt die Mindestanforderung zur Verlegung von Mehrspartenhausanschlüssen dar. Alle Anwender werden gebeten durch Übermittlung von Anregungen an der Fortentwicklung dieses Leitfadens mitzuwirken. Den nachstehenden Grundsätzen liegen die gültigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorgaben zu Grunde. Besonderer Dank gebührt an dieser Stelle den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre sachkundige und engagierte Mitarbeit bei der Erstellung dieses Leitfadens. An der Erstellung haben mitgewirkt: Wasserwerk Schwabmünchen Bayerische Rieswasserversorgung schwaben netz gmbh LEW Verteilnetz GmbH LEW Netzservice GmbH Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Info / Kontakt im Internet: www.wasserwerk-schwabmuenchen.de www.rieswasser.de www.schwaben-netz.de www.lew-verteilnetz.de www.lew-netzservice.de www.sw-augsburg.de Die aktuelle Fassung des Leitfadens finden Sie auch in o. g. Internet-Kontakten. Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-2/10-

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines zum Mehrspartenhausanschluss 4 2. Systemdarstellungen 5 2.1 Grundstücksanschluss 2.2 Einzelanschluss 2.3 Gemeinsamer Anschluss 2.4 Mehrspartenhausanschluss 3. Regelwerke 7 4. Mehrspartenhauseinführungen 8 4.1 Mehrsparten-Wandeinführung für Gebäude mit Keller 4.2 Mehrsparten-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller 5. Quellen 10 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-3/10-

1. Allgemeines zum Mehrspartenhausanschluss (MSH) Im 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Forderung erhoben, dass die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas effizient zu erfolgen hat. In der Versorgungssparte Trinkwasser ist diese Forderung im Hinweis W 409 (Technische Mitteilung) Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und in der Sparte Telekommunikation (TK) im Telekommunikationsgesetz (TKG) Fassung 2012 verankert. Der Mehrspartenhausanschluss bietet die Möglichkeit, dass die Erdgas-, Strom-, Trinkwasser- und Telekommunikationsleitungen gebündelt und mit einer Hauseinführung erstellt werden kann. Um die Mehrspartenhausanschlüsse nach den Regeln der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft erstellen zu können, ist zu beachten dass: - ausschließlich Materialien verwendet werden, die den Vorgaben der Netzbetreiber entsprechen - ausschließlich für die MSH zugelassene Schutzrohre verlegt werden (kein KG, PVC, HT o. ä.) - der Hausanschlussraum verschließbar und frostfrei ist - der Wandbereich des Hausanschlusses plan und trocken ist - die Baugrube vor dem Gebäude normgerecht verfüllt und verdichtet ist - keine Hindernisse und Gerüste im Bereich der Mehrspartentrasse vorhanden sind - bei der Verlegung der Fußbodeneinführung die Einbauhöhen bekannt sind Zur Planung des Hausanschlusses werden benötigt: - amtlicher Lageplan (bevorzugter Maßstab 1:1000) mit der geplanten Mehrspartentrasse - Grundrissplan mit Angabe der vorgesehenen Einführungsstelle in den Anschlussraum Beispiel Lageplan (M 1:1000) Beispiel Grundrissplan mit Hauseinführung straßenseitig Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-4/10-

2. Systemdarstellungen 2.1 Grundstücksanschluss (Teilanschluss) für späteren Mehrspartenhausanschluss Bei einem Grundstücksanschluss für einen späteren Mehrspartenhausanschluss sollten die Versorgungsleitungen in Abstimmung und nach Vorgabe des Erschließungsträgers im Zuge des Straßenbaus bis ca. 1 m hinter die Grundstücksgrenze gelegt werden. Zum Zeitpunkt der Grundstücksbebauung werden die Leitungen in das Gebäude verlängert. Der Anschluss der Versorgungssparten im Grundstück sollte gebündelt an einer abgestimmten Stelle erfolgen. Die Abstände der Versorgungsleitungen und Muffen entsprechen dem notwendigen Schutzabstand und sind auch für die Montage erforderlich. Hieraus ergibt sich ein freizuhaltender Spartenkorridor im Erschließungsgrundstück mit einer Breite von 1,8 m und einer Länge von 1-1,5 m. Die Breite der späteren Mehrspartentrasse zum Gebäude beträgt 0,6 m. Die Überdeckung darf ein Mindestmaß von 1 m auf der gesamten Länge nicht unterschreiten. 1,8 m Straße 1-1,5 m Spartenkorridor im Erschließungsgrundstück mit einer Länge von ca. 1,8 m und einer Breite von ca. 1-1,5 m Trassenbreite MSH 0,6 m Gebäude Gebäude Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-5/10-

2.2 Einzelanschluss Jedes Gewerk einzeln in einem separaten Graben mit verschiedenen Einführungsstellen. 2.3 Gemeinsamer Anschluss Alle Gewerke in einem gemeinsamen Graben mit separaten Einführungen durch die Kellerwand (siehe Abbildung). 2.4 Mehrspartenhausanschluss Alle Gewerke in einem gemeinsamen Graben und in flexiblen Mantelrohren von Grundstücksgrenze bis zur Kellerwand und nur eine Einführungsstelle (siehe Abbildung). Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-6/10-

3. Regelwerke/Verordnungen Strom: Technische Anschlussbedingungen (TAB) 5.1 Art der Versorgung (2) Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer verfügt. Strom: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Gas: Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) 6 Herstellung des Netzanschlusses (2) Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Gas- bzw. Trinkwasserhausanschlüsse gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 Gas-Hausanschlüsse (Planung und Errichtung) bzw. DVGW-Merkblatt W 404 Leitungsführung Zusammenfassend gilt: Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Ergänzende Regelung zur Planung der Leitungsführung im Privatgrund Ergänzend zu den oben genannten Vorgaben sollte bei bestehenden Grundstücksanschlüssen auf einen Leitungsverzug zur Geraden der Anschlussverlängerung und der versetzten Gebäudeeinführung von max. 1 m geachtet werden. Weiterhin sollte nicht mehr als eine Abwinkelung in der Trasse auf dem Privatgrund verbaut werden. Leitungsverzug max. 1m Anschlussleitung mit einem rechten Winkel Verzug: max. 1 m zur Geraden rechter Winkel Gerade Hauseinführung Grundstücksanschluss Hauseinführung Grundstücksanschluss Weiterführende Normen: - Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen Allgemeine Planungsgrundlagen - Technische Regel DVGW VP 601 Prüfgrundlage Gas- und Wasser-Hauseinführung Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-7/10-

4. Mehrspartenhauseinführungen So nicht! sondern so oder so 4.1 MSH-Wandeinführung für Gebäude mit Keller Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen Durchmesser der Kernbohrung 200 mm oder Futterrohr Strom TK Wasser Gas Überdeckung mind. 1 m Grabenbreite gemäß DIN 4124 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-8/10-

4.2 MSH-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen Reiheninstallation 4-fach Strom TK Gas Wasser Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-9/10-

5. Quellen: Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.v. Mit freundlicher Empfehlung: Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 2. Ausgabe 03/2014-10/10-