Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten
|
|
- Klara Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Wasser-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Vorübergehender Hausanschluss zur Bauwasserversorgung der SWM Versorgungs GmbH Stilllegung von Fernwärme-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Außerbetriebnahme von Fernwärme-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Vorübergehender Netzanschluss zur Baustromversorgung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur Region GmbH Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen der SWM Infrastruktur Region GmbH
2 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Errichtung eines vorübergehenden Hausanschlusses zur Bauwasserversorgung (1) Gegenstand des Antrags ist die Herstellung / Vorhaltung eines Bauwasseranschlusses (einschließlich Wasserzähler) durch die SWM Versorgungs GmbH (im Folgenden SWM genannt) an eine bestehende Hausanschlussleitung der SWM. Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse der SWM. / -ende (2) Ein genauer Termin für die Errichtung des Bauwasseranschlusses ist mit den SWM unter folgenden Telefonnummern zu vereinbaren: Ausführung im Keller / Übergabeschacht Ausführung in Baugrube auf Privatgrund (3) Die SWM behalten sich vor, diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Pflichten aus der AVBWasserV werden hierbei nicht berührt. (4) Die Vertragsbeendigung ist bei den SWM schriftlich zu beantragen. Die Demontage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. 3 Allgemeine Bedingungen für den Hausanschluss (1) Für den Bauwasseranschluss gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie die Anlage zur AVBWasserV Ergänzende Bedingungen der SWM Versorgungs GmbH für den Wasseranschluss und die Wasserversorgung nach Standardverträgen in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zum vorübergehenden Netzanschluss zur Bauwasseranschluss (1) Leitungen, Anschlusskomponenten und Zähler sind Eigentum der SWM oder eines mit ihr im Sinn der 15 ff AktG verbundenen Unternehmens. (2) Die Leitungen, Komponenten einschließlich des oder der Zähler dürfen nur von der SWM oder deren Beauftragten entfernt werden. (3) Anschlusskomponenten und Zähleranlage sind durch den Auftraggeber (Anschlussnehmer) ordnungsgemäß zu sichern. Schäden, die an den Betriebsanlagen und Messeinrichtungen durch äußere Einwirkungen (z. B. Frost-, Schlag-, bzw. Lasteinwirkungen) oder durch Verlust entstehen, trägt der Anschlussnehmer. (4) Der Auftraggeber (Anschlussnehmer) verpflichtet sich, die Bauwasserinstallation nach den Regeln der Technik, insbesondere nach den Vorgaben der DIN 1988, erstellen zu lassen und entsprechend zu betreuen. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen sowie bei Auftreten unzulässiger Netzrückwirkungen wird die Wasseranschlussvorrichtung ohne vorherige Verständigung des Auftragnehmers auf dessen Kosten entfernt. (5) Der Auftraggeber (Anschlussnehmer) verpflichtet sich anfallendes Abwasser über vorschriftsmäßige Anlagen zu entsorgen. Gleichfalls hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass durch Nutzung der Wasserabgabevorrichtung kein Glatteis auf Geh- oder Fahrbahnflächen entstehen kann. (6) Nach Beendigung der Bauwassernutzung sind die an der Bauwassereinrichtung angeschlossenen Verbindungen vom Auftraggeber (Anschlussnehmer) oder dessen Beauftragten zu trennen. Führt der Auftraggeber (Anschlussnehmer) oder dessen Beauftragter die Trennung nicht durch, wird sie von den SWM oder deren Beauftragten durchgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber (Anschlussnehmer) nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Des Weiteren ist entweder die bereits beauftragte Stilllegung der Hausanschlussleitung zu terminieren oder ein Antrag auf Inbetriebsetzung zu stellen. Bei Änderung der vertraglichen Gesamtmenge ist ein Antrag auf Änderung des Hausanschlusses zu stellen. SWM Versorgungs GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Wasser/ /Rev Haftung der SWM (1) Die Haftung der SWM für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die vertraglich vereinbarte Leistung basierend auf dem Urteil des BFH vom (V R 61/03) unter den Begriff "Lieferung von Wasser" im Sinn von 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.v.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG fällt und deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die vertragliche Leistung egal aus welchem Grund mit dem Regelsteuersatz gem. 12 Abs. 1 UStG zu versteuern ist, verpflichtet sich der Anschlussnehmer, den SWM den Betrag, der sich bei Anwendung des Regelsteuersatzes auf den oben ausgewiesenen Nettobetrag ergibt, unter Abzug des Betrags, der sich bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf den oben ausgewiesenen Nettobetrag ergibt, zu erstatten. In diesem Fall werden die SWM dem Anschlussnehmer den berichtigten Betrag in Rechnung stellen. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Rechnung aufzubewahren und sie im Falle einer erforderlichen Rechnungskorrektur an die SWM zurückzusenden. Seite 2 von 3
3 SWM Versorgungs GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Wasser/ /Rev. 1.0 Seite 3 von 3
4 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Fernwärme-Hausanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung der Versorgung durch Abtrennen vom Fernwärmenetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt nachstehende Leistung der SWM Versorgungs GmbH (im Folgenden SWM genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM unter der Telefonnummern zu vereinbaren. 3 Allgemeine Bedingungen für den Netz- / Hausanschluss (1) Für die Stilllegung des Hausanschlusses Fernwärme gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Anlage zur AVB-FernwärmeV Ergänzende Bedingungen der SWM Versorgungs GmbH für die Versorgung mit Fernwärme in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Hausanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei den SWM zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. 5 Haftung der SWM (1) Die Haftung der SWM für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Versorgungs GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Hausanschluss Fernwärme/ /Rev. 1.0 Seite 1 von 2
5 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Fernwärme-Hausanschlüssen (1) Die Außerbetriebnahme beinhaltet die Unterbrechung des Hausanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung einschließlich Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt nachstehende Leistung der SWM Versorgungs GmbH (im Folgenden SWM genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM unter der Telefonnummern zu vereinbaren. 3 Allgemeine Bedingungen für den Netz- / Hausanschluss (1) Für die Außerbetriebnahme des Hausanschlusses Fernwärme gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Anlage zur AVB-FernwärmeV Ergänzende Bedingungen der SWM Versorgungs GmbH für die Versorgung mit Fernwärme in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Hausanschluss Fernwärme ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. (2) Das Rohr vom Verteilnetz zum Hausanschluss bleibt unter Druck. 5 Haftung der SWM (1) Die Haftung der SWM für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Versorgungs GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Hausanschluss Fernwärme/ /Rev. 1.0 Seite 2 von 2
6 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung durch Abtrennen vom Stromnetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich des Ausbaus der jeweiligen Messeinrichtung(en) (z. B. anwendbar beim Abriss des Gebäudes). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Stilllegung des Anschlusses Strom gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Netzanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei der SWM-I zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. 5 Haftung der SWM-I (1) Die Haftung der SWM-I für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Strom/ /Rev. 1.0 Seite 1 von 4
7 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen (1) Für Strom beinhaltet die Außerbetriebnahme die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Aussichern der Hauptsicherungen einschließlich Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Außerbetriebnahme des Anschlusses Strom gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Netzanschluss Strom bzw. Erdgas ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses für die jeweilige Sparte beim Netzbetreiber zu beantragen. (2) Das Kabel vom Verteilnetz zum Netzanschluss bleibt unter Spannung. 5 Haftung der SWM-I (1) Die Haftung der SWM-I für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Strom/ /Rev. 1.0 Seite 2 von 4
8 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung der Errichtung eines vorübergehenden Netzanschlusses zur Baustromversorgung (1) Gegenstand dieses Antrags ist die Herstellung und Vorhaltung eines vorübergehenden Netzanschlusses (einschließlich Messeinrichtung im Anschlussschrank) durch die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) an einer bestehenden Netzanschlussleitung oder an das Elektrizitätsversorgungsnetz der SWM-I. Der Anschlussnehmer / -nutzer beantragt die Leistung gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse der SWM-I). (2) Die SWM-I errichtet innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen (beim Expressanschluss innerhalb von 5 Arbeitstagen) nach Eingang des Antrags (bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen) einen betriebsbereiten, abschließbaren Anschlussschrank gemäß DIN einschließlich einer fest montierten Messeinrichtung am festgelegten Speisepunkt. An diesen Anschlussschrank kann der Verteilerschrank des Kunden direkt über ein von ihm zu stellendes Kabel angeschlossen werden. Der vorübergehende Netzanschluss zur Baustromversorgung beinhaltet eine Anschlussleitung zum Anschlussschrank von bis zu 15 Metern. Anschlussschränke für vorübergehende Netzanschlüsse zur Baustromversorgung können bis 315 A zur Verfügung gestellt werden. Für vorübergehende Netzanschlüsse zur Baustromversorgung über 315 A erhalten Sie ein separates Angebot. / -ende (1) Der Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung in Kraft. Die SWM-I errichtet innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags (bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen) einen betriebsbereiten, abschließbaren Anschlussschrank gemäß DIN einschließlich einer fest montierten Messeinrichtung am festgelegten Speisepunkt. Die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem unter den Vertragsparteien vereinbarten (2) Erfolgt über den Zeitraum von 3 Monaten keine Stromabnahme über den vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung, so endet das Vertragsverhältnis. (3) Die Vertragsbeendigung ist bei den SWM-I schriftlich zu beantragen. Die Demontage ist im Leistungsumfang enthalten. (1) Für den vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Strom/ /Rev Spezifische Bedingungen zum vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung (2) Leitungen, Anschlussschrank sowie die Messeinrichtung sind Eigentum der SWM-I oder eines mit ihr im Sinn der 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. (3) Der Anschlussschrank einschließlich der Messeinrichtungen dürfen vom Anschlussnehmer oder Dritten nicht entfernt werden. (4) Sollte bei Einrichtung, der im Vertrag angegebene Anschlusspunkt den Anforderungen einer Baustromversorgung aus technischen Gründen nicht genügen, behalten sich die SWM-I vor, einen anderen geeigneten Anschlusspunkt zu verwenden. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Anschlussnehmer/-nutzer nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. (5) Der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) verpflichtet sich, die Baustelleninstallation nach den Regeln der Technik sowie den Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der SWM-I erstellen zu lassen und entsprechend zu betreuen. (6) Betreibt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) an dem Anschluss elektrische Anlagen oder Verbrauchsgeräte mit höheren Leistungen oder Anlaufströmen als in diesem Anmeldeformular angegeben und treten dadurch unzulässige Netzrückwirkungen (d.h. Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter) auf, so sind die SWM-I berechtigt, auch ohne vorherige Androhung die zur Beseitigung dieser unzulässigen Netzrückwirkungen notwendigen technischen Maßnahmen zu treffen. Dies schließt insbesondere eine Begrenzung des Maximalstroms sowie die Reduzierung auf einen Wechselspannungsanschluss ein. (7) Bei Stromverbrauchsgeräten mit zu erwartenden Netzrückwirkungen (siehe Grenzwerte TAB 2007 Ziff. 10), ist das entsprechende Datenblatt im digitalen Formular hochzuladen. (8) Um den Verteilschrank des Auftraggebers (Anschlussnehmers/-nutzers) an den Anschlussschrank der SWM-I anschließen zu können, ist das bereitgestellte Vorhängeschloss mit SWM-I Schließung zu öffnen. Der Schlüssel hierfür ist gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts bei den SWM-I erhältlich: Emmy-Noether-Straße 2, München, Bauteil W, Zimmer 2.05 Telefon , Fax , inst-service@swm-infrastruktur.de (9) Anschlussschrank und Zähleranlage sind durch den Anschlussnehmer ordnungsgemäß zu sichern. Schäden, die an den Betriebsanlagen und Messeinrichtungen durch äußere Einwirkungen (z. B. Frost-, Schlag-, bzw. Lasteinwirkungen) oder durch Verlust entstehen, trägt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer). (10) Nach Beendigung der Baustromnutzung sind die im Anschlussschrank angeklemmten Kabelverbindungen vom Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) oder dessen Beauftragten zu trennen. Führt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) oder dessen Beauftragter die Trennung nicht durch, wird sie von den SWM-I oder deren Beauftragten durchgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 5 Haftung der SWM-I (1) Die Haftung der SWM für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Seite 3 von 4
9 (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch erforderliche Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Die Demontage des vorübergehenden Netzanschlusses zur Baustromversorgung ist im Leistungsumfang enthalten. Sie ist jedoch schriftlich bei den SWM-I zu beantragen. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Strom/ /Rev. 1.0 Seite 4 von 4
10 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung der Erdgasversorgung durch Abtrennen vom Erdgasnetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich des Ausbaus der jeweiligen Messeinrichtung(en) (z. B. anwendbar beim Abriss des Gebäudes). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Stilllegung des Netzanschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Netzanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei der SWM-I zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. 5 Haftung der SWM-I (1) Die Haftung der SWM-I für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 1 von 2
11 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Für Erdgas beinhaltet die Außerbetriebnahme die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung mit Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Außerbetriebnahme des Anschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Netzanschluss Erdgas ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses bei den SWM-I zu beantragen. (2) Das Rohr vom Verteilnetz zum Netzanschluss bleibt unter Druck. 5 Haftung der SWM-I (1) Die Haftung der SWM-I für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 2 von 2
12 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung der Erdgasversorgung durch Abtrennen vom Erdgasnetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich des Ausbaus der jeweiligen Messeinrichtung(en) (z. B. anwendbar beim Abriss des Gebäudes). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur Region GmbH (im Folgenden SWM-IR genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM-IR unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Stilllegung des Netzanschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-IR zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Netzanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei der SWM-IR zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. 5 Haftung der SWM-IR (1) Die Haftung der SWM-IR für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur Region GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 1 von 2
13 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Für Erdgas beinhaltet die Außerbetriebnahme die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung mit Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur Region GmbH (im Folgenden SWM-IR genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM-IR unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Außerbetriebnahme des Anschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-IR zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Netzanschluss Strom bzw. Erdgas ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses bei den SWM-IR zu beantragen. (2) Das Rohr vom Verteilnetz zum Netzanschluss bleibt unter Druck. 5 Haftung der SWM-IR (1) Die Haftung der SWM-IR für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 SWM Infrastruktur Region GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 2 von 2
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen der Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen der
MehrPreisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur Region GmbH
Preisblatt Netzanschlüsse der gültig ab 1. Juni 2018 Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Internet: www.swm-infrastruktur-region.de Stand: 01.01.2018 Seite 2 von 9 2 Inhalt 1 Wesentliche Berechnungsbestandteile...
MehrPreisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg
Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg Anlagen zu den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsverordnung (NAV) gültig ab April 2015 1 Das Preisblatt Netzanschlüsse der Elektrizitätswerk Hindelang
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01.01.2017
MehrIhr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.
www.muenster-netz.de Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. Die münsternetz GmbH sorgt für die Netzanschlüsse an die Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmeversorgung Ihres Hauses.
MehrIhr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.
www.stadtwerke-muenster.de www.netze-stadtwerke-muenster.de STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Die Stadtwerke
MehrÖffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am 18.01.2017, gültig ab 01.02.2017 a) Anpassung der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur
MehrPreisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung -
Preisblatt Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH - Erdgasversorgung - ASCANETZ GmbH Magdeburger Straße 26 06449 Aschersleben Tel. 03473 8767-110 Fax 03473 8767-260 E-Mail: info@ascanetz.de Internet:
Mehr5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung
MehrWird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
MehrAnlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrELEKTRIZITÄTS-GENOSSENSCHAFT
ELEKTRIZITÄTS-GENOSSENSCHAFT NORDHALBEN UND UMGEBUNG e.g. 96365 NORDHALBEN 1. Wesentliche Berechnungsbestandteile 2. Baukostenzuschüsse 3. Herstellung von Netzanschlüssen 4. Stilllegen von Netzanschlüssen
MehrErgänzende Bedingungen der TWN
Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) - gültig ab 1. Januar 2016 - Ergänzende Bedingungen der TWN zur Verordnung über Allgemeine
MehrPreisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG
Preisblatt Netzanschlüsse der gültig ab 1. Januar 2018 Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.01.2018 Seite 2 von 15 2 Inhalt 1 Wesentliche Berechnungsbestandteile...
MehrPreise für Netzanschlüsse. der. Stadtwerke Cham GmbH
der Stadtwerke Cham GmbH Seite 1 von 10 Preise für Netzanschlüsse der Stadtwerke Cham GmbH Die Preise für Netzanschlüsse der Stadtwerke Cham GmbH in der vorliegenden Fassung gelten ab 01. März 2017 In
MehrErgänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
MehrAnschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
Mehr1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der
MehrNetzanschlussvertrag Strom
Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"
MehrNetzanschlussvertrag (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag (Niederspannung) zwischen Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum: Kundennummer: - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und Stadtwerke Teterow GmbH Gasstraße 26 17166 Teterow
MehrErgänzende Bedingungen. der Stadtwerke Greven GmbH (SWG)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greven GmbH (SWG) zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrTechnische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Dinslaken GmbH für den Gas Netzanschluss (Standard)
Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Dinslaken GmbH für den Gas Netzanschluss (Standard) Fassung vom 01.12.2017 Stadtwerke Dinslaken GmbH Seite 1 von 7 1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen
MehrAnschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
MehrPreisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH
Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Gültig ab 1. Januar 2018 Inhalt 3 5 Wesentliche Berechnungsbestandteile 7 Baukostenzuschüsse 11 Herstellung von Netzanschlüssen 16 Stilllegen von Netzanschlüssen
MehrANLAGE 4. Technische Anschlussbedingungen Wasser (TAB-Wasser)
10 ANLAGE 4 Technische Anschlussbedingungen Wasser () 1 TAB-WASSER, Stand 18.11.2015 2 3 4 5 ANTRAG ZUM ANSCHLUSS AN DIE WASSERVERSORGUNG SWBB Auftragsnummer (intern): An die Stadtwerke Böblingen GmbH
MehrPreisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH
Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Gültig ab 1. Januar 2017 Inhalt 3 5 Wesentliche Berechnungsbestandteile 7 Baukostenzuschüsse 11 Herstellung von Netzanschlüssen 16 Stilllegen von Netzanschlüssen
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gemeindewerke Lam zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Seite 1 von 8 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gemeindewerke Lam zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Die Preise für Netzanschlüsse der Gemeindewerke Lam in der vorliegenden
MehrNetzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen (in höheren Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen (in höheren Spannungsebenen) Zwischen Creos Deutschland Stromnetz GmbH St. Johanner Str. 101-105 66115 Saarbrücken (nachfolgend Netzbetreiber), und Muster
MehrPreisblatt (Anlage 1)
Preisblatt (Anlage 1) zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur Netzanschlussverordnung NAV gültig ab 01.01.2012 1. Netzanschlusskosten (Ziffer 2. der Ergänzenden Bedingungen) Herstellung
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
MehrMehrlängen bis 35 mm² ab dem 31. Meter 30,00 EUR/m 35,70 EUR/m. Bei bereits bestehendem Hausanschluss, gemäß ,50 EUR 191,00 EUR
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal Rathenower Straße 1 39576 Stendal Preisblatt der zu den Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
MehrPreisblatt Gas-Netzanschluss der Westerwald-Netz GmbH
Preisblatt Gas-Netzanschluss der Westerwald-Netz GmbH Herstellung, Änderung sowie Inbetriebsetzung und Unterbrechung gültig ab: 0. Juli 07 Inhalt. Neubau von Netzanschlüssen Gas.... Preise für die Herstellung
MehrAnschlüsse an unser Versorgungsnetz
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Strom, Erdgas und der Wasserversorgung gemäß folgender Verordnungen: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Allgemeine
MehrP R E I S B L A T T Verteilnetz Elektro, Gas, Wasser und Fernwärme gültig ab
19% 1 Netzkostenbeitrag - Strom 1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz (siehe 11 NAV und Ziffer 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) pro kw 111,87 21,26 133,13
MehrPreisblatt Gas-Netzanschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH
Preisblatt Gas-Netzanschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH Herstellung, Änderung sowie Inbetriebsetzung und Unterbrechung gültig ab: 0. Juli 07 Inhalt. Neubau von Netzanschlüssen Gas.... Preise für die Herstellung
MehrVerordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 20. Juni 1980 (BGBl.-Nr. 31/1980. Teil I)
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB Wasser V) Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Stromanlagen an das Niederspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und nachfolgend Anschlussnehmer genannt
MehrNetzanschlussvertrag NAV99999
Netzanschlussvertrag NAV99999 Zwischen der Werraenergie GmbH Netzbetrieb August-Bebel-Straße 36-38 36433 Bad Salzungen nachfolgend genannt (Netzbetreiber) und Max Mustermann Musterstraße 1 99999 Musterstadt
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks/Gebäudes an das Niederspannungsnetz 0,4 kv der Stadtwerke Haslach zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacher Straße 1 Amtsgericht Freiburg HRA
MehrSo erhalten Sie eine Niederspannungsverbindung in Deutschland
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 gültig ab 01.07.2010 I. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 1. Herstellung von Netzanschlüssen ( 9 NAV) (gemäß Ziffer 4 der ergänzenden Bedingungen) Die
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (gültig ab 01.12.2015) 1. Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,
MehrDie nachstehend aufgeführten Preise sind Pauschalpreise. Eine Abrechnung nach Aufwand findet nicht statt.
Baustromanschlüsse Wenn sie für ihr Bauvorhaben Baustrom benötigen, können wir ihnen mehrere Möglichkeiten hierfür anbieten. Die aufgeführten Möglichkeiten stellen unterschiedliche Komfort- und Leistungsstufen
MehrWird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)
Zählerpunktbezeichnung Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Kundennummer NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der Osterleite 2, 83646
MehrRegelung der Kostenerstattung. durch Anschlussnehmer für Trink- und Abwasser
Regelung der Kostenerstattung durch Anschlussnehmer für Trink- und Abwasser Gültig ab 1. Januar 2015 Inhalt Seite Regelung der Kostener stattung durch Anschlussnehmer für Trinkwasser 1. Grundsätze 3 2.
MehrNetzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V zwischen Evonik Degussa GmbH Paul-Baumann-Straße 1, 45772 Marl BDEW-Codenummer: 9907586000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Gasnetzanschluss der Druckstufe Niederdruck (Basis: Druckstufe hinter dem Druckregelgerät) zwischen Herr, Frau, Firma ggf. Geburtsdatum²-bitte nachtragen HRB Nummer, Amtsgericht
Mehrewk Leitfaden für Bauherren und Planer Ihr Anschluss für Gas, Wasser, Strom
Ihr Anschluss für Gas, Wasser, Strom ewk Leitfaden für Bauherren und Planer Richtig versorgt von Anfang an Sie planen einen Hausneubau? Als Versorger vor Ort haben wir Ihnen hierzu die wesentlichen Informationen
MehrNetzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
Mehrwww.drewag-netz.de vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)
Ergänzende Bedingungen der DREWAG NETZ GmbH (Netzbetreiber) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
MehrWASSERWERK GIFHORN Preisblatt Zu den Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Stand: 1. Januar 2009 1. Baukostenzuschüsse
MehrNetzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV)
Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH, Krommerter Weg 13, 46414 Rhede (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnehmer), (gemeinsam
Mehr24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs
24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs Mit HEGA 11/2012 (Geschäftszeichen PEG21 -II- 1305) vom 20.11.2012 wurden die fachlichen
MehrPreisblatt (Strom) (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV)
Preisblatt (Strom) (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV) gültig ab 01.11.2011 eb = ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV Soweit nachfolgend
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 Wird ersetzt durch die jeweils aktuell im Internet veröffentliche Version 1.
MehrERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN WASSERWERKES DER STADT WEILBURG
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN DES WASSERWERKES DER STADT WEILBURG gültig ab 1. Juli 2013 zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 I. Vertragsabschluss
MehrP R E I S B L A T T Verteilnetz Strom und Gas. gültig ab
1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. pro kw 105,00 19,95 124,95 Netzanschluss an die Niederspannungs-Sammelschiene einer Trafostation über Kabel im Eigentum
MehrNETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM)
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM) (AUßERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DER NAV) zwischen Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bayerstr. 5, 83022 Rosenheim Straße, Hausnummer, PLZ Ort (08031) 3652470 / 3652665 Registergericht
MehrEntgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung)
Öffentliche Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz Clara-Zetkin-Str. 16 14547 Beelitz Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz hat am 04.12.2013 die Entgeltregelungen
MehrPreisblatt Strom Stand:
Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen des Verteilnetzbetreibers zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Preisblatt Strom Stand: 01.08.2018 1. Netzanschlusskosten 1.1 Anschlusskosten 1.1.1 Neuanschluss
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH Krommerter Weg 13 46414 Rhede DVGW-Codenummer: 98700843000002 Marktstammdatenregisternummer:
MehrErgänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 1 Vertragsabschluss ( 2 AVBWasserV) 1.1 Das Wasserversorgungsunternehmen schließt den Versorgungsvertrag
MehrNetzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
MehrKIEFERSFELDEN GEMEINDEWERKE. Strom - Gas - Wasser
GEMEINDEWERKE KIEFERSFELDEN Strom - Gas - Wasser Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Kiefersfelden zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
MehrTechnische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG (esb) Gültig ab 01.01.2011 1. Geltungsbereich Den Technischen Anschlussbedingungen
MehrNetzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung) Die Stadtwerke Jülich GmbH An der Vogelstange 2 a, 52428 Jülich (im Folgenden Netzbetreiber) und Telefon/Fax.. Registergericht.
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lemgo GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) A. Netzanschlusskosten Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für die Herstellung
MehrErgänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrTechnische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH - nachstehend SWT genannt Gültig ab 01.02.2012 - 2-1 Geltungsbereich 1.1
MehrNETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)
NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend
MehrNetzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP) zwischen der Stromversorgung Schierling eg, Dorfmühlstr.
MehrAnschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss zwischen Vorname, Name des Eigentümers. Strasse / Hausnr. des Eigentümers.
MehrNetzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Die Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim (Netzbetreiber) und Name/Firma (Anschlussnehmer) Telefon/Fax: Registergericht Kundennummer: Registernummer
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Geldern Netz GmbH, Markt 25, 47608 Geldern, BDEW- Codenummer 9907746000008 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers,
MehrNetzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz)
Seite 1 von 5, Netzanschlussvertrag (Strom) Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer:
Mehr2. Angaben zum Auftraggeber * Angaben zum Rechnungsempfänger (wenn Auftraggeber nicht gleich Rechnungsempfänger ist)
Vertraulich * Auftrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsantrag 1. Anschlussobjekt * Ortsteil/Gemarkung/Flurstück-Nr. Bauvorhaben bzw. Markt/Veranstaltung
MehrDer Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um
Preisblatt zu Ergänzenden Bedgungen von ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zu Ziffer 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung
Mehr1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.
Stromnetz Ergänzende Bedingungen des Verteilnetzbetreibers EnR Energienetze Rudolstadt GmbH nachstehend kurz VNB genannt zu der Niederspannungsanschlussverordnung NAV vom 01.11.2006 gültig ab 1. Januar
MehrNetzanschluss. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
Netzanschluss > Mittelspannung < Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG - folgend Netze Mittelbaden genannt - (gültig ab: 01.08.2017) Seite: 1 / 15 I N H A L T : 1. Netzkostenbeitrag und Baukostenzuschuss (BKZ)...
MehrI. Netzanschluss ( 5 9 NAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Pinneberg GmbH -nachfolgend Stadtwerkezur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung"
MehrWird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAV-MS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAV-MS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
Mehr