Anschlussnutzungsvertrag
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- Ida Bruhn
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1 Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer genannt schließen folgenden Anschlussnutzungsvertrag für die Abnahmestelle: «ALStraße» Registergericht Wuppertal HRB 12309
2 Datenübersicht: Abnahmestelle: Stationskennzeichen: «ALStraße», «ALPlz» «ALOrt», «Stations_kennzeichen» «Stations_name» Vorgehaltene Netzanschlusskapazität: «Netzanschluss_kapazität_in_kVA» kva entspricht «kw» kw Eigentumsgrenze: Messebene: «Eigentums_grenze» «Ebene_der_Messung» 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer betreffend die Nutzung des Anschlusses an der o. g. Verbrauchsstelle/Entnahmestelle zur Entnahme von Elektrizität durch den Anschlussnutzer Die Anschlussnutzung umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Elektrizität (Liefervertrag), den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Sinne des 20 EnWG (Netznutzungsvertrag) noch den Anschluss an das Netz des Netzbetreibers (Netzanschlussvertrag). Hierüber sind gesonderte Verträge zu schließen. 2. Voraussetzungen der Anschlussnutzung Der Netzbetreiber gestattet dem Anschlussnutzer die Entnahme von Elektrizität unter der Voraussetzung, dass - der Anschlussnutzer einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität mit einem Lieferanten geschlossen hat, der entweder den gesamten Bedarf oder den über eventuelle Fahrplanlieferungen hinaus gehenden Bedarf vollständig abdeckt (offener Liefervertrag), - und zwischen Netzbetreiber und Lieferant ein Vertrag über die Belieferung des Anschlussnutzers durch das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (Lieferanten-Rahmenvertrag) oder eine anderweitige Netznutzungsregelung mit dem Anschlussnutzern abgeschlossen ist - und eine Netzanschlussregelung gemäß Ziffer 4.1 besteht. 3. Ersatzbelieferung 3.1. Endet die Zuordnung eines Anschlussnutzers zu einem Bilanzkreis, ohne dass er einem neuen Bilanzkreis zugeordnet wird oder erfolgt aus sonstigen Gründen keine Seite 2 von 5
3 Belieferung des Anschlussnutzers durch den Lieferanten, unterrichtet der Netzbetreiber den Anschlussnutzer hierüber unverzüglich Nutzt der Anschlussnutzer einen Anschluss, ohne dass die über diesen Anschluss bezogene Energie einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie entsprechend 38 EnWG als vom örtlichen Grundversorger zu dessen Allgemeinen Bedingungen geliefert (Ersatzversorger). Der Ersatzversorger ist berechtigt, für diese Energielieferung gesonderte Preise zu veröffentlichen und für die Energielieferung in Rechnung zu stellen Der Ersatzversorger kann die Ersatzversorgung des Anschlussnehmers verweigern, insbesondere dann, wenn diese für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist oder eine Ausnahme von der Versorgungspflicht entsprechend 37 EnWG besteht. Verweigert der Ersatzversorger die Belieferung, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Entnahmestelle zu sperren. 4. Netzanschluss und Leistungsbereitstellung 4.1. Der Netzanschluss und die Leistungsbereitstellung an der netzseitigen Übergabestelle sind im Netzanschlussvertrag mit dem Anschlussnehmer geregelt. Die Eigentumsgrenze ist in der Datenübersicht beschrieben Die Stromart ist Drehstrom mit einer Spannung von etwa 10 kv und einer Frequenz von etwa 50 Hz. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Stromart und Spannung zu ändern, falls dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist Bei mehreren Anschlussnutzern darf die Summe der in Anspruch genommenen Leistung aller Anschlussnutzer an einem Anschlusspunkt nicht höher sein als die im Netzanschlussvertrag vereinbarte maximale Leistung (Netzanschlusskapazität). Danach beträgt die Netzanschlusskapazität «Netzanschluss_kapazität_in_kVA» kva. Ein Anspruch auf eine höhere Netzanschlusskapazität besteht nicht. Die Anschlussnutzer dürfen die mit dem Anschlussnehmer vereinbarte Netzanschlusskapazität des Netzanschlusses nicht überschreiten Zur Messung der entnommenen elektrischen Energie werden vom Messstellenbetreiber Messeinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers eingebaut. Die Messung erfolgt 10 kv-seitig Der Anschlussnutzer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber den Wegfall seiner in Anspruch genommenen Netzanschlusskapazität an der vertraglichen Übergabestelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen Die Kosten des Einbaus einer Messeinrichtung nach 4.4 des Vertrages und eventuell erforderlich werdender Änderungen der Mess- und Steuereinrichtungen trägt gegenüber dem Netzbetreiber, soweit dieser Messstellenbetreiber ist, der Anschlussnutzer, soweit sie nicht vom Anschlussnehmer getragen werden. Seite 3 von 5
4 5. Zutrittsrecht 5.1. Der Anschlussnutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder zur Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist Den Beauftragten des Netzbetreibers ist darüber hinaus zum Zwecke der Prüfung der technischen Einrichtungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der ungehinderte Zugang (räumlich und zeitlich) zur Trafostation zu gewähren, wenn dies zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen oder um zu gewährleisten, dass Störungen anderer Kunden oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind, erforderlich ist. 6. Rechtsnachfolge 6.1. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit mit Zustimmung des Netzbetreibers auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist Tritt an die Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnutzers. Der Wechsel des Netzbetreibers wird öffentlich bekannt gemacht und auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht. 7. Anwendung der NAV / TAB / Haftung 7.1 Soweit in diesem Vertrag und in den Anlagen zu diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom 01. November 2006 (BGBl 2006, Teil I Nr. 50, S. 2477) und die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zur NAV in ihren jeweiligen Fassungen entsprechend sowie die "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz" (TAB Mittelspannung 2008) in ihrer jeweiligen Fassung. Die NAV, die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die Technischen Anschlussbedingungen sind im Internet unter veröffentlicht und können bei Bedarf angefordert werden. 7.2 Insbesondere haftet der Netzbetreiber für Schäden, die der Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, nur in den Grenzen des 18 NAV. Seite 4 von 5
5 8. Schlussbestimmungen 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihnen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleich kommende Regelungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken. Zur Schließung von Regelungslücken sind nachrangig zu Ziffer 7.1 die einschlägigen Regelwerke Transmission Code und Distribution Code ergänzend heranzuziehen Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich ändern und sollte dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, so werden die Vertragsparteien den Vertrag an die geänderten Bedingungen anpassen. Anschlussnehmer «Ort», «Mieter» Netzbetreiber Remscheid, EWR GmbH Unterschrift des Anschlussnehmers i. V. Franz Causemann i. A. Gabriele Johannsen Registergericht. Registernummer.. Bei Privatpersonen: Geburtsdatum Seite 5 von 5
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung) Die Stadtwerke Jülich GmbH An der Vogelstange 2 a, 52428 Jülich (im Folgenden Netzbetreiber) und Telefon/Fax.. Registergericht.
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Die Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim (Netzbetreiber) und Name/Firma (Anschlussnehmer) Telefon/Fax: Registergericht Kundennummer: Registernummer
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Netzanschlussvertrag Strom
Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
Anschlussnutzungsvertrag Strom
Die Name/Firma Anschlussnutzer Musterstraße 123, 12345 Musterstadt Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 12345 - im Folgenden Anschlussnutzer genannt - und die e-netz Südhessen GmbH
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
Netzanschlussvertrag (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag (Niederspannung) zwischen Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum: Kundennummer: - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und Stadtwerke Teterow GmbH Gasstraße 26 17166 Teterow
Netzanschlussvertrag
über den Anschluss von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnehmer genannt
Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen. und
Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen Anschlussnehmer Herr Frau Firma und Netzbetreiber Name Straße, Hausnummer Postleitzahl Vorname Ort Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Kilianstrasse 9 55543
Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz)
Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz) Zwischen dem Anschlussnehmer «Vorname» «Nachname», «Adresse», «PLZ» «Ort» - im Folgenden Anschlussnehmer genannt - und dem Netzbetreiber, Ludwigshafener
Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax:
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks/Gebäudes an das Niederspannungsnetz 0,4 kv der Stadtwerke Haslach zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacher Straße 1 Amtsgericht Freiburg HRA
Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse
Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)
Zählerpunktbezeichnung Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Kundennummer NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der Osterleite 2, 83646
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS Vertragsnummer: ANVS_MSP_ON_XX zwischen OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10 36043 Fulda (Netzbetreiber) und Registernummer: (Anschlussnutzer) (gemeinsam Vertragspartner
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz zwischen EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und Anschlussnehmer Anschrift
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und
Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP) zwischen der Stromversorgung Schierling eg, Dorfmühlstr.
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV) 1. Adresse des versorgten Objekts Straße, Hausnummer : ggf. Telefon Fax: Gemarkung: Flur: Flurstücknummer: 2. Adresse des Anschlussnutzers:
Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss zwischen Vorname, Name des Eigentümers. Strasse / Hausnr. des Eigentümers.
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Netze Industriepark Höchst 65926 Frankfurt am Main BDEW-Codenummer 9907604000009 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnutzer),
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung Energieversorgung Trossingen GmbH Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 460822Ust-Id-Nr. DE217354990 Geschäftsführer, Hans Bauer
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird
Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Anschlussnutzungsvertrag
zwischen Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn (Netzbetreiber) und Name/Firma Anschlussnutzer Straße Anschlussnutzer PLZ+Ort Anschlussnutzer (Anschlussnutzer) Geschäftspartnernummer: Vertragsbeginn:
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung zwischen Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Esinger Straße 1 25436 Tornesch HRB 6996 Amtsgericht Pinneberg (Netzbetreiber) vertreten durch E.ON Hanse AG Schleswag-HeinGas-Platz
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
NETZANSCHLUSSVERTRAG
NETZANSCHLUSSVERTRAG Zwischen Anschlussnehmer - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - und Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Schützenstraße 80-82 56068 Koblenz - nachfolgend enm genannt - wird folgender
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM)
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM) (AUßERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DER NAV) zwischen Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bayerstr. 5, 83022 Rosenheim Straße, Hausnummer, PLZ Ort (08031) 3652470 / 3652665 Registergericht
zwischen und (nachfolgend Kunde genannt)
Anschlussnutzungsvertrag für eine Niederspannungs- oder Mittelspannungsentnahmestelle im Verteilernetz der Kommunalen Energienetze Inn-Salzach bei registrierender ¼-h-Leistungsmessung zwischen Kommunale
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V zwischen Evonik Degussa GmbH Paul-Baumann-Straße 1, 45772 Marl BDEW-Codenummer: 9907586000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung 1. Anschlussnehmer: Firma: ----------------------------------------------------------------------------------------- Rechtsform: -----------------------------------------------------------------------------------------
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle zwischen der Bauer Netz GmbH & Co. KG, Kaspar-Graf-Straße 2, 84428 Buchbach, Tel.: 08086 /9300 0, Fax: 08086 / 1799 Email: [email protected]
Anschluss und Nutzung Strom-Netze der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH
Anschluss und Nutzung Strom-Netze der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH 1 Anschlussnutzungsvertrag für die Mittelspannung Datenblatt Zwischen -Anschlussnutzer genannt- Amtsgericht und Stadtwerke Bad Nauheim
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,
Netzanschlussvertrag Gas > 100 mbar. TWS Netz GmbH Schussenstraße Ravensburg. (Erdgaslieferant) Nennleistung
Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Gas > 100 mbar zwischen TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnutzers Anschlussnutzer wird vertreten
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
Anschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
Netzanschlussvertrag. für in der Mittelspannung oder Umspannung angeschlossene Stromnetzkunden. SWKiel Netz GmbH (SWKN) Uhlenkrog 32.
Netzanschlussvertrag für in der Mittelspannung oder Umspannung angeschlossene Stromnetzkunden zwischen (SWKN) Uhlenkrog 32 24113 Kiel Amtsgericht Kiel - HRB 5589 KI - nachstehend Netzbetreiber genannt
Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (MSP)
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (MSP) zwischen den Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Margaretendamm 28, 96052 Bamberg, Tel. 0951 / 77 6113, Fax:
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster ILN/BDEW-Codenummer: 9900449000002 Marktstammdatenregisternummer: SNB980883363112 (nachfolgend
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am 18.01.2017, gültig ab 01.02.2017 a) Anpassung der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (ANVS-MSP)
Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (ANVS-MSP) Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (ANVS-MSP) zwischen der Stadtwerke Bayreuth Energie
1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) MUSTER
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Firma, Straße, Hausnummer, PLZ Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und Avacon Netz GmbH, Schillerstraße
Allgemeine Bedingungen für Stromnetzanschlüsse
Allgemeine Bedingungen für Stromnetzanschlüsse gültig ab 01.10.2016 Inhaltsverzeichnis A. Netzanschluss... 1 I. Betrieb des Netzanschlusses... 1 II. Netzanschluss und Kundenanlage... 1 III. Grundstücksbenutzung...
NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)
NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechungen auf Anweisung
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
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Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz)
Seite 1 von 5, Netzanschlussvertrag (Strom) Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer:
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zwischen..... nachfolgend "Anschlussnehmer / Anschlussnutzer" genannt und e-regio GmbH & Co. KG
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
Netzanschlussvertrag (Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag (Mittelspannung) Netzanschlusspunkt: Vertragsnummer: Kennummer: zwischen nachfolgend "Anschlussnehmer" oder "Ke" genannt Ebertstraße 30, 45879 Gelsenkirchen Registergericht: Amtsgericht
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse
Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge
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Einspeisevertrag Strom EEG-Stromerzeugungsanlagen zwischen ENSO NETZ GmbH Rosenstraße 32 01067 Dresden - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und Name Straße Ort [Optional] vertreten durch: (Kopie Vollmacht)
24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs
24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs Mit HEGA 11/2012 (Geschäftszeichen PEG21 -II- 1305) vom 20.11.2012 wurden die fachlichen
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen
