Anschlussnutzungsvertrag Strom
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- Gotthilf Schuster
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1 Die Name/Firma Anschlussnutzer Musterstraße 123, Musterstadt Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB im Folgenden Anschlussnutzer genannt - und die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24, Darmstadt Registergericht: Amtsgericht Darmstadt Registernummer: HRA im Folgenden der e-netz Südhessen genannt - - einzeln oder zusammen auch Vertragspartner genannt - Schließen den nachstehenden Vertrag über die Nutzung des Netzanschlusses. Anschlussnutzungsvertrag Strom Seite 1 von 5
2 Angaben zur Entnahmestelle Ort Musterstadt Straße Musterstraße 123 Zählpunkt: DE Anlagennummer: Netzebene: Umspannung 20 kv / 0,4 kv Messspannung: 0,4 kv Versorgungsspannung: 0,4 kv bei einer Frequenz von etwa 50 Hz. Vorhalteleistung: 250 kw Pauschalbetrag: nein /Jahr Vertragsbeginn: Präambel Die e-netz Südhessen betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNEV), der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17. Oktober 2008, der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 sowie der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 11. Juli 2006 (Aktenzeichen: BK , sog. GPKE-Festlegung) dem Anschlussnutzer diskriminierungsfrei nach Maßgabe dieses Vertrages zur Verfügung. Die vorbezeichneten Rechtsgrundlagen werden diesem Vertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt. Die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV ) vom 1. November 2006 gelten für alle Netzebenen entsprechend, wenn nicht dieser Vertrag Abweichendes bestimmt. Anschlussnutzungsvertrag Strom Seite 2 von 5
3 1 Vertragsgegenstand 1.1. Dieser Vertrag vermittelt dem Anschlussnutzer das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie Der Netzanschluss, die Netznutzung, die Belieferung mit elektrischer Energie und die Einspeisung von elektrischer Energie sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. 2 Voraussetzungen der Anschlussnutzung 2.1. Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist das Bestehen eines Stromliefervertrages (inklusive Netznutzung) zwischen dem Anschlussnutzer und einem Stromlieferanten Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist die form- und fristgerechte Anmeldung der Entnahmestelle des Anschlussnutzers nach den Bestimmungen der GPKE durch den Stromlieferanten Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem gültigen Bilanzkreis Voraussetzung für die Anschlussnutzung ist das Bestehen eines Netzanschlussverhältnisses zwischen der e-netz Südhessen und dem Anschlussnehmer. 3 Netzanschluss und Leistungsbereitstellung 3.1. Die Netzanschlusskapazität (maximal übertragbare Scheinleistung in kva) des Anschlusses der Liegenschaft ist im Netzanschlussvertrag festgelegt. Wird der Netzanschluss nur vom Anschlussnutzer genutzt, so darf die in Anspruch genommene maximale Leistung (kw) als ¼-h-Leistungsmittelwert unter Berücksichtigung des dazugehörigen Verschiebungsfaktors (cos ) die im Netzanschlussvertrag festgelegte Anschlusskapazität nicht überschreiten. Wird der Anschluss von mehreren Anschlussnutzern genutzt, so darf die Summe der zeitgleich in Anspruch genommenen Leistungen unter Berücksichtigung der Verschiebungsfaktoren die Anschlusskapazität nicht überschreite 3.2. Anschlussnutzer, die neben einem Hauptanschluss über einen weiteren Anschluss (Notübergabe) verfügen, können für die Notübergabe Leistung auf der Grundlage der veröffentlichten Preise in Anspruch nehmen. 4 Datenschutz Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung des 9 EnWG und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Stromlieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Anschlussnutzung erforderlich ist. Der Anschlussnutzer erklärt hierzu sein Einverständnis. 5 Haftung 5.1. Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen selbst oder ihren Kunden durch Unterbrechungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe des 18 NAV Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf die Unterbrechung des Netzbetriebs oder auf Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet die e-netz Südhessen dem Grunde wie der Höhe nach nur, wenn und soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung von Sach- und Vermögensschäden haftet die e- netz Südhessen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei dem Grunde wie der Höhe nach auf den voraussehbaren typischen Schaden begrenzt Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt Anschlussnutzungsvertrag Strom Seite 3 von 5
4 6 Kündigungsrechte und Vertragsdauer 6.1. Der Anschlussnutzungsvertrag tritt mit der Unterzeichung durch beide Vertragspartner zu dem unter dem Punkt Angaben zur Entnahmestelle angegebenen Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Anschlussnutzungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bilanzkreis, in dem die Entnahmestelle des Anschlussnutzers bilanziert wird, z. B. durch Kündigung, beendigt ist. 7 Schlussbestimmungen 7.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Rechtsnachfolger des übertragenden Vertragspartners ein verbundenes Unternehmen im Sinne der 15 ff. Aktiengesetz ist Sollten einzelne Bestimmungen des Anschlussnutzungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihrem wirtschaftlichem Erfolg möglichst gleichkommende Regelungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken. Zur Schließung von Regelungslücken sowie zur Auslegung des Vertrages sind die einschlägigen Regelwerke Transmission Code (sofern für diesen Vertrag einschlägig), Distribution Code sowie die VDE-Anwendungsregel - E VDE-AR-N oder deren Nachfolgeregelungen ergänzend heranzuziehen Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich ändern oder sollten die für die Berechnung der Netzentgelte maßgeblichen Kriterien normativ oder auf andere Weise rechtsverbindlich geregelt werden, so werden die Vertragsparteien den Vertrag baldmöglichst den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Die e-netz Südhessen ist zu einer einseitigen Vertragsanpassung berechtigt, wenn dies zur Umsetzung von Anordnungen oder Festlegungen der Regulierungsbehörde erforderlich ist Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Kündigung oder Aufhebung des Vertrages bedürfen soweit vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen bezüglich dieser Schriftformklausel Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen Gerichtsstand ist der Sitz des VNB Rhein-Main-Neckar Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages und gelten in der jeweils gültigen Fassung. 8 Sonstige Vereinbarungen Anschlussnutzungsvertrag Strom Seite 4 von 5
5 9 Anlagen zum Vertrag Anlage 1: Niederspannungsanschlussverordnung in der jeweils gültigen Fassung Anlage 2: Begriffsbestimmungen Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Transportkunde Unterschrift e-netz Südhessen Anschlussnutzungsvertrag Strom Seite 5 von 5
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Netzanschlussvertrag
über den Anschluss von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnehmer genannt
Netzanschlussvertrag Strom
Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"
Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax:
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Netze Industriepark Höchst 65926 Frankfurt am Main BDEW-Codenummer 9907604000009 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnutzer),
Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Die Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim (Netzbetreiber) und Name/Firma (Anschlussnehmer) Telefon/Fax: Registergericht Kundennummer: Registernummer
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,
Soltau. Pachtrahmenvertrag Mittelspannungswandler. Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Weinberg Soltau. Name Straße Ort.
Soltau Pachtrahmenvertrag Mittelspannungswandler Zwischen Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Weinberg 46 29614 Soltau - nachfolgend Verpächterin genannt - und Name Straße Ort - Angaben zur Marktpartneridentifikationsnummer
NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung) Die Stadtwerke Jülich GmbH An der Vogelstange 2 a, 52428 Jülich (im Folgenden Netzbetreiber) und Telefon/Fax.. Registergericht.
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die
Zuordnungsvereinbarung
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien
Anschlussnutzungsvertrag
zwischen Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn (Netzbetreiber) und Name/Firma Anschlussnutzer Straße Anschlussnutzer PLZ+Ort Anschlussnutzer (Anschlussnutzer) Geschäftspartnernummer: Vertragsbeginn:
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV) 1. Adresse des versorgten Objekts Straße, Hausnummer : ggf. Telefon Fax: Gemarkung: Flur: Flurstücknummer: 2. Adresse des Anschlussnutzers:
Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
Netzanschlussvertrag (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag (Niederspannung) zwischen Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum: Kundennummer: - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und Stadtwerke Teterow GmbH Gasstraße 26 17166 Teterow
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS Vertragsnummer: ANVS_MSP_ON_XX zwischen OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10 36043 Fulda (Netzbetreiber) und Registernummer: (Anschlussnutzer) (gemeinsam Vertragspartner
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) MUSTER
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Firma, Straße, Hausnummer, PLZ Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und Avacon Netz GmbH, Schillerstraße
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird
1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V zwischen Evonik Degussa GmbH Paul-Baumann-Straße 1, 45772 Marl BDEW-Codenummer: 9907586000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten MUSTER
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten zwischen «Lieferant», «Strasse», «PLZ» «Ort» nachfolgend "Lieferant"
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung 1. Anschlussnehmer: Firma: ----------------------------------------------------------------------------------------- Rechtsform: -----------------------------------------------------------------------------------------
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netzgesellschaft Ahlen mbh - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Vereinbarung
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung Energieversorgung Trossingen GmbH Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 460822Ust-Id-Nr. DE217354990 Geschäftsführer, Hans Bauer
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten zwischen E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks/Gebäudes an das Niederspannungsnetz 0,4 kv der Stadtwerke Haslach zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacher Straße 1 Amtsgericht Freiburg HRA
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und
SÜC Energie und H 2 O GmbH
Anlage 5 Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC), als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und als Bilanzkreisverantwortliche
Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MUSTER. 1. Vertragspartner 1.1. Die Vereinbarung kommt unmittelbar zwischen Netzbetreiber und Letztverbraucher
Vereinbarung über Netzreservekapazität zwischen «Letztverbraucher», «Straße», «PLZ» «Ort» nachfolgend Letztverbraucher genannt und Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt nachfolgend Netzbetreiber
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung zwischen Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Esinger Straße 1 25436 Tornesch HRB 6996 Amtsgericht Pinneberg (Netzbetreiber) vertreten durch E.ON Hanse AG Schleswag-HeinGas-Platz
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Registergericht: Registernummer: nachstehend "BKV" genannt und Hainstraße 34 90461 Nürnberg eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 23081 nachstehend "VNB" genannt
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG Kurt-Wilde-Str. 10 88662 Überlingen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacherstraße 1 77716 Haslach - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Lieferant Strasse Hausnr. PLZ Ort - Bilanzkreisverantwortlicher
Vertrag über den Netzanschluss
Geschäftspartner-Nr.: Vertragskonto-Nr.: Vertrag über den Netzanschluss Zwischen - im folgenden - Kunde - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden Netzbetreiber
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster ILN/BDEW-Codenummer: 9900449000002 Marktstammdatenregisternummer: SNB980883363112 (nachfolgend
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Anschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Stadtwerke Ratingen GmbH als Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anlagen Haftung gemäß 18 NAV Gültig ab 01.01.2007 Vertragsart Netzanschlussvertrag Vertragstyp Netzanschluss Kundenanlage Spannungsebene am Netzanschlusspunkt Mittelspannung Art der Zählung Lastgangzählung
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Energienetze Offenbach GmbH Andréstraße 71 63067 Offenbach und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Musterwerke GmbH Musterstraße 11 12345 Musterstadt
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM)
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM) (AUßERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DER NAV) zwischen Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bayerstr. 5, 83022 Rosenheim Straße, Hausnummer, PLZ Ort (08031) 3652470 / 3652665 Registergericht
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)
Zählerpunktbezeichnung Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Kundennummer NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der Osterleite 2, 83646
Netzanschlussvertrag-Strom
Netzanschlussvertrag-Strom Reg.-Nr.: > vom > zwischen Name, Straße Hausnummer, PLZ Ort nachfolgend "Anschlussnehmer" genannt und TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, Schwerborner Straße 30,
Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz)
Seite 1 von 5, Netzanschlussvertrag (Strom) Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer:
