Netzanschlussvertrag
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- Lukas Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 über den Anschluss von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnehmer genannt Der Vertrag erhält die Vertragsnummer Vertragsbeginn: Netzanschluss in: Str., Hs.nr., PLZ Ort Station: Station Gemarkung \ Flurnr.: Gemarkung \ Flurnr. Eigentumsgrenze: Eigentumsgrenze Spannungsebene - des Netzanschlusses: Mittelspannung - der Messung: 0,4 kv Zählpunkt Messort: Netzanschlussleistung Entnahme: kw bei cos 0,9 Netzanschlussleistung Einspeisung: kw
2 Stand August 2009 Seite 2 1 Vertragsgegenstand 1.1 Der Netzbetreiber betreibt ein Verteilungsnetz für elektrische Energie, an das die elektrischen Anlagen der Anschlussnehmer angeschlossen sind. Dieser Vertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber zum Anschluss der elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers an das Energieversorgungsnetz gemäß 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 1.2 Der Netzbetreiber gewährt den Anschluss der elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers an das Energieversorgungsnetz des Netzbetreibers (Verteilnetz). 1.3 Die Anschlussnutzung, die Netznutzung sowie die Belieferung mit Strom sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. 2 Beschreibung der Anschlusssituation Der Ort des Netzanschlusses des Anschlussnehmers, die Eigentumsgrenze, die Anschlussnetzebene, die Messspannung, die Zählpunktbezeichnung, sowie die Netzkapazität und - leistung sind auf dem Deckblatt zu dem Netzanschlussvertrag aufgeführt. Werden von diesem Vertrag mehrere Netzanschlüsse des Anschlussnehmers umfasst, ist die Anschlusssituation bezüglich dieser Netzanschlüsse in einer gesonderten Anlage 3 (Netzanschluss) beschrieben; diese Anlage wird Bestandteil dieses Vertrags. 3 Netzanschluss und Leistungsbereitstellung 3.1 Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die in der Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführten Allgemeinen und technischen Regelungen (AtR) zu beachten und einzuhalten. 3.2 Die Anschlussnutzung je Netzanschluss ist durch die vereinbarte Netzanschlusskapazität (Entnahme / Einspeisung) begrenzt. Die vereinbarte Netzanschlusskapazität bzw. Netzanschlussleistung darf am Netzanschluss nicht überschritten werden. Wird der Netzanschluss von mehreren Anschlussnehmern genutzt, so darf die Summe der einzelnen Leistungen die vereinbarte Netzanschlussleistung nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung bzw. einer Unterschreitung verpflichtet sich der Anschlussnehmer unverzüglich beim Netzbetreiber eine Anpassung der Netzanschlusskapazität bzw. -leistung mit allen Rechten und Pflichten nach Ziffern 4 und 5 zu beantragen. 4 Anschlusskosten 4.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses zu verlangen (Anschlusskosten). Der unmittelbare Anschluss ist der Anschluss an die Netzebene bzw. Umspannebene des Verteilnetzes. Eine entsprechende Kostenerstattung kann auch für Veränderungen des unmittelbaren Anschlusses verlangt werden, die durch den Anschlussnehmer verursacht werden. Der Netzbetreiber weist die Notwendigkeit der Kosten auf Wunsch des Anschlussnehmers im Einzelfall nach. 4.2 Bereits geleistete finanzielle Vorleistungen des Anschlussnehmers in Bezug auf den unmittelbaren Anschluss sind angemessen zu berücksichtigen. 4.3 Werden innerhalb von 10 Jahren nach Zahlung der Anschlusskosten weitere Netzanschlussnehmer an Anlagen neu angeschlossen, die der Anschlussnehmer mit seinen Anschlusskosten (mit)finanziert hat, so wird der Netzbetreiber die Kosten neu aufteilen und dem Anschlussnehmer ggf. zu viel gezahlte Beträge erstatten.
3 Stand August 2009 Seite 3 5 Baukostenzuschuss Der Netzbetreiber ist berechtigt, von dem Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss in angemessener Höhe der - bezogen auf die für die Entnahme von Elektrizität bereitgestellte Netzanschlusskapazität anteiligen - Herstellungskosten der vorgeschalteten Netzanlagen bis zu einem technisch geeigneten, ausreichend leistungsstarken Punkt im Verteilnetz zu verlangen. Die Höhe des vom Anschlussnehmer zu tragenden Baukostenzuschusses wird vom Netzbetreiber in einem vereinfachten Verfahren ermittelt, welches Mittelwerte der aktuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten für vorgeschaltete Netzanlagen im gesamten Verteilnetz berücksichtigt. Soweit der Anschlussnehmer für einen bestehenden Netzanschluss bereits einen Baukostenzuschuss gezahlt hat, ist der Netzbetreiber berechtigt, für vom Anschlussnehmer veranlasste Änderungen, z.b. Verstärkungen der genannten Anlagen, für eine über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Inanspruchnahme der Netzanschlusskapazität durch den Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer oder für die Herstellung eines neuen Netzanschlusses einen weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen. Die Höhe des weiteren Baukostenzuschusses wird von LEW entsprechend 315 ff BGB nach billigem Ermessen unter Zugrundelegung des zuvor genannten vereinfachten Verfahrens ermittelt. 6 Datenverarbeitung/ Datenweitergabe Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung von 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner werden die Daten auch nach Vertragsende vertraulich behandeln und sie Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt nicht, soweit Daten an Behörden, Gerichte oder an sonstige öffentliche Stellen aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen herauszugeben sind. Im Übrigen ist der Netzbetreiber zur Weitergabe von Daten an Dritte berechtigt, soweit dies zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist. 7 Höhere Gewalt Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist, ruhen die Verpflichtungen der Vertragspartner aus diesem Vertrag solange, bis die Hindernisse beseitigt sind. 8 Haftung Der Netzbetreiber haftet für Schäden, die der Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, nach Maßgabe des 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) in der Fassung vom Der Wortlaut der NAV steht unter im Download- Center zum Download bereit. Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.
4 Stand August 2009 Seite 4 9 Laufzeit und Kündigung 9.1 Der Netzanschlussvertrag tritt zum vorgenannten Zeitpunkt in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 9.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.3 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten ergänzend die Bestimmungen der NAV in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Der Wortlaut der NAV steht unter im Download-Center zum Download bereit Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist. Die übertragende Vertragspartei wird jedoch von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag bei Übertragung auf einen Dritten nur dann frei, wenn der Rechtsnachfolger den uneingeschränkten Eintritt in den vorliegenden Vertrag schriftlich gegenüber der verbleibenden Vertragspartei erklärt. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über. Nicht als Dritter im Sinn des Satzes 1 gelten Konzernunternehmen eines Vertragspartners im Sinne der 15 ff. des Aktiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich ändern, insbesondere Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen bzw. Schaffung neuer Branchenstandards und dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, so sind beide Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen. Der Netzbetreiber ist zu einer einseitigen Vertragsanpassung berechtigt, wenn dies zur Umsetzung von Anordnungen oder Festlegungen der Regulierungsbehörde erforderlich ist Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel Soweit der Anschlussnehmer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Augsburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5 Stand August 2009 Seite Dieser Vertrag ersetzt bereits bestehende vertragliche Vereinbarungen über den Netzanschluss eigener elektrischer Anlagen des Anschlussnehmers Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages. 11 Vertragsbestandteile Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages. Verzeichnis der Anlagen - Anlage 1: Allgemeine und technische Regelungen (AtR) Registergericht (bei Gesellschaften) Registernummer (bei Gesellschaften) Geburtsdatum (bei Privatpersonen), (Ort, Datum ) Augsburg, Datum i. A. i. A. (Stempel, Unterschrift)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Anschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Seite 1 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Netzbetreiber)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz zwischen EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und Anschlussnehmer Anschrift
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge
Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)
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Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),
Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)
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Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen der Stromversorgung Greding, Raiffeisenbank Greding-Thalmässing
Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen. und
Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen Anschlussnehmer Herr Frau Firma und Netzbetreiber Name Straße, Hausnummer Postleitzahl Vorname Ort Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Kilianstrasse 9 55543
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Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Händelstraße 5, 66538 Neunkirchen nachfolgend "Verteilnetzbetreiber (VNB)" genannt und nachfolgend "Bilanzkreisverantwortlicher
Netzanschlussvertrag (Gasverteilernetz)
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PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und
PACHTRAHMENVERTRAG über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen Zwischen - im folgenden - Pächterin - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden
Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung. als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Telefon: +49 (0) 3441 8003-0 Telefax: +49 (0) 3441 8003-619 E-Mail: [email protected] Web: www.redinet.de Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Netzanschlussvertrag Gas
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für den Kunden der TWS) Netzanschlussvertrag Gas Zwischen TWS Netz GmbH (Netzbetreiber) Schussenstr. 22 88212 Ravensburg und Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon/Fax Eheleuten/
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Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Str. 72 76127 Karlsruhe - Verteilnetzbetreiber (VNB)
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Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon
Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom Vertragsnummer: W-S-XXXX zwischen dem Kunden Firmenname/ Vorname Nachname STRAßE_POSTFACH HAUS_NR HAUS_NR_ZUSATZ PLZ ORT - nachfolgend Kunde genannt - und dem Netzbetreiber Westnetz
Zuordnungsvereinbarung
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Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld. als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
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Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag für die Entnahme im Niederdruckbereich Vorgangsnummer:. des Gasnetzes der Stadtwerke Weißwasser GmbH (bis 500 kw) zwischen den Stadtwerken Weißwasser GmbH Straße
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Stadtwerke Bad Saulgau Moosheimer Straße 28 88348 Bad Saulgau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)
Stadtwerke Gotha Netz GmbH
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Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung als Modul zum Lieferantenrahmenvertrag Strom (bei Personenidentität von BKV und Lieferant) als Einzelvertrag (keine Personenidentität von BKW und Lieferant) [bitte ankreuzen] zwischen
Zuordnungsvereinbarung (Strom)
Zuordnungsvereinbarung (Strom) zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1 97421 Schweinfurt - Verteilnetzbetreiber (VNB)- und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
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Zuordnungsvereinbarung Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag Zuordnungsvereinbarung zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Vertrag zum Anschluss bzw. Änderung des Netzanschlusses an das Gasverteilungsnetz der Gasversorgung Görlitz GmbH Entnahme in Niederdruck (bis 500 kw)
Vertrag zum Anschluss bzw. Änderung des Netzanschlusses an das Gasverteilungsnetz der Gasversorgung Görlitz GmbH Entnahme in Niederdruck (bis 500 kw) Vorgangsnummer: 15 /0000 zwischen der Gasversorgung
Zuordnungsvereinbarung
Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Standardisierte Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen GWS Stadtwerke Hameln GmbH Hafenstraße 14 31785 Hameln BDEW-Codenummer: 99000261000008
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Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
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Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten durch den Netzbetreiber zwischen inetz GmbH Augustusburger Str. 1 09111 Chemnitz (Netzbetreiber) und (Lieferant) Präambel
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Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Scoach zwischen der - nachfolgend Nutzer genannt - und der Scoach Europa AG Mergenthalerallee 61 D 65760 Eschborn - nachfolgend Scoach
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Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens zwischen der Polly & Bob UG (haftungsbeschränkt), Wühlischstr. 12, 10245 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
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Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
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Stand: 01.01.2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Wärmepumpen-Sondervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushalts- und Gewerbekunden (Stromlieferung) 1. Geltungsbereich und
Zuordnungsvereinbarung. zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und. - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Anlage 5 zum LRV Strom Seite 1 von 6 1. Gegenstand
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