Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
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- Catharina Meissner
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1 Seite 1 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. <VFSNAV> Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Netzbetreiber) Rudolstädter Straße 39, Jena, Register-Nr./-gericht: HRB , Amtsgericht Jena und <KdNname> <KdAnschrift1>, <KdAnschrift2> (Anschlussnehmer) Telefon/Fax Geburtsdatum Register-Nr./Registergericht (freiwillige Abgabe) ggf. vertreten durch (in dem Fall: Kopie der Vollmacht als Anlage 4) wird folgender Vertrag über geschlossen: 1. Anschlussstelle: <Strasse> <Hnrvollst> in <PLZ> <Gemeinde> Straße Hausnummer, PLZ Ort <Gemarkung> / <Flur> / <Flst> / <HAbeschr> Gemarkung / Flur / Flurstück / HA-Bezeichnung 2. Vertragsnummer: <VFSNAV> 3. Vorgangsnummer: <VorgNr> 4. Kundennummer: <KdNr> 5. Grundstückseigentümer: mit Anschlussnehmer identisch / nicht identisch (in diesem Fall Anlage 5 unterzeichnet beifügen) 6. Anschlussspannung <AnschlSpg> kv 7. Netzebene der Abrechnung: Netzebene: <NetzEbeneAbrech> 8. Netzebene der Messung: Netzebene: <NetzEbeneMessg> 9. Vorhalteleistung am Netzanschluss; Anschlussanlagen: Leistung: <VorhLeistg> kw Anschlussanlagen: gemäß Anlage Ort der Energieübergabe / Eigentumsgrenze: <Eigentumsgrenze> 11. Verschiebungsfaktoren: cos ϕ: 12. voraussichtlicher Zeitbedarf für Herstellung des Anschlusses (sofern Bauleistungen beauftragt werden): Wochen ab Vertragsschluss unter der Voraussetzung, dass der Anschlussnehmer die baulichen Gegebenheiten für die sichere Errichtung des Netzanschlusses geschaffen hat sowie nach Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und ggf. der Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers.
2 Seite 2 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. <VFSNAV> 1 Vertragsgegenstand (1) Dieser Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) zum Zweck der Entnahme von Elektrizität sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Vereinbarungen: a) Anschlussnutzung, b) Netznutzung sowie c) Belieferung mit elektrischer Energie. (3) Die Parameter des Netzanschlusses sind vorstehend beschrieben. 2 Netzanschlusskosten; Inbetriebsetzung; Sonderleistungen (1) Für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber ein Entgelt nach Ziffer 3 der AGB Anschluss (Anlage 1) zu entrichten (Netzanschlusskosten). (2) Die Netzanschlusskosten werden gemäß Anlage 3 berechnet / wurden bereits bezahlt. (3) Der Trassenverlauf des Netzanschlusses (Anschlussskizze) ist Bestandteil der Anlage 3. (4) Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ist gesondert zu vergüten. Das gleiche gilt für vom Anschlussnehmer in Auftrag gegebene Sonderleistungen (z. B. Errichtung der elektrischen Anlage). 3 Baukostenzuschuss (1) Für den Netzanschluss ist ein Baukostenzuschuss nach Ziffer 4 der AGB Anschluss (Anlage 1) zu entrichten. (2) Der Baukostenzuschuss wird gemäß Anlage 3 berechnet / wurde bereits bezahlt. 4 Vertragsdauer; Kündigung (1) Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. (2) Dieser Netzanschlussvertrag ersetzt, sofern Vereinbarungen bestehen, alle bisherigen Netzanschlussvereinbarungen des beschriebenen Netzanschlusses. (3) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur nach Satz 1 kündigen, a) wenn er dem Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, b) wenn dem Netzbetreiber die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des 1 EnWG nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist oder c) wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem der Netzanschluss liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Anschlussnehmer wesentlichen vertraglichen Pflichten d. h. solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wiederholt trotz Abmahnung zuwiderhandelt. 314 BGB bleibt unberührt. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine ).
3 Seite 3 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. <VFSNAV> 5 Allgemeine Bedingungen, Anlagen (1) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Anschlussebenen (AGB Anschluss) sowie die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (TAB), die auf Verlangen ausgehändigt werden und im Internet unter abgerufen werden können. (2) Die Anlagen 1 bis 5 sowie die TAB sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. Anschlussnehmer Netzbetreiber, den Jena, den Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Unterschrift Anschlussnehmer i. V. i. A. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Anschlussebenen (AGB Anschluss) Anschlussanlagen am Netzanschluss Kostenangebot zu 2 und 3 des Netzanschlussvertrages (optional); Anschlussskizze Vollmacht eines für den Anschlussnehmer handelnden Vertreters (optional) Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten zum Netzanschlussvertrag Strom (höhere Spannungsebenen)
4 Anlage 2 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) - Vertrags-Nr. <VFSNAV> Anschlussanlagen am Netzanschluss: Anlagenbezeichnung Zählervorsicherung Zählerart 1) 2) Vorhalte- Ableseart leistung <ZVorsicher> DSZmW AMR / MMR kw <Anlage> <Richtung> Zählpunktbezeichnung <ZP_Bezeichnung> 1) Zählerarten: DSZmW Drehstromzähler mit Stromwandler DSZoW Drehstromzähler ohne Stromwandler 2) Ablesearten: AMR ¼-h-Lastgangzählung mit Fernauslesung MMR ¼-h-Lastgangzählung ohne Fernauslesung
5 Anlage 5 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. <VFSNAV> Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten zum Netzanschlussvertrag Strom (höhere Spannungsebenen) Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zur Herstellung und Änderung sowie Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten. 1. Dies vorausgeschickt, stimmt der Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) (Name des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten) dem Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer <KdName> und Netzbetreiber Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH für den Netzanschluss <Strasse> <Hnr> in <PLZ> <Gemeinde> Gemarkung «gemarkung» / Flur <Flur> / Flurstück <Flst> sowie der Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss) zu. 2. Bei Veräußerung seines Grundstücks/Erbbaurechts unterrichtet der Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigte den Netzbetreiber hiervon unverzüglich in Textform und verpflichtet den Erwerber zur Abgabe einer gleich lautenden Zustimmungserklärung 3. Das unabhängig von einer Verbindung mit dem Grundstück fortbestehende Eigentum des Netzbetreibers an sämtlichen Leitungen oder sonstigen Anlagen, die der Netzbetreiber auf dem Grundstück errichtet hat oder noch errichten wird, erkenne ich/erkennen wir an., den Name/Firmierung und Unterschrift Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter
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