Beratung und Schulung, Hard- & Software Handel, Software Entwicklung und Verlagswesen. Allgemeine Geschäftsbedingungen



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Transkript:

1. Vertragsabschluss / Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Für alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich aller Lieferungen und, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ; sie sind Bestandteil aller Vereinbarungen, und zwar unabhängig davon, ob abweichende AGBs des Vertragpartners existieren. 1.2 Alle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen als Wirksamkeitsvoraussetzung der Schriftform. 1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der Waren sind freibleibend. 1.4 Der Kaufvertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Annahme der bestellten Ware durch den Kunden zustande. Bestellungen können nur schriftlich mittels unseres Bestellformulars für gewerbliche Kunden erfolgen, es sei denn, es ist eine abweichende Vereinbarung getroffen worden. 1.5 Der Mindestbestellwert für Handelsware beträgt 50,-. 1.6 Bei Lieferungen aus der Bundesrepublik in andere EG-Mitgliedsstaaten hat uns der Besteller/Auftraggeber vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EG durchführt. Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Unsere Preise gelten "ab Werk" (EXW - Incoterms - 2000) zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Lieferung geltenden Satz berechnet. 2.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann bei Bestellung innerhalb Deutschlands wahlweise per Vorkasse oder Lastschrifteinzug erfolgen. Auslandsbestellungen können nur per Vorkasse bezahlt werden. Wir gewähren bei Vorkasseleistung 3 % Skonto. 2.3 Das Zahlungsziel beträgt generell 14 Tage ab Rechnungsstellung, die Zahlungen sind bei Lieferung der Ware fällig. 2.4 Soweit nicht anders vereinbart, haben alle Zahlungen ohne Abzüge zu erfolgen. 1/5

3. Lieferfrist Bünnig EDV-Service 3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird ( Schickschuld ). 3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller/Auftraggeber uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben getätigt und die entsprechenden Unterlagen übergeben hat. 3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3.4 Kann der vereinbarte Lieferzeitpunkt infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (wie etwa Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt im Allgemeinen) nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller/Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Irgendwelche Schadensersatzansprüche lassen sich aus dieser Leistungsstörung nicht herleiten. 3.5 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller/Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller/Auftraggeber deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies vorher schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. 4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang 4.1 Teillieferungen sind zulässig. 4.2 Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers/Auftraggebers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. 4.3 Die Lieferung erfolgt "ab Werk" (EXW - Incoterms - 2000). Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Verladung in unserem Lager auf den Besteller/Auftraggeber über. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 5.2 Der Besteller/Auftraggeber ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller/Auftraggeber diese Ware seinerseits, ohne den 2/5

vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller/Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung, sowie Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller/Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. 5.3 Sollte der Eigentumsvorbehalt aufgrund Weiterverkauf, Verbindung, Vermischung, etc. erlöschen, tritt der Käufer uns die Ansprüche gegen seine Schuldner zur Sicherheit ab, damit wir sie einziehen können. Auch hat der Käufer uns die dazu erforderlichen Daten bekannt zugeben und Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldner von der Abtretung in Kenntnis zu setzten. 5.4 Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte durch Dritte wird uns der Besteller/Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen und unser Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen. Uns entstehende etwaige Interventionskosten trägt der Besteller. 5.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der übersteigenden Sicherheiten verpflichtet. 5.6 Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nicht durchsetzbar oder erloschen, so hat der Besteller/Auftragsgeber eine Sicherheit in Höhe des Wertes des Vorbehaltsrechts zu erbringen. Er verpflichtet sich, alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und auch ansonsten daran mitzuwirken, dass vergleichbare Rechte oder Sicherheiten geschaffen werden. 5.7 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für Bünnig-EDV- Service vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller/Auftraggeber uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller/Auftraggeber die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. 3/5

6. Rechte des Käufers bei Mängeln 6.1 Der Besteller/Auftraggeber kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung oder Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. 6.2 Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller/Auftraggeber rechtzeitig schriftlich gem. 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 10 Tagen zu gewähren. 6.3 Der Besteller/Auftraggeber kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller/Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller/Auftraggeber uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. 6.5 Rückgriffsansprüche des Bestellers/Auftraggebers gemäß 478 BGB gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller/Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 7. Schadensersatz Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers/Auftraggebers ist damit nicht verbunden. 8. Verjährung Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängelhaftung sowie Schadensersatzhaftung beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob 4/5

fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 9. Verwendung von Kundendaten Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/Auftraggeber betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. 10. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel / Sonstiges 10.1 Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche, wird der Sitz des Unternehmens vereinbart. 10.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen der Sitz des Unternehmens vereinbart; wir sind auch berechtigt am Sitz der Kunden zu klagen. 10.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. 10.4 Es gilt deutsches Recht. 11. Anbieterinformationen Bünnig EDV-Service Dipl. Informatiker Uwe Bünnig Dresdner Str. 4 61118 Bad Vilbel Tel.: (049) 6101 / 65 50 39 FAX.: (049) 6101 / 65 50 40 E-mail: info@edvlosungen.net Internet: www.buennig-edv-service.de 5/5