Informationen zur Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit (Sporteingangsprüfung)



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Informationen zur Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit (Sporteingangsprüfung) 1. Allgemeines Die Zulassung zum Studium des Studienfaches Sport an den Universitäten des Landes Baden-Württemberg setzt das Bestehen einer Eingangsprüfung voraus. Rechtsgrundlage für die Eingangsprüfung ist die aufgrund des 58 Abs.6 Landeshochschulgesetz erlassene Satzung der Universität Stuttgart über den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für das Studium im Fach Sport vom 20.02.2006 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart, Nr. 157). Die in / der hat in dieser Prüfung nachzuweisen, dass sie / er über die sportliche Leistungsfähigkeit verfügt, die erwarten lässt, dass sie / er den praktischen Anforderungen des Studiums genügen kann. Studienbewerber/innen, die das Sportstudium in einer Kombination für das Lehramt an Gymnasien, für das Höhere Lehramt an gewerblichen oder beruflichen Schulen (Gewerbelehrer) sowie mit dem Abschluss Bachelor aufnehmen wollen, müssen sich der Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit unterziehen. /innen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen wenden sich bitte an die Pädagogischen Hochschulen. Studienbewerber/innen in ein höheres Fachsemester des Studienfaches Sport, die zuvor an einer anderen Universität außerhalb Baden-Württembergs studiert haben, bei der für die Aufnahme des Studiums im Studienfach Sport keine Eingangsprüfung vorgeschrieben war, müssen die Eingangsprüfung ebenfalls ablegen, sofern sie nicht befreit werden können (siehe Nr. 3). Studienbewerber/innen mit Behinderung weisen ihre Eignung durch die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Behinderte in Gold nach. Die Bescheinigung über das bestandene Sportabzeichen darf nicht älter als drei Jahre sein und ist mit dem Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung vorzulegen. 2. Meldung zur Eingangsprüfung Zur Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit kann sich melden, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder 2016 erwerben wird. Die Meldung muss bis 1 5. M a i 2 0 1 6 Institut für Sport- u. Bewegungswissenschaft und Zentrale Verwaltung Dezernat III bei der Universität vorliegen, bei der Sie die Eingangsprüfung ablegen wollen. Das Online-Formular zur Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung finden Sie hier: https://www.sporteingangspruefung.net/stuttgart/index.php.

2 Ein wichtiger Hinweis dazu: Die innen und erhalten keine E-Mail mit einer Anmeldungsbestätigung, sondern werden schriftlich nach Ablauf der Anmeldefrist informiert. An die Stelle der bis 2005 für Universitäten und Pädagogische Hochschulen einheitlichen Sporteingangsprüfung sind ab 2006 zwei unterschiedliche Prüfungen getreten. Die Universitäten in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die bestandene Prüfung gegenseitig anzuerkennen. Das bedeutet: Auch bei einer Studienplatzbewerbung an mehreren Universitäten muss die Sporteingangsprüfung nur einmal bestanden sein. Der Nachweis muss durch eine beglaubigte Kopie erbracht werden. Eine seit 2006 an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg abgelegte Eingangsprüfung wird jedoch von der Universität nicht anerkannt. 3. Befreiung von der Eingangsprüfung Einen Antrag auf Befreiung von der Eingangsprüfung können stellen: Studienbewerber/innen, die als Prüfungsfach Sport im Abitur gewählt haben. Bei ihnen entfällt die Prüfung in den Teilgebieten, die Gegenstand ihrer praktischen Abiturprüfung waren und in denen sie mindestens acht Punkte erreicht haben. Studienbewerber/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Prüfungskommission. Für die Anerkennung einer bestandenen Sporteingangsprüfung, die nicht an einer Universität in Baden-Württemberg abgelegt wurde, beträgt die Gebühr 20. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. Studienbewerber/innen mit Behinderung: Sie weisen ihre Eignung durch die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Behinderte in Gold nach. Die Bescheinigung über das bestandene Sportabzeichen darf nicht älter als drei Jahre sein und ist mit dem Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung vorzulegen Hochschulwechsler/innen, die in ihrem bisherigen Studium Leistungen erbracht haben, die erwarten lassen, dass sie den praktischen Anforderungen des weiteren Studiums gerecht werden. Die Entscheidung trifft die Universität im Einzelfall. Der Antrag auf Befreiung von der Eingangsprüfung oder von Teilen davon ist ebenfalls bis 15. Mai 2016 über das Online-Formular zu stellen. Über die Befreiung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Das Online-Formular zur Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung finden Sie hier: https://www.sporteingangspruefung.net/stuttgart/index.php Ein wichtiger Hinweis dazu: Die innen und erhalten keine E-Mail mit einer Anmeldungsbestätigung, sondern werden schriftlich nach Ablauf der Anmeldefrist informiert. Eine von einer baden-württembergischen Universität bewilligte Befreiung gilt an allen badenwürttembergischen Universitäten. Wer die Prüfung an einer anderen baden-württembergischen Universität bestanden hat, muss keinen Befreiungsantrag stellen.

3 4. Zeitpunkt der Prüfung Die nächste Sporteingangsprüfung findet am 02. und 03. Juni 2016 statt (an beiden Tagen). Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Einladung zur Prüfung, in der Ihnen alle organisatorischen Einzelheiten (Termin, Ort, Zeit, Ausrüstung u.a.) mitgeteilt werden. Für Studienbewerber/innen, welche die Prüfung oder Teile davon nicht bestanden haben, die nachweislich verletzt oder aus einem anderen, von ihnen nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme verhindert sind, findet am 5. Juli 2016 eine Nachprüfung statt. Zur Nachprüfung wird nur zugelassen, wer dies unverzüglich beantragt und die Hinderungsgründe durch entsprechende Nachweise (z. B. ärztliches Attest) belegt. Zur Nachprüfung erhalten Sie eine Einladung mit den entsprechenden Informationen. 5. Geltungsbereich und Geltungsdauer der bestandenen Prüfung Die bestandene Sporteingangsprüfung hat für die auf die Eingangsprüfung folgenden drei Studienjahre (je 1.10. bis 30.9. des Folgejahres) Gültigkeit. Dies gilt entsprechend, wenn die Prüfung in einem anderen Land abgelegt wurde und von der Prüfungskommission anerkannt wird (siehe 3.) Für die Bewerbung zum WS 2016/2017 muss die Sporteingangsprüfung folglich 2014 oder später bestanden worden sein. 6. Gebühr Für die Teilnahme an der Eingangsprüfung wird an allen baden-württembergischen Universitäten eine Gebühr erhoben. Sie beträgt 40,00. Mit der Anmeldung zur Sporteingangsprüfung wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Die Einzugsermächtigung erteilen Sie der Universität Stuttgart mit Ihrem Anmeldeformular. Für die Anerkennung einer bestandenen Sporteingangsprüfung, die nicht an einer Universität in Baden-Württemberg abgelegt wurde, beträgt die Gebühr 20,00. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. 7. Sporttauglichkeit Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich vor Beginn der Eingangsprüfung sportärztlich untersuchen lassen. Eine derartige sportärztliche Untersuchung wird auch vor Aufnahme des Sportstudiums gefordert. Eine Kostenübernahme durch die Universität ist nicht möglich. 8. Bescheinigung Über die bestandene Eingangsprüfung oder die Befreiung davon wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, von der Sie eine beglaubigte Fotokopie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen müssen. Einzelleistungen werden darin nicht nachgewiesen.

4 9. Bewerbung um einen Studienplatz Ab Anfang Juni können Sie sich um einen Studienplatz im Studienfach Sport bewerben. Wie genau Sie dabei vorzugehen haben, erfahren Sie auf folgender Webseite: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/ Bewerbungsschluss: 15. J u l i 2 0 1 6, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) Informationen zu den Auswahlverfahren finden Sie im Internet unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/verfahren/ Näheres zu den jeweiligen Auswahlkriterien ist der Internetseite Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen zu entnehmen: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/1fs/zusatz/index.html

5 10. Anschriften und Sprechzeiten Studiensekretariat: Postanschrift: Universität Stuttgart Studiensekretariat Postfach 10 60 37 70049 Stuttgart Studiensekretariat für Deutsche /innen und ausländische /innen mit deutschem Abitur ("Bildungsinländer/innen"): Besucheranschrift: Keplerstr. 7 (EG, Zimmer 0/5), Stuttgart-Mitte Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-15.30 Uhr. Info-Telefon: 0711/685-83644 Telefonsprechzeiten: Mo-Do: 8:30-15:30 Uhr und Fr: 8.30-13.00 Uhr E-Mail: studiensekretariat@uni-stuttgart.de Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/deutsch/ Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen Besucheranschrift: Sprechzeiten: Telefonsprechstunde: Internet: Geschwister-Scholl-Str. 24 B (EG), Stuttgart-Mitte Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-15.30 Uhr Mo, Di, Do: 13.30-14.30 Uhr, Mi: 11.00-12.00 Uhr (Telefonnummern: siehe Internet) www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/ausland/ Zentrale Studienberatung Anschrift: Zentrale Studienberatung Geschwister-Scholl-Str. 24 C (Erdgeschoss) 70174 Stuttgart Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-17.00 Uhr Telefon: 0711/685-82133 Telefonsprechstunde: Di, Do: 13.30-15.30 Uhr E-Mail: studienberatung@uni-stuttgart.de Internet: www.uni-stuttgart.de/zsb Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Anschrift: Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Universität Stuttgart Allmandring 28 70569 Stuttgart E-Mail: fragen.sep@sport.uni-stuttgart.de Internet: http://www.sport.uni-stuttgart.de FAQ zur Sporteingangsprüfung: www.inspo.uni-stuttgart.de/studiumlehre/eingangspruefung/faq/

6 11. Anforderungen Laut Anlage zur Satzung der Universität Stuttgart über den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für das Studium im Fach Sport vom 20. Februar 2006 11.1. Leichtathletik 11.2. Schwimmen 11.3. Geräteturnen 11.4. Spiele 11.5. Gymnastik Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe 11.1. Leichtathletik innen a) 100 m-lauf 13,4 sec 15,7 sec b) 2000 m-lauf ---- 10,30 min c) 3000 m-lauf 13,0 min ----- d) Weitsprung 4,70 m 3,80 m oder Hochsprung 1,40 m 1,20 m e) Kugelstoßen 8,25 m 6,75 m (Kugel 6,25 kg) (Kugel 4,0 kg) oder Schleuderball 35 m 25 m (1,5 kg) (1,0 kg) Im Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Schleuderball sind zwei Versuche zugelassen. 11.2. Schwimmen innen 100 m Brust 1.57,5 min 2.07,5 min oder 100 m Kraul 1.47,5 min 1.57,5 min 11.3. Gerätturnen Verlangt werden aus den nachgenannten drei Bereichen drei Übungen. Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als Durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition, ist als durchgefallen zu werten. Ebenso ist die 1 2 Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes). An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.

7 Bodenturnen Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigem Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts innen Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigem Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts In der flüchtigen Handstand-Position muß eine völlige Streckung im Schultergelenk senkrecht über den Händen erkennbar sein. Nach dem Abrollen dürfen die Hände nicht zum Aufstehen benützt werden. Die Strecksprünge müssen prellend abgesprungen werden. b) Sprung Sprunghocke Pferd längs Höhe 1,30 m Sprungtisch 1,35 innen Sprunghocke Pferd/Sprungtisch Höhe 1,25 Beim Handstütz muß die Hüfte völlig gestreckt bzw. überstreckt sein. c) Barren bzw. Reck Barren (1,70 m - 1,80 m hoch) Kippe aus dem Kipphang in den Grätschsitz, aus dem Grätschsitz abrollen in den Oberarmhang, Stemme rückwärts, Vorschwung, Wende in den Außenquerstand. innen Reck (kopfhoch) Hüftaufschwung ohne Schwungbeineinsatz, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Felgunterschwung aus dem Stütz mit 1 2 Drehung. Nach dem Oberarm-Stemmaufschwung ist kein Zwischenschwung gestattet. 11.4. Spiele Nach dem Hüftaufschwung muß die Übung ohne Pause geturnt werden. Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen drei Spiele. Wahlweise kann anstelle des dritten Spiels eine Prüfung im Teilgebiet Gymnastik (Nr. 5) abgelegt werden. Nimmt eine in/ein bei allen vier bzw. bei Wahl des Teilgebietes Gymnastik an drei Spielprüfungen teil, bleibt die schlechteste Wertung unberücksichtigt. Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.) 10 Minuten Dauer abgenommen.

8 a) Basketball: Spielform 3:3 (auf einen Korb (ggf. 3:3+1)) b) Fußball: Spielform 4:4 (auf zwei Tore (ggf. 4:4+1)) c) Handball: Spielform 4:4 (auf ein Tor) d) Volleyball: Spielform 4:4 Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen. 11.5. Gymnastik Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie die Koordination Wert gelegt wird. Die/der /in hat die Wahl zwischen einer selbstgestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil. Vor der Prüfung entscheidet sich die/der /in für eine Übung, die bei Nichtgelingen einmal wiederholt werden kann. Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt. Es ist eine Wiederholung zugelassen. Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät Die/der /in zeigt eine von ihr oder ihm vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung (max. 60sec.), in welcher folgende gymnastische Elemente enthalten sein müssen: Grundformen der Gymnastik Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung) Hüpfen (vorwärts, rückwärts) - Seitgalopp (rechts, links) Federn (Einzel-, Doppel- und/oder Schlußfedern); ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein z.b. Standwaage); ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o.g. Elemente. Rhythmischer Ablauf; räumliche Gestaltung; technische Ausführung; Bewegungsweite; Koordination der Einzelbewegungen.

9 Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil Takt: 1. 1-8 8 Laufschritte mit Seildurchschlag vorwärts (der Seildurchschlag erfolgt bei jedem 2. Schritt - Zweierlauf); 2. 1-4 2 Doppelfederungen am Ort mit 2 Seildurchschlägen vorwärts; 5-8 4 Schlußsprünge am Ort mit jeweils einem Seildurchschlag vorwärts; 3. 1-8 3 Seitgaloppschritte nach rechts und ein Schlusssprung, 3 Seitgaloppschritte nach links und ein Schlusssprung mit je einem Seildurchschlag vorwärts; 4. 1-4 einen Achterschwung vorwärts (Knoten in beiden Händen), an der linken Seite beginnend; 5-8 1/2 Drehung links, dabei das Seil an der linken Seite vorbeischwingen zur Vorhalte; 5. 1-8 8 Laufschritte vorwärts mit je einem Seildurchschlag vorwärts (Einerlauf), 6. 1-8 1/1 Schrittdrehung links mit einem Sagittalkreisschwung an der linken Körperseite ausschwingen lassen. Rhythmischer Ablauf; Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen; technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik; Bewegungsweite.