Forst. Selbstwerb. Merkblatt der Landesforstverwaltung



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Transkript:

Forst Selbstwerb erbung von Holz Merkblatt der Landesforstverwaltung

Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz Für die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Sie als Selbstwerber verantwortlich. Zu Ihrer Information sind in diesem Merkblatt wichtige Bestimmungen zusammengefasst. Die kompletten Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz können Sie bei Ihrer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen. Besuchen Sie einen Motorsägenlehrgang bei Ihrem Amt für Forstwirtschaft, um Ihr Holz sicher und schneller aufarbeiten zu können. Motorsägen-Arbeit ist keine Alleinarbeit! Sie müssen ständig Sicht- oder Rufverbindung zu einer anderen Person haben, die im Notfall helfen oder für Sie Hilfe herbeiholen kann. Führen Sie immer eine Erste-Hilfe- Ausrüstung mit (z.b. Verbandpäckchen)! Folgende Personen dürfen mit gefährlichen Forstarbeiten nicht beauftragt werden: Personen mit körperlichen oder geistigen Mängeln (z.b. Schwerhörigkeit, Gebrechlichkeit, schwere Sehfehler), durch die sie sich selbst oder andere gefährden. Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Motorsägen, Freischneider, Seilwinden bedienen!) Werdende Mütter Alkoholisierte Personen Die Selbstwerbung darf in folgenden Situationen nicht durchgeführt werden: Vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung Bei Gewittern und starkem Wind Bei Sichtbehinderung (z.b. Nebel, Schneetreiben, Rauch) Beim Einsatz von Motorsägen ist insbesondere zu beachten: Die Motorsäge beim Anwerfen sicher abstützen und festhalten. (Beim Starten die Motorsäge auf den Boden stellen. Das Starten nur auf ebenem Untergrund durchführen, dabei muss die Kettenbremse ausgelöst (blockiert) sein. Die Kette darf keine Gegenstände, auch nicht den Boden, berühren.) Die Motorsäge bei der Arbeit mit beiden Händen festhalten, damit sie jederzeit beherrscht werden kann. Motorsäge so führen, dass sich kein Körperteil im verlängerten Schwenkbereich der Sägeeinrichtung befindet. Im 2-Meter-Schwenkbereich der laufenden Motorsäge ist der Aufenthalt für andere verboten. Drückt ein Helfer den Baum um, ausreichend lange Schubstange verwenden. Beim Fällen auf ausreichende Entfernung (mindestens zwei Baumlängen) zum nächsten Arbeitsplatz achten! Keine Eisenkeile verwenden. Beim Entasten die Motorsäge möglichst abstützen. Nicht mit der Schwertspitze sägen! Auf unter Spannung stehende Äste achten. Beim Fällen, Ablängen oder Entasten am Hang muss der Sägeführer oberhalb des Stammes stehen. Der Einsatz von benzolfreiem Sonderkraftstoff und von Motorsägen mit Katalysator senkt die Abgasbelastung für den Motorsägenführer und die Umwelt erheblich. Die Verwendung von Altölen zur Kettenschmierung ist verboten. Bei Arbeiten im Landeswald sind Selbstwerber zum Einsatz biologisch abbaubarer Schmierstoffe verpflichtet. Sofern technisch sinnvoll und möglich empfiehlt die Landesforstverwaltung weiterhin, gesundheits- und umweltschonende Sonderkraftstoffe zu verwenden!

Die Selbstwerber haben sich so zu verhalten, dass ihre Sicherheit und die ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist: Bei allen Arbeiten auf einen sicheren Stand achten. Maschinen, Geräte und Werkzeuge fachgerecht handhaben, instandsetzen, transportieren und abstellen. Bei allen Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einhalten (z.b. Schwenkbereich der Motorsäge ca. 2 m). Zulässig ist nur Werkzeug, das sich in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand befindet. Verwenden Sie möglichst Geräte und Werkzeuge mit KWF- Gebrauchswertprüfung. Schutzkleidung für Arbeiten mit der Motorsäge (einschließlich Schwenkbereich der Motorsäge) benutzen: Schnittschutzhose (Schnittschutzeinlage unbeschädigt und nicht mit O- berstoff vernäht) Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz Schutzkleidung für Arbeiten ohne Motorsäge (d.h. außerhalb des Schwenkbereiches der Motorsäge): Gut profilierte Sicherheitsschuhe Schutzhelm, wenn mit herabfallenden Ästen zu rechnen ist Handschuhe Der Selbstwerber arbeitet ausschließlich ihm zugewiesene Bäume/Kronen auf. Nicht zugewiesenes Alt- und Totholz ist im Wald zu belassen. Bei der Fällung sind nachstehende Punkte besonders zu beachten: Umgebung begutachten (z.b. Freileitungen, Straßen, Bahnen, Naturverjüngung), Berücksichtigung der günstigsten Rückerichtung zur Vermeidung von Schäden am verbleibenden Bestand. Nicht in der Nähe von stehendem Totholz oder unter hängenden Totholz-Ästen arbeiten. Der Schrägschnitt wird in dichten Beständen bis zu etwa 12 cm Stockdurchmesser angewendet. Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz Handschuhe Im Fällbereich, das ist der Umkreis mit einem Radius der doppelten Baumlänge, dürfen sich nur Personen aufhalten, die mit der Fällung beschäftigt sind. Um dies zu gewährleisten ist der

Hiebsbereich ggf. in geeigneter Weise abzusperren. Bruchstufe mind. 1/10 des Stammdurchmessers Vorgesehene Fällrichtung Fallkerbdach ca. 45 Fallkerbsohle Hängengebliebene Bäume nur fachgerecht zu Fall bringen: Abdrehen mit dem Wendehaken oder Sappi, Zurückhebeln des Stammfußes mit Hebebäumen oder Sappi, Abziehen des Baumes mit Seilzug oder Seilwinde. Bruchleiste mind. 1/10 des Stammdurchmessers Fallkerbtiefe 1/3 1/5 des Stammdurchmessers Vorsicht beim Durchtrennen unter Spannung stehender Hölzer und gebogener Bäume (Lebensgefahr). Sonst ist ein Fallkerb anzulegen. Größte Vorsicht ist beim Fällen fauler oder gefrorener Stämme geboten. Vor dem Ansägen und Umkeilen eines Baumes ist der Gefahrenbereich zu beachten und als Warnung für andere Personen ein Achtungsruf abzugeben. Beim Fällen immer seitwärts vom fallenden Stamm stehen, danach rückwärts zurückgehen und auf fallende Äste achten. Der Motorsägenführer und die Hilfskraft müssen sich vor Fällbeginn einen sicheren Fluchtweg suchen. Jeder Baum muss vollständig zu Fall gebracht sein, bevor mit dem Fällen des nächsten Baumes begonnen wird. Liegendes oder stehendes Holz, das unter Spannung steht, erst auf der Druckseite einschneiden, danach Trennschnitt von der Zugseite aus durchführen (s. Abb. unten). Stets auf der Druckseite stehen! Als Selbstwerber führen Sie die Arbeiten in eigenem Interesse und somit eigenverantwortlich durch. Der Selbstwerber und seine Helfer sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung des Forstbetriebes versichert. Der Selbstwerber haftet für alle Schäden, die für ihn oder seine Helfer bei der Durchführung der Selbstwerbung entstehen.

Anerkennungs- und Haftungserklärung des Selbstwerbers Name : Vorname: Anschrift: Telefon:..... Hiermit bestätige ich, dass ich das mir zugewiesene Holz käuflich erwerben möchte und es als Privatperson im eigenen Interesse und zum Eigenverbrauch aufarbeiten werde. Mir ist bekannt, dass dadurch kein Beschäftigungsverhältnis zur Landesforstverwaltung Brandenburg entsteht und dass ich als Privatperson nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung des Forstbetriebes versichert bin. Für die von mir eingesetzten Helfer gilt dies ebenso. Ich verpflichte mich, meine Helfer über den vollständigen Inhalt dieses Schreibens und des mir übergebenen Merkblattes zu informieren. Als Selbstwerber hafte ich für alle durch mich oder meine Helfer im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Folgende Regeln, die in einem naturnah bewirtschafteten Wald (gemäß PEFC- Zertifikat) einzuhalten sind, werde ich beachten: - Rückewegegebot für Fahrzeuge/keine Befahrung der Fläche - Schutz gekennzeichneter Zukunftsbäume, ausschließliche Nutzung der zugewiesenen Bäume/Kronenteile - Benutzung biologisch abbaubarer Öle und soweit technisch möglich umweltschonender Sonderkraftstoffe Mir sind die Gefahren bei der Waldarbeit bekannt, ich bin in die Örtlichkeit eingewiesen und über besondere Gefahren informiert worden. Der nächstgelegene Rettungspunkt wurde mir genannt. Im Hinblick auf meine eigene Sicherheit werde ich: - bei der Arbeit mit der Motorsäge Schutzausrüstung bestehend aus: Schutzhelm mit Gesichtsund Gehörschutz, Lederhandschuhe, Hose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage tragen. - beim Einsatz von Motorsäge und Seilwinde nicht alleine arbeiten - Erste-Hilfe-Material erreichbar halten - auf die Funktionssicherheit meiner Geräte und Maschinen achten Ich werde sicherstellen, dass sich im Gefahrenbereich keine Personen aufhalten. Mir ist bekannt, dass bei gravierenden Sicherheitsfehlern sowie bei Verstoß gegen die Vorgaben die weitere Selbstwerbung untersagt werden kann. Ort: Datum: Unterschrift: