Errichtung von Brandmeldeanlagen innerhalb der Gemeinde Lobbach



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Transkript:

Gemeinde Lobbach -Feuerwehr- Hauptstrasse 38 74931 Lobbach Errichtung von Brandmeldeanlagen innerhalb der Gemeinde Lobbach Inhaltsverzeichnis 1. Antragstellung 2. Allgemeine Vorschriften 3. Anlaufstelle für die Feuerwehr 4. Brandmelderzentrale 5. Feuerwehrbedienfeld 6. Meldergruppenpläne, Gebäudeübersichtspläne 7. Feuerwehrschlüsseldepot-Adapter 8. Brandmelder 9. Selbsttätige Löschanlage 10. Akustische Warneinrichtungen 11. Externe Steuerung von Fremdanlagen 12. Instandhaltung 13. Feuerwehrschlüsseldepot 14. Freischaltelement 15. Wartungsvertrag 16. Allgemeine Hinweise Anlagen: 1 Meldergruppenkarte - Muster- 1 Beschilderung - Muster- 1 Abnahmeprotokoll der Brandmeldeanlage 1 Abnahmebescheinigung der Brandmeldeanlage 1 Vereinbarung FSD 1 Freigabedukument Meldergruppen- und Gebäudeübersichtspläne 2 Technische Beschreibung Feuerwehr-Koordinations-Tableau, Firma Schraner Seite 1 von 14

1. Antragstellung 1.1. Der formlose Antrag zum Anschluß einer privaten Brandmeldeanlage auf die Brandmelde-Empfangsanlage der Leitstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist schriftlich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kreisbrandmeister, Kurfürstenanlage 40, 69115 Heidelberg, zu richten. 1.2. Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Rhein-Neckar-Kreis wird ein Vertrag abgeschlossen. Dieser wird dem Antragsteller zugesandt. 2. Allgemeine Vorschriften Die Brandmeldeanlagen müssen den einschlägigen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Dies sind: - Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen des Verbandes der Sachversicherer - DIN 57 833, VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen Teil 1 Allgemeine Festlegungen Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen ( BMA ) - DIN 14 623: Orientierungsschilder für automatische Brandmelder - DIN 14 655: Nichtautomatische Brandmelder ( Feuermelder ) - DIN 14 661: Bedienfeld für Brandmeldeanlagen ( Feuerwehrbedienfeld FBF ) - DIN 14 675: Brandmeldeanlagen - Aufbau - DIN 14 066: Beschilderung - Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen (Anforderungen an Feuerwehrschlüsseldepot) des Verbandes der Sachversicherer - Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Leitstelle der Feuerwehren des Rhein-Neckar-Kreises. 3. Anlaufstelle für die Feuerwehr 3.1. Die Anlaufstelle für die Feuerwehr ist in einem leicht zugänglichen Raum im Erdgeschoß oder Eingangsgeschoß unterzubringen. Über die Zugangstüre zum Gebäude ist eine rote Blitzleuchte anzubringen, Kennzeichnung mir Schild Feueralarm nach DIN 4066. Befindet sich die Brandmeldeanlage nicht in unmittelbarer Nähe hinter dieser Zugangstür, so ist der genaue Standort mit Beschilderungen nach DIN 4066 auszuweisen. Seite 2 von 14

3.2. An der Anlaufstelle sind alle Geräte und Einrichtungen der Brandmeldeanlage unterzubringen. Dies sind: - Übertragungseinrichtung - Brandmelderzentrale ( BMZ ) oder Paralleltableau mit allen Bedienfunktionen - Feuerwehrbedienfeld ( FBF ) - Feuerwehrschlüsseldepot-Adapter ( nur bei Bedarf ) - Linienkarten / Linienbuch Werden die Geräte oder Einrichtungen in einen Schrank eingebaut, ist der Schrank in diesem Bereich mit einer Glasscheibe zu versehen und mit einem Schild nach DIN 4066 BMZ bzw. Brandmeldezentrale zu kennzeichnen. Beim Einbau von nur einzelnen Geräten in Schränken ist der Schrank entsprechend zu beschriften. Der Schrank darf nicht verschlossen sein. Die Unterbringung der Anlaufstelle für die Feuerwehr im Gebäude ist vor Beginn der Installation von Einrichtungen und Geräten in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen. Von Seiten der Feuerwehr Lobbach wird als zentrale Bedienstelle das Feuerwehr-Koordinations-Tableau der Firma Schraner Typ FKT-A3-100-HM bzw. Typ FKT-A4-100-HM vorgeschlagen. Technische Beschreibung als Anlage beigefügt. 4 Brandmelderzentrale ( BMZ ) 4.1. Die Brandmelderzentrale ist so anzubringen, daß sich die Bedien- und Anzeigeteile nicht höher als 1800 mm und nicht tiefer als 500 mm in Wandschränken zwischen 800 mm und 1800 mm über dem Fußboden befinden. Alle Anzeigen müssen eindeutig erkennbar und gut ablesbar sein. 4.2. Die Anzeige der Meldergruppen sind mit der Meldergruppen- Nr. zu versehen. Ein Hinweis auf einen Raum oder Gebäudeteil bzw. Art und Anzahl der Melder kann hinzugefügt werden: z. B. Meldergruppe 14 EDV- Raum 1. OG 13 I- Melder 4.3. Brandmelderzentralen mit nur einem einzeiligen Display müssen einen Hinweis auf weitere ausgelöste Meldergruppen durch ein Meldergruppenanzeigetableau ( pro Meldergruppe eine Anzeige) haben. 4.4. Die stufenweise Aufschaltung mehrerer Brandmelderzentralen an gleichen oder verschiedenen Standorten als sog. Unterzentralen, ist nur im Ausnahmefall nach Absprache mit der Feuerwehr möglich. 4.5. Brandmelderzentralen, die beim Auslösen eines Nebenmelders Lautsprecheranlagen, Klimaanlagen, Datenverarbeitungsanlagen usw. ansteuern oder abschalten, sind mit einem Revisionsschalter zu versehen. Die Schaltung Revision ist optisch anzuzeigen. Seite 3 von 14

4.6. Brandmelderzentralen, die ausschließlich zur Steuerung von stationären Löschanlagen verwendet werden, dürfen den Hauptmelder nicht auslösen. Sie sind als solche zu kennzeichnen und werden von der Feuerwehr nicht bedient. 4.7. An der Branmelderzentrale ist ein Hinweisschild mit Namen und Telefonnummer eines für die Brandmeldeanlage Verantwortlichen des Betriebes anzubringen. Beim Anschluß der Anlage müssen dem Kommando der Feuerwehr die Adressen und Telefonnummern von 4 Betriebsangehörigen, die im Bedarfsfall erreichbar und schnellstmöglich vor Ort kommen können, übergeben werden. 5 Feuerwehrbedienfeld ( FBF ) 5.1. Das Feuerwehrbedienfeld ist in einer Höhe von 1600 mm ( + 100 mm / - 200 mm ) anzubringen ( gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld ). 5.2. Bedienfeld und Brandmelderzentrale müssen vom gleichen Standort aus bedient und eingesehen werden können. 5.3. Für jede Brandmelderzentrale ( auch Unterzentrale ) ist ein Feuerwehrbedienfeld vorzusehen. 5.4. In das Feuerwehrbedienfeld wird ein Halbzylinder mit Feuerwehrschließung Lobbach eingebaut. Der Zylinder ist Eigentum der Feuerwehr und wird leihweise eingebaut. 6 Meldergruppenpläne, Gebäudeübersichtspläne 6.1 Meldergruppenpläne 6.1.1 Unmittelbar neben der Brandmelderzentrale sind gut sichtbar und stets griffbereit Pläne von jeder Meldergruppe diebstahlsicher zu hinterlegen. Sie können in einem nicht abschließbarem Schrank untergebracht werden. Der Schrank ist entsprechend zu kennzeichnen. 6.1.2 Die Pläne müssen in Form von Karten (DIN A4) vorliegen (siehe Musterkarte). Die Karten müssen beidseitig mit der Laufkarten-Nummer in Form eines Reiters gekennzeichnet sein. 6.1.3 Die Pläne sind durch Laminierung oder entsprechende Beschichtung zu schützen. Seite 4 von 14

6.1.4 Pro Meldergruppe ist ein zweischichtiger Plan zu erstellen. Jeder Plan muss folgende Angaben enthalten: Vorderseite der Karte (Übersichtsplan) z.b.: Meldergruppennummer 6 Gebäude Geschoß Raum / Nutzung Melderart Hauptgebäude 1. OG EDV Raum optischer Rauchmelder Melderanzahl 6 Einbauort der Melder in Zwischendecke Im Übersichtsplan ist der Einsatzweg der Feuerwehr bis zur Auslösestelle bzw. bei Auslösestellen in einem anderen Geschoß als die Brandmelderzentrale, der Weg bis zu einem Treppenraum mit Pfeilen einzuzeichnen. Der durch die Meldergruppe überwachte Bereich ist zu umranden und schraffieren. Bei größeren Gebäuden kann es aufgrund der Gebäudegröße notwendig sein mehrere Karten für eine Liniengruppe zu erstellen. Diese müssen dann entsprechend fortlaufend gekennzeichnet (z.b. A, B, C ) und unverlierbar zusammengeordnet sein (z.b. als Buch). Rückseite der Karte: Angaben im Karten-Kopf gleich wie Vorderseite Grundrissplan des durch die Meldergruppe überwachten Bereiches. 6.1.5 Für die Meldergruppenpläne sind die in der DIN 14095 festgelegten graphischen Symbole und Farben zu verwenden. 6.1.6 Auf einer zusätzlichen Karte ist eine Kurzbedienungsanleitung der Brandmelderzentrale vorzusehen. Die Kurzbedienungsanleitung soll enthalten: 1. Abschalten einer Meldergruppe z.b.: 1. Taste Gruppe drücken 2. Meldergruppennummer eingeben 3. Taste Aus drücken 2. Einschalten einer Meldergruppe 3. Rückstellen einer Meldergruppe nach Alarm Seite 5 von 14

6.2 Gebäudeübersichtsplan 6.2.1 Ein maßstabsgerechter Gebäudeübersichtsplan, der den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist in der Nähe der Brandmeldezentrale mit Erklärung der einzelnen Symbole im rahmenlosen Bilderhalter hinter Plexiglas anzubringen. Der Gebäudeübersichtsplan ist Etagenweise darzustellen, die Größe des Übersichtsplanes darf nicht kleiner als DIN A2 sein. Einzelne Räume dürfen nicht kleiner als 20 mm 2 dargestellt werden. Die Beschriftung hat in Deutsch zu erfolgen. Oberfläche laminiert. Gebäudeübersichtspläne sind vor der Abnahme durch die Feuerwehr Lobbach freizugeben. 7. Feuerwehrschlüsseldepot- Adapter 7.1 Der Adapter ist gut sichtbar im Bereich der Brandmelderzentrale in einer Höhe nicht unter 1000 mm vom Fußboden anzubringen. 8. Brandmelder 8.1 Nichtautomatische Brandmelder ( Handfeuermelder ) 8.1.1 Meldergehäuse mit der Aufschrift Feuerwehr dürfen nur dann verwendet werden, wenn bei Betätigung des Melders unmittelbar über einen Hauptmelder die Feuerwehr verständigt wird. 8.1.2 Die Melder sind mit der Meldergruppen- und der Meldernummer zu beschriften ( z.b. 6 / 1, 6 / 2 usw. ). Die Beschriftung soll auf dem Bedienungsschild hinter der Glasscheibe angebracht sein. 8.1.3 Nichtautomatische und automatische Melder dürfen nicht auf eine Meldergruppe geschaltet werden. 8.1.4 In Treppenräumen dürfen vom EG aufwärts maximal 3 Melder auf eine Meldergruppe geschaltet werden (Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige an der Brandmelderzentrale sind hiervon ausgenommen). 8.1.5 In Untergeschossen ist jeder Melder auf eine eigene Meldergruppe zu schalten (Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige an der Brandmelderzentale sind hiervon ausgenommen). 8.1.6 Beim Abschalten der Brandmeldeanlage zu Revisionsarbeiten sind die Melder mit einem Außer Betrieb Schild zu kennzeichnen. 8.1.7 Steuerkästen wie z.b. - Handauslösungen von Löschanlagen - Austaster für Stromversorgungen, Lüftungsanlagen usw. - Rauchabzugsansteuerungen sind im Klartext zu beschriften und dürfen mit Druckknopfmeldern nicht verwechselt werden können. Eine rote Farbgebung ist nicht gestattet. Seite 6 von 14

8.2. Automatische Brandmelder 8.2.1 Automatische Melder sind so einzubauen, daß Fehlalarme vermieden werden. 8.2.2 Die Melder sind mit ihrer Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften ( z.b. 12 / 1, 12 / 2 usw. ). Die Größe und Farbgebung sind der jeweiligen Raumhöhe anzupassen, so daß die Beschriftung leicht und sicher abgelesen werden kann. 8.2.3 Sichtbar und nicht sichtbar montierte Melder dürfen nicht auf eine Meldergruppe geschaltet werden. 8.2.4 Werden Melder einer Meldergruppe in verschiedenen Räumen installiert, so sind über den Zugangstüren zu jedem Raum Individualanzeigen nach DIN 14623 anzubringen. Die Individualanzeige muss den ausgelösten Zustand eines oder mehrerer Melder in dem Raum anzeigen. Sie ist mit der / den Meldergruppen- und Meldernummer( n ) zu beschriften (bei Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige an der Brandmelderzentrale kann auf die Anzeige verzichtet werden). 8.2.5 Automatische Melder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht gekennzeichnet sind, sind unzulässig. 8.2.6 Nicht sichtbar angebrachte Melder sind wie folgt zu kennzeichnen: In Zwischendecken: Kennzeichnung der jeweiligen Deckenplatte, hinter welcher der Melder montiert ist, mit einem Orientierungsschild nach DIN 14623 und einer Anzeige, die den ausgelösten Zustand anzeigt. Das Schild ist mit einer Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (Bei Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige an der Brandmelderzentrale kann auf die Anzeige verzichtet werden). In Lüftungskanälen: Gleiche Kennzeichnung wie in der Zwischendecke. In Ausnahmefällen kann die Anzeige des ausgelösten Zustandes an anderer, geeigneter Stelle angebracht werden. Die Anzeige ist mit der Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften. In Doppelböden: Die Bodenplatten sind zu kennzeichnen. Zusätzlich ist im Melderbereich neben der Zugangstüre ein Lageplantableau mit Anzeigen der einzelnen Melder seitenrichtig anzubringen. Das Lageplantableau soll den Grundriss des Raumes darstellen. Jeder Melder ist mit einer roten Anzeige ( Glühlampe oder Leuchtdiode ) darzustellen und mit der Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften. Anstelle des Lageplantableau kann bei 3 und weniger Meldern ein einfaches Anzeigentableau verwendet werden. Die Tableaus sind mit Brandmeldertableau zu beschriften. Bei Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige an der Brandmelderzentrale kann auf die beleuchtete Anzeige im Lageplantableau verzichtet werden. 8.2.7 Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von Meldern durch Einbauten z.b. von Lüftungsoder Versorgungsleitungen ist der Melder durch ein rotes, an einer Kette abgehängtes Schild zu kennzeichnen. Das Schild ist mit der Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften. Seite 7 von 14

8.2.8 Bei Meldern in Zwischendecken, Doppelböden oder Lüftungskanälen ist im jeweil- Raum oder an anderer geeigneten Stelle das zum Heben oder Öffnen der Platten geeignete Gerät ( wie Bodenheber, Haken, Spezialschlüssel usw. ) diebstahlsicher zu deponieren. Das Gerät darf nur von der Feuerwehr benutzt werden und ist entsprechend zu kennzeichnen. Zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in der Zwischendecke ist eine Leiter an geeigneter Stelle bereitzuhalten. 8.2.9 Melder in Zwischendecken, Doppelböden und Lüftungskanälen sind jeweils auf eine eigene Meldergruppe zu schalten. 9. Selbsttätige Löschanlagen 9.1. Werden auf die Brandmeldeanlage selbsttätige Löschanlagen ( z.b. Sprinkleranlagen) aufgeschaltet, ist für jede Löschgruppe eine eigene Meldergruppe vorzusehen. 9.2. Bei Sprinkleranlagen ist der Weg von der Anlaufstelle der Feuerwehr bis zur Sprinklerzentrale mit Hinweisschildern zu beschriften. 9.3. An jedem Alarmventil ist ein Hinweisschild mit Sprinklergruppen-Nummer z.b. Sprinkler Gr. 1 Meldergruppen-Nummer Meldergruppe 26 und Schutzbereich 1 UG Garage anzubringen. 10. Akustische Warneinrichtungen Alle akustischen Warneinrichtungen ( z.b. Starktonhörner, Hupen, Lautsprecherdurchsagen) müssen mit dem Taster Akustische Signale ab des Feuerwehrbedienfelds abzuschalten sein. 11. Externe Ansteuerung von Fremdanlagen 11.1 Moderne Brandmeldeanlagen zeichnen sich unter anderem durch die optionale Möglichkeit aus, über Ansteuerungen Fremdanlagen zu steuern und zu schalten. Daher fordert die Feuerwehr Lobbach grundsätzlich, wenn vorhanden und ansteuerbar, sind alle nachfolgende Ansteuerungen/Schaltungen zu realisieren. 11.2 Abschaltungen von Lüftungs-/Klimaanlage(n) bei Alarmauslösung eines Brandmelders. 11.3 Automatischer Wiederanlauf der Lüftungs-/Klimaanlage(n) nach Rücksetzen des Brandmeldealarms. Ausgenommen, eine Brandschutzklappe hat die Brandmeldung ausgelöst. In diesen Fällen kann erst nach Zurücksetzen der Brandschutzklappe die Lüftung zurückgesetzt werden. Seite 8 von 14

11.4 Die Auslösung einer Brandschutzklappe ist als Alarmkriterium an die Brandmeldeanlage, entweder als Einzelalarm (z. B. wenn ein Tableau vorhanden ist) oder als Sammelalarm (MSR Technik über die Lüftungszentrale) weiterzumelden. Die Brandmeldeanlage muss auch dann zurücksetzbar sein, wenn eine Brandschutzklappe gefallen ist. 11.5 Alarmauslösung der Brandmeldeanlage durch Ansprechen einer Auslöseinrichtung (Schmelzlot, Bimetall, etc.) z. B. Brandschutzklappe, Küchenlöschsystem, etc. 11.6 Steuerung von Aufzugsanlagen. Aufzüge müssen bei Aktivierung der Brandmeldeanlage automatisch in sichere Ebene fahren und verbleiben dort mit geöffneten Türen. 11.7 Die Brandmeldeanlage muss in der Lage sein, ein Lageplan Tableau zu steuern, das in bestimmten Gebäuden, nach Abstimmung mit der Feuerwehr Lobbach zum Einsatz kommt. 11.8 Steuerungen, die durch die Brandmeldeanlage ausgelöst werden, müssen mit Zurücksetzen der Brandmeldezentrale automatisch zurückgesetzt werden. 12. Instandhaltung 12.1. Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft und zum Schutz vor Fehlalarmen regelmäßig instand gehalten werden nach: DIN 14675 Abschnitt 4.2, DIN VDE 0833-1: 1989-01 Abschnitt 5 und DIN VDE 0833-2: 2000-06 Abschnitt 9 12.2. Es ist sicherzustellen, daß eine Störungsbeseitigung rund um die Uhr in einem angemessenen Zeitraum durch eine Fachfirma oder anderes geschultes Personal durchgeführt werden kann. 13. Feuerwehrschlüsseldepot mit Freischaltelement 13.1 Allgemeines 13.1.1 Ein Feuerwehrschlüsseldepot mit Freischaltelement ist vorzusehen. Es dürfen nur FSD verwendet werden, die den Richtlinien für mechanische Sicherheitseinrichtungen des Verbandes der Schadenversicherer entsprechen. Der Einbau des FSD hat gemäß diesen Richtlinien in unmittelbarer Nähe des Zugangs zur Anlaufstelle der Feuerwehr in einer Höhe von 1400 mm (+ / - 200 mm) über dem Fußboden zu erfolgen. 13.1.2 Die Innentüre des FSD muss für eine Aufnahme eines Halbzylinders der Feuerwehrschließung Lobbach geeignet sein. Seite 9 von 14

13.1.3 Der Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots ist nur nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der Gemeinde Lobbach möglich. Nach Abschluss dieser Vereinbarung erhält der Betreiber die Anschlussgenehmigung und bekommt von der Feuerwehr einen Halbzylinder mit Schließung Lobbach eingebaut. Der formlose Antrag zum Betrieb eines FSD ist schriftlich an die Gemeinde Lobbach, Hauptstrasse 38, 74931 Lobbach zu richten. 13.2 Objektschlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot Im FSD ist in dem dafür vorgesehenen Halbzylinder ein Generalhauptschlüssel des Objektes zu deponieren. 14. Freischaltelement ( FSE ) An die Brandmeldezentrale muss ein Freischaltelement angeschlossen werden, um eine manuelle Auslösung der Brandmeldeanlage von außerhalb des Gebäudes durch die Feuerwehr zu gewährleisten. Das FSE muss den Richtlinien des VdS entsprechen und dementsprechend angeschlossen und eingebaut werden. Das FSE muss für die Aufnahme eines Halbzylinders mit der Feuerwehrschließung Lobbach geeignet sein. 15. Wartungsvertrag Bei Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen sein. Der Vertrag muss bei einer VdS anerkannten Fachfirma, die für das eingebaute System eine Zulassung hat, abgeschlossen werden. 16. Allgemeine Hinweise 16.1. Vor Beginn der Installationen ist die Anlaufstelle für die Feuerwehr und der Standort des Feuerwehrschlüsseldepots in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen. 16.2. Nicht erfüllte Forderungen und Absprachen, die zur Beanstandung führen und das Anschließen verzögern, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr. 16.3. Abweichungen von diesen Anschlussbedingungen können nur von der Feuerwehr genehmigt werden. 16.4. Von allen Änderungen an der Anlage, insbesondere der Erweiterung von Meldergruppen und Austausch der Brandmelderzentrale, ist die Feuerwehr zu untererichten. Seite 10 von 14

16.5. Vor der Inbetriebnahme einer Brandmeldedanlage oder einer Erweiterung, bzw. eines Feuerwehrschlüsseldepots erfolgt immer eine Abnahme durch einen Beauftragten der Feuerwehr Lobbach. Bei dieser Abnahme muss ein Vertreter des Betreibers, der Errichter der Anlage und - bei Bedarf - ein Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises Feuerwehr- anwesend sein. 16.6. Für Auskünfte und eventuellen Rückfragen steht ihnen die Feuerwehr Lobbach ( Telefon Nr. 06226 95 25 30, Fw Sachbearbeiter ) jederzeit zur Verfügung. Seite 11 von 14

Anlage 1: Muster einer Meldergruppenkarte Karte muss in Originalgröße 210 mm x 297 mm (DIN A4) Formatfüllend, incl. Reiter 20 mm x 20 mm beidseitig mit Meldergruppennummer bedruckt sein. Vorderseite 1 Meldergruppe Gebäude Geschoss 1 Grund- und Hauptschule Erdgeschoss Klassenzimmer Raum Melderart Melderanzahl optischer Rauchmelder 4 Hinweis / Einbauort der Melder Legende: Meldebereich Brandmeldezentrale BMZ FSD Feuerwehrbedienfeld FBF Feuerwehrschlüsseldepot FSD Zugang FBF BMZ Laufwege Steg Podest Seite 12 von 14

zu Anlage 1: Rückseite Meldergruppe Gebäude Geschoss 1 Grund- und Hauptschule Erdgeschoss Klassenzimmer Raum Melderart Melderanzahl optischer Rauchmelder 4 Hinweis / Einbauort der Melder Legende: Laufwege autom. Brandmelder Handfeuermelder 1/4 1/1 1/3 1/2 1 Seite 13 von 14

Anlage 2: Muster für Beschilderungen Alle Beschilderungen müssen nach DIN 4066 ausgeführt sein. Die Schildergröße muss mindestens 105 mm x 297 mm entsprechen. Anwendungsbeispiele: Brandmeldezentrale BMZ Sprinklerzentrale Feueralarm Seite 14 von 14