2.01.2001 egu/mam Druckdatum 02.02.2001 Blatt Nr. 137 1 von Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 Handelsname und Lieferant 1.1 Handelsname / Warenkennzeichnung 1.2 Anwendung / Einsatz Non-Gamma 2 Amalgam 1.3 Hersteller 1.4 Lieferant 1. TOX NOTRUF 1.6 Produkt Nr. Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein Notfall-No: +423 / 23 3 3 oder 373 40 40 Ivoclar Vivadent AG, FL-9494 Schaan, Liechtenstein 2 Zusammensetzung 2.1 Chemische Charakterisierung Legierungspulver und Quecksilber in vordosierten Kapseln 2.2 Gefährliche Bestandteile 0 % Quecksilber (CAS-Nr. 7439-97-8) 2.3 Keine. 3 Mögliche Gefahren Giftig beim Einatmen. Gefahr kumulativer Wirkungen. 4 Erste Hilfe 4.1 Augenkontakt Sofort die Augen mit viel Wasser spülen (10-1 Min.). Arzt hinzuziehen. 4.2 Hautkontakt Gründlich mit Wasser und Seife waschen. 4.3 Verschlucken Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Grosse Mengen Wasser zu trinken geben. 4.4 Einatmen Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. 4. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung ausziehen. Brandbekämpfung.1 Geeignete Löschmittel nicht brennbar Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich in Bodenvertiefungen..2 Ungeeignete Löschmittel Keinen direkten Wasserstrahl benutzen.
2.01.2001 egu/mam Druckdatum 02.02.2001 Blatt Nr. 137 2 von.3 Brandgefährdete Behälter mit Wasserprühstrahl kühlen. Im Brandfall entstehen giftige Quecksilber-Dämpfe. 6 Massnahmen bei Verschütten/Auslaufen Mit flüssigkeitsbindendem Material (iodierte Aktivkohle) aufnehmen. Nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Unter Beachtung der massgeblichen Vorschriften und Regelungen entsorgen (siehe 13). 7 7.1 Handhabung und Lagerung Handhabung Nur für zahnärztlichen Gebrauch! Handhabung dieses Produkts nur durch ausreichend geschultes Personal. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 7.2 Arbeitshygiene Berufsübliche Hygienemassnahmen einhalten. 7.3 7.4 7. Lagerung Lagerplatz Brand- und EX-Schutz Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Behälter dicht geschlossen halten. An einem trockenen und gut gelüfteten Ort, fern von Zünd- und Wärmequellen lagern. Lagerung bei 2-28 C Nicht erforderlich. 8 Expositionsbegrenzung und Schutzausrüstung 8.1 Technische Anlagen 8.2 Grenzwertüberwachung 8.3 Persönliche Schutzausrüstung 8.3.1 Atemschutz 8.3.2 Handschutz Für eine dauerhaft sichere Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte sorgen. MAK-Wert: 0.1 mg/m 3 (Grenzwert). ACGIH (American Conference of Governmental Industrial Hygienists, USA) Threshold Limit Value (TLV): 0.0 mg/m 3 (Grenzwert). Dämpfe nicht einatmen. Atemschutzgerät bei unzureichender Lüftung (Filtertyp 89Hg/St). Schutzhandschuhe. 8.3.3 8.3.4 Augenschutz Andere Schutzbrille. Durch ausreichende Raumbelüftung bzw. Arbeitsplatzabsaugung die Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte halten. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Form 9.2 Farbe 9.3 Geruch Pulver und Flüssigkeit silbern geruchlos
2.01.2001 egu/mam Druckdatum 02.02.2001 Blatt Nr. 137 3 von 9.4 Zustandsänderung Schmelztemperatur - 38 Siedetemperatur 36 C C (HG) 9. Dichte 13. g/cm³ (20 C) 9.6 Dampfdruck 0.0016 mbar (20 C) 9.7 Viskosität 9.8 Löslichkeit in Wasser nicht bestimmt unlöslich Geprüft nach: 9.9 ph-wert nicht anwendbar 9.10 Flammpunkt nicht anwendbar DIN 17 9.11 Zündtemperatur nicht anwendbar DIN 1794 9.12 Explosionsgrenzen untere: Vol.% obere: Vol.% nicht anwendbar 9.13 Keine. 10 Stabilität und Reaktivität 10.1 Thermische Zersetzung Keine bei bestimmungsgemässer Verwendung. 10.2 Gefährliche Zersetzungsprodukte Durch Hitzeeinwirkung während eines Brandes kann eine Zersetzung eintreten unter Freiwerden von hoch giftigen Dämpfen. 10.3 Gefährliche Reaktionen Keine bei bestimmungsgemässer Verwendung. 10.4 Kontakt mit Ammoniak, Aminen, Metallen und starken Säuren vermeiden. 11 Angaben zur Toxikologie 11.1 Akute Toxizität Die Darreichung von Quecksilber und Metallpulver in geschlossenen vordosierten Kapseln bewirkt, dass die Expositionsgefahr auf Quecksilber gering ist. Kapseln nie vor dem Mischvorgang öffnen oder beschädigen. Giftig beim Einatmen. 11.2 Subakute / chronische Toxizität Schädlich für das zentrale Nervensystem. In Einzelfällen wurden Allergien auf Amalgam beschrieben. 11.3 Schwangere sollen dem Produkt nicht ausgesetzt werden. 12 Angaben zur Ökologie Wassergefährdungsklasse (WGK): 3 - Stark wassergefährdend (Kenn-Nr. 393) Das Produkt darf nicht in Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer oder ins Erdreich gelangen.
2.01.2001 egu/mam Druckdatum 02.02.2001 Blatt Nr. 137 4 von 13 Entsorgung 13.1 EG-Abfallschlüssel 13.2 CH-Abfallcode 13.3 Herkunft Das gesamte Abfallmaterial sammeln und in verschliessbare, gekennzeichnete Kunststoffbehälter füllen. Abfälle müssen einer speziellen Giftmülldeponie zugeführt werden oder von entsprechenden Spezialfirmen aufgearbeitet (recycliert) werden. Jede Form der Entsorgung unter Beachtung abfallrechtlicher Gesetze und Verordnungen. 06 04 04 (Quecksilber) nicht bekannt Zahnarztpraxis 14 14.1 Transport Landtransport: Warntafel Verpackungsgruppe Deklaration Land GGVE / GGVS Ziffer 66c RID / ADR Ziffer 66c UN-Nr. Kemler Zahl II Mercury (Quecksilber) 14.2 Schiffstransport: GGVSee ADNR UN-Nr. IMDG-code page EMS MFAG Deklaration See 8191 8-12 4.2 Mercury (Quecksilber) Ziffer Ziffer 66c 66c Kat. 14.3 Lufttransport: ICAO / IATA-GDR UN-No. PSN Class 8 (corrosive) Subsidiary Risk Labels Packing Group Passenger Aircraft Cargo Aircraft only RCM III Packing Instruction Packing Instruction 803 max. max. 3 kg 14.4 Postversand nicht zulässig. 1 Vorschriften Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig im Sinne der EG-Richtlinien. Das Produkt fällt unter die EG-Richtlinie 93/42 für Medizinprodukte. 1.1 UN-Nr. 1.2 1.3 Schweizer Vorschriften Giftklasse CH EG-Nr. BAG T Nr. 231-106-7 1.4 Gefahrensymbole T n.a. n.a.
2.01.2001 egu/mam Druckdatum 02.02.2001 Blatt Nr. 137 von 1. Gefahrenbezeichnung T: Giftig. Enthält Quecksilber (CAS-Nr. 7439-97-8). 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 R-Sätze (Gefahrenhinweise) R: 23-33 S-Sätze (Sicherheitsratschläge) S: 1/2-7-4-2 23 Giftig beim Einatmen. 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 7 Behälter dicht geschlossen halten. MAK-Wert HG: 0.1 mg/m 3, 0.01 ml/m 3 BVD-Klassierung 4 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen). 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. VbF Keine. Unterliegt nicht der Verordnung 16 Weitere Hinweise Keine weiteren Angaben. Alle vorstehenden Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt dient der Beschreibung der Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Dieses Datenblatt wurde mit der Datenbank 'ChemManager' erstellt, ASSiST Applied Software Solutions in Science and Technology AG, Weiherweg 3, CH-4104 Oberwil, Schweiz [91/1/EWG]