OIB RL6 2015 - Ein Quantensprung für die gesamte Branche

Ähnliche Dokumente
Besuchen Sie uns im Internet unter

Herzlich Willkommen. STROM die Energie der Zukunft DAS ENERGIEAUTONOME GEBÄUDE. Ing. Mag. Gottfried Rotter

wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und dürfen folgende Anmerkungen übermitteln:

OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Neuerungen der EnEV Novelle 2014

85. Verordnung. der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Energieausweis für Wohngebäude

So werden Sie kostenlos Energiekosten. Hotline: Ihr schneller Draht zum guten Rat!

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1 / Seiten. MAP 14 Uhr 15 Uhr Produktmanagement

Energieausweis für Wohngebäude

EUROPAWEITE TELEFONDIENSTLEISTUNGEN FESTNETZ MOBILFUNK INTERNET. Jetzt die Telefonkosten drastisch senken!

Energieausweis für Wohngebäude

EE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge

Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden

200 kwh/m 2,a. unter 50 kwh/ m 2,a. DI Wolfgang Jilek Landesenergiebeauftragter

Anhang: Tabelle der Einfachen Einkommenssteuer

Die OIB Richtlinie 6:2015

Badhausstrasse 11a B B B

Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

Hochschulkurs energieeffizient Bauen Energieausweis nach EPBD (1+2)

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009

Berufungsentscheidung

Erhöhter Energie-Standard für Neubauten ab 2016 Antworten auf die fünf häufigsten Fragen

F 2119 Langzeitevaluierung der Energiekennzahl-Plausibilität der NÖ-Wohnbauförderung-NEU

MIETOBJEKT OTTAKRINGER STRASSE. Ottakringer Straße Wien

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?

Wien, Energieausweisberechnung Pilzgasse 23, 1210 Wien

Energiekonzepte. in der Sanierung

Energieeffizient bauen oder sanieren?

Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht

Arbeitskreis Energieberatung Energiekennwerte und ökologischer Mietspiegel am Beispiel des Mietspiegels Darmstadt 2008

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Das Sonnenhaus das Bau- und Heizkonzept der Gegenwart und der Zukunft

Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien

ENERGIERAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE

EnEV SPJT 2014

Kurz-Wahl-Programm der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache

ÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis

GreenBuilding Info-Event HERZLICH WILLKOMMEN. zum. AMiP Industrial Engineering GmbH

MIETOBJEKT KRAKAUER STASSE 14 ERNST-MELCHIOR-GASSE Wien

Die Begriffe werden erläutert, um den LeserInnen das Verständnis der in dieser Arbeit verwendeten Begriffe näher zu bringen.

Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV)

Artikel 6 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Die Evangelische Darlehnsgenossenschaft eg. Fachtag zu nachhaltiger Beschaffung und Energiemanagement

Energieausweis für Wohngebäude - Planung

Inhalt. Vorwort 3. Die Autoren 12

SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA) HWB SK PEB SK CO2 SK

Klimawerkstatt 2012/13

4. Kongress 100% Erneuerbare Energie Regionen. Untersuchung ökologischer und ökonomischer Potentiale von Wärmeversorgungssystemen auf Siedlungsebene

hagercad Übersicht hagercad

Wirtschaftliche und ökologische Betrachtung von Wärmepumpen und Solarthermiekonzepten. Martin Vukits Sebastian Odorfer

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage

Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Anpassung der Förderbedingungen

NACHWEIS ÜBER DEN WÄRME- UND SCHALLSCHUTZ ALS BEILAGE DER BAUBEHÖRDLICHEN EINREICHPLANUNG

Energieausweis für Wohngebäude

Wohnhaus Wohnung 1968 Mehrfamilienhaus 2010 Tschiggfreystraße 14/ Innsbruck

Thermalaufnahmen Wien Perspektiven Wärmemarkt Mag. Christoph Chorherr

Objekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Altbau. Dieses Gebäude 127,3 kwh/(m²a)

Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver

Mit der Kraft der Sonne sauberen Strom erzeugen: Das schafft unser Solar-Strom-Paket.

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2339 Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin

Anzuwenden nur in Verbindung mit den im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemachten jeweils gültigen Spiel bedingungen für Lotto 6 aus 45.

Smart Energy imsys und Gateway Administration

Energieberatung der Verbraucherzentrale Unabhängig, kompetent und nah. IMPRESSUM. Herausgeber: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Otto Energiesparkonzepte innovative Dienstleistung für wirtschaftliches Bauen

ENERGIEAUSWEIS. Ist-Zustand Reihenhaus. Wimpffengasse 41 / Haberlandtg. - Reihenhäuser RH 1-4

Berechnungsgrundlagen zur Musterhaus-Simulation ModernuS - Modernisieren und Sparen

ANFORDERUNGEN AN ENERGIEAUDITS UND ENERGIEBERATUNGEN NACH EEFFG

Erklärung in Leichter Sprache zur Satzung

Programmversion 2012, Neuerungen. Inhalt. Neuerungen Seite 1/15

Documentation comparative calculations. Dokumentation vergleichender Berechnungen


Beschreiben Sie bitte in Stichworten die Funktionsweise eines GuD-Kraftwerks:

Energieausweis für Sonstige Gebäude

SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA) HWB SK PEB SK CO2 SK

Was gibt der Energieausweis für die Wärmepumpenplanung Welche relevanten Kennzahlen sind enthalten? Sind die enthaltenen Kennzahlen auch brauchbar?

Energieausweis im Wohnbestand

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5

B B B. CO2: Gesamte den Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten.

Kurzanleitung. leicht gemacht! Haufe Mediengruppe. Haufe. Business Software. Optimale Vorbereitung für Bankgespräche nach Basel II

Smaq / Einreichung Haus A

KLIMA-ALLIANZ der Unternehmer im SENAT DER WIRTSCHAFT

Nearly Zero Energy Buildings bis 2020

Die neue Heizkostenverordnung. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Kampagnenvorstellung. Stand 03/16

Christian Pöhn Wels

Energiewende in Österreich Wie geht es weiter? , Austrian Power Grid AG

NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines

Energiestrategie Burgenland

Wollen Sie wissen, wie viele "Briketts" jeder von uns täglich verbraucht? Und wie groß das entsprechende ausgestoßene CO 2 -Volumen ist?

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Q NIVEAU BLUTSPENDE. Möglicher Ablauf

Hohe solare Deckungsgrade durch thermisch aktive Bauteile

Transkript:

Presseinformation OIB RL6 2015 - Ein Quantensprung für die gesamte Branche Das Verbot der Elektroheizungen ist nun endlich vom Tisch Die neuen OIB Richtlinie6 03/2015 Energieeinsparung und Wärmeschutz welche hauptsächlich den Energieausweis von Gebäuden regelt, hat nun nach langem Kampf in den verschiedenen Institutionen und politischen Ebenen, die Diskriminierung von Strom als Primärenergiefaktor aufgehoben. Der entscheidende Passus aus der OIB RL6 2011 12.6 Elektrische Widerstandsheizungen Beim Neubau von Gebäuden dürfen elektrische Widerstandsheizungen nicht als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden. ist ersatzlos gestrichen, und durch ein allgemeines Berechnungsmodell, welches keine Energieform ausschließt, ersetzt worden. Ein jahrelanger Marathon mit Besuchen in allen Bundesländern (Bauordnungen sind ja Landesmaterie), unzählige Einsprüche gegen Änderungsvorlagen und absolute Hartnäckigkeit in der Erklärung anderer Sichtweisen zum Aufbrechen alter Denkmuster, machte es möglich, dass die Generalsversammlung des OIB am 26.03.2015 diese neuen Richtlinien in Kraft treten ließ. Unsere Speerspitze und treibende Kraft, Bundesinnungsmeister Joe Witke und unser Premiumpartner easytherm, welcher uns immer mit Analysen, Berechnungen und persönlichem Einsatz zur Seite gestanden ist, können sich dabei den größten Teil des Erfolgs auf Ihre Fahnen heften. (Bild Personen) Ein Meilenstein für unsere gesamte Branche. Mit dieser Richtlinie ist es nun möglich, den Wohn- und Hausbau völlig neu zu definieren. Das energieautonome Haus mit all seinen positiven Ausprägungen wird dadurch erst ermöglicht. Die Elektrotechnik kann nun die gesamte Haustechnik mit ihren Produkten und Dienstleistungen abdecken, und hilft den Bauträgern dabei auch noch bares Geld zu sparen!!! Der Elektrotechniker kann nun als kompletter Systemanbieter STROM ökologisch erzeugen STROM intelligent verteilen und steuern STROM energieeffizient verbrauchen und STROM ökonomisch speichern.

Zu den detaillierten Auswirkungen für unsere Branche wird es noch nachfolgend den Artikel Das energieautonome Haus geben. Nun aber zu den wesentlichen Punkten der neuen OIB Richtlinie 6. Folgende Klassengrenzen für die energiekennzahlen wurden festgelegt: Neu ist dabei die erstmalige Berücksichtigung von erneuerbarer Energie für abdeckbare Strombedarfsanteile, welche dann mit unterschiedlichen Konversionsfaktoren zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes (PEB), zur Berechnung herangezogen werden können. Die maximal abdeckbaren Strombedarfsanteile sind nun Der Nachweis der Anforderungen an die Energiekennzahlen kann dabei wahlweise entweder über den Endenergiebedarf oder über den Gesamtenergieeffizienzfaktor geführt werden.

Für den Nachweis in Wohngebäude gelten dabei die nachstehenden Höchstwerte: Bei Berechnung über Heizenergiebedarf und bei Berechnung über den Gesamtenergieeffizienzfaktor Auch die Konversionsfaktoren für die Ermittlung des PEB haben sich entscheidend geändert und der verwendete Strommix Österreich ist zumindest in die richtige Richtung angepasst worden. So ist der f PE von 2,62 auf 1,91 reduziert worden und der f CO2 von 417g/kWh auf 291 g/kwh angepasst worden. Natürlich kann man über den verwendeten Strommix weiterhin gespaltener Meinung sein (nur ca. 30% erneuerbare Energie zu berücksichtigen ist sicherlich weit weg von der Realität), aber auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden.

Somit sieht die neue Tabelle wie folgt aus: In Summe kann sich die gesamte Branche aber über einen großen Schritt in die richtige Richtung freuen. Die Praxis und der Konsument werden diese Richtlinien in nächster Zeit mit Leben erfüllen. Die Tabellen wurden aus der Richtlinie entnommen. Die gesamte n neuen Richtlinien sind unter http://www.oib.or.at/oib-richtlinien/richtlinien/2015 downloadbar. INFORMATIONEN Verfasser: Ing. Mag. Gottfried Rotter, Geschäftsführer der e-marke Austria c/o EDS GmbH Polgarstraße 30 1220 Wien Telefon: +43 (1) 890 10 26 Mail: rotter@e-marke.at Internet: www.elektrotechniker.at ; www.e-marke.at

Bild: Die Kämpfer für die Aufhebung der Diskriminierung von Strom als Primärenergiefaktor